Das +Durchbohren von Nase und Ohren+ ist für gewöhnlich kein Ereignis
von feierlichem Charakter, nur vereinzelt, zum Beispiel bei den Mafulu,
werden dabei bestimmte Vorschriften eingehalten, wie Absonderung,
Speiseverbote und andere Entsagungen.
Sobald an den Knaben und Mädchen die Zeremonie der erlangten Reife
vollzogen ist, sind sie +heiratsfähig+ und können sich nach einem
Lebensgefährten umsehen. Verschiedentlich wird die +Ehe+ bereits
frühzeitig eingegangen (Abb. 124); auf Neuguinea wurden Fälle
beobachtet, in denen die jungen Männer nur vierzehn bis fünfzehn, die
jungen Frauen erst neun bis zehn Jahre zählten.
[Illustration:
Aus: Parkinson, Dreißig Jahre in der Südsee.
Abb. 107. Sisumasken der Sulka,
die nach dem Glauben dieses Stammes geheime Eigenschaften besitzen. Die
Tänzer kriechen zunächst auf dem Boden, die Kinder berühren sie dann,
damit sie gedeihen und stark werden.]
Gelegentlich finden bei den Papua und auch anderwärts in der
melanesischen Inselwelt Verlobungen der Kinder statt. Auf den
Salomonen werden in Häuptlingsfamilien die Kinder sogar schon, bevor
sie geboren sind, einander versprochen; die Abmachungen werden hier
nicht von den Eltern, sondern von bestimmten Heiratsvermittlern
geführt, die auch den Kaufpreis festlegen. Besondere Festlichkeiten
finden bei diesen +Kinderverlobungen+ im allgemeinen nicht statt.
Die Koita veranstalten ein feierliches Familienkauen von Betelnüssen.
Verschiedentlich wird ein Schmaus und ein Tanz veranstaltet. Auf den
Neuhebriden muß bei der Verlobung einer Häuptlingstochter der kindliche
Bräutigam, wenn er schon alt genug dazu ist, ein Drakänenblatt in
das Auge einer jungen trinkbaren Kokosnuß stecken und letztere der
Mutter des Mädchens überreichen, damit dieses daraus trinke. Auf einer
anderen Insel dieser Gruppe bringt bei der Geburt eines weiblichen
Kindes der Vater oder die Mutter eines Knaben diesen und ein mit Wasser
angefülltes Bambusrohr in das Haus des Mädchens, das der Knabe wäscht,
wodurch es seine Verlobte wird. Solche Kinderverlobungen sind unter
Umständen so bindend, daß, als einmal in den Mafulubergen ein verlobter
Knabe, lange bevor ein eheliches Verhältnis möglich war, starb, das
Mädchen für seine Witwe angesehen wurde.
[Illustration:
Phot. Mus. f. Völkerkunde, Berlin.