I -- Subkonträrer Gegensatz -- O

Der unmittelbare Schluß durch Opposition erfolgt demgemäß nach folgenden

Regeln:

1. Aus der Wahrheit eines Urteils folgt die Unwahrheit seines

kontradiktorischen Gegenteils.

2. Aus der Unwahrheit eines Urteils die Wahrheit seines

kontradiktorischen Gegenteils.

3. Aus der Wahrheit eines Urteils die Unwahrheit des konträr

entgegengesetzten.

4. Aus der Unwahrheit eines Urteils die Wahrheit des entsprechenden

subkonträren.

§ 47. Die modale Konsequenz.

Die _modale Konsequenz_ besteht darin, daß die sogenannte Modalität der

Urteile verändert wird; dann folgt:

1. Aus der Gültigkeit des apodiktischen Urteils die des entsprechenden

assertorischen und des problematischen, und aus der Gültigkeit des

assertorischen die des problematischen Urteils. Z. B.: die Summe der

Winkel eines Dreiecks beträgt notwendig und deshalb immer auch

tatsächlich zwei Rechte.

2. Aus der Ungültigkeit des problematischen Urteils die des

assertorischen und apodiktischen, und aus der des assertorischen die des

apodiktischen Urteils. Ist die Vermutung unrichtig, daß A B ist, so ist

es auch tatsächlich nicht so und muß nicht so sein.

§ 48. Der Wert der unmittelbaren Schlüsse.

Die unmittelbaren Schlüsse sind von _ungleichem Werte_. Von geringerer

Bedeutung sind die Äquipollenz, die Subalternation, die modale

Konsequenz und die Veränderung der Relation, teils weil sie

Selbstverständliches aussagen, teils weil sie nur sprachliche

Umformungen darstellen. Doch können die letzteren, so z. B. durch

Umwandlung der Relation, dazu dienen, den Urteilen _diejenige

sprachliche Form zu geben_, die am meisten ihrem logischen Charakter

entspricht, und so überhaupt den Blick für die sprachliche Einkleidung

der logischen Formen schärfen.

Wichtiger sind: die Opposition, die Konversion und die Kontraposition.

Die _Opposition_ führt zur scharfen Fassung des gegenseitigen

Verhältnisses der Urteile. Die _unreine Konversion_ des allgemein

bejahenden Urteils gibt Aufschluß darüber: 1. daß Subjekt und Prädikat

nicht notwendig zusammengehören, 2. daß sie miteinander vereinbar sind.

Die _reine Konversion_ des allgemein verneinenden Urteils vermittelt die

wichtige Erkenntnis, daß zwei Begriffe A und B einander gegenseitig

ausschließen. Die _Kontraposition_ stellt die negative Seite der

Zusammengehörigkeit zweier Begriffe dar: wenn alle S P sind, so findet

sich überall, wo P sich nicht findet, auch S nicht.

Konversion und Kontraposition des kategorischen Urteils erleiden jedoch

dadurch eine _gewisse Einschränkung_, daß sie Urteile voraussetzen, in

denen das Prädikat auch wirklich Subjekt werden und als der höhere

Begriff gegenüber dem Subjektsbegriff angesehen werden kann, wie in dem

Beispiel: alle kongruenten Dreiecke sind auch Dreiecke von gleichem

Inhalt. Dagegen lassen sich alle diese unmittelbaren Schlüsse auch _vom

hypothetischen Urteil aus_ vollziehen, und hier gewinnen besonders die

genannten beiden Formen größere Bedeutung. Die unreine Konversion von a:

Wenn A gilt, so gilt B: zuweilen wenn B gilt, gilt A, drückt dann aus,

daß aus der Wahrheit der Folge nicht einfach auf die Wahrheit des

Grundes geschlossen werden kann; _die reine Konversion_ von e: Wenn A

nicht gilt, so gilt B nicht, wenn B nicht gilt, so gilt A nicht: daß,

wenn mit der Verneinung des Grundes die Verneinung der Folge verknüpft

ist, auch das Umgekehrte wahr ist. Die _Kontraposition_ aber: Wenn A

gilt, so gilt B, wenn B nicht gilt, so gilt A nicht, wird zum Ausdruck

des Gesetzes der logischen Notwendigkeit, daß mit der Folge der Grund

aufgehoben ist, z. B. das Urteil: Wenn einer durchs Herz geschossen

wird, so stirbt er, gestattet unmittelbar den Schluß aus der

Kontraposition: Wenn einer nicht stirbt, so wurde er nicht durchs Herz

geschossen, aber nicht den durch reine Konversion: Wenn einer stirbt, so

wurde er durchs Herz geschossen; denn die Folge, das Sterben, ist auch

noch an andere Gründe geknüpft.

B. Der mittelbare Schluß.

§ 49. Wesen und Formen des mittelbaren Schlusses.

Der mittelbare Schluß ist entweder ein Schluß _vom Allgemeinen auf das

Besondere_ oder ein Schluß _vom Besonderen auf das Allgemeine_. Im

ersteren Fall heißt er _Syllogismus_ im engeren Sinn, im zweiten

_Induktion_.

Der Syllogismus ist ein _einfacher_, wenn er aus zwei Urteilen, ein

_zusammengesetzter_, wenn er aus mehr als zwei Urteilen abgeleitet ist.

Die Urteile, aus denen das neue Urteil abgeleitet wird, heißen

_Prämissen_ (%propositiones praemissae%), das abgeleitete Urteil

_Schlußsatz_ (%conclusio%). Die Möglichkeit, den Schlußsatz aus den

Prämissen abzuleiten, beruht darauf, daß die Prämissen einen Begriff

gemeinsam haben, den sogenannten _Mittelbegriff_ (%terminus medius%), der

im Schlußsatz nicht mehr vorkommt. Diejenige Prämisse, welche das

Subjekt des Schlußsatzes, den _Unterbegriff_ (%terminus minor%), oder das

untergeordnete Satzglied, z. B. beim hypothetischen Urteil den

Vordersatz, enthält, wird _Untersatz_ (%propositio minor%), diejenige,

welche das Prädikat des Schlußsatzes, den _Oberbegriff_ (%terminus major%)

enthält, _Obersatz_ (%propositio major%) genannt. Alle zusammen bilden die

_Elemente_ des Schlusses (%syllogismi elementa%).

Die Syllogismen werden je nach der Stellung des Mittelbegriffes in

verschiedene _Schlußfiguren_ eingeteilt. Es sind _4 Fälle der Stellung

des Mittelbegriffs_ möglich. Er ist entweder in beiden Prämissen

Prädikat, oder in beiden Subjekt, oder in der einen Prämisse Subjekt, in

der andern Prädikat; der letztere Fall läßt wieder zwei Möglichkeiten

offen, da der Mittelbegriff entweder im Ober- oder im Untersatz Prädikat

und im andern Subjekt sein kann. Bezeichnet man den Subjektsbegriff mit

S, den Prädikatsbegriff mit P und den Mittelbegriff mit M, so lassen

sich die 4 Schlußfiguren in folgendem Schema darstellen:

1. M P 2. P M 3. M P 4. P M

S M S M M S M S

--- --- --- ---

S P S P S P S P

Die drei ersten Figuren wurden schon von Aristoteles aufgestellt, die

vierte von dem Arzt und Philosophen Galenus († 200 n. Chr.); sie wird

daher die galenische genannt.

Innerhalb einer jeden Figur würden sich nun durch Kombination von

Quantität und Qualität der Prämissen nach den Buchstaben a e i o 16

Formen denken lassen, die folgende Tafel darstellt, wobei der erste

Buchstabe auf den Obersatz, der zweite auf den Untersatz sich bezieht.

a a e a i a o a

a e (e e) (i e) (o e)

a i e i (i i) (o i)

a o (e o) (i o) (o o)

Im ganzen würden sich also _64 Kombinationsformen der Prämissen oder

Modi_ denken lassen. Von diesen erweist sich aber eine größere Anzahl

als unbrauchbar, teils aus allgemeinen Gründen, die für alle 4 Figuren

gleichmäßig gelten, teils weil sie den besonderen Gesetzen der einzelnen

Figuren widersprechen.

§ 50. Allgemeine Gesetze über die Erfordernisse der kategorischen

Schlüsse.

1. _Aus rein verneinenden Prämissen folgt nichts_ (%ex mere negativis

nihil sequitur%). Es sind drei Fälle möglich.

a) _Beide Prämissen sind allgemein verneinend_: e e. Daraus folgt, daß

sowohl S als P von dem Mittelbegriff M vollständig getrennt sind; da

aber durch den Mittelbegriff das gegenseitige Verhältnis von S und P

bestimmt werden soll, so kann unter diesen Umständen über dieses

Verhältnis nichts erschlossen werden. Es ergibt sich eine Reihe von

Möglichkeiten, über die nicht entschieden werden kann, wie die folgende

Veranschaulichung durch Kreise zeigt:

[Illustration: 1. 2. 3. 4. 5.]

b) _Die eine Prämisse ist allgemein, die andere partikulär verneinend_:

e o. Über das Verhältnis von S und P läßt sich nichts aussagen, weil die

unbestimmte partikulär verneinende Prämisse neben andern Formen auch

die allgemein verneinende nicht ausschließt, so daß die Unsicherheit von

a) nur vermehrt ist.

c) _Beide Prämissen sind partikulär verneinend_: o o. Da das bei b)

Gesagte hier noch mehr gilt, so ist die Unsicherheit eine noch größere.

Durch diese Regel werden 4 Formen beseitigt: ee, eo, oe, oo.

2. _Aus rein partikulären Prämissen folgt nichts_ (%ex mere

particularibus nihil sequitur%).

a) _Beide Prämissen sind partikulär bejahend_: i i. Das Verhältnis der

Begriffe S und P zu M ist zu unbestimmt, als daß daraus über das

Verhältnis von S und P etwas erschlossen werden könnte; vgl. die

folgenden Figuren, die alle i i entsprechen.

[Illustration: 1. 2. 3. 4. 5.]

b) _Eine_ Prämisse ist _partikulär bejahend_, die _andere partikulär

verneinend_: io, oi. Auf Grund der Voraussetzung ergibt sich eine Reihe

von Möglichkeiten, zwischen denen nicht entschieden werden kann; vgl.

die Fig.

[Illustration: 1. 2. 3. 4.]

c) _Beide Prämissen sind partikulär verneinend_: oo. Dieser Fall deckt

sich mit 1. c).

Es fallen also außer oo noch weg: ii, io, oi in jeder Form, also 12

weitere Modi.

3. Aus einem _partikulären Obersatz_ und _einem verneinenden Untersatz_

ergibt sich kein logisch gültiger Schlußsatz.

a) Der Obersatz ist _partikulär bejahend_, der Untersatz _allgemein

verneinend_: i e: Einige M sind P. _Kein S ist M._ Aus den unter dieser

Voraussetzung möglichen Kreiskombinationen ergibt sich zwar der

Schlußsatz: Einige P sind nicht S; aber wenn der Oberbegriff P als

Subjekt verwendet wird, so sind die Voraussetzungen verändert, der

Schluß ist dann aus einem partikulären Untersatz und einem verneinenden

Obersatz gewonnen worden. Sonst aber ergibt sich kein bestimmtes

Resultat, vgl. Fig.

[Illustration: 1. 2. 3.]

b) Der _Obersatz_ ist _partikulär bejahend_: oe und

c) der _Untersatz_ ist _partikulär verneinend_, sind schon durch 1. und

2. ausgeschlossen.

Durch diese Regel fällt ein neuer Modus weg: i e, so daß von den 64 Modi

im ganzen 32 beseitigt wurden, die in der Tafel S. 99 durch Klammern

bezeichnet sind.

Außerdem wurden aber noch verschiedene Modi durch die besonderen Gesetze

der einzelnen Figuren ausgeschlossen. Der _Beweis_ für die

übrigbleibenden Modi wurde von Aristoteles und den Scholastikern durch

Zurückführung auf die Modi der ersten Figur geführt; deutlicher und

anschaulicher ist der Beweis durch Kreise.

§ 51. Die erste Figur.

Die erste Figur hat den _Mittelbegriff als Subjekt im Obersatz, als

Prädikat im Untersatz_. Aus ihren Modi sind noch diejenigen

auszuscheiden, 1. deren Obersatz partikulär und 2. deren Untersatz

verneinend ist. Es fallen also noch weg: ia, oa, ae, ao, und es bleiben

nur folgende 4 übrig: aa, ea, ai, ei. Von den Scholastikern, zuerst von

Petrus Hispanus († 1277 als Papst Johann XXI.), wurden den einzelnen

Modi Namen gegeben, deren drei Vokale nacheinander die logische Form des

Obersatzes, des Untersatzes und des Schlußsatzes bezeichnen. Der erste

Modus der ersten Figur, dessen Prämissen samt dem Schlußsatz allgemein

bejahenden Charakter haben, also aaa hieß daher %Barbara%. Sämtliche Modi

der 4 Figuren wurden in folgenden %Versus memoriales% zusammengefaßt:

%Barbara, Celarent primae, Darii Ferioque.

Cesare, Camestres, Festino, Baroco secundae.

Tertia grande sonans recitat Darapti, Felapton,

Disamis, Datisi, Bocardo, Ferison. Quartae

Sunt Bamalip, Calemes, Dimatis, Fesapo, Fresison.%

Psychologie und Logik: zur Einführung in die Philosophie · 第 38 / 73 题