Wir sollen unser Wohl und uns vornemlich lieben.
Wir sollen allemahl der nächste Freund uns seyn.
Wo aber stimmet das mit Truncknen überein?
Ein Trunckner liebt sich nicht, er wird sich selbst zum Feinde,
Denn er verräth sein Herz dem Feinde und dem Freunde.
Er ist als wie ein Faß das voll, und übergeht,
Und von sich stößt und wirft, was vor dem Spunde steht.
Das Gute welches ihm zu Amt und Glücke dienet,
Wodurch sonst seine Lust und auch ein Wohlstand grünet,
Das stößt er durch den Trunck zu seinem Munde aus,
Und bringt sich um sein Glück, ja gar um Hof und Haus.
Ein andrer wendet das, was er im Trunk verrathen
Zu seinem Nutzen an, und fördert seine Thaten.
Ein Trunkner schweigt so gar von seinen Fehlern nicht,
Es wird ihm durch ihm selbst ein Schand=Maal aufgericht.
Er stürzt sich wohl darzu, durch trunknene Geschwätze
In Unglück und Gefahr; es straft ihn das Gesetze.
Ein Freund des Trunks kan nie ein Freund des Nächsten seyn.
Man lässet sich mit ihm in keine Freundschaft ein:
Denn er verräth den Freund, und schwazt von seinem Handel,
Von seiner Eigenschaft, Gespräch und Lebens=Wandel.
Ein Trunkner wird zum Spott, zum Kinder=Spott gemacht,
Wie höhnisch wird er nicht von allen ausgelacht?
Er lacht, wenn andere bey seinen Affen=Sachen
Und Kindervollem Spiel ein laut Gelächter machen.
Er merkt nicht, wenn man gleich sein laut Geschwätze höhnt,
Und jauchzet wenn man ihn mit Haasen=Pappeln krönt.
Zwey Stieber hält er oft vor zärtliche Caressen,
Die eine schöne Hand ihm gütig zugemessen.
Ein Trunkner glaubt === jedoch ich werff die Feder hin,
Weil ich nicht in Pariß noch Hollands Fluren bin,
Wo man die Laster darf bey ihren Namen nennen.
Ich putze nicht das Licht, ich möcht mich sonst verbrennen.
(a) Magnus.
(b) Da der grose Alexander bey seinen Feldzügen unbekanter Weise auf
ein Rathhaus zu forschen gieng, hörte er, daß zu dem Richter ein Mann
sagte: Ich habe einen Keller wollen graben, und da habe ich einen
Schatz gefunden,welcher aber nicht mir, sondern dem Manne gehört, von
dem ich das Haus gekauft, ich bitte also ihn zu nöthigen, daß er sein
Geld annehme. Der andere sprach: der Schatz ist niemahls meiner
gewesen, denn die Stätte darauf ich das verkaufte Haus gebaut, war
ein freyer Platz, darauf jeder bauen konte. Endlich sind diese
Männer eins worden dem Richter den Schatz zu geben. Der Richter
wendet aber dargegen ein: Ihr bekennt Beyde, daß der Schatz nicht
eure sey, da er da in euren Häusern gefunden worden ist: unter was
Vorschein solt ich ihn denn annehmen, da ich hier fremd bin? Davor
behüten mich die Götter, daß ich mich nicht fremdes Gutes anmasse!
Ihr schiebet die ganze Sache meinem Amte und Gewissen heim. Wohlan,
so will ich einen Rath finden. Habe darauf den einen gefragt: ob er
einen Sohn habe, der denn mit Ja antwortet: Ob auch der andere eine
Tochter habe? Und da dieser gleichfals Ja sagt: Habe der Richter den
Ausspruch gethan, daß diese einander heyrathen sollen, und er wolle
ihnen den gefundenen Schatz zum Braut=Schatze mitgeben. Da Alexander
über diese kluge Gerechtigkeit erstaunet, hat der Richter gesagt: Ist
es auch möglich, daß Leute gefunden werden die anders thun? Und auf
des Alexanders Ja! setzt er noch dieses zu: Ob an solchen Oertern, wo
sie nicht also richteten, die Götter auch Regen fallen liesen, und ob
die Sonne alda auch ihre Strahlen gäbe?
(c) Cambyses ließ einem Richter der sich bestechen lassen, und daher
ein ungerechtes Urtheil abgefasset hatte, die Haut vom Leibe ziehen,
dieselbe mit Nägeln an den Richterstuhl zum ewigen Spectacul fest
anschlagen und damit bedecken,auch den Sohn an dessen Stelle zum
Richter setzen.
(d) Gleichwie Galeacius Herzog von Meyland gethan, welcher einen
Advocaten, der die Processe boßhafter Weise so lange triebe und
aufhielte, ließ an Galgen hengen und dann in Stücke zerreisen.
(e) Römischer Kayser, welcher davor hielte, daß es bey Austheilung
der Geschenke, und Belohnung treuer Dienste nur aufs Glück ankäme.
(f) Velibegus und Arsambegus zwei Türkische Obristen hatten ein Duel
miteinander, da der letztere den erstbenannten rückwärts
hinterlistiger Weise verwundete/worauf die Sache nach Constantinopel
gekommen, und Velilebus citirt und befragt werde. Unter andern sagte
dieser folgende Worte: Mein Gegenpart hat mich hinterlistig
angegriffen/hätte er/als einem Cavallier gebührt, sich ritterlich
erzeigen wollen, so hätte er nur sollen erscheinen, als welchen ich
oftmals zu einem Duell heraus gefordert. Worauf die anwesenden
Bassen zornig worden, und gesprochen: Was hast du dich mit deinem
Spieß=Gesellen rauffen wollen? Sind denn keine Christen mehr in der
Welt, an denen du deine Mannheit hättest erweisen können? Ihr esset
beyde unsers Kaysers Brod, und habt euch miteinander schlagen wollen?
Aus was Recht und Fug hast du das in Sinn genommen? Und wo hast du
dergleichen Exempel jemahl unter uns gehabt? Hast du nicht denken
sollen, wer unter euch beyden gefallen und umkommen wäre, der wäre
mit Schaden unsers Kaysers gefallen und umkommen. Worauf er auch in
das Gefängniß geworfen worden.
(g) Magnus
(h) Fabius, Römischer Bürgermeister gab ein Gesetz, daß keiner auf
einem Banquet mehr verzehren dürfte als dreysig Sestertios, so viel
als ohngefehr zwölf Thaler. Messinius verordnete: daß kein Fremder
Wein dorfte eingelegt werden. Emilius gebot den Römern nicht mehr
als fünf Gerichte zu speisen. Antio befahl, das Koch=Handwerk nicht
vielen lernen zu lassen, denn er hielt dafür, daß, wo viele Köche
wären, die Leute nur arm, der Leib ungesund, die Seele aber und das
Gemüthe beflecket würden. Julius Cäsar brachte auf, daß niemand mit
zugeschlossener Thür essen durfte, damit die Censores sehen könten,
ob jemand im Essen Überfluß brauchte. Aristimius schrieb vor, daß
man zwar des Mittags jemand möchte zu Gaste haben, aber nicht länger
als biß gegen den Abend behalten.
Ende dieses Projekt Gutenberg Etextes "Die von denen Faunen gepeitschte
Laster" von Sidonia Hedwig Zäunemann.
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