71. Fall.

~Todtgeburt. Zweifelhafte Spätgeburt.~

Ein nicht in Betreff der Athemprobe, wohl aber zur Lehre von der

~Spätgeburt~ gewiss höchst interessanter, und nicht weniger scandalöser

Fall, als der bekannte bei _Louis sur les naissances tardives_. Man

höre, wie weit die Frechheit gehen kann! Ein ~zweiundachtzigjähriger~

ehemaliger Subalternbeamter hatte in seinen letzten Lebensjahren an

Carcinom der Blase und ~beider Hoden~ gelitten, und war endlich, nach

Jahre langen Leiden, am 22. August 18--, allgemein wassersüchtig,

gestorben. Er hatte ziemlich allein dagestanden, denn eine

verheirathete Tochter aus seiner frühern Ehe lebte auswärts. Aus

Dankbarkeit hatte er seine treue Pflegerin, seine Köchin, ein halbes

Jahr vor seinem Tode geheirathet. Die junge Wittwe trat nun im Januar,

fünf Monate nach dem Tode ihres Gatten, mit der Erklärung auf, dass

sie seit sechs Monaten schwanger sei (!!), und gebar am 1. Juni ein

Mädchen, dessen Legitimität sehr begreiflich von der inzwischen nach

Berlin zurückgekehrten ehelichen Tochter des Verstorbenen angefochten

wurde. Das Gewicht der uns vorgelegten Leiche betrug 7-1/2 Pfund,

ihre Länge 20 Zoll, der queere Durchmesser des Kopfes 3-1/4 Zoll,

der gerade 4 Zoll, der diagonale 5 Zoll, der Schulterdurchmesser

5 Zoll, der queere Durchmesser der Brust 4 Zoll, ihr gerader 3

Zoll, und der Hüftendurchmesser 3 Zoll, und wir mussten nach diesen

Zahlenverhältnissen, die, wie man sieht, die vollkommen normalen der

vierzigwöchigen Leibesfrucht darstellen, zunächst ~die~ Frage, die

uns vorgelegt ward: ~ob dies Kind elf Monate alt sei~? verneinen. Was

nun Leben und Tod des Kindes betraf, so ergab sich, dass nur zwei

Stückchen des untern Lappens der rechten Lunge hellröthlich aussahen

und schwammen, während alle übrigen Kriterien für Todtgeburt sprachen.

Wir nahmen an, dass bei dem Kinde noch in der Geburt ein Versuch zum

Athmen Statt gehabt habe, dass dasselbe aber schon in der Geburt

abgestorben, und todtgeboren worden sei. Diese Annahme wurde später

durch den Geburtshelfer bestätigt, indem derselbe erklärte, dass das

Kind in der Wendung apoplectisch gestorben, und todt geboren worden

sei. -- Der Fall giebt, wie der _Louis_'sche, einen lehrreichen Beweis

dafür, wie wichtig es in Fällen zweifelhafter Spätgeburt sei, auf die

Zeugungsfähigkeit des angeblichen Vaters zur Zeit der angeblichen

Schwängerung zurückzugehen. ~Dieser~ Mann, wie er oben geschildert

worden, sollte vier Wochen vor seinem Tode zeugungsfähig gewesen sein!!

Gerichtliche Leichen-Oeffnungen. Zweites Hundert. · 第 85 / 161 题