Seinem Glayds-Botten von Biberach seinen verdienten
Lidlon 3 28
Die Summa aller Ausgaben für die 8 Weiber,
darunter 5 verbrennt worden, macht 508 13
Angesichts dieser höchst respektabeln Inquisitionskostenrechnung
kann man sich eines entsetzlichen, ja schauderhaften Gedankens
nicht erwehren: es möchten alle diese Opfer nicht allein durch den
herrschenden Wahn einer irregeleiteten Bevölkerung, sondern vielleicht
auch durch die Habsucht und den Eigennutz der Gerichtspersonen zu Tode
gerichtet worden sein. Der Vogt sowohl, als das ganze eigentliche
Gerichtspersonal war nämlich nur kärglich besoldet, die Geschworenen
und Geistlichen waren gar nicht besoldet; alles genoß aber über die
Dauer eines solchen Prozesses freie Zehrung, von welchem Rechte dann
auch, wie man sieht, kein spärlicher Gebrauch gemacht wurde. Die
eigentlichen Emolumente dieser Personen begannen somit erst mit dem
Zeitpunkte des Beginns der Hexenprozesse, wonach es erklärlich ist,
daß es im Interesse der Gerichtspersonen lag, so viele Hexenprozesse
als möglich zu Stande zu bringen. So konnte es kommen, daß solche
Hexenprozesse, deren im 16. und 17. Jahrhunderte eine bedeutende
Anzahl zu Bludenz geführt wurde, den größten Theil der Einnahmen aus
der Herrschaft verschlangen, ja daß die Gerichtskosten in einzelnen
Jahren so groß waren, daß der Landesfürst dem Vogte /noch eine Summe
schuldig wurde/. --
Zum Schlusse noch ein beherzigenswerthes Wort: Die Zeit der
Hexenprozesse im wahren Sinne des Worts ist nun längst dahin, und wird
wol, so Gott will, nie wiederkehren. Der Hexenglaube selbst, die Wurzel
der Hexenprocedur, ist aber noch keineswegs ausgestorben, -- davon
wissen die Gerichte zu erzählen. Wenn aber ein Uebel mit der Wurzel
ausgerottet werden soll, so gilt es vor allem, diesem Hexenglauben
nachdrücklichst auf den Leib zu gehen. Dies geschieht wohl am besten
und wirksamsten schon in der Schule, wie dies schon Ende des vorigen
und zu Anfang dieses Jahrhunderts von aufgeklärter geistlicher Seite
richtig erfaßt worden ist. In dieser Zeit, wo unter dem fortwährenden
Kriegsgetümmel der Glaube an Hexen und Gespenster noch stark im Schwang
war, erschien mit Bewilligung der hohen geistlichen Obrigkeit als
Gegengift ein längst vergessenes und vergriffenes Schriftchen aus
geistlicher Feder: „Hexen- und Gespenstergeschichten, ein geschriebenes
Lesebuch zunächst für die deutschen Schulen, dann auch für alle große
und alte Kinder in der Stadt und auf dem Lande“ (Meersburg u. Rottweil
in der Herder’schen Buchhandlung, 1806); und der hohe geistliche
Würdenträger, welcher es mit folgenden Worten: „Möge dieses treffliche
Büchlein unter dem christlichen Volke dieses Bisthums recht viele Leser
finden und von Seelsorgern und Schullehrern nach der edlen Absicht
des Verfassers benutzt werden, dann wird das Reich der Hexen und
Gespenster allmählich zerfallen, sie werden aufhören die Phantasie zu
verfinstern und die Herzen zu beunruhigen“ einleitete und befürwortete,
aber auch sonst, wie in Konferenzrezessen (zu vgl. Mittheilungen über
die Verwaltung der Seelsorge etc. 1. Bd. Augsburg bei Schlosser,
1838) gegen den Volksaberglauben als den „fruchtbaren Vater der
Unsittlichkeit und menschlichen Elends“ zu Felde zog, war kein anderer,
als der edle /Wessenberg/. Ein anderer, nicht minder edler Mann,
der unvergeßliche Jugendschriftsteller Christoph Schmid, ließ ebenfalls
in seinen Schriften keine Gelegenheit vorübergehen, den unseligen
Hexenglauben zu bekämpfen.
* * * * *
/Anmerkung./ Der damalige Scharfrichter von Biberach, einer von
Bludenz ca. 24 Wegstunden entfernten schwäbischen Reichsstadt muß ein
besonders geschickter Mann gewesen sein. In dem a. 1596 in Eßlingen
anhängig gewesenen Hexenprozesse gegen Walburga Hoppenhaus ließ man
ihn ebenfalls als einen in Hexensachen besonders gut erfahrenen Mann
kommen. Er untersuchte die Hoppenhaus, ob sie keine verdächtigen
Zeichen an sich habe; er sagte u. A., wenn man ein solches Zeichen
(Muttermal) finde, dürfe man nur hineinstechen; empfinde dann das Weib
keine Schmerzen, so sei sie eine Hexe. Er sprach ihr auch vielfältig
zu, die Wahrheit zu gestehen, da sie ja doch überwiesen sei. Zuletzt
erklärte er aber bei seiner Seele Seligkeit, sie seie keine Unholdin,
worauf er mit einem Lohne von 30 Goldgulden und von 2 fl. für seine
Gattin abzog und die vermeintliche Hexe freigelassen wurde. -- Die
lange Anwesenheit des Meisters von Biberach hatte darin ihren Grund,
daß der Scharfrichter, Nachrichter, auch der Foltermeister war, und
eine grausame Ironie des Schicksals fügte es, daß dieselbe Hand, die
den armen Gefangenen mit den Qualen der Tortur folterte, sich ihm auch
heilend nahen sollte; der Scharfrichter war zugleich -- der Arzt der
Gemarterten. Nach überstandener Tortur „ränkte und schmierte“ er die
Glieder wieder ein, salbte und verband seine Opfer. --
/Ulm./ /Beck./