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Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur X-XIII
_Erster Abschnitt._
*Die völkerrechtlichen Rechtsfolgen der Piraterie in ihrer
Bedeutung für den Tatbestand.*
§ 1. Die Rechtsfolgen der Piraterie 1-17
Die Aufgabe. S. 1. — I. a) Staatloses Gebiet (Anm. 1, S. 2.
Kriminaljurisdiktion in herrenlosen Gebieten). b) Das
Meer. Internationale Seepolizei. S. 1. — II.
Internationale Bekämpfung der Piraterie. 1. Recht der
Festnahme von Piratenschiffen. Die Ansicht _Zorns_. Die
rechtliche Denationalisierung ist Rechtsfolge, nicht
Tatbestandsmerkmal (_v. Liszt_). 2. Pflicht zur Festnahme.
3. Durchsuchungsrecht wegen Piraterieverdacht.
4. Flaggenlose Schiffe. S. 4. — III. Völkerrechtliche
Rechtsfolgen der Piraterie im Bereiche des internationalen
Strafrechts (Anm. 4, S. 15. Zuständigkeit der Staaten zur
Bestrafung piratischer Akte, Übersicht der
Landesgesetzgebungen). S. 14.
§ 2. Prinzipielles über die Piraterie im 17-23
englisch-amerikanischen Rechte
I. Das Territorialitätsprinzip. S. 17. — II. Offences
against the law of nations; piracy. S. 19. —
III. Bedeutung der Besonderheit des englischen Rechtes für
die Gewinnung des Tatbestandes. S. 21. — IV. Das
amerikanische Recht. S. 22.
§ 3. Die Rechtsfolgen der Piraterie und die grundsätzliche 23-25
Auffassung des Tatbestandes
§ 4. Anhang zum ersten Abschnitte. Heutiges Vorkommen der 25-27
Piraterie (Anm. 7, S. 26. Verträge Chinas mit fremden
Mächten)
_Zweiter Abschnitt._
*Der Tatbestand der Piraterie nach geltendem Völkerrecht.*
§ 5. Vorläufige Definition. Quellen; insbesondere die 28-35
Landesstrafgesetzgebungen
I. Vorläufige Definition. S. 28. — II. Quellen. Die
Instruktionen für die Kriegsflotten (Zusammenstellung in
Anm. 3, S. 29). S. 29. — III. Das Landesstrafrecht als
Erkenntnisquelle (Anmerkungen S. 32-33. Übersicht der
landesstrafrechtlichen Bestimmungen). S. 31. —
IV. Terminologie. S. 34. — V. Bestimmungen des
Landesstrafrechts ohne völkerrechtliche Bedeutung. S. 35.
§ 6. Die Piraterie in der Rechtsgeschichte; Nachwirkungen 35-53
früherer Anschauungen; Folgerungen für den Tatbestand im
geltenden Rechte
I. Einleitung. S. 35. — II. Piraterie unter staatlicher
Autorität. Altertum. Altgermanische Zeit. Christliche
Friedensordnung des Mittelalters. Christenheit und
mohammedanische Staatenwelt; die Barbareskenstaaten. S. 37.
— III. Die private Piraterie. Römisches Recht.
Seerecht des Mittelalters: der Pirat ist nicht rechtlos;
kriegsrechtliche Bestandteile des Piraterierechtes. S. 41.
— IV. Reste kriegsrechtlicher Auffassung im geltenden
Rechte. Behandlung des Schiffes nach Prisenrecht.
Zuständigkeit der Militärgerichte. Härte der Strafen. Es
besteht keine „völkerrechtliche“ Befugnis der
Handelsschiffe, Piraten festzunehmen oder zu bestrafen;
die Landesgesetzgebungen sind nicht einheitlich. S. 46. —
V. Folgerungen für den Tatbestand. S. 52.
§ 7. Die grundsätzliche Auffassung des Tatbestandes in der 53-57
Literatur
Die rein kriminalistische Auffassung. S. 53. — Die
seepolizeiliche Auffassung. I. Ihre Anhänger. S. 54. —
II. Aufnahme einzelner Elemente der seepolizeilichen bei
Anhängern der kriminalistischen Auffassung. S. 55.
§ 8. Der seepolizeiliche Charakter des Tatbestandes 57-63
I. Wert einer richtigen Bestimmung des Charakters des
Tatbestandes. S. 57. — II. Nachweis des seepolizeilichen
Charakters. Die Marineinstruktionen. Die
Landesstrafgesetzgebungen. S. 58. — III. Die Piraterie,
ein „Unternehmen gegen das Völkerrecht“. S. 62. —
IV. Orientierung über den Inhalt des Tatbestandes. S. 63.
§ 9. Der objektive Tatbestand 63-67
I. Benutzung eines Schiffes. S. 63. — II. Die Besatzung.
S. 64. — III. Beziehung zur hohen See. „Piraterie
terrestre.“ Flußpiraterie und Strandraub. Stand der
Ansichten über die Art der Beziehung zur hohen See.
Entscheidung. S. 64.
§ 10. Der subjektive Tatbestand. a) Die Richtung des 67-72
Unternehmens gegen prinzipiell alle Nationen
I. Vorfragen. Raub, verübt von Mitgliedern der Besatzung
untereinander. Wegnahme des Schiffes durch die Mannschaft
(Meuterei); sie ist nicht Piraterie. S. 67. —
II. Notwendigkeit der Richtung des Unternehmens gegen
prinzipiell alle Nationen. S. 70.
§ 11. b) Der Inhalt der piratischen Akte 72-80
I. Gewalt, das notwendige Mittel piratischer Akte. S. 73.
— II. Das Objekt der piratischen Akte. 1. Bedeutung der
Kontroverse, ob Gewalthandlungen aller Art oder nur
räuberische Akte in Frage kommen. 2. Landesgesetzgebungen
und Literatur. 3. Entscheidung. S. 73. — III. Nähere
juristische Formulierung (Objekt und Mittel). S. 77. —
IV. Erfordernis der Gewerbsmäßigkeit. S. 77.
§ 12. c) Mangel eines politischen Zweckes. Piraterie unter 80-86
staatlicher Autorität. Heimatstaat und Piratenschiff
I. Begriff des politischen Zweckes. S. 80. —
II. Piraterie unter staatlicher Autorität (Raubstaaten).
1. Völkerrechtsgemäße Handlungen. 2. Handlungen und
Autorisierungen nicht anerkannter politischer Verbände.
3. Einzelne völkerrechtswidrige Handlungen und
Autorisierungen. 4. Raubstaaten. S. 81. —
III. Heimatstaat und Piratenschiff. 1. Das Verhältnis
des Staates zu seinen Nationalschiffen nach Völkerrecht
(Anm. 2, S. 84. Grund der Haftung des Staates für Delikte
der Untertanen); Interventionsrecht. Nichtanwendbarkeit
der gewöhnlichen Grundsätze auf das Verhältnis zu einem
Piratenschiff. 2. Für Kriegsschiffe gelten keine
Sonderregeln. S. 84.
_Dritter Abschnitt._
*Folgerungen.*
§ 13. Ausdehnungen des Pirateriebegriffs in Landesrecht 87-88
und Literatur
1. Landesstrafrechtliche Ausdehnungen. 2. Die
Quasipiraterie der völkerrechtlichen Literatur. S. 87.
§ 14. Kriegsschiffe und Kaper aufständischer Parteien 88-96
I. Skizzierung des Rechtszustandes. S. 88. — II. Die
Literatur. Insbesondere _Hall_. S. 90. — III. Die
Staatenpraxis (Anm. 4, S. 94. Huascar; Crête à Pierrot).
S. 94.
§ 15. Illegale Kaperei 97-108
I. Quellen. S. 97. — II. Der Rechtszustand. 1. Piraterie
und Kaperei. Beutefahrt in Kriegszeiten ohne Autorisation.
Kommissionierung durch beide kriegführenden Mächte.
2. Völkerrechtswidrige Autorisierung. Formlose Autorisierung.
Kaperei in Verletzung der Pariser Seerechtsdeklaration.
3. Völkerrechtswidriges Verhalten des Kapers. Insbesondere
Wegnahme neutraler Schiffe; Fortsetzung der Beutefahrt
nach Beendigung des Krieges; Annahme von Kaperbriefen
mehrerer Nationen. S. 97. — III. Kommissionierung nicht
staatsangehöriger Kaper. Gegensatz der Ansichten.
Unabhängigkeit der Entscheidung von der Frage, ob der
Staat, der seinen Untertanen die Annahme fremder
Kaperbriefe gestattet, sich einer Neutralitätsverletzung
schuldig macht (Beantwortung dieser Frage in Anm. 2-3,
S. 103). Das für die Entscheidung verbleibende Material.
Entscheidung: das Schiff ist weder Pirat noch ist die
Autorisierung fremder Kaper überhaupt völkerrechtswidrig.
S. 102.
§ 16. Der Handel mit Negersklaven 108-110
§ 17. Verletzung unterseeischer Telegraphenkabel 110