[380: abermals, wiederum.]
[381: gänzlich.]
[382: nichts.]
Revers über eine Rasur in einer Urkunde.
Albrecht von Hohenlohe bekundet, daß die von gleicher Hand wie die
übrige Urkunde überschriebene Rasur in zwei Zeilen in dem Revers, den
er seiner Schwester Margaretha von Brauneck, Burggräfin von Magdeburg,
über deren Verschreibung ihrer Herrschaft und Leute an ihn und seine
Erben ausgestellt hat, mit seinem Wissen und ohne böse Absicht
geschehen sei und der Verschreibung nicht nachtheilig sein solle.