Beide Grade wirken in ihren Folgen sehr verschieden, und sind auch
ebenso verschieden zu beurtheilen.
Die erstere Klasse der Frevler unterscheidet sich wieder:
~a~) in solche Frevler, die aus wirklicher Armuth und Noth freveln,
und die sonach nicht im Stande sind, auch nur die geringste Ausgabe
für den Ankauf von benöthigten Forstprodukten zu machen;
~b~) in solche Frevler, die nur in einzelnen Fällen, wenn die
rechtliche Erwerbung eines Forstproduktes erschwert, oder für sie gar
nicht möglich ist, das Waldeigenthum angreifen, und
~c~) in Solche, die beständig aus Nichtachtung oder Verkennung alles
Rechtes, aus Gewohnheit oder in Folge günstiger Gelegenheit,
daher ohne wirkliche Noth — zu ihrem Vortheile — freveln.
Die oben angegebene zweite Categorie aber ist bei ihrer dermaligen
Ausbreitung die für den Wald und die ganze staatliche Gesellschaft am
meisten gefährliche, und möchte nur in zwei Klassen zerfallen, als:
~a~) in solche, die jede ordentliche Arbeit, auch bei reichlicher
Gelegenheit hiezu, fliehen, die ihren und der Ihrigen Unterhalt nur
durch lukrative Veräußerung gefrevelter Forstprodukte (was freilich
in kürzerer Zeit und mit größerer Leichtigkeit und Bequemlichkeit,
als bei einer regelmäßigen Beschäftigung, geschehen kann) decken
wollen, die durch ungenügsames und nicht rechtzeitiges Einschreiten
zum Angriffe und zur Beeinträchtigung +alles+ fremden Eigenthumes
eigentlich herangezogen werden, die sich bisher durch nichts, am
wenigsten durch die unwirksamen Strafen, in ihrem Thun und Treiben
beirren ließen, und die sohin als Hefe des Volkes auf der höchsten
Stufe einer pestartig sich immer mehr ausbreitenden Demoralisation
angelangt sind. Leider gehört hiezu der größere Theil der
Gewerbsfrevler;
~b~) in solche, die nur wegen temporärer Verdienstlosigkeit oder
momentaner Noth zum Holz-, Streu- &c. Frevel und zum sofortigen
Verkaufe dieser Forstprodukte ihre Zuflucht nehmen.
Nach dieser allgemeinen Betrachtung des Waldfrevels, seiner
Unterscheidung und seiner Ursachen, gelangen wir nun zur wichtigsten
Frage dieser kleinen Abhandlung, nämlich:
=Welches wären die Mittel zur Minderung der Frevel in dem in seiner
Existenz bedrohten Waldeigenthume,=
=oder=
=welches wären wohl, vom reinen Standpunkte des Forstmannes aus
betrachtet, die Mittel zur sittlichen Erhebung und materiellen
Verbesserung der unteren Volksklassen?=
Beide Fragen sind ihrer Wesenheit nach so enge verknüpft und
auf Reciprocität beruhend, daß die Beantwortung derselben ohne
Beeinträchtigung der Sache füglich zusammengefaßt werden kann.
Blicken wir in die Vergangenheit zurück, so finden wir, daß schon in
grauer Vorzeit, wo die Wälder aufgehört hatten, Gemeingut zu sein,
Eingriffe in das gewordene Waldeigenthum stattfanden. Diese Eingriffe
werden wohl auch ohne Zweifel fortan, so lange es noch Waldungen und
Menschen giebt, stattfinden.
Es kann sich folglich hier nicht darum handeln, Mittel und Wege zu
besprechen, um die Forstfrevel +alle+ zu verhindern, sondern nur um
solche zu vermindern, solche auf das für die staatliche Gesellschaft
und die Waldungen unschädliche Maß wieder zurückzuführen, und
hiemit der durch Holzfrevel entstehenden allgemeinen Entsittlichung
vorzubeugen.
Holz ist ein für Jedermann ganz unentbehrliches Lebensbedürfniß. So
gut der Mensch der Nahrung und Kleidung bedarf, ebensogut und ja noch
mehr bedarf er des Holzes, welches ihn vor Kälte schützt, mit welchem
die meisten rohen Nahrungsstoffe erst zubereitet werden, welches zu
unendlich vielen Zwecken verwendet wird, um uns die Annehmlichkeit des
Lebens zu erhöhen, und Tausende von Bedürfnissen zu befriedigen. Wenn
auch hie und da Surrogate hiefür durch den rastlosen Forschergeist
der Menschen aufgefunden wurden, so wird doch nun und nimmermehr ein
solches entdeckt oder gefunden werden, welches das Holz ganz, oder
bezüglich seiner verschiedenen Verwendung (ganz abgesehen von der
großartigen Einwirkung der Waldungen auf die klimatischen Verhältnisse
eines Landes) auch nur theilweise vollständig zu ersetzen vermöchte.
Die Natur selbst giebt uns in ihrer reichlichen, natürlichen Produktion
und Ausbreitung der Wälder über die ganze Erde einen Fingerzeig, daß
Surrogate hiefür in der angedeuteten Ausdehnung und Wirksamkeit in
ihrem unermeßlichen und undurchdringlichen Bereiche nicht vorhanden
sein werden.
Hieraus ergiebt sich von selbst die Nothwendigkeit der Hege und Pflege
dieses uns von der Natur geschenkten so kostbaren Gutes. Gleichwie
nicht nur der einzelne Verschwender, sondern auch seine Nachkommen es
büßen müßten, wenn ersterer in Leichtfertigkeit sein Vermögen schon
frühzeitig vergeudet, ebenso und noch weit mehr müßte die Gesammtheit
der lebenden Staatsbürger und die Nachwelt eine leichtfertige und, wenn
auch nur theilweise, Zerstörung dieser unschätzbaren Gabe der Natur zu
entgelten und tief zu bereuen haben.
Es ist daher eine heilige Pflicht der obersten Staatsgewalten, unsere
ganz unentbehrlichen und auf den Nationalwohlstand so wesentlich
einwirkenden Waldungen nicht nur in ihrer Existenz, sondern auch in
ihrer pfleglichen Behandlung zu schützen. Ein laues Eingreifen in
dieser Beziehung wäre gegen alle Rechtsbegriffe und Civilisation, sowie
auch eine Versündigung gegen den Staat, gegen die Mit- und Nachwelt.
Da nun Holz, wie gesagt, ein für +jeden+ Menschen unentbehrliches
Bedürfniß ist, da ferner jede eigenmächtige gewaltsame Entwendung von
Forstprodukten (ganz abgesehen von den jetzigen massenhaften Freveln)
schon an und für sich mit Nachtheilen für den Wald verbunden ist,
so folgt hieraus die Nothwendigkeit, vor Allem +zur Abwendung und
Minderung der Frevel+ für die Befriedigung des wirklichen Bedarfes
+Aller+ zu sorgen.
Der Grundsatz muß jedoch hiebei obenan stehen, daß die Anforderungen
des Einzelnen, soweit es das Gesammtwohl des Staates erheischt, und
allgemeine staatswirthschaftliche Rücksichten es unbedingt gebieten,
beschränkt und untergeordnet sein müssen.
Erwägen wir die Bedeutung der Forst- und Staatswirthschaft in ihren
gegenseitigen Beziehungen, so finden wir, daß die Forstwirthschaft
eines Staates, deren andauerndes Bestreben sein muß, für Erhöhung der
Produktionskräfte der Waldungen (sowohl hinsichtlich der Qualität als
Quantität der Masse) zu sorgen, zu allen Zeiten Bedingung sicherer und
nachhaltiger Befriedigung seiner Holzbedürfnisse war und in Zukunft
sein wird. Die Befriedigung dieser Bedürfnisse mit dem möglichst
geringsten Kraftaufwande des Consumenten und aus der möglichst
beschränkten Fläche (was bereits schon in fast allen deutschen Staaten
der Fall sein wird) ist aber eine Bedingung der Staatswirthschaft.
Die Erfüllung dieser Bedingungen mit der möglichsten Schonung des
Individuums ist mithin Pflicht einer jeden Staatsregierung, wenn sie
die Gesetze der Humanität und strengsten Gerechtigkeit nicht verletzen,
und den Grund des ganzen Staatsgebäudes nicht unterspülen lassen will.
Untersuchen wir nun, ob für die Befriedigung der Holzbedürfnisse in
der angedeuteten Weise allenthalben gesorgt wurde, so müssen wir, wenn
wir der Wahrheit treu sein wollen, offen gestehen, daß dies in unseren
deutschen Staaten größtentheils nicht ganz in dem Maße geschehen ist,
als zur Abwendung der verderblichen Forstfrevel nöthig gewesen wäre.
Gehen wir bei diesen verschiedenen Ländern auf eine Reihe von dreißig
Jahren zurück, werfen wir einen Blick in die Nachweisungen der
Einnahmen aus den Staatswaldungen während der verschiedenen Perioden,
so werden wir, in Folge eines da mehr dort weniger zur Suprematie
gelangten und ausgebildeten fiskalischen Systemes, eine ansehnliche
progressive Steigerung dieser Einnahmen fast allenthalben wahrnehmen.
In den letzten Jahren jedoch wird — aus bekannten Gründen — nicht nur
keine Mehrung, sondern an vielen Orten sogar eine ansehnliche Minderung
eingetreten sein.
Der Wahrheit getreu aber müssen wir hinzusetzen, daß die bezeichnete
Steigerung der Staatseinnahmen aus den Forsten in verschiedenen
deutschen Staaten, namentlich aber in Bayern, nicht allein die Folge
eines solchen Finanzsystemes war, sondern daß auch durch eine gute
Bewirthschaftung, durch zweckmäßige, den Holztransport erleichternde
Anlagen von Abfuhrwegen und von anderen Verbringungsanstalten, und
insbesondere durch die Forsteinrichtung hiezu sehr viel beigetragen
wurde.
Von der anderen Seite ist auch nicht zu verkennen, daß die sich
immer mehrenden, nöthigen Ausgaben der Staaten auch eine Steigerung
der Einnahmen voraussetzen; allein es dürfen durch eine solche
Steigerung die volkswirthschaftlichen Interessen mindestens nicht in
dem Grade benachtheiliget werden, daß hieraus irgend eine fühlbare
Beeinträchtigung des allgemeinen Staatswohles erwachsen könnte.
Was die Verwerthung der Forstprodukte speziell bei uns in Bayern
betrifft, so ist es bekannte Sache, daß die Taxen immer aus den
Durchschnitten der Versteigerungserlöse der vorhergehenden drei Jahre
regulirt, und hierauf bei den Versteigerungen als Basis in Anwendung
gebracht wurden. Es mußten diese natürlich immer überboten und hiemit
eine immerwährende Erhöhung der Taxen und der Erlöse nach und nach
erzielt werden. Wo auch besondere Aufwurfspreise bestanden, so war doch
das Verhältniß das gleiche; denn da letztere nur eine Minderung der
Taxe um gewisse Prozente waren, so mußten auch solche consequent mit
den bestehenden Taxen steigen oder fallen.
Die nachtheiligsten Einwirkungen werden aber immer die unausbleiblichen
Folgen sein, wenn den Zeitverhältnissen und den Kräften der Consumenten
hiebei nicht eine nach staatswirthschaftlichen Grundsätzen genügsame
Beachtung zugewendet wird. —Vielfach können wir in der That
wahrnehmen, daß gering und mittelmäßig begüterte Bürger durch hohe
für sie unerschwingliche Holzpreise immer mehr und mehr in Verfall
kamen, und sich allmählig ganz außer Stande sahen, mit dem Holzhändler
und dem Wohlhabenden zu concurriren. Sie mußten sich dem Holzfrevel
nothgedrungen widmen. Forststrafen nahmen einen Theil ihres geringen
Verdienstes oder die Möglichkeit ihres Erwerbes, ihre persönliche
Freiheit hinweg. —
Mit dem Verfalle der materiellen Verhältnisse, mit der Zunahme der
Forstfrevel und ihrer Armuth nahm aber auch in gleichem Grade die
Demoralisation zu. Haß und Bitterkeit gegen die Obrigkeit, insbesondere
gegen die Forstbeamten, vermehrte sich in gleichem Maße, und all’ diese
Zustände vollendeten im Vereine mit den politischen Agitationen und
Wühlereien den Proletarier, der zu Allem fähig, in Millionen jetzt über
ganz Deutschland verbreitet ist. Viele Tausende von Familien, die sonst
der gemeinnützigsten Menschenklasse angehörten, sind verarmt und dieser
Kategorie anheimgefallen.
Alle Fachgenossen, die unter dem Volke, besonders auf dem Lande wohnen,
werden es bestätigen, daß in sehr vielen, vielleicht in den meisten
Gegenden Mangel an Brennmaterial und anderen Forstprodukten eine tiefer
liegende Ursache der materiellen Noth bei den unteren Volksklassen
bildet, als der Mangel irgend eines anderen Produktes.
Ein Staat kann aber nur in dem Maße glücklich sein, und allen Stürmen
trotzen, als Zufriedenheit und Wohlstand, im Vereine mit religiöser
und sittlicher Bildung, in den Familien, in der Gemeinde und im Lande
überhaupt vorhanden sind.
Nichts ist so heilig als die Pflicht der Regierungen, dieses Ziel zu
erstreben; es sind dieselben daher auch verbunden, alle Nationalgüter,
worunter die Waldungen in Bayern den ersten Rang einnehmen, nur einzig
und allein zum allgemeinen Nutzen, zur Unterstützung und Erhöhung des
Nationalwohlstandes verwalten zu lassen.
Niemals darf es, +so lange volkswirthschaftliche Rücksichten es nicht
anders erheischen+, Zweck der Forstverwaltung sein, +möglichst hohe+
Revenüen zur Deckung der Staatsbedürfnisse zu erzielen.[8] Letztere
können und sollen erst dann berücksichtiget werden, wenn für die
Bedürfnisse aller Staatsangehörigen (mit Rücksicht auf ihre Kräfte)
gesorgt ist.
Es sollte daher die Deckung der Staatsbedürfnisse, da finanzielle
Rücksichten in der Forstverwaltung nur untergeordneter Natur sein
dürfen, immer nur auf dem Wege einer — nach einem richtigen und
gerechten Vertheilungsmaßstabe regulirten — +directen+ Besteuerung
aller Staatsangehörigen bewirkt werden. Dies ist die zweckmäßigste
und leichteste Weise. Alle und jede andere Mittel, insbesondere wenn
es sich (wie hier) um unentbehrliche Lebensbedürfnisse handelt,
untergraben mehr oder minder das Fundament des Staatenlebens.
Wenn die Forstverwaltung nicht auf den angedeuteten Prinzipien beruht,
so wird sie nimmermehr zu der Geltung gelangen, die ihr gebührt. Der
Forstmann soll vor Allem auch Staatswirth, im engeren Sinne des Wortes,
und wenn er seine Pflichten in dieser Richtung erfüllt hat, erst
dann soll er auch Finanzmann des Staates sein; außerdem verliert er
an seinem politischen Werthe, und ist ein ebenso nachtheilig auf den
Nationalwohlstand einwirkender Beamter, als es der reine Finanzbeamte
sein würde, wenn solcher, ohne hiebei im Geringsten auf die Kräfte der
Besteuerten Rücksicht zu nehmen, nur darauf bedacht wäre, Gelder in die
Staatskassen zusammenzuscharren. Schon vom rein forstlichen Standpunkte
aus können und dürfen wir in keinem anderen Sinne handeln, wenn wir
nicht selbst zur Devastation unserer Wälder beitragen wollen.
Gleichwie in der Natur aber Alles dem Wechsel unterworfen ist, so
sind es auch die Werke der Menschen, da letztere bezüglich ihrer
Anzahl, ihrer Bedürfnisse, ihrer Ansichten und Bildung selbst der
größten Mannigfaltigkeit und Veränderungen fähig sind. Es müssen daher
auch alle Institutionen, die vor dreißig — vierzig Jahren noch als
bewährt und als wohlthätig einwirkend erkannt wurden, abgeändert,
und den Zeitumständen angepaßt werden, sobald es die bestehenden
Verhältnisse und das allgemeine Staatswohl erheischen. Die Früchte der
gesammelten Erfahrungen haben zu allen Zeiten das Gesagte bestätiget.
Diese Erfahrungen sind es auch, die uns Forstwirthe fortan auf
den Weg verweisen werden, der unumgänglich zur Erhaltung unserer
Forste eingeschlagen werden muß. Keine Gesetzgebung, keine zehnfache
Mehrung des Schutzpersonales ist ferner im Stande, das Uebel der
Walddevastation für sich allein zu heben oder zu mindern, sondern nur
im Vereine aller disponiblen Mittel wird ein Erfolg zu erwarten sein.