Die Regel ist uns ja in Hirn und Brust geschrieben,

Wir sollen unser Wohl und uns vornemlich lieben.

Wir sollen allemahl der nächste Freund uns seyn.

Wo aber stimmet das mit Truncknen überein?

Ein Trunckner liebt sich nicht, er wird sich selbst zum Feinde,

Denn er verräth sein Herz dem Feinde und dem Freunde.

Er ist als wie ein Faß das voll, und übergeht,

Und von sich stößt und wirft, was vor dem Spunde steht.

Das Gute welches ihm zu Amt und Glücke dienet,

Wodurch sonst seine Lust und auch ein Wohlstand grünet,

Das stößt er durch den Trunck zu seinem Munde aus,

Und bringt sich um sein Glück, ja gar um Hof und Haus.

Ein andrer wendet das, was er im Trunk verrathen

Zu seinem Nutzen an, und fördert seine Thaten.

Ein Trunkner schweigt so gar von seinen Fehlern nicht,

Es wird ihm durch ihm selbst ein Schand=Maal aufgericht.

Er stürzt sich wohl darzu, durch trunknene Geschwätze

In Unglück und Gefahr; es straft ihn das Gesetze.

Ein Freund des Trunks kan nie ein Freund des Nächsten seyn.

Man lässet sich mit ihm in keine Freundschaft ein:

Denn er verräth den Freund, und schwazt von seinem Handel,

Von seiner Eigenschaft, Gespräch und Lebens=Wandel.

Ein Trunkner wird zum Spott, zum Kinder=Spott gemacht,

Wie höhnisch wird er nicht von allen ausgelacht?

Er lacht, wenn andere bey seinen Affen=Sachen

Und Kindervollem Spiel ein laut Gelächter machen.

Er merkt nicht, wenn man gleich sein laut Geschwätze höhnt,

Und jauchzet wenn man ihn mit Haasen=Pappeln krönt.

Zwey Stieber hält er oft vor zärtliche Caressen,

Die eine schöne Hand ihm gütig zugemessen.

Ein Trunkner glaubt === jedoch ich werff die Feder hin,

Weil ich nicht in Pariß noch Hollands Fluren bin,

Wo man die Laster darf bey ihren Namen nennen.

Ich putze nicht das Licht, ich möcht mich sonst verbrennen.

(a) Magnus.

(b) Da der grose Alexander bey seinen Feldzügen unbekanter Weise auf

ein Rathhaus zu forschen gieng, hörte er, daß zu dem Richter ein Mann

sagte: Ich habe einen Keller wollen graben, und da habe ich einen

Schatz gefunden,welcher aber nicht mir, sondern dem Manne gehört, von

dem ich das Haus gekauft, ich bitte also ihn zu nöthigen, daß er sein

Geld annehme. Der andere sprach: der Schatz ist niemahls meiner

gewesen, denn die Stätte darauf ich das verkaufte Haus gebaut, war

ein freyer Platz, darauf jeder bauen konte. Endlich sind diese

Männer eins worden dem Richter den Schatz zu geben. Der Richter

wendet aber dargegen ein: Ihr bekennt Beyde, daß der Schatz nicht

eure sey, da er da in euren Häusern gefunden worden ist: unter was

Vorschein solt ich ihn denn annehmen, da ich hier fremd bin? Davor

behüten mich die Götter, daß ich mich nicht fremdes Gutes anmasse!

Ihr schiebet die ganze Sache meinem Amte und Gewissen heim. Wohlan,

so will ich einen Rath finden. Habe darauf den einen gefragt: ob er

einen Sohn habe, der denn mit Ja antwortet: Ob auch der andere eine

Tochter habe? Und da dieser gleichfals Ja sagt: Habe der Richter den

Ausspruch gethan, daß diese einander heyrathen sollen, und er wolle

ihnen den gefundenen Schatz zum Braut=Schatze mitgeben. Da Alexander

über diese kluge Gerechtigkeit erstaunet, hat der Richter gesagt: Ist

es auch möglich, daß Leute gefunden werden die anders thun? Und auf

des Alexanders Ja! setzt er noch dieses zu: Ob an solchen Oertern, wo

sie nicht also richteten, die Götter auch Regen fallen liesen, und ob

die Sonne alda auch ihre Strahlen gäbe?

(c) Cambyses ließ einem Richter der sich bestechen lassen, und daher

ein ungerechtes Urtheil abgefasset hatte, die Haut vom Leibe ziehen,

dieselbe mit Nägeln an den Richterstuhl zum ewigen Spectacul fest

anschlagen und damit bedecken,auch den Sohn an dessen Stelle zum

Richter setzen.

(d) Gleichwie Galeacius Herzog von Meyland gethan, welcher einen

Advocaten, der die Processe boßhafter Weise so lange triebe und

aufhielte, ließ an Galgen hengen und dann in Stücke zerreisen.

(e) Römischer Kayser, welcher davor hielte, daß es bey Austheilung

der Geschenke, und Belohnung treuer Dienste nur aufs Glück ankäme.

(f) Velibegus und Arsambegus zwei Türkische Obristen hatten ein Duel

miteinander, da der letztere den erstbenannten rückwärts

hinterlistiger Weise verwundete/worauf die Sache nach Constantinopel

gekommen, und Velilebus citirt und befragt werde. Unter andern sagte

dieser folgende Worte: Mein Gegenpart hat mich hinterlistig

angegriffen/hätte er/als einem Cavallier gebührt, sich ritterlich

erzeigen wollen, so hätte er nur sollen erscheinen, als welchen ich

oftmals zu einem Duell heraus gefordert. Worauf die anwesenden

Bassen zornig worden, und gesprochen: Was hast du dich mit deinem

Spieß=Gesellen rauffen wollen? Sind denn keine Christen mehr in der

Welt, an denen du deine Mannheit hättest erweisen können? Ihr esset

beyde unsers Kaysers Brod, und habt euch miteinander schlagen wollen?

Aus was Recht und Fug hast du das in Sinn genommen? Und wo hast du

dergleichen Exempel jemahl unter uns gehabt? Hast du nicht denken

sollen, wer unter euch beyden gefallen und umkommen wäre, der wäre

mit Schaden unsers Kaysers gefallen und umkommen. Worauf er auch in

das Gefängniß geworfen worden.

(g) Magnus

(h) Fabius, Römischer Bürgermeister gab ein Gesetz, daß keiner auf

einem Banquet mehr verzehren dürfte als dreysig Sestertios, so viel

als ohngefehr zwölf Thaler. Messinius verordnete: daß kein Fremder

Wein dorfte eingelegt werden. Emilius gebot den Römern nicht mehr

als fünf Gerichte zu speisen. Antio befahl, das Koch=Handwerk nicht

vielen lernen zu lassen, denn er hielt dafür, daß, wo viele Köche

wären, die Leute nur arm, der Leib ungesund, die Seele aber und das

Gemüthe beflecket würden. Julius Cäsar brachte auf, daß niemand mit

zugeschlossener Thür essen durfte, damit die Censores sehen könten,

ob jemand im Essen Überfluß brauchte. Aristimius schrieb vor, daß

man zwar des Mittags jemand möchte zu Gaste haben, aber nicht länger

als biß gegen den Abend behalten.

Ende dieses Projekt Gutenberg Etextes "Die von denen Faunen gepeitschte

Laster" von Sidonia Hedwig Zäunemann.

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Die von denen Faunen gepeitschte Laster · 第 7 / 7 段