Nach der verhängnisvollen Beschlagnahme von Kirchenglocken während
des unseligen Weltkrieges ist unsern Kirchfahrten in der Regel je
nur eine Glocke verblieben. Das Geläut war unvollständig geworden
und mußte oder muß ergänzt, unter Umständen auch ganz neu geschaffen
werden. Bei den einschlägigen Vornahmen wird nicht selten vonseiten
der Kirchenvorstände bei der vorgesetzten Behörde um die Erlaubnis
eingekommen, die letzte noch vorhandene Glocke veräußern, einschmelzen
zu dürfen, um einen Beitrag zu den Kosten für ein völlig neues Geläute
zu erhalten. Man strebt also in diesem Fall nicht die Wiederherstellung
des alten Geläutes an, will der Kirche vielmehr eine durchaus neue
Glockensprache geben, die nicht mehr an das frühere Geläute erinnert;
die Tonfrage soll die letzte überkommene Glocke dem Untergang weihen.
Es ist ohne weiteres zuzugeben, daß nicht jedes alte Geläute
hervorragend schön war; mitunter verfügte eine Glocke sogar über einen
ziemlich blechernen, töpfernen Klang oder gellte sonst mißtönig. Dieser
Übelstand war aber schon bei der Beschlagnahme durchgängig tunlichst
berücksichtigt worden, denn man hat die Glocken nach sorgfältiger
Auswahl eingezogen, die mit sehr störenden Klangfehlern in erster
Linie, weshalb in unsern Gotteshäusern jetzt wohl schwerlich noch eine
vorhanden ist, deren Ton von der Allgemeinheit unangenehm empfunden
wird. Nur der sachkundige Musikverständige mit seinem geschulten,
feinfühligen Ohr findet auf Grund eingehender Untersuchung an so
mancher Kirchenglocke hinsichtlich ihres Tones noch einen geringen
Mangel, den bisher, vielleicht schon seit vielen Jahrhunderten kaum
jemand in der Gemeinde herausgefühlt hat. Es fragt sich deshalb, ob in
einem solchen Fall das Prüfungsergebnis des Tonkünstlers einen durchaus
zwingenden Grund enthält, die Glocke aus der Kirche zu entfernen.
Die Heimatsglocken sind von Dichtern viel besungen worden und werden
auch künftig so gefeiert werden. In fast allen unsern Kirchen, zumal
auf den Dörfern, stellen diese ehernen Werke mit die ehrwürdigsten
Denkmäler der Vergangenheit dar, denn manche besitzen ein Alter bis
etwa 600 Jahre, und wenn auch andere um Jahrhunderte jünger sind, so
überliefern sie doch durch ihre Aufschriften, Wappen und dergleichen
getreulich ein Stück Ortsgeschichte, Heimatkunde; ihr Ton gehört der
Heimat eigentümlich. Sie haben den jetzigen Angehörigen der Kirchfahrt
und ihren Vorfahren seit langen Zeiten geklungen bei der Taufe, der
Konfirmation, der Trauung, der Bestattung, sie haben zum Gottesdienst,
zum Abendmahl gerufen, sie haben ihre Stimme über die stillen Fluren
in allerlei Not und Gefahr erklingen lassen. Der Eingeborene der
Heimat ist vertraut mit der metallnen Sprache seiner Glocke, die er
liebt, die ihm in der Fremde nachklingt. Darum muß es auch als eine
ernste ethische Pflicht des Heimatschutzes, wenn dieser nicht nur auf
dem Papier stehen will, erscheinen, die Glocke tunlichst zu erhalten;
eine vernichtete Heimatglocke bedeutet den Verlust eines alten
Heimatszeugnisses, das in seiner echten Art nie wieder zu ersetzen
ist, und wenn die Gefahr der Einschmelzung droht, so sollte sich jeder
Ortseingesessene des hohen Werts seiner Glocke recht bewußt sein und
danach handeln, so daß sie möglichst erhalten bleibt. Die Genehmigung
zur Einschmelzung wird behördlicherseits nur bei Stücken von besonders
hohem wissenschaftlichen oder künstlerischem Wert verweigert; damit
soll aber nicht gesagt sein, daß man den heimatkundlichen Wert völlig
unbeachtet lassen müsse. Eine fernerhin erhaltene alte Glocke wird
unsern Nachkommen gewissermaßen mit zu einem Denkmal auf die Drangsale
des verflossenen Kriegs, denen sie unter ihren Schwestern allein
glücklich entronnen ist.
Ein unbedeutender Tonfehler, den ihr ein gewiegter Musiker schuld
gibt, kann schwerlich allein ausschlaggebend für den Untergang des
Werkes werden. Man muß auch ihre Vorzüge berücksichtigen. Wollte der
Tonkünstler in dieser Angelegenheit ausschließlich auf die Entfernung
der Glocke dringen und mit seinem Urteil einflußreiche Personen,
die über das Schicksal des fraglichen Stückes zu bestimmen haben,
bestechen, so ließe sich mit Fug und Recht entgegenhalten, daß ein
solches Gebaren in Kirchenangelegenheiten zu merkwürdigen Folgen
führen dürfte. Was dem einen recht ist, ist dem andern billig. In
und an unsern Kirchen gibt es unendlich viel, an dem der Architekt,
der Raumkünstler, der Kunsthandwerker Fehler, mitunter sehr starke,
findet; diese Herren müßten dann auch verlangen können, daß alles dies
nicht Mangelfreie weggebracht und ersetzt werden möchte, falls eine
Glocke aus dem angegebenen geringfügigen Grund für immer verschwinden
muß. Schwerlich wird sich aber jemals eine Gemeinde bereit finden,
all derartigen Wünschen und Ansuchen nachzukommen; man nimmt im
Gegenteil nur zu oft wahr, daß noch heutzutage bei sogenannten
Kirchenrestaurationen so manches in die Kirche gebracht wird, was gar
nicht zu ihrer Stimmung paßt, z. B. gewisse Fußbodenfliesen einer Art,
die eher in den Durchgang eines Bahnhofes oder in ein Waschhaus gehören.
Es wäre nur zu wünschen, daß man die alte, letzterhaltene Glocke
wieder dem neuen Geläut tunlichst einfügte; die zwei neuen Glocken
ließen sich im Ton wohl meist der überlieferten so anpassen, daß für
die allgemeine Gemeinde ein befriedigender Gesamtklang erzielt würde.
Wird dieser Weg beschritten, so können künftige Geschlechter unsrer
Zeit wenigstens nicht den Vorwurf einer Glockenstürmerei machen, da
man schon hinsichtlich der Reformation nur zu oft die Bilderstürmerei
tadelt. Wir möchten nicht dazu beitragen, die wenigen uns überlieferten
kirchlichen Altertümer, die Werke unsrer Altvordern, ohne dringendste
Not noch zu vermindern. Hat die Schöpfung eines alten Meisters einen
kleinen Fehler, so kann dies noch kein Anlaß sein, sie ohne weiteres zu
beseitigen. Der Mangel gehört mit zur Eigenart; daß ehrwürdige Glocken
nicht immer genau im Ton getroffen sind, bildet eine Sonderheit in der
Geschichte der Glockenkunde, die wir auch für die Zukunft an erhaltenen
Werken nachweisen und belegen können müssen. Wollte man nur ganz
einwandfreie Glocken bewahren, so könnte man später meinen, die alten
Gießer hätten überhaupt keinen Fehler begangen. Hat eine Glocke zur
Zufriedenheit der Kirchfahrt trotz eines nunmehr entdeckten Mängelchens
schon jahrhundertelang ihren Dienst verrichtet, so kann sie auch
weiterhin ihre Stimme erschallen lassen.
Für die Schriftleitung des Textes verantwortlich: Werner Schmidt –
Druck: Lehmannsche Buchdruckerei
Klischees von Römmler & Jonas, sämtlich in Dresden.
Helft alle dazu!
Durch schwere Verluste sind wir arm geworden. Ein kostbares Gut ist uns
geblieben:
die Heimat.
Ihr Wert ruht in der =Ursprünglichkeit der Natur=. Sie ist die Mutter,
die uns nährt und trägt. =Wer diese beraubt, vernichtet ein wertvolles
Stück »deutscher Heimaterde«.= Darum wollen wir =uns und unsere Kinder
dazu erziehen=, daß wir =Scham empfinden bei jeder Schmälerung der
Naturwerte=. Dann werden alle die Zeichen menschlicher Unreife, als
_gedankenloses Ausgraben von Pflanzen,
rücksichtsloses Abreißen von Zweigen,
naturschänderische Riesensträuße,
selbstanklagendes Stören des Naturfriedens_
von selbst verschwinden.