2) in Waldfrevel zum Handel und Verkaufe (Gewerbsfrevel).

Beide Grade wirken in ihren Folgen sehr verschieden, und sind auch

ebenso verschieden zu beurtheilen.

Die erstere Klasse der Frevler unterscheidet sich wieder:

~a~) in solche Frevler, die aus wirklicher Armuth und Noth freveln,

und die sonach nicht im Stande sind, auch nur die geringste Ausgabe

für den Ankauf von benöthigten Forstprodukten zu machen;

~b~) in solche Frevler, die nur in einzelnen Fällen, wenn die

rechtliche Erwerbung eines Forstproduktes erschwert, oder für sie gar

nicht möglich ist, das Waldeigenthum angreifen, und

~c~) in Solche, die beständig aus Nichtachtung oder Verkennung alles

Rechtes, aus Gewohnheit oder in Folge günstiger Gelegenheit,

daher ohne wirkliche Noth — zu ihrem Vortheile — freveln.

Die oben angegebene zweite Categorie aber ist bei ihrer dermaligen

Ausbreitung die für den Wald und die ganze staatliche Gesellschaft am

meisten gefährliche, und möchte nur in zwei Klassen zerfallen, als:

~a~) in solche, die jede ordentliche Arbeit, auch bei reichlicher

Gelegenheit hiezu, fliehen, die ihren und der Ihrigen Unterhalt nur

durch lukrative Veräußerung gefrevelter Forstprodukte (was freilich

in kürzerer Zeit und mit größerer Leichtigkeit und Bequemlichkeit,

als bei einer regelmäßigen Beschäftigung, geschehen kann) decken

wollen, die durch ungenügsames und nicht rechtzeitiges Einschreiten

zum Angriffe und zur Beeinträchtigung +alles+ fremden Eigenthumes

eigentlich herangezogen werden, die sich bisher durch nichts, am

wenigsten durch die unwirksamen Strafen, in ihrem Thun und Treiben

beirren ließen, und die sohin als Hefe des Volkes auf der höchsten

Stufe einer pestartig sich immer mehr ausbreitenden Demoralisation

angelangt sind. Leider gehört hiezu der größere Theil der

Gewerbsfrevler;

~b~) in solche, die nur wegen temporärer Verdienstlosigkeit oder

momentaner Noth zum Holz-, Streu- &c. Frevel und zum sofortigen

Verkaufe dieser Forstprodukte ihre Zuflucht nehmen.

Nach dieser allgemeinen Betrachtung des Waldfrevels, seiner

Unterscheidung und seiner Ursachen, gelangen wir nun zur wichtigsten

Frage dieser kleinen Abhandlung, nämlich:

=Welches wären die Mittel zur Minderung der Frevel in dem in seiner

Existenz bedrohten Waldeigenthume,=

=oder=

=welches wären wohl, vom reinen Standpunkte des Forstmannes aus

betrachtet, die Mittel zur sittlichen Erhebung und materiellen

Verbesserung der unteren Volksklassen?=

Beide Fragen sind ihrer Wesenheit nach so enge verknüpft und

auf Reciprocität beruhend, daß die Beantwortung derselben ohne

Beeinträchtigung der Sache füglich zusammengefaßt werden kann.

Blicken wir in die Vergangenheit zurück, so finden wir, daß schon in

grauer Vorzeit, wo die Wälder aufgehört hatten, Gemeingut zu sein,

Eingriffe in das gewordene Waldeigenthum stattfanden. Diese Eingriffe

werden wohl auch ohne Zweifel fortan, so lange es noch Waldungen und

Menschen giebt, stattfinden.

Es kann sich folglich hier nicht darum handeln, Mittel und Wege zu

besprechen, um die Forstfrevel +alle+ zu verhindern, sondern nur um

solche zu vermindern, solche auf das für die staatliche Gesellschaft

und die Waldungen unschädliche Maß wieder zurückzuführen, und

hiemit der durch Holzfrevel entstehenden allgemeinen Entsittlichung

vorzubeugen.

Holz ist ein für Jedermann ganz unentbehrliches Lebensbedürfniß. So

gut der Mensch der Nahrung und Kleidung bedarf, ebensogut und ja noch

mehr bedarf er des Holzes, welches ihn vor Kälte schützt, mit welchem

die meisten rohen Nahrungsstoffe erst zubereitet werden, welches zu

unendlich vielen Zwecken verwendet wird, um uns die Annehmlichkeit des

Lebens zu erhöhen, und Tausende von Bedürfnissen zu befriedigen. Wenn

auch hie und da Surrogate hiefür durch den rastlosen Forschergeist

der Menschen aufgefunden wurden, so wird doch nun und nimmermehr ein

solches entdeckt oder gefunden werden, welches das Holz ganz, oder

bezüglich seiner verschiedenen Verwendung (ganz abgesehen von der

großartigen Einwirkung der Waldungen auf die klimatischen Verhältnisse

eines Landes) auch nur theilweise vollständig zu ersetzen vermöchte.

Die Natur selbst giebt uns in ihrer reichlichen, natürlichen Produktion

und Ausbreitung der Wälder über die ganze Erde einen Fingerzeig, daß

Surrogate hiefür in der angedeuteten Ausdehnung und Wirksamkeit in

ihrem unermeßlichen und undurchdringlichen Bereiche nicht vorhanden

sein werden.

Hieraus ergiebt sich von selbst die Nothwendigkeit der Hege und Pflege

dieses uns von der Natur geschenkten so kostbaren Gutes. Gleichwie

nicht nur der einzelne Verschwender, sondern auch seine Nachkommen es

büßen müßten, wenn ersterer in Leichtfertigkeit sein Vermögen schon

frühzeitig vergeudet, ebenso und noch weit mehr müßte die Gesammtheit

der lebenden Staatsbürger und die Nachwelt eine leichtfertige und, wenn

auch nur theilweise, Zerstörung dieser unschätzbaren Gabe der Natur zu

entgelten und tief zu bereuen haben.

Es ist daher eine heilige Pflicht der obersten Staatsgewalten, unsere

ganz unentbehrlichen und auf den Nationalwohlstand so wesentlich

einwirkenden Waldungen nicht nur in ihrer Existenz, sondern auch in

ihrer pfleglichen Behandlung zu schützen. Ein laues Eingreifen in

dieser Beziehung wäre gegen alle Rechtsbegriffe und Civilisation, sowie

auch eine Versündigung gegen den Staat, gegen die Mit- und Nachwelt.

Da nun Holz, wie gesagt, ein für +jeden+ Menschen unentbehrliches

Bedürfniß ist, da ferner jede eigenmächtige gewaltsame Entwendung von

Forstprodukten (ganz abgesehen von den jetzigen massenhaften Freveln)

schon an und für sich mit Nachtheilen für den Wald verbunden ist,

so folgt hieraus die Nothwendigkeit, vor Allem +zur Abwendung und

Minderung der Frevel+ für die Befriedigung des wirklichen Bedarfes

+Aller+ zu sorgen.

Der Grundsatz muß jedoch hiebei obenan stehen, daß die Anforderungen

des Einzelnen, soweit es das Gesammtwohl des Staates erheischt, und

allgemeine staatswirthschaftliche Rücksichten es unbedingt gebieten,

beschränkt und untergeordnet sein müssen.

Erwägen wir die Bedeutung der Forst- und Staatswirthschaft in ihren

gegenseitigen Beziehungen, so finden wir, daß die Forstwirthschaft

eines Staates, deren andauerndes Bestreben sein muß, für Erhöhung der

Produktionskräfte der Waldungen (sowohl hinsichtlich der Qualität als

Quantität der Masse) zu sorgen, zu allen Zeiten Bedingung sicherer und

nachhaltiger Befriedigung seiner Holzbedürfnisse war und in Zukunft

sein wird. Die Befriedigung dieser Bedürfnisse mit dem möglichst

geringsten Kraftaufwande des Consumenten und aus der möglichst

beschränkten Fläche (was bereits schon in fast allen deutschen Staaten

der Fall sein wird) ist aber eine Bedingung der Staatswirthschaft.

Die Erfüllung dieser Bedingungen mit der möglichsten Schonung des

Individuums ist mithin Pflicht einer jeden Staatsregierung, wenn sie

die Gesetze der Humanität und strengsten Gerechtigkeit nicht verletzen,

und den Grund des ganzen Staatsgebäudes nicht unterspülen lassen will.

Untersuchen wir nun, ob für die Befriedigung der Holzbedürfnisse in

der angedeuteten Weise allenthalben gesorgt wurde, so müssen wir, wenn

wir der Wahrheit treu sein wollen, offen gestehen, daß dies in unseren

deutschen Staaten größtentheils nicht ganz in dem Maße geschehen ist,

als zur Abwendung der verderblichen Forstfrevel nöthig gewesen wäre.

Gehen wir bei diesen verschiedenen Ländern auf eine Reihe von dreißig

Jahren zurück, werfen wir einen Blick in die Nachweisungen der

Einnahmen aus den Staatswaldungen während der verschiedenen Perioden,

so werden wir, in Folge eines da mehr dort weniger zur Suprematie

gelangten und ausgebildeten fiskalischen Systemes, eine ansehnliche

progressive Steigerung dieser Einnahmen fast allenthalben wahrnehmen.

In den letzten Jahren jedoch wird — aus bekannten Gründen — nicht nur

keine Mehrung, sondern an vielen Orten sogar eine ansehnliche Minderung

eingetreten sein.

Der Wahrheit getreu aber müssen wir hinzusetzen, daß die bezeichnete

Steigerung der Staatseinnahmen aus den Forsten in verschiedenen

deutschen Staaten, namentlich aber in Bayern, nicht allein die Folge

eines solchen Finanzsystemes war, sondern daß auch durch eine gute

Bewirthschaftung, durch zweckmäßige, den Holztransport erleichternde

Anlagen von Abfuhrwegen und von anderen Verbringungsanstalten, und

insbesondere durch die Forsteinrichtung hiezu sehr viel beigetragen

wurde.

Von der anderen Seite ist auch nicht zu verkennen, daß die sich

immer mehrenden, nöthigen Ausgaben der Staaten auch eine Steigerung

der Einnahmen voraussetzen; allein es dürfen durch eine solche

Steigerung die volkswirthschaftlichen Interessen mindestens nicht in

dem Grade benachtheiliget werden, daß hieraus irgend eine fühlbare

Beeinträchtigung des allgemeinen Staatswohles erwachsen könnte.

Was die Verwerthung der Forstprodukte speziell bei uns in Bayern

betrifft, so ist es bekannte Sache, daß die Taxen immer aus den

Durchschnitten der Versteigerungserlöse der vorhergehenden drei Jahre

regulirt, und hierauf bei den Versteigerungen als Basis in Anwendung

gebracht wurden. Es mußten diese natürlich immer überboten und hiemit

eine immerwährende Erhöhung der Taxen und der Erlöse nach und nach

erzielt werden. Wo auch besondere Aufwurfspreise bestanden, so war doch

das Verhältniß das gleiche; denn da letztere nur eine Minderung der

Taxe um gewisse Prozente waren, so mußten auch solche consequent mit

den bestehenden Taxen steigen oder fallen.

Die nachtheiligsten Einwirkungen werden aber immer die unausbleiblichen

Folgen sein, wenn den Zeitverhältnissen und den Kräften der Consumenten

hiebei nicht eine nach staatswirthschaftlichen Grundsätzen genügsame

Beachtung zugewendet wird. —Vielfach können wir in der That

wahrnehmen, daß gering und mittelmäßig begüterte Bürger durch hohe

für sie unerschwingliche Holzpreise immer mehr und mehr in Verfall

kamen, und sich allmählig ganz außer Stande sahen, mit dem Holzhändler

und dem Wohlhabenden zu concurriren. Sie mußten sich dem Holzfrevel

nothgedrungen widmen. Forststrafen nahmen einen Theil ihres geringen

Verdienstes oder die Möglichkeit ihres Erwerbes, ihre persönliche

Freiheit hinweg. —

Mit dem Verfalle der materiellen Verhältnisse, mit der Zunahme der

Forstfrevel und ihrer Armuth nahm aber auch in gleichem Grade die

Demoralisation zu. Haß und Bitterkeit gegen die Obrigkeit, insbesondere

gegen die Forstbeamten, vermehrte sich in gleichem Maße, und all’ diese

Zustände vollendeten im Vereine mit den politischen Agitationen und

Wühlereien den Proletarier, der zu Allem fähig, in Millionen jetzt über

ganz Deutschland verbreitet ist. Viele Tausende von Familien, die sonst

der gemeinnützigsten Menschenklasse angehörten, sind verarmt und dieser

Kategorie anheimgefallen.

Alle Fachgenossen, die unter dem Volke, besonders auf dem Lande wohnen,

werden es bestätigen, daß in sehr vielen, vielleicht in den meisten

Gegenden Mangel an Brennmaterial und anderen Forstprodukten eine tiefer

liegende Ursache der materiellen Noth bei den unteren Volksklassen

bildet, als der Mangel irgend eines anderen Produktes.

Ein Staat kann aber nur in dem Maße glücklich sein, und allen Stürmen

trotzen, als Zufriedenheit und Wohlstand, im Vereine mit religiöser

und sittlicher Bildung, in den Familien, in der Gemeinde und im Lande

überhaupt vorhanden sind.

Nichts ist so heilig als die Pflicht der Regierungen, dieses Ziel zu

erstreben; es sind dieselben daher auch verbunden, alle Nationalgüter,

worunter die Waldungen in Bayern den ersten Rang einnehmen, nur einzig

und allein zum allgemeinen Nutzen, zur Unterstützung und Erhöhung des

Nationalwohlstandes verwalten zu lassen.

Niemals darf es, +so lange volkswirthschaftliche Rücksichten es nicht

anders erheischen+, Zweck der Forstverwaltung sein, +möglichst hohe+

Revenüen zur Deckung der Staatsbedürfnisse zu erzielen.[8] Letztere

können und sollen erst dann berücksichtiget werden, wenn für die

Bedürfnisse aller Staatsangehörigen (mit Rücksicht auf ihre Kräfte)

gesorgt ist.

Es sollte daher die Deckung der Staatsbedürfnisse, da finanzielle

Rücksichten in der Forstverwaltung nur untergeordneter Natur sein

dürfen, immer nur auf dem Wege einer — nach einem richtigen und

gerechten Vertheilungsmaßstabe regulirten — +directen+ Besteuerung

aller Staatsangehörigen bewirkt werden. Dies ist die zweckmäßigste

und leichteste Weise. Alle und jede andere Mittel, insbesondere wenn

es sich (wie hier) um unentbehrliche Lebensbedürfnisse handelt,

untergraben mehr oder minder das Fundament des Staatenlebens.

Wenn die Forstverwaltung nicht auf den angedeuteten Prinzipien beruht,

so wird sie nimmermehr zu der Geltung gelangen, die ihr gebührt. Der

Forstmann soll vor Allem auch Staatswirth, im engeren Sinne des Wortes,

und wenn er seine Pflichten in dieser Richtung erfüllt hat, erst

dann soll er auch Finanzmann des Staates sein; außerdem verliert er

an seinem politischen Werthe, und ist ein ebenso nachtheilig auf den

Nationalwohlstand einwirkender Beamter, als es der reine Finanzbeamte

sein würde, wenn solcher, ohne hiebei im Geringsten auf die Kräfte der

Besteuerten Rücksicht zu nehmen, nur darauf bedacht wäre, Gelder in die

Staatskassen zusammenzuscharren. Schon vom rein forstlichen Standpunkte

aus können und dürfen wir in keinem anderen Sinne handeln, wenn wir

nicht selbst zur Devastation unserer Wälder beitragen wollen.

Gleichwie in der Natur aber Alles dem Wechsel unterworfen ist, so

sind es auch die Werke der Menschen, da letztere bezüglich ihrer

Anzahl, ihrer Bedürfnisse, ihrer Ansichten und Bildung selbst der

größten Mannigfaltigkeit und Veränderungen fähig sind. Es müssen daher

auch alle Institutionen, die vor dreißig — vierzig Jahren noch als

bewährt und als wohlthätig einwirkend erkannt wurden, abgeändert,

und den Zeitumständen angepaßt werden, sobald es die bestehenden

Verhältnisse und das allgemeine Staatswohl erheischen. Die Früchte der

gesammelten Erfahrungen haben zu allen Zeiten das Gesagte bestätiget.

Diese Erfahrungen sind es auch, die uns Forstwirthe fortan auf

den Weg verweisen werden, der unumgänglich zur Erhaltung unserer

Forste eingeschlagen werden muß. Keine Gesetzgebung, keine zehnfache

Mehrung des Schutzpersonales ist ferner im Stande, das Uebel der

Walddevastation für sich allein zu heben oder zu mindern, sondern nur

im Vereine aller disponiblen Mittel wird ein Erfolg zu erwarten sein.

Das Proletariat und die Waldungen, mit besonderer Berücksichtigung der bayerischen Rhein-Pfalz. · 第 7 / 16 题