7. Vorschriften für die Komposition der Tragödie: c. 17--18.

a) Der Dichter muß sich die Situation leibhaft vergegenwärtigen

c. 17, 1.

b) Er muß die Gefühlsstimmungen seiner Personen an sich selbst

darstellend erproben: c. 17, 2.

c) Er muß erst einen allgemeinen Umriß der Fabel entwerfen

und dann Namen und Episoden einfügen: c. 17, 3.

d) Die Episoden müssen begrenzt sein: c. 17, 4.

e) Schürzung und Lösung des dramatischen Knotens: c. 18, 1--3

f) Die Tragödie darf nicht episch angelegt sein: c. 18,4--5.

g) Der Chor muß die Rolle eines Schauspielers annehmen

und eng mit der Handlung verknüpft sein. Daher chorische

Intermezzi (Embolima) zu verwerfen: c. 18, 6.

Über die Dichtkunst beim Aristoteles Neu übersetzt und mit Einleitung und einem erklärenden Namen- und Sachverzeichnis versehen von Alfred Gudemann 1921 · 第 19 / 65 题