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Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur X-XIII

_Erster Abschnitt._

*Die völkerrechtlichen Rechtsfolgen der Piraterie in ihrer

Bedeutung für den Tatbestand.*

§ 1. Die Rechtsfolgen der Piraterie 1-17

Die Aufgabe. S. 1. — I. a) Staatloses Gebiet (Anm. 1, S. 2.

Kriminaljurisdiktion in herrenlosen Gebieten). b) Das

Meer. Internationale Seepolizei. S. 1. — II.

Internationale Bekämpfung der Piraterie. 1. Recht der

Festnahme von Piratenschiffen. Die Ansicht _Zorns_. Die

rechtliche Denationalisierung ist Rechtsfolge, nicht

Tatbestandsmerkmal (_v. Liszt_). 2. Pflicht zur Festnahme.

3. Durchsuchungsrecht wegen Piraterieverdacht.

4. Flaggenlose Schiffe. S. 4. — III. Völkerrechtliche

Rechtsfolgen der Piraterie im Bereiche des internationalen

Strafrechts (Anm. 4, S. 15. Zuständigkeit der Staaten zur

Bestrafung piratischer Akte, Übersicht der

Landesgesetzgebungen). S. 14.

§ 2. Prinzipielles über die Piraterie im 17-23

englisch-amerikanischen Rechte

I. Das Territorialitätsprinzip. S. 17. — II. Offences

against the law of nations; piracy. S. 19. —

III. Bedeutung der Besonderheit des englischen Rechtes für

die Gewinnung des Tatbestandes. S. 21. — IV. Das

amerikanische Recht. S. 22.

§ 3. Die Rechtsfolgen der Piraterie und die grundsätzliche 23-25

Auffassung des Tatbestandes

§ 4. Anhang zum ersten Abschnitte. Heutiges Vorkommen der 25-27

Piraterie (Anm. 7, S. 26. Verträge Chinas mit fremden

Mächten)

_Zweiter Abschnitt._

*Der Tatbestand der Piraterie nach geltendem Völkerrecht.*

§ 5. Vorläufige Definition. Quellen; insbesondere die 28-35

Landesstrafgesetzgebungen

I. Vorläufige Definition. S. 28. — II. Quellen. Die

Instruktionen für die Kriegsflotten (Zusammenstellung in

Anm. 3, S. 29). S. 29. — III. Das Landesstrafrecht als

Erkenntnisquelle (Anmerkungen S. 32-33. Übersicht der

landesstrafrechtlichen Bestimmungen). S. 31. —

IV. Terminologie. S. 34. — V. Bestimmungen des

Landesstrafrechts ohne völkerrechtliche Bedeutung. S. 35.

§ 6. Die Piraterie in der Rechtsgeschichte; Nachwirkungen 35-53

früherer Anschauungen; Folgerungen für den Tatbestand im

geltenden Rechte

I. Einleitung. S. 35. — II. Piraterie unter staatlicher

Autorität. Altertum. Altgermanische Zeit. Christliche

Friedensordnung des Mittelalters. Christenheit und

mohammedanische Staatenwelt; die Barbareskenstaaten. S. 37.

— III. Die private Piraterie. Römisches Recht.

Seerecht des Mittelalters: der Pirat ist nicht rechtlos;

kriegsrechtliche Bestandteile des Piraterierechtes. S. 41.

— IV. Reste kriegsrechtlicher Auffassung im geltenden

Rechte. Behandlung des Schiffes nach Prisenrecht.

Zuständigkeit der Militärgerichte. Härte der Strafen. Es

besteht keine „völkerrechtliche“ Befugnis der

Handelsschiffe, Piraten festzunehmen oder zu bestrafen;

die Landesgesetzgebungen sind nicht einheitlich. S. 46. —

V. Folgerungen für den Tatbestand. S. 52.

§ 7. Die grundsätzliche Auffassung des Tatbestandes in der 53-57

Literatur

Die rein kriminalistische Auffassung. S. 53. — Die

seepolizeiliche Auffassung. I. Ihre Anhänger. S. 54. —

II. Aufnahme einzelner Elemente der seepolizeilichen bei

Anhängern der kriminalistischen Auffassung. S. 55.

§ 8. Der seepolizeiliche Charakter des Tatbestandes 57-63

I. Wert einer richtigen Bestimmung des Charakters des

Tatbestandes. S. 57. — II. Nachweis des seepolizeilichen

Charakters. Die Marineinstruktionen. Die

Landesstrafgesetzgebungen. S. 58. — III. Die Piraterie,

ein „Unternehmen gegen das Völkerrecht“. S. 62. —

IV. Orientierung über den Inhalt des Tatbestandes. S. 63.

§ 9. Der objektive Tatbestand 63-67

I. Benutzung eines Schiffes. S. 63. — II. Die Besatzung.

S. 64. — III. Beziehung zur hohen See. „Piraterie

terrestre.“ Flußpiraterie und Strandraub. Stand der

Ansichten über die Art der Beziehung zur hohen See.

Entscheidung. S. 64.

§ 10. Der subjektive Tatbestand. a) Die Richtung des 67-72

Unternehmens gegen prinzipiell alle Nationen

I. Vorfragen. Raub, verübt von Mitgliedern der Besatzung

untereinander. Wegnahme des Schiffes durch die Mannschaft

(Meuterei); sie ist nicht Piraterie. S. 67. —

II. Notwendigkeit der Richtung des Unternehmens gegen

prinzipiell alle Nationen. S. 70.

§ 11. b) Der Inhalt der piratischen Akte 72-80

I. Gewalt, das notwendige Mittel piratischer Akte. S. 73.

— II. Das Objekt der piratischen Akte. 1. Bedeutung der

Kontroverse, ob Gewalthandlungen aller Art oder nur

räuberische Akte in Frage kommen. 2. Landesgesetzgebungen

und Literatur. 3. Entscheidung. S. 73. — III. Nähere

juristische Formulierung (Objekt und Mittel). S. 77. —

IV. Erfordernis der Gewerbsmäßigkeit. S. 77.

§ 12. c) Mangel eines politischen Zweckes. Piraterie unter 80-86

staatlicher Autorität. Heimatstaat und Piratenschiff

I. Begriff des politischen Zweckes. S. 80. —

II. Piraterie unter staatlicher Autorität (Raubstaaten).

1. Völkerrechtsgemäße Handlungen. 2. Handlungen und

Autorisierungen nicht anerkannter politischer Verbände.

3. Einzelne völkerrechtswidrige Handlungen und

Autorisierungen. 4. Raubstaaten. S. 81. —

III. Heimatstaat und Piratenschiff. 1. Das Verhältnis

des Staates zu seinen Nationalschiffen nach Völkerrecht

(Anm. 2, S. 84. Grund der Haftung des Staates für Delikte

der Untertanen); Interventionsrecht. Nichtanwendbarkeit

der gewöhnlichen Grundsätze auf das Verhältnis zu einem

Piratenschiff. 2. Für Kriegsschiffe gelten keine

Sonderregeln. S. 84.

_Dritter Abschnitt._

*Folgerungen.*

§ 13. Ausdehnungen des Pirateriebegriffs in Landesrecht 87-88

und Literatur

1. Landesstrafrechtliche Ausdehnungen. 2. Die

Quasipiraterie der völkerrechtlichen Literatur. S. 87.

§ 14. Kriegsschiffe und Kaper aufständischer Parteien 88-96

I. Skizzierung des Rechtszustandes. S. 88. — II. Die

Literatur. Insbesondere _Hall_. S. 90. — III. Die

Staatenpraxis (Anm. 4, S. 94. Huascar; Crête à Pierrot).

S. 94.

§ 15. Illegale Kaperei 97-108

I. Quellen. S. 97. — II. Der Rechtszustand. 1. Piraterie

und Kaperei. Beutefahrt in Kriegszeiten ohne Autorisation.

Kommissionierung durch beide kriegführenden Mächte.

2. Völkerrechtswidrige Autorisierung. Formlose Autorisierung.

Kaperei in Verletzung der Pariser Seerechtsdeklaration.

3. Völkerrechtswidriges Verhalten des Kapers. Insbesondere

Wegnahme neutraler Schiffe; Fortsetzung der Beutefahrt

nach Beendigung des Krieges; Annahme von Kaperbriefen

mehrerer Nationen. S. 97. — III. Kommissionierung nicht

staatsangehöriger Kaper. Gegensatz der Ansichten.

Unabhängigkeit der Entscheidung von der Frage, ob der

Staat, der seinen Untertanen die Annahme fremder

Kaperbriefe gestattet, sich einer Neutralitätsverletzung

schuldig macht (Beantwortung dieser Frage in Anm. 2-3,

S. 103). Das für die Entscheidung verbleibende Material.

Entscheidung: das Schiff ist weder Pirat noch ist die

Autorisierung fremder Kaper überhaupt völkerrechtswidrig.

S. 102.

§ 16. Der Handel mit Negersklaven 108-110

§ 17. Verletzung unterseeischer Telegraphenkabel 110

Der Tatbestand der Piraterie nach geltendem Völkerrecht · 第 5 / 38 题