3. Die Schlüsse.

§ 39. Die Grundgesetze des Denkens.

Bei dem Schlußverfahren werden gewisse einfache Regeln befolgt, die zwar

Grundgesetze des Denkens überhaupt sind, die aber besonders beim

Schließen hervortreten und deshalb am besten hier behandelt werden.

Es werden gewöhnlich _vier Grundgesetze des Denkens_ gezählt.

1. _Der Grundsatz der Identität_ (%principium identitatis%) lautet in

seiner ursprünglichen Form: A ist A, _jeder Begriff, jedes Urteil ist

sich selbst gleich_; als dazu gehörig wurde auch der Grundsatz der

_Einstimmigkeit_ aufgestellt: A, welches B ist, ist B, von einem

Begriff kann jedes Merkmal, das er hat, ausgesagt werden.

2. Der _Grundsatz des Widerspruchs_ (%principium contradictionis%)

lautet nach Aristoteles: „Es ist unmöglich, daß dasselbe demselben in

derselben Beziehung zugleich zukomme und nicht zukomme.”

_Kontradiktorisch einander entgegengesetzte Urteile: A ist B und A ist

nicht B, können nicht beide zugleich wahr sein._ Vielmehr folgt aus

der Wahrheit des einen die Falschheit des andern.

3. _Der Grundsatz des ausgeschlossen Dritten_ (%principium exclusi

tertii%) lautet: _Zwei kontradiktorisch einander entgegengesetzte

Urteile_: A ist B und A ist nicht B, _können nicht beide zugleich falsch

sein_, ein drittes Urteil über dieselbe Beziehung zwischen A und B ist

ausgeschlossen. Aus der Falschheit des einen folgt also die Wahrheit des

andern.

4. Der _Grundsatz des zureichenden Grundes_ (%principium rationis

sufficientis%) lautet: _Jedes Urteil muß einen zureichenden Grund haben._

Die Art, wie dieses Verhältnis von Grund und Folge zum Fortschritt im

Denken benützt wird, ist noch genauer formuliert in dem Grundgesetz des

logischen Zusammenhangs: _Mit dem Grund ist die Folge gesetzt und mit

der Folge der Grund aufgehoben._

Die wichtigsten dieser Sätze sind der Grundsatz des Widerspruchs und der

des zureichenden Grundes. Der _Grundsatz der Identität_ ist, für sich

betrachtet, gänzlich _inhaltslos_; er kommt für das Denken erst in

Betracht, wenn dem Satze: A ist A, der andere gegenübertritt: A ist

nicht A, wenn er also in den Satz des Widerspruchs übergeht. Eine

_psychologische Forderung_ ist allerdings im Satz der Identität

eingeschlossen, nämlich _die Forderung, dieselbe Vorstellung, denselben

Begriff, dasselbe Urteil immer wieder in demselben Sinn zu fassen_; dies

ist aber eine Voraussetzung für alles Denken, die nicht erst von der

Logik festzustellen ist. Der _Grundsatz des ausgeschlossenen Dritten_

beruht auf dem Satz des Widerspruchs in Verbindung mit dem Charakter der

Verneinung überhaupt und wird deshalb besser nicht als ein selbständiger

Satz festgehalten. Die beiden Urteile: A ist B und A ist nicht B, können

nicht beide falsch sein; denn nehmen wir an, beide wären falsch, also zu

verneinen, so würden sich die beiden Sätze: A ist nicht B und A ist B,

nebeneinander als wahr ergeben, was durch das Gesetz des Widerspruchs

ausgeschlossen ist.

Von dem _logischen Grund_ der Wahrheit eines Urteils ist zu

unterscheiden der -- ebenfalls jedesmal vorhandene -- _psychologische

Grund_ seiner Gewißheit, die subjektiven Gründe, die den Urteilenden

veranlassen, das Urteil als wahr auszusprechen. Dem logischen Grund oder

_Erkenntnisgrund_ steht ferner gegenüber der _Realgrund_ oder die

Ursache im Verhältnis zur Wirkung, die reale Kausalität. Z. B. das

Sinken der Temperatur kann von uns als Grund benützt werden, um eine

Folge, z. B. das Fallen der Quecksilbersäule des Thermometers, daran zu

knüpfen, und die Mehrzahl logischer Gründe beruht auf solcher realer

Kausalität; aber es gibt auch viele Erkenntnisgründe, welche nicht

zugleich Realgründe sind, z. B. alle, welche den Ausgangspunkt für

mathematische Folgerungen bilden.

So bleiben also als die beiden Grundgesetze des Denkens der _Satz des

Widerspruchs und der Satz des logischen Zusammenhangs von Grund und

Folge_ übrig. Durch sie bewegt sich das fortschreitende Denken, indem

es durch Vermeidung des Widerspruchs Einheit, durch allseitige

Begründung Zusammenhang herzustellen sucht (vgl. S. 7).

A. Der unmittelbare Schluß.

§ 40. Der Schluß aus einem Begriff.

_Der Schluß ist die Ableitung eines Urteils aus einem oder mehreren

anderen Urteilen_; die Ableitung eines Urteils aus einem andern heißt

_unmittelbarer Schluß_, die Ableitung aus mehreren andern _mittelbarer

Schluß_.

Der unmittelbare Schluß wird gewöhnlich durch Umformung eines Urteils

gewonnen, er soll aber auch auf analytischem Wege aus einem Begriff

abgeleitet werden können.

Dieser _Schluß aus einem Begriff_ berührt sich nahe mit dem

Unterschied zwischen _analytischen_ und _synthetischen_ Urteilen. Der

vieldeutige Unterschied wird von Kant folgendermaßen bestimmt: „In

allen Urteilen, worinnen das Verhältnis eines Subjekts zum Prädikat

gedacht wird, ist dieses Verhältnis auf zweierlei Art möglich.

Entweder das Prädikat B gehört zum Subjekt A als etwas, was in diesem

Begriffe A (versteckterweise) enthalten ist; oder B liegt ganz außer

dem Begriff A, ob es zwar mit demselben in Verknüpfung steht. Im

ersten Falle nenne ich das Urteil analytisch, in dem andern

synthetisch. Analytische Urteile (die bejahenden) sind also

diejenigen, in welchen die Verknüpfung des Prädikats mit dem Subjekte

durch Identität, diejenigen aber, in denen diese Verknüpfung ohne

Identität gedacht wird, sollen synthetische heißen. Die ersteren

könnte man auch Erläuterungs-, die andern Erweiterungsurteile heißen,

weil jene durch das Prädikat nichts zum Begriff des Subjekts

hinzutun, sondern diesen nur durch Zergliederung in seine Teilbegriffe

zerfällen, die in selbigem schon (obgleich verworren) gedacht waren;

dahingegen die letzteren zu dem Begriffe des Subjekts ein Prädikat

hinzutun, welches in jenem gar nicht gedacht war, und durch keine

Zergliederung desselben hätte können herausgezogen werden.” So ist

nach Kant das Urteil: alle Körper sind ausgedehnt, ein analytisches,

denn man dürfe den Begriff eines Körpers nur zergliedern, um das

Prädikat darin anzutreffen; das Urteil: alle Körper sind schwer, ein

synthetisches, denn es sei etwas ganz anderes als das, was in dem

bloßen Begriff eines Körpers überhaupt gedacht werde. Man könnte also

auf dem einfachen Wege der Analyse des Begriffs Körper das Urteil

gewinnen: alle Körper sind ausgedehnt.

Will man diese Begriffsbestimmung Kants festhalten, so muß sie nach zwei

Seiten berichtigt werden.

1. Kant setzt voraus, daß es _Begriffe von allgemein anerkanntem Inhalt

mit gleicher Wortbezeichnung gebe_. In Wirklichkeit könnte dasselbe

Urteil: alle Körper sind schwer, für den einen ein analytisches, für den

andern ein synthetisches sein, je nachdem sie das Merkmal der Schwere

schon in ihren Begriff des Körpers aufgenommen oder noch nicht

aufgenommen hätten. Es hängt also _von dem Bildungsstande des

Urteilenden und von der Stufe der Wissenschaft ab_, ob ein Urteil ein

analytisches oder ein synthetisches ist. Das analytische Urteil ist dann

nur unter der Voraussetzung richtig, daß der Subjektsbegriff richtig

ist, oder mit andern Worten: daß die Prädikate, die aus ihm abgeleitet

werden, ihm schon durch wirkliche Urteile zugesprochen wurden; daher ist

wohl auch die Ableitung eines Urteils aus einem Begriffe nicht als eine

besondere Art des Schlusses anzusehen.

2. Kant redet beim analytischen Urteil nur _von Begriffen_, es wird aber

zugegeben werden müssen, daß es auch auf dem Gebiete der _Wahrnehmung_

ein analytisches Urteil gibt. Das Urteil: diese Rose ist gelb, gewinne

ich nur durch Analyse meiner unmittelbaren Anschauung der gelben Rose,

die ich vor mir habe. Nur für denjenigen wäre dieses Urteil ein

synthetisches, den ich durch meine Beschreibung der gelben Rose

veranlassen würde, zu seinem Begriff der Rose das Merkmal gelb, das für

ihn nicht unmittelbar darin enthalten war, hinzuzufügen.

§ 41. Die Konversion.

Die Ableitung eines Urteils aus einem andern erfolgt durch _Umformung

des gegebenen Urteils_. Es werden gewöhnlich 7 Arten solcher Umformungen

aufgeführt.

Die erste derselben ist die _Konversion_ (Umkehrung). Sie besteht darin,

daß die Glieder des Urteils ihre Stellung wechseln; es wird z. B. im

kategorischen Urteil das Subjekt zum Prädikat und das Prädikat zum

Subjekt, im hypothetischen Urteil der Vordersatz zum Nachsatz und der

Nachsatz zum Vordersatz. Diese Umkehrung geschieht mit oder ohne

Veränderung der Quantität; im ersten Fall heißt sie _unreine_ (%conversio

per accidens%), im zweiten Fall _rein_ (%conversio simplex%).

Für die einzelnen Formen der Kombination von Quantität und Qualität:

allgemein bejahende a, partikulär bejahende i, allgemein verneinende e

und partikulär verneinende o, ergibt sich folgendes:

1. _Aus a wird i_ (unreine Umkehrung). Z. B. der Satz: alle kongruenten

Dreiecke sind auch Dreiecke von gleichem Inhalt, läßt nur eine unreine

Umkehrung zu: einige Dreiecke von gleichem Inhalt sind auch kongruent.

_Reine Umkehrung_ ist nur als Ausnahme in dem Fall möglich, wenn der

Umfang des Subjekts- und des Prädikatsbegriffes sich decken; z. B.: alle

gleichseitigen Dreiecke sind auch gleichwinklig. Das Verhältnis der

Begriffe läßt sich am besten durch Kreise veranschaulichen. Es zeigt

sich, daß der dem Subjektsbegriff S entsprechende Kreis entweder ganz in

den Umfang des Kreises P fällt, wie bei 1., oder daß beide Kreise sich

decken, wie bei 2. Daraus ergibt sich, daß jedenfalls einige S, unter

Umständen alle in den Umfang des Kreises P fallen, so daß bei 1. nur

unreine, bei 2. reine Umkehrung möglich ist.

[Illustration: a.1.]

2. _Aus_ i _wird_ i (reine Umkehrung). Einige Parallelogramme sind

regelmäßige Figuren, einige regelmäßige Figuren sind Parallelogramme. In

dem für i natürlichen Falle 1. schneiden sich die Kreise, und der beiden

gemeinsame Raum versinnlicht die Möglichkeit der reinen Umkehrung. Der

Kreis P kann aber auch ganz in den Kreis S fallen, wie bei 2., dann ist

die Umkehrung unrein, z. B.: einige Parallelogramme sind Rechtecke, alle

Rechtecke sind Parallelogramme; oder S in sich schließen, wie bei 3. und

4., wo sich wieder i ergibt.

[Illustration: i.1. 2. 3. 4.]

[Illustration: e.]

3. _Aus_ e _wird_ e (reine Umkehrung). Kein Schuldloser ist unglücklich,

kein Unglücklicher schuldlos. Die beiden Kreise S und P sind

vollständig getrennt, kein S ist P und kein P S.

4. Aus o _folgt nichts_. Durch das Urteil: einige S sind nicht P, ist

das Verhältnis von S und P zu wenig bestimmt, als daß etwas daraus

gefolgert werden könnte. Die Fälle 1., 2. und 3. sind alle von o aus

möglich, es läßt sich aber kein allen gemeinsames Urteil mit P als

Subjekt daraus ableiten.

[Illustration: o.1. 2. 3.]

§ 42. Die Kontraposition.

Bei der _Kontraposition_ wechseln die Glieder des Urteils ihre Stellung,

das kontradiktorische Gegenteil des Prädikats wird zum Subjekt und die

Qualität des Urteils wird verändert.

1. _Aus_ a _wird_ e. Aus: jedes S ist P, folgt: alle NichtP sind nicht S

oder kein NichtP ist S; z. B.: jeder wirklich religiöse Mensch handelt

auch sittlich; wer nicht sittlich handelt, ist kein wirklich religiöser

Mensch. Nach den Figuren § 41 für a ist klar, daß, da S ganz in P liegt,

alles, was außerhalb des Kreises P liegt, also NichtP ist, auch

außerhalb des Kreises S liegen muß, also nicht S ist.

2. _Aus_ e _wird_ i. Wenn kein S P ist, so sind mindestens einige NichtP

S, vgl. die Fig. § 41 e; denn da S ganz von P getrennt ist, so fällt es

jedenfalls in den Raum außerhalb P, d. h. von NichtP; z. B.: nichts

Gutes ist unschön, einiges nicht Unschöne ist gut.

3. _Aus o wird i._ Wenn einige S nicht P sind, so sind mindestens einige

NichtP S. Nach den 3 Figuren § 41 o muß jedenfalls ein Teil von S

außerhalb P liegen, also mit einigen NichtP zusammenfallen; z. B.:

einiges Lebende ist nicht beseelt, einiges Unbeseelte ist lebendig.

4. _Aus i folgt nichts._ Durch Kontraposition würde sich ergeben: einige

NichtP sind nicht S, und dies würde für Figur § 41. i. 1. 3. 4.

zutreffen, aber bei Fig. 2 ist die Möglichkeit denkbar, daß S die

Gesamtheit alles Seienden umfaßt, dann wäre es nicht richtig, daß einige

NichtP nicht S sind, denn alle NichtP wären S.

§ 43. Die Umwandlung der Relation.

Eine dritte Art des unmittelbaren Schlusses beruht auf der _Veränderung

der Relation. Aus dem einfachen kategorischen_ Urteil: alle A sind B,

kann ein hypothetisches abgeleitet werden: wenn etwas A ist, so ist es

B, z. B.: jeder Feigling ist verächtlich; wenn einer ein Feigling ist,

so ist er verächtlich. Aus dem _disjunktiven_ Urteil können mehrere

hypothetische abgeleitet werden. Das disjunktive Urteil: A ist entweder

B oder C, schließt die beiden hypothetischen ein: wenn A nicht B ist, so

ist es C, und: wenn A nicht C ist, so ist es B, z. B.: die Menschen

stammen entweder von einem oder von mehreren Paaren ab. Ebenso lassen

sich zusammengehörige _hypothetische_ Urteile in _einem disjunktiven_

aussprechen.

§ 44. Die Subalternation.

Bei der Subalternation wird daraus, daß ein Urteil von dem _ganzen

Umfang_ des Subjektsbegriffes gilt, geschlossen, daß es auch _von einem

Teil_ desselben gilt. Dagegen folgt _aus der Verneinung des

partikulären auch die Verneinung des entsprechenden allgemeinen

Urteils_. Es folgt 1. aus der Wahrheit von a die von i, 2. aus der

Unwahrheit von i die von a.

§ 45. Die Äquipollenz.

Bei dem unmittelbaren Schluß durch Äquipollenz wird die Qualität des

Urteils selbst und die des Prädikats verändert und nach dem Grundsatz:

%Duplex negatio affirmat%, ein mit dem ersten übereinstimmendes Urteil

hergestellt. Aus: alle S sind P, wird: kein S ist ein NichtP, z. B.:

jede Lüge ist verwerflich; es gibt keine Lüge, die nicht verwerflich

wäre.

§ 46. Die Opposition.

Der unmittelbare Schluß durch Opposition besteht darin, daß _aus der

Wahrheit eines Urteils die Unwahrheit seines Gegenteils_ gefolgert wird

_und umgekehrt_. Wie die Begriffe, so können auch die Urteile in einem

kontradiktorischen und in einem konträren Gegensatz stehen. _Im

kontradiktorischen Gegensatz stehen zwei Urteile, von denen das eine

dasselbe bejaht, was das andere verneint_, also: das allgemein bejahende

und das partikulär verneinende, das allgemein verneinende und das

partikulär bejahende. Im _konträren_ Gegensatz stehen diejenigen

Urteile, von denen zwar nur eines wahr sein kann, die aber weitere

Möglichkeiten übrig lassen: das allgemein bejahende und das allgemein

verneinende; denn beide können falsch sein, und dann ist noch das

partikulär bejahende und das partikulär verneinende möglich, z. B.

falsch a und e, richtig i: einige Menschen erreichen ein Alter von

hundert Jahren. Daneben wird noch das _subkonträre_ Verhältnis

unterschieden, in welchem das partikulär bejahende und das partikulär

verneinende Urteil zueinander stehen, und das Verhältnis der

_Subalternation_ (vgl. § 44) oder Unterordnung, das von solchen Urteilen

gilt, die das von dem ganzen Umfang des Subjektsbegriffes Ausgesagte

auch auf einen Teil desselben beziehen.

Diese Verhältnisse der Urteile lassen sich in folgendem Schema

veranschaulichen:

Psychologie und Logik: zur Einführung in die Philosophie · 第 36 / 73 题