Für die Zerung von Haus und wieder Haimb 14 --

Seinem Glayds-Botten von Biberach seinen verdienten

Lidlon 3 28

Die Summa aller Ausgaben für die 8 Weiber,

darunter 5 verbrennt worden, macht 508 13

Angesichts dieser höchst respektabeln Inquisitionskostenrechnung

kann man sich eines entsetzlichen, ja schauderhaften Gedankens

nicht erwehren: es möchten alle diese Opfer nicht allein durch den

herrschenden Wahn einer irregeleiteten Bevölkerung, sondern vielleicht

auch durch die Habsucht und den Eigennutz der Gerichtspersonen zu Tode

gerichtet worden sein. Der Vogt sowohl, als das ganze eigentliche

Gerichtspersonal war nämlich nur kärglich besoldet, die Geschworenen

und Geistlichen waren gar nicht besoldet; alles genoß aber über die

Dauer eines solchen Prozesses freie Zehrung, von welchem Rechte dann

auch, wie man sieht, kein spärlicher Gebrauch gemacht wurde. Die

eigentlichen Emolumente dieser Personen begannen somit erst mit dem

Zeitpunkte des Beginns der Hexenprozesse, wonach es erklärlich ist,

daß es im Interesse der Gerichtspersonen lag, so viele Hexenprozesse

als möglich zu Stande zu bringen. So konnte es kommen, daß solche

Hexenprozesse, deren im 16. und 17. Jahrhunderte eine bedeutende

Anzahl zu Bludenz geführt wurde, den größten Theil der Einnahmen aus

der Herrschaft verschlangen, ja daß die Gerichtskosten in einzelnen

Jahren so groß waren, daß der Landesfürst dem Vogte /noch eine Summe

schuldig wurde/. --

Zum Schlusse noch ein beherzigenswerthes Wort: Die Zeit der

Hexenprozesse im wahren Sinne des Worts ist nun längst dahin, und wird

wol, so Gott will, nie wiederkehren. Der Hexenglaube selbst, die Wurzel

der Hexenprocedur, ist aber noch keineswegs ausgestorben, -- davon

wissen die Gerichte zu erzählen. Wenn aber ein Uebel mit der Wurzel

ausgerottet werden soll, so gilt es vor allem, diesem Hexenglauben

nachdrücklichst auf den Leib zu gehen. Dies geschieht wohl am besten

und wirksamsten schon in der Schule, wie dies schon Ende des vorigen

und zu Anfang dieses Jahrhunderts von aufgeklärter geistlicher Seite

richtig erfaßt worden ist. In dieser Zeit, wo unter dem fortwährenden

Kriegsgetümmel der Glaube an Hexen und Gespenster noch stark im Schwang

war, erschien mit Bewilligung der hohen geistlichen Obrigkeit als

Gegengift ein längst vergessenes und vergriffenes Schriftchen aus

geistlicher Feder: „Hexen- und Gespenstergeschichten, ein geschriebenes

Lesebuch zunächst für die deutschen Schulen, dann auch für alle große

und alte Kinder in der Stadt und auf dem Lande“ (Meersburg u. Rottweil

in der Herder’schen Buchhandlung, 1806); und der hohe geistliche

Würdenträger, welcher es mit folgenden Worten: „Möge dieses treffliche

Büchlein unter dem christlichen Volke dieses Bisthums recht viele Leser

finden und von Seelsorgern und Schullehrern nach der edlen Absicht

des Verfassers benutzt werden, dann wird das Reich der Hexen und

Gespenster allmählich zerfallen, sie werden aufhören die Phantasie zu

verfinstern und die Herzen zu beunruhigen“ einleitete und befürwortete,

aber auch sonst, wie in Konferenzrezessen (zu vgl. Mittheilungen über

die Verwaltung der Seelsorge etc. 1. Bd. Augsburg bei Schlosser,

1838) gegen den Volksaberglauben als den „fruchtbaren Vater der

Unsittlichkeit und menschlichen Elends“ zu Felde zog, war kein anderer,

als der edle /Wessenberg/. Ein anderer, nicht minder edler Mann,

der unvergeßliche Jugendschriftsteller Christoph Schmid, ließ ebenfalls

in seinen Schriften keine Gelegenheit vorübergehen, den unseligen

Hexenglauben zu bekämpfen.

* * * * *

/Anmerkung./ Der damalige Scharfrichter von Biberach, einer von

Bludenz ca. 24 Wegstunden entfernten schwäbischen Reichsstadt muß ein

besonders geschickter Mann gewesen sein. In dem a. 1596 in Eßlingen

anhängig gewesenen Hexenprozesse gegen Walburga Hoppenhaus ließ man

ihn ebenfalls als einen in Hexensachen besonders gut erfahrenen Mann

kommen. Er untersuchte die Hoppenhaus, ob sie keine verdächtigen

Zeichen an sich habe; er sagte u. A., wenn man ein solches Zeichen

(Muttermal) finde, dürfe man nur hineinstechen; empfinde dann das Weib

keine Schmerzen, so sei sie eine Hexe. Er sprach ihr auch vielfältig

zu, die Wahrheit zu gestehen, da sie ja doch überwiesen sei. Zuletzt

erklärte er aber bei seiner Seele Seligkeit, sie seie keine Unholdin,

worauf er mit einem Lohne von 30 Goldgulden und von 2 fl. für seine

Gattin abzog und die vermeintliche Hexe freigelassen wurde. -- Die

lange Anwesenheit des Meisters von Biberach hatte darin ihren Grund,

daß der Scharfrichter, Nachrichter, auch der Foltermeister war, und

eine grausame Ironie des Schicksals fügte es, daß dieselbe Hand, die

den armen Gefangenen mit den Qualen der Tortur folterte, sich ihm auch

heilend nahen sollte; der Scharfrichter war zugleich -- der Arzt der

Gemarterten. Nach überstandener Tortur „ränkte und schmierte“ er die

Glieder wieder ein, salbte und verband seine Opfer. --

/Ulm./ /Beck./

Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit (Jg. 26, 1879) Neue Folge · 第 162 / 177 题