77. Fall.

~Tödtlicher Sturz des Neugebornen.~

Auch in dieser Centurie, wie in der früheren (s. 62. Fall), kam Ein

Fall vor, in welchem die Frage vom Sturz des Kindeskopfes auf den

Boden zu entscheiden war. Die uneheliche, ~erstgebärende~ Mutter

hatte ~stehend~ im Zimmer Kind und Mutterkuchen zugleich geboren. Das

männliche Kind war 7 Pfund schwer, 19 Zoll lang, und bot auch alle

übrigen Zeichen der Reife dar. Auf der _Galea aponeurotica_ fand sich

ein liniendickes Extravasat von geronnenem Blute, und die Todesursache

des Kindes, das, nach der Athemprobe zu schliessen, gelebt hatte, ergab

sich sehr deutlich als apoplectische Gehirnhyperämie. Wir behaupteten

hiernach die Reife und das Leben des Kindes, und nahmen ferner an,

dass der Hergang bei der Geburt desselben die Todesart vollkommen

erkläre, wonach die weitere Untersuchung wegen Kindermordes unterblieb.

Dass der Sturz des Kindes mit dem Kopfe auf eine harte Unterlage

dasselbe tödten ~könne~ und nicht selten tödte, ist wohl jetzt ebenso

allgemein angenommen, als der Satz, dass ein solcher Hergang das Kind

nicht nothwendig tödten ~müsse~, wofür ich selbst, wie erfahrene

Geburtshelfer in der Privatpraxis, in der privatärztlichen wie in der

gerichtlichen Praxis mehrere Beispiele erlebt habe.

Gerichtliche Leichen-Oeffnungen. Zweites Hundert. · 第 91 / 161 题