Abb. 106. Duk-Duk-Tänzer im Festschmuck.]

Das +Durchbohren von Nase und Ohren+ ist für gewöhnlich kein Ereignis

von feierlichem Charakter, nur vereinzelt, zum Beispiel bei den Mafulu,

werden dabei bestimmte Vorschriften eingehalten, wie Absonderung,

Speiseverbote und andere Entsagungen.

Sobald an den Knaben und Mädchen die Zeremonie der erlangten Reife

vollzogen ist, sind sie +heiratsfähig+ und können sich nach einem

Lebensgefährten umsehen. Verschiedentlich wird die +Ehe+ bereits

frühzeitig eingegangen (Abb. 124); auf Neuguinea wurden Fälle

beobachtet, in denen die jungen Männer nur vierzehn bis fünfzehn, die

jungen Frauen erst neun bis zehn Jahre zählten.

[Illustration:

Aus: Parkinson, Dreißig Jahre in der Südsee.

Abb. 107. Sisumasken der Sulka,

die nach dem Glauben dieses Stammes geheime Eigenschaften besitzen. Die

Tänzer kriechen zunächst auf dem Boden, die Kinder berühren sie dann,

damit sie gedeihen und stark werden.]

Gelegentlich finden bei den Papua und auch anderwärts in der

melanesischen Inselwelt Verlobungen der Kinder statt. Auf den

Salomonen werden in Häuptlingsfamilien die Kinder sogar schon, bevor

sie geboren sind, einander versprochen; die Abmachungen werden hier

nicht von den Eltern, sondern von bestimmten Heiratsvermittlern

geführt, die auch den Kaufpreis festlegen. Besondere Festlichkeiten

finden bei diesen +Kinderverlobungen+ im allgemeinen nicht statt.

Die Koita veranstalten ein feierliches Familienkauen von Betelnüssen.

Verschiedentlich wird ein Schmaus und ein Tanz veranstaltet. Auf den

Neuhebriden muß bei der Verlobung einer Häuptlingstochter der kindliche

Bräutigam, wenn er schon alt genug dazu ist, ein Drakänenblatt in

das Auge einer jungen trinkbaren Kokosnuß stecken und letztere der

Mutter des Mädchens überreichen, damit dieses daraus trinke. Auf einer

anderen Insel dieser Gruppe bringt bei der Geburt eines weiblichen

Kindes der Vater oder die Mutter eines Knaben diesen und ein mit Wasser

angefülltes Bambusrohr in das Haus des Mädchens, das der Knabe wäscht,

wodurch es seine Verlobte wird. Solche Kinderverlobungen sind unter

Umständen so bindend, daß, als einmal in den Mafulubergen ein verlobter

Knabe, lange bevor ein eheliches Verhältnis möglich war, starb, das

Mädchen für seine Witwe angesehen wurde.

[Illustration:

Phot. Mus. f. Völkerkunde, Berlin.

Die Sitten der Völker, Erster Band Liebe, Ehe, Heirat, Geburt, Religion, Aberglaube, Lebensgewohnheiten, Kultureigentümlichkeiten, Tod und Bestattung bei allen Völkern der Erde · 第 66 / 207 题