~Tödtlicher Sturz des Neugebornen.~
Auch in dieser Centurie, wie in der früheren (s. 62. Fall), kam Ein
Fall vor, in welchem die Frage vom Sturz des Kindeskopfes auf den
Boden zu entscheiden war. Die uneheliche, ~erstgebärende~ Mutter
hatte ~stehend~ im Zimmer Kind und Mutterkuchen zugleich geboren. Das
männliche Kind war 7 Pfund schwer, 19 Zoll lang, und bot auch alle
übrigen Zeichen der Reife dar. Auf der _Galea aponeurotica_ fand sich
ein liniendickes Extravasat von geronnenem Blute, und die Todesursache
des Kindes, das, nach der Athemprobe zu schliessen, gelebt hatte, ergab
sich sehr deutlich als apoplectische Gehirnhyperämie. Wir behaupteten
hiernach die Reife und das Leben des Kindes, und nahmen ferner an,
dass der Hergang bei der Geburt desselben die Todesart vollkommen
erkläre, wonach die weitere Untersuchung wegen Kindermordes unterblieb.
Dass der Sturz des Kindes mit dem Kopfe auf eine harte Unterlage
dasselbe tödten ~könne~ und nicht selten tödte, ist wohl jetzt ebenso
allgemein angenommen, als der Satz, dass ein solcher Hergang das Kind
nicht nothwendig tödten ~müsse~, wofür ich selbst, wie erfahrene
Geburtshelfer in der Privatpraxis, in der privatärztlichen wie in der
gerichtlichen Praxis mehrere Beispiele erlebt habe.