Von _C. Pfau_

Nach der verhängnisvollen Beschlagnahme von Kirchenglocken während

des unseligen Weltkrieges ist unsern Kirchfahrten in der Regel je

nur eine Glocke verblieben. Das Geläut war unvollständig geworden

und mußte oder muß ergänzt, unter Umständen auch ganz neu geschaffen

werden. Bei den einschlägigen Vornahmen wird nicht selten vonseiten

der Kirchenvorstände bei der vorgesetzten Behörde um die Erlaubnis

eingekommen, die letzte noch vorhandene Glocke veräußern, einschmelzen

zu dürfen, um einen Beitrag zu den Kosten für ein völlig neues Geläute

zu erhalten. Man strebt also in diesem Fall nicht die Wiederherstellung

des alten Geläutes an, will der Kirche vielmehr eine durchaus neue

Glockensprache geben, die nicht mehr an das frühere Geläute erinnert;

die Tonfrage soll die letzte überkommene Glocke dem Untergang weihen.

Es ist ohne weiteres zuzugeben, daß nicht jedes alte Geläute

hervorragend schön war; mitunter verfügte eine Glocke sogar über einen

ziemlich blechernen, töpfernen Klang oder gellte sonst mißtönig. Dieser

Übelstand war aber schon bei der Beschlagnahme durchgängig tunlichst

berücksichtigt worden, denn man hat die Glocken nach sorgfältiger

Auswahl eingezogen, die mit sehr störenden Klangfehlern in erster

Linie, weshalb in unsern Gotteshäusern jetzt wohl schwerlich noch eine

vorhanden ist, deren Ton von der Allgemeinheit unangenehm empfunden

wird. Nur der sachkundige Musikverständige mit seinem geschulten,

feinfühligen Ohr findet auf Grund eingehender Untersuchung an so

mancher Kirchenglocke hinsichtlich ihres Tones noch einen geringen

Mangel, den bisher, vielleicht schon seit vielen Jahrhunderten kaum

jemand in der Gemeinde herausgefühlt hat. Es fragt sich deshalb, ob in

einem solchen Fall das Prüfungsergebnis des Tonkünstlers einen durchaus

zwingenden Grund enthält, die Glocke aus der Kirche zu entfernen.

Die Heimatsglocken sind von Dichtern viel besungen worden und werden

auch künftig so gefeiert werden. In fast allen unsern Kirchen, zumal

auf den Dörfern, stellen diese ehernen Werke mit die ehrwürdigsten

Denkmäler der Vergangenheit dar, denn manche besitzen ein Alter bis

etwa 600 Jahre, und wenn auch andere um Jahrhunderte jünger sind, so

überliefern sie doch durch ihre Aufschriften, Wappen und dergleichen

getreulich ein Stück Ortsgeschichte, Heimatkunde; ihr Ton gehört der

Heimat eigentümlich. Sie haben den jetzigen Angehörigen der Kirchfahrt

und ihren Vorfahren seit langen Zeiten geklungen bei der Taufe, der

Konfirmation, der Trauung, der Bestattung, sie haben zum Gottesdienst,

zum Abendmahl gerufen, sie haben ihre Stimme über die stillen Fluren

in allerlei Not und Gefahr erklingen lassen. Der Eingeborene der

Heimat ist vertraut mit der metallnen Sprache seiner Glocke, die er

liebt, die ihm in der Fremde nachklingt. Darum muß es auch als eine

ernste ethische Pflicht des Heimatschutzes, wenn dieser nicht nur auf

dem Papier stehen will, erscheinen, die Glocke tunlichst zu erhalten;

eine vernichtete Heimatglocke bedeutet den Verlust eines alten

Heimatszeugnisses, das in seiner echten Art nie wieder zu ersetzen

ist, und wenn die Gefahr der Einschmelzung droht, so sollte sich jeder

Ortseingesessene des hohen Werts seiner Glocke recht bewußt sein und

danach handeln, so daß sie möglichst erhalten bleibt. Die Genehmigung

zur Einschmelzung wird behördlicherseits nur bei Stücken von besonders

hohem wissenschaftlichen oder künstlerischem Wert verweigert; damit

soll aber nicht gesagt sein, daß man den heimatkundlichen Wert völlig

unbeachtet lassen müsse. Eine fernerhin erhaltene alte Glocke wird

unsern Nachkommen gewissermaßen mit zu einem Denkmal auf die Drangsale

des verflossenen Kriegs, denen sie unter ihren Schwestern allein

glücklich entronnen ist.

Ein unbedeutender Tonfehler, den ihr ein gewiegter Musiker schuld

gibt, kann schwerlich allein ausschlaggebend für den Untergang des

Werkes werden. Man muß auch ihre Vorzüge berücksichtigen. Wollte der

Tonkünstler in dieser Angelegenheit ausschließlich auf die Entfernung

der Glocke dringen und mit seinem Urteil einflußreiche Personen,

die über das Schicksal des fraglichen Stückes zu bestimmen haben,

bestechen, so ließe sich mit Fug und Recht entgegenhalten, daß ein

solches Gebaren in Kirchenangelegenheiten zu merkwürdigen Folgen

führen dürfte. Was dem einen recht ist, ist dem andern billig. In

und an unsern Kirchen gibt es unendlich viel, an dem der Architekt,

der Raumkünstler, der Kunsthandwerker Fehler, mitunter sehr starke,

findet; diese Herren müßten dann auch verlangen können, daß alles dies

nicht Mangelfreie weggebracht und ersetzt werden möchte, falls eine

Glocke aus dem angegebenen geringfügigen Grund für immer verschwinden

muß. Schwerlich wird sich aber jemals eine Gemeinde bereit finden,

all derartigen Wünschen und Ansuchen nachzukommen; man nimmt im

Gegenteil nur zu oft wahr, daß noch heutzutage bei sogenannten

Kirchenrestaurationen so manches in die Kirche gebracht wird, was gar

nicht zu ihrer Stimmung paßt, z. B. gewisse Fußbodenfliesen einer Art,

die eher in den Durchgang eines Bahnhofes oder in ein Waschhaus gehören.

Es wäre nur zu wünschen, daß man die alte, letzterhaltene Glocke

wieder dem neuen Geläut tunlichst einfügte; die zwei neuen Glocken

ließen sich im Ton wohl meist der überlieferten so anpassen, daß für

die allgemeine Gemeinde ein befriedigender Gesamtklang erzielt würde.

Wird dieser Weg beschritten, so können künftige Geschlechter unsrer

Zeit wenigstens nicht den Vorwurf einer Glockenstürmerei machen, da

man schon hinsichtlich der Reformation nur zu oft die Bilderstürmerei

tadelt. Wir möchten nicht dazu beitragen, die wenigen uns überlieferten

kirchlichen Altertümer, die Werke unsrer Altvordern, ohne dringendste

Not noch zu vermindern. Hat die Schöpfung eines alten Meisters einen

kleinen Fehler, so kann dies noch kein Anlaß sein, sie ohne weiteres zu

beseitigen. Der Mangel gehört mit zur Eigenart; daß ehrwürdige Glocken

nicht immer genau im Ton getroffen sind, bildet eine Sonderheit in der

Geschichte der Glockenkunde, die wir auch für die Zukunft an erhaltenen

Werken nachweisen und belegen können müssen. Wollte man nur ganz

einwandfreie Glocken bewahren, so könnte man später meinen, die alten

Gießer hätten überhaupt keinen Fehler begangen. Hat eine Glocke zur

Zufriedenheit der Kirchfahrt trotz eines nunmehr entdeckten Mängelchens

schon jahrhundertelang ihren Dienst verrichtet, so kann sie auch

weiterhin ihre Stimme erschallen lassen.

Für die Schriftleitung des Textes verantwortlich: Werner Schmidt –

Druck: Lehmannsche Buchdruckerei

Klischees von Römmler & Jonas, sämtlich in Dresden.

Helft alle dazu!

Durch schwere Verluste sind wir arm geworden. Ein kostbares Gut ist uns

geblieben:

die Heimat.

Ihr Wert ruht in der =Ursprünglichkeit der Natur=. Sie ist die Mutter,

die uns nährt und trägt. =Wer diese beraubt, vernichtet ein wertvolles

Stück »deutscher Heimaterde«.= Darum wollen wir =uns und unsere Kinder

dazu erziehen=, daß wir =Scham empfinden bei jeder Schmälerung der

Naturwerte=. Dann werden alle die Zeichen menschlicher Unreife, als

_gedankenloses Ausgraben von Pflanzen,

rücksichtsloses Abreißen von Zweigen,

naturschänderische Riesensträuße,

selbstanklagendes Stören des Naturfriedens_

von selbst verschwinden.

Landesverein Sächsischer Heimatschutz — Mitteilungen Band XI, Heft 4-6 · 第 57 / 65 题