ORGAN DES GERMANISCHEN MUSEUMS.

1879. Nº 10. October.

Wissenschaftliche Mittheilungen.

Mittelalterliches Thongefäss,

gefunden beim Umbau des alten Rathhauses zu Hannover.

(Mit einer Tafel).

Als im Jahre 1878 das alte Rathhaus in Hannover nach den Plänen des

Altmeisters Hase wie ein Phönix aus der Asche sich erhob, wurde in

einer Wand des Erdgeschosses durch Zufall ein Thongefäss gefunden,

welches durch seine originelle Form das Interesse aller, welche es

sahen, in hohem Grade erregte. Durch die Güte des Herrn Bauraths Hase

in zeitweiligem Besitz desselben, war ich dadurch in den Stand gesetzt,

dasselbe mit den in den Museen vorhandenen eingehend zu vergleichen;

es ergaben indessen diese Untersuchungen nur ein negatives Resultat.

So viele Museen ich zu diesem Zwecke besucht und wie sorgsam ich nach

einer analogen Form geforscht, es fand sich kein einziges Exemplar,

welches das Charakteristische desselben gezeigt hätte. Wenn sich nun

auch unter den vorhandenen Gefäßen keines befand, welches einen Anhalt

hätte bieten können, um die ehemalige Function des hier gefundenen zu

erkennen, so läßt sich doch aus der technischen Behandlungsweise mit

ziemlicher Sicherheit die Zeit bestimmen, der es angehört.

Wenn man aber in den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts

unbedenklich alle unter und über der Erde gefundenen Thongefäße als

heidnisch betrachtete, so hat Dr. Wiggert das Verdienst, nachgewiesen

zu haben, dass ein unverkennbarer Unterschied bestehe zwischen

heidnischen und christlichen Thongefäßen, und daß die Mehrzahl der

in Fundamenten und Mauern alter Gebäude gefundenen Geschirre dem

christlichen Mittelalter angehöre.

In den „Neuen Mittheilungen aus dem Gebiete histor.-antiquar.

Forschungen“, herausgegeben vom Secretair des thüringisch-sächsischen

Vereins für Erforschung des vaterländischen Alterthums, Dr. K. Ed.

Förstemann, Band 1 (1834), Heft 2, S. 101-116, veröffentlichte Dr.

Wiggert einen Aufsatz, betitelt: „Hindeutungen auf den Unterschied

zwischen den irdenen Gefäßen des heidnischen Deutschlands und Gefäßen

des christlichen Mittelalters, auf vorgekommene Verwechslungen und auf

die Einmauerung solcher Gefäße in Kirchen“. In diesem Aufsatze weist

derselbe nach, daß „Gefäße aus dem vorchristlichen Deutschland, seien

es Aschengefäße oder Beigefäße -- höchst seltene Ausnahmen aus der

Fremde gebrachter Gefäße abgerechnet, -- sämmtlich ungebrannt sind,

daher in der feuchten Erde bröckelig, äußerlich nach Verschiedenheit

des Thones gelblich, grau oder schwarz, seltener schwarzblau, weiß

oder ziegelroth, viel häufiger matt, als mit einem glänzenden Ueberzug

von Graphit oder einem dunklen Schwarz, im Bruche (wenigstens nach

der Mitte desselben zu) mehr oder weniger schwarz und mit Sand und

Quarzkörnern und bindender Asche durchwirkt, nicht auf der Scheibe,

höchstens einer sehr unvollkommenen, vielmehr aus freier Hand,

in seltenen Fällen vielleicht mit Hülfe einer Form gemacht. Die

Verzierungen sind entweder mit dem Fingernagel hergestellt, oder mit

einer Art Stempel hineingedrückt, oder mit einem Stifte von Holz oder

Knochen, oder mit einem gekerbten Holze gezogen, oder mit einem

spitzen Eisen eingepunktet. Wären nun nur die Aschenurnen ungebrannt,

so könnte man annehmen, daß sie immer bei einem Leichenbrande erst

verfertigt und deshalb nicht gebrannt wären; aber auch die anderen

Gefäße, in denen man ganz deutlich abgenutzte Wirthschaftsgeräthe

erkennt, sind aus derselben Masse.

Genau davon zu sondern sind manche Gefäße aus dem christlichen

Mittelalter, namentlich des 12.-15., besonders aber des 13. und 14.

Jahrhunderts. Diese sind auf der Scheibe gedreht, von Masse außerhalb

und im Bruche blaugrau, seltener bräunlich, hart gebrannt, oft von sehr

dünnen Wänden, meist mit parallelen und oft sehr zahlreichen, dicht

aneinander schließenden Ringen versehen“.

Wenn auch Wiggerts Charakterisierung der heidnischen Gefäße nicht

vollkommen zutrifft, so gehört doch offenbar unser Gefäß zu den

mittelalterlichen. Es ist klingend hart gebrannt, auf der Scheibe

gedreht, von Masse außerhalb und im Bruche blaugrau, von dünnen Wänden

und mit dicht aneinander liegenden, parallelen Ringen versehen.

Somit würde die technische Behandlung den Ursprung desselben in das

christliche Mittelalter verweisen.

L. Hänselmann stellt uns in einem Aufsatze: „Die vergrabenen und

eingemauerten Geschirre des Mittelalters“ (Westermann’s Monatshefte

1877, Heft I, S. 393) eine Anzahl solcher Gefäße zusammen. Dieselben

sind entweder mit einem Fuße versehen, zum Hinstellen geeignet,

oder mit einem kugeligen oder kegeligen Boden. Erstere sind ihrer

Form nach leicht als Becher, Leuchter, Kannen u. s. w. zu erkennen,

während letztere als Kochgeschirre gedient haben mögen. Ferner kommen

noch Gefäße vor, welche an dem kugeligen Boden etwa 3-4 Cm. lange,

zapfenartige Füße zeigen, wie sie heute noch an eisernen Kochtöpfen auf

dem Lande, welche am Kesselhaken über dem Herdfeuer hängen, vorkommen.

Mit keinem dieser Geschirre hat unser Gefäß eine Aehnlichkeit, und

keinem Bedürfnisse des täglichen Lebens, zu welchen jene verwendet

worden sein mögen, kann dasselbe gedient haben. Das Befremdende und

zugleich Charakteristische daran ist der entschieden nach rückwärts

abstrebende Stiel, welcher seine Verwendung als Hausgeräth zu

vorerwähnten Zwecken, ganz abgesehen davon, daß das Ganze viel zu

winzig dazu ist, nicht zuläßt.

Wir bemerken an der Vorderseite einen Bruch, welcher auf das

Vorhandengewesensein eines Henkels oder eines andern Ansatzes schließen

läßt. Unter dieser Bruchstelle befindet sich ein Loch, welches nicht

zufällig, etwa erst durch die jetzt vorhandene Beschädigung entstanden,

sondern absichtlich in die noch weiche Masse hineingebohrt ist, was der

von außen nach innen gedrückte Thon beweist. Daraus ergibt sich, daß

an der Bruchstelle kein Henkel, sondern der Halter einer Tülle sich

befand, da das Loch unter einem Henkel nur als Oeffnung einer Tülle

einen Sinn gehabt hätte. Um den Bauch des Gefäßes laufen parallele

Ringe, welche auch unter der Tülle, unbekümmert um das Loch, sich

hinziehen. Der untere Theil, mit der Neigung sich zu einem kugeligen

Boden auszubilden, verlängert sich plötzlich zu einem Stiele, welcher

energisch nach rückwärts abstrebt. Der Umstand, daß die Ringe unter

der Bruchstelle hinlaufen, beweist, daß die Tülle für sich gefertigt

ist. Man hat also das Gefäß auf der Scheibe angefertigt und mit Ringen

versehen, den Stiel unten mit der Hand ausgebildet, welches die

unvollkommene Form zeigt, hat dann mit einem runden Stäbchen vorne

ein Loch durchgestoßen und die für sich gefertigte, durchbohrte Tülle

davor angebracht. Die unvollkommene Form des Ganzen zeigt, daß es beim

Brennen verdrückt ist.

Daß das Ganze nicht zum Aufbewahren einer Flüssigkeit gedient haben

kann, oder als Kochgeschirr benutzt wurde, ist klar; wol aber wird

man es als Beleuchtungsgegenstand, als Lampe verwendet haben. Man hat

zu dem Zwecke durch die Tülle einen Docht, und durch diesen oberhalb

der Tülle einen Stift gezogen, um das Niedergleiten des Dochtes zu

verhindern, hat dann den Bauch des Gefäßes mit Oel gefüllt und diese

so hergestellte Lampe mit dem Stiel in ein Loch der Wand oder in

einen an derselben befestigten Ring gesteckt, nach Art der alten

Fackelbeleuchtung. Die Dicke der Bruchstelle des Stiels läßt eine

solche Verlängerung wohl zu. Dasselbe Lampenmotiv wird noch heute

vielfach auf dem Lande, in Blech ausgeführt, verwendet, wo ihm dann ein

Fuß zum Stehen gegeben ist.

Daß in dem alten Rathhause nicht mehr Derartiges gefunden ist,

erklärt der Umstand, daß bei dem Umbau desselben an den vorhandenen

Wänden gar nichts geändert wurde. Dieses Gefäß ist nur durch einen

Zufall, nur dadurch, daß ein Arbeiter mit einem schweren Holze aus

Ungeschicklichkeit gegen die Wand stieß, zu Tage gefördert. Wohl ist

es auf den ersten Blick befremdend, daß nicht schon an anderen Orten

dergleichen Thonlampen, wenn anders solche im Gebrauche waren, sich

vorgefunden haben. Wenn wir aber bedenken, wie wenig von dem thönernen

Hausgeräthe unserer Altvorderen auf uns gekommen im Verhältniß zu der

Masse, die das damalige Bedürfniß erheischte, wenn man mit ziemlicher

Sicherheit annehmen kann, daß die Erde noch so manches derartige

Gefäß birgt, dessen Form uns neu und von dessen Gebrauch uns keine

Kunde geworden, so darf der Umstand, daß dieses Gefäß nur einmal

bisher vorkommt, uns nicht daran irre machen, daß wir es hier mit

einer thönernen Lampe aus dem christlichen Mittelalter zu thun haben.

War zu dieser Zeit die Beleuchtungsweise doch noch im allgemeinen

eine primitive, und war es doch nur dem Reichthume möglich, sich

schöngeformter Beleuchtungsgegenstände aus Metall zu bedienen, so

liegt ja der Gedanke nicht so fern, daß die Armen sich ihre Lampen,

gleich dem übrigen Hausgeräthe, aus Thon fertigten und sich dabei im

allgemeinen an die germanische Urnenform anlehnten. Leicht herzustellen

und nicht kostbar, brauchte man derselben nicht sorgsam zu achten, da

ja eine zerbrochene oder abgenutzte sich leicht und ohne große Kosten

durch eine neue ersetzen ließ.

Wie aber kam nun diese Lampe in die Mauer des alten Rathhauses? Schon

Wiggert glaubte den Brauch, Gefäße einzumauern, auf eine abergläubische

Handlung zurückführen zu müssen, welche Vermuthung ein Jahr später

(1835) durch Jacob Grimms deutsche Mythologie bestätigt wurde.

Es hatte die Alterthumsfreunde in eine nicht geringe Aufregung

versetzt, als bald hier, bald da, in Mauern und Fundamenten, bald

sichtbar, bald verdeckt, in Kirchen und Profanbauten, Thongefäße

gefunden wurden, welche theils aufrecht standen, theils lagen,

oder auch mit der Oeffnung nach unten gestellt, bald mit Asche,

Knochenresten oder Eierschalen, bald mit Sand gefüllt oder auch ganz

leer waren.

Man fragte sich nun immer wieder, was hatte das Einmauern überhaupt

zu bedeuten, da die abweichenden Lagen der Gefäße und die manchfachen

Dinge, mit denen sie gefüllt waren, viele und ganz verschiedene

Deutungen zuließen. Es waren ohne Zweifel heidnische Bräuche, welche

sich bis ins christliche Mittelalter fortgeerbt und christliche Deutung

erfahren, nachdem sie ihre ursprüngliche Bedeutung verloren hatten.

Jacob Grimm berichtet uns nur über das Einmauern überhaupt in seiner

„deutschen Mythologie“, daß man beim Bauen lebendige Thiere oder

auch Menschen mit in den Grund gemauert habe, um der Erde dafür ein

Opfer zu bringen, daß sie die Last auf sich dulde; man wähnte dem

Gebäude dadurch eine unerschütterliche Festigkeit zu verleihen, oder

sonstige Vortheile zu erreichen. Nach dänischer Ueberlieferung wird

unter den Altar ein Lamm eingemauert, damit derselbe unverrückt stehen

bleibe. Langes, gutes Wetter wird durch Einmauern eines Hahnes zuwege

gebracht. Bei Viehseuchen wird ein Stück der Herde unter die Stallthür

lebend begraben. Auf der Burg Liebenstein wurde ein lebendes Kind

eingemauert (Bechstein, thür. Sagenschatz 4, 157). In der Ringmauer

des Schlosses Reichenfels ist ebenfalls ein lebendes Kind eingemauert:

„ein hervorragender Stein bezeichnet die Stelle; wollte man ihn

herausreißen, würde die Mauer alsogleich zusammenstürzen“ (Jul.

Schmidt, p. 153).

Wir sehen an diesen Beispielen, welche Grimm nur neben vielen andern

anführt, wie der Aberglaube dunklen Mächten ein Sühnopfer brachte.

Fortschreitende Humanität ließ von Menschenopfern absehen, und man

mauerte dann symbolisch nur leere Särge ein (Spiels Archiv I, 160). Nur

vom Einmauern irdener Gefäße berichtet uns Grimm nichts. Daß dieselben

aber eingemauert sind und in diesem Sinne eingemauert sind, beweist

eine Stelle in Ariostos „Orlando furioso,“ auf welche uns Hänselmann

in seinem schon oben erwähnten Aufsatze aufmerksam macht. Im vierten

Gesange des rasenden Roland singt Ariost von einem Zauberschlosse in

den Pyrenäen, auf dem Atlas seinen Schützling Rudiger gefangen hält,

um ihn vor drohender Gefahr zu bergen. Bradamante folgt der Spur des

Geliebten; durch die Kraft eines Zauberringes von ihr besiegt, muß

Atlas seine Gefangenen freigeben, sein Werk zerstören. Diese Zerstörung

bewirkt er nun dadurch, daß er die Ollen, die Gefäße, die der Stein

birgt, zertrümmert. Von Hermann Kurz übersetzt, lautet diese Stelle:

„Die Schwelle ruht auf einem Felsenstollen,

Auf dem ein Talisman geschrieben stand;

Gefäße birgt der Stein, man nennt sie Ollen,

Sie rauchen stets von innerlichem Brand.

Zerbrochen läßt er sie zu Boden rollen,

Und öd’ auf einmal steht die Felsenwand:

Die Mauern und die Thürme sind geschwunden,

Als hätte nie sich hier ein Schloß befunden.“

Auch hier sehen wir, wie die Ollen das Bestehen des Schlosses bedingen.

Wo wir also solche Gefäße finden, sei es in den Fundamenten, sei es in

den Mauern selbst, werden wir es mit einem Bausegen zu thun haben.

Es war natürlich, als eine mildere Sitte Menschenopfer nicht mehr

zuließ, als man nur noch symbolisch leere Särge einmauerte, daß damit

auch bald das Einmauern lebender Thiere in Wegfall kommen mußte. Wie

man nun die geheimnißvollen Mächte sich eben so willfährig machte

mit symbolischen Menschenopfern, so genügte auch jetzt ein Theil

vom geschlachteten Thiere, also ein gewöhnliches Thieropfer, um den

Bau vor Schaden zu bewahren. Das Thieropfer, welches vorzugsweise

Krieger und Jäger darbrachten, galt als besonders kräftig, während der

Landmann Erzeugnisse des Feldes darbot. Es fiel also jetzt der alte

Brauch mit dem Speiseopfer zusammen; es war derselbe verallgemeinert

und hatte seinen speciellen Charakter verloren, und so war es denn

natürlich, daß das Opfer dann in den Gefäßen, die zur Zubereitung oder

Aufbewahrung von Speise und Trank dienten, dargebracht wurde. Dies

mußte dahin führen, daß die Wahl des zu Opfernden nicht mehr an einen

bestimmten Wunsch gebunden war, ja, daß man schließlich, ebenso wie

leere Särge, auch leere Gefäße einmauerte, ohne Rücksicht auf ihren

früheren Gebrauch. War man überzeugt, die Gunst geheimnißvoller Mächte

sich durch Einmauern leerer Särge zu erwerben, warum nicht auch durch

symbolisches Speiseopfer?

Es könnte befremden, wie diese heidnischen Bräuche sich bis ins 16.

Jahrhundert hinein erhalten konnten, was ja der Inhalt der aus dieser

Zeit stammenden Gefäße beweist, wenn es nicht bekannt wäre, daß noch

heute, in unserem 19. Jahrhundert, der Aberglaube und der Glaube an

heilkräftigen Zauber in so hohem Maße besteht, daß, beständen die

Hexengerichte noch zu Rechte, dieselben vollauf zu thun hätten.

Wie auf römischem Boden, als das Christenthum die alten Götter

verdrängte, heidnische und christliche Elemente sich mischten und

keines dem Einflusse des anderen sich ganz entziehen konnte, wie die

neuplatonische Schule, die eifrige Vertheidigerin des Heidenthums,

ihren Göttergestalten andere Gedanken unterlegte und die Vielheit auf

eine Einheit göttlichen Wesens zurückführte und somit ein christliches

Moment in sich aufnahm, wie anderseits den Christen der heidnische

Orpheus ein beliebtes Bild für Christus wurde, ohne daß eine ernstliche

Verwirrung auf religiösem Gebiete zu befürchten gewesen wäre, so mußten

auch die Bekehrer unserer heidnischen Vorfahren den Ansichten derselben

manche Concession machen. Wie es eine Concession an das Heidenthum

war, daß sie den Hahn als Wetterfahne auf Kirchthürmen gestatteten,

nur daß sie dem Gebrauche eine christliche Idee unterlegten, so

werden auch die Opferbräuche beim Bau mit in das Christenthum herüber

genommen sein und eine christliche Deutung erfahren haben. Damit mußte

dann der heidnische Sinn der Ceremonie bald schwinden, und sie konnte

sich leicht bis zur neuesten Zeit halten. Es war auch natürlich, daß

die Baumeister des Mittelalters nichts davon in ihren schriftlichen

Aufzeichnungen erwähnten, um nicht in den unliebsamen Geruch der

Zauberei zu kommen. Es waren auch wol nicht die Meister, sondern

die Maurergesellen, welche an dem Brauche festhielten. Hätte dieses

Einmauern von Gefäßen irgend welchen anderen, profanen Zwecken gedient,

so wäre dies sicher erwähnt. Wie tief noch heute der Aberglaube im

Volke wurzelt, mag der Umstand beweisen, daß bei einem Brückenbau zu

Halle, welcher 1843 vollendet wurde, die Leute wähnten, daß man eines

Kindes zum Einmauern in den Grund bedürfe (Jac. Grimm, Mythol. II, S.

956.)

Von diesen vermauerten Gefäßen machen eine Ausnahme diejenigen,

welche zum Zwecke des Isolierens vergraben sind, wie solche

vorgefunden wurden im Jahre 1869 beim Bau des neuen Gymnasiums zu

Wernigerode am Harz. Darüber berichtet Dr. Friedrich (Zeitschrift des

Harzvereins für Geschichte und Alterthumskunde, 21. Mai 1872): „Bei

den Ausschachtungen für die Grundmauern stieß man in einer Tiefe von

6-7′, zwischen Ueberresten von älteren Seitenmauern, auf einen 1-1/2″

dicken Gips-Estrich, der 5′-6′ breit war. Unter demselben standen

nun in regelmäßigen Reihen, dicht nebeneinander, mit der viereckigen

Mündung nach unten gekehrte Schmelztiegel (sog. Almeröder Tiegel) aus

graugelber, stark mit Sand gemischter Thonmasse, von 5″ Höhe und 3-1/2″

bis 4″ weiter Mündung. Je sieben bildeten eine Reihe, und es wurden

deren etwa 200 ausgehoben. Die Anlage setzte sich jedoch noch unter

das nicht ausgehobene Erdreich fort. Da der unter den Schmelztiegeln

befindliche Boden stark wasserhaltig war, so ist es wol keinem Zweifel

unterworfen, daß die Topfaufstellung zur Drainage (? Isolierung)

gedient hat.“

Mit Ausnahme derjenigen also, die offenbar zur Isolierung gedient

haben, kann man alle eingemauerten Gefäße als Weihgefäße betrachten,

welcher Gebrauch, aus dem Heidenthum mit herübergenommen, durch das

Christenthum eine andere Deutung erfuhr. Auf diesen Brauch ist auch

jedenfalls die noch heute oft vorkommende Sitte der Maurer, eine

Flasche einzumauern, zurückzuführen. Auf solchem beruhen die Beigaben

des Fundaments, das Fest der Grundsteinlegung, die Gleichenfeste, die

Richtfeste unserer Zeit, und es mögen diese Feste den Arbeitern nicht

weniger Veranlassung zur Festhaltung der Gebräuche gegeben haben, als

der Aberglaube.

Die Thongefäße, mit welchen zu Frankfurt a. M. am Eschenheimer Thurm

die Rüstlöcher zugesetzt sind, „um diese,“ nach A. v. Cohausen, „bei

späteren Arbeiten leicht wieder finden und öffnen zu können (Erbkam,

Zeitschrift für Bauwesen, Berlin 1868, S. 74), scheinen mir in erster

Linie durch Beobachtung jenes alten Brauchs dorthin gelangt zu

sein, und nur nebenbei hat man die Rüstlöcher als passende Stellen

dazu erwählt. Derselbe Brauch endlich ist es gewesen, welcher unser

Thongefäß Jahrhunderte lang, wahrscheinlich mit mehreren andern, in die

Mauer des alten Rathhauses zu Hannover gebannt hat, und sollte es einst

nöthig werden, das alte Rathhaus von Grund aus zu erneuern, was ein

gütiges Geschick noch lange Jahrhunderte verhüten möge, dann dürfte die

Sammlung christlich-germanischer Alterthümer um manches interessante

Stück vermehrt werden.

/Hannover./ /Reimers./

Luthers Tischgebete.

Daß Dr. Luther bei seiner Bibelübersetzung und bei der Abfassung seines

Katechismus (Enchiridion) die Mühe nicht gescheut hat, sich über die

Art und Weise zu orientieren, in welcher man vor ihm der Gemeinde

die Schätze der christlichen Religion auslegte und zueigen machte,

ist namentlich seit Joh. /Geffcken/: Der Bildercatechismus des

15. Jahrh. (Leipzig, 1855, S. 6 ff.) und Gerh. v. /Zezschwitz/:

System der christlich kirchlichen Katechetik, II. Bd. 1. Abth. (Leipz.

1864, S. 329 ff.) allgemein bekannt. Eine Menge altlateinischer und

deutscher Auslegungen und Text-Ueberlieferungen waren in Luthers

Erinnerung, und es kennzeichnet ihn geradezu die Berücksichtigung

dieser sachlichen wie sprachlichen Traditionen als den wahren Volks-

und Kirchenschriftsteller. Den Nachweis freilich zu führen über die

Quellen, aus denen Dr. Luther geschöpft, und alle die Werke bestimmt

zu bezeichnen, an die er sich mehr oder weniger eng angelehnt hat,

ist nicht leicht, schon wegen der Menge und der dermaligen Seltenheit

vieler der in Frage kommenden Werke. Dem Zufalle mußte und muß noch

jetzt Vieles überlassen werden.

Zufällig bin ich nun auf ein Buch gestoßen, in dem sich schon zwei

Stücke aus dem kleinen Katechismus finden, die man bisher immer als

Luthers eigenste Produkte angesehen hat, nämlich: die Gebete, welche

Luther, mit den biblischen Stellen: Psalm 145, 15-16 und 106, 1. 147,

9-11 vereint, dem Katechismus einverleibt hat unter der Ueberschrift:

Wie ein Hausvater sein Gesinde soll lehren das Benedicite und

Gratias sprechen (Quo pacto patresfamilias suam familiam etc.[371].

In dem 4 unsignierte Blätter umfassenden Drucke: Εισαγωγη προς των

γρβμματων ελληνων || Elementale introductoriū In Idioma Graecanicū“,

welchen der in der Geschichte des griechischen Unterrichts in

Deutschland höchst bedeutungsvolle, humanistische Jurist Nicolaus

/Marschalk/ aus Roßla in Thüringen (daher „Thurius“ genannt)

als Professor zu /Erfurt/ im Jahre 1501 oder 1502 als Hilfsbuch

für den ersten griechischen Unterricht erscheinen ließ[372], stehen

als vorletztes[373] Lesestück (Bl. 3b-4a) unter der Ueberschrift:

„Benedictio Mensae || ευλογια τραπεζης“[374] folgende zwei Gebete:

„Benedic nos domine et tua dona. quae de largitate tua sumus sumpturi

per Christum dominum nostrum. Amen.“ --

„Agimus gratias tibi omnipotens deus pro universis tuis in nos

beneficiis qui uiuis et regnas in saecula saeculorum. Amen.“

Unter dem rothen lateinischen Texte ist mit schwarzer Schrift der

entsprechende griechische gedruckt. Diese beiden Gebete stimmen bis auf

unbedeutende Abweichungen in der sprachlichen Form[375] und bis auf die

Erweiterung der Anrede[376] wörtlich mit denen im Katechismus überein.

Es fragt sich nun, woher hat Dr. Luther diese Gebete genommen? Sind

sie ihm, der im Sommerhalbjahr 1501 in Erfurt inscribiert wurde und

sich nach väterlichem Willen zu einem Rechtsgelehrten ausbilden sollte,

durch Marschalk bekannt geworden, durch diesen Juristen, der mit

Maternus Pistoris damals zu Erfurt die Humaniora in Epoche machender,

anregendster Weise vertrat? Oder hat er sie erst später kennen gelernt?

Oder endlich hat er sie und hat sie vielleicht Marschalk selbst aus

einer älteren mündlichen oder schriftlichen Quelle geschöpft? Und aus

welcher? Ich vermag leider z. Z. nicht, die Frage zu entscheiden,

da ich weder für Luther, noch für Marschalk eine andere Quelle mit

völliger Sicherheit, nachweisen kann.

Eins bemerke ich aber doch. Daß die Gebete Dr. Luthern nicht originell

zugehören, ist nach dem Vorausgehenden nicht zu bezweifeln. Dieselben

aber Marschalk zuzuschreiben, dagegen machen sich Bedenken geltend.

Das Introductorium Marschalks ist bis auf die Schlußpartieen nichts

als ein nur wenig veränderter Abdruck des griechischen Elementarbuchs,

welches Aldus Manutius als Anhang zuerst seinem ersten Drucke, der

Ausgabe des Compendiums der griechischen Grammatik des Lascaris, im

Jahre 1495 und dann im Verein mit einer „Introductio perbreuis ad

hebraicam linguam“ seinen Rudimentis gram. lat. ling. im Jahre 1501

beigegeben hatte (s. Anm. 2). Nur die beiden letzten Lesestücke des

Introductorii: die Benedictio mensae und die Dicteria (s. Anm. 3),

sind nicht aus Manutius abgedruckt, der an ihrer Stelle „Aurea carmina

Pythagorae“ und „Phocylidis poema admonitorium“ bietet. Hat nun

Marschalk alles Uebrige einem anderen Autor entnommen, so liegt eine

gleiche Vermuthung auch für diese beiden letzten Stücke nahe. Dafür

spricht auch der Umstand, daß die von Manutius mit doppelsprachigem

Texte publicierten Lesestücke, abgesehen von den letzten beiden,

inhaltlich ganz /bekannte/, von den Kindern frühzeitig angeeignete

Stoffe sind, die in pädagogisch correcter Weise verwendet werden, um

den Kindern die ihnen noch unbekannte fremdsprachliche Form schneller

anzueignen, zu appercipieren. Das Gleiche scheint der Fall zu sein

mit den von Marschalk beigefügten Tischgebeten. Außerdem ist es

ziemlich unwahrscheinlich, daß der Jurist und Humanist Marschalk eigene

Tischgebete gefertigt und sie dann zur Erleichterung des griechischen

Unterrichts habe drucken lassen. Ich möchte daher diese Gebete für

älteren Datums halten, für alte in Klöstern oder Gelehrtenschulen

angewandte religiöse Formeln. Vielleicht hat sie Marschalk aus dem

/ersten/ Theile der Rudimenta Grammatices Latinae Linguae des Manutius

entlehnt, der die Elemente der /lateinischen/ Grammatik behandelt. Hier

finden sich nämlich nach einer kurzen Belehrung über die Buchstaben und

einigen Buchstabier- und Syllabierübungen mehrere religiöse Lesestücke

in latein. Sprache: Ave Maria, Pater noster, Symbolum, Decem praecepta,

Salue Regina, Initium Euangelii secundum Joannem, Psalmus alternis

dicendus, darauf latein. Morgen- und Abendgebete und Tischgebete („ad

benedicendam mensam“), und zwar zunächst: „Ante prandium“ und „Post

prandium“, dann „Ante coenam“ und „Post coenam“. Das Gebet: „Ante

prandium“ (Bl. a 4b) lautet in seinem Anfang: „Benedicite. Oculi omnium

-- imples omne animal benedictione. Gloria patri et filio... Κύρι᾽

ἐλέησον Pater noster ... Benedic domine nos“ etc. -- ganz so wie bei

Marschalk. Ebenso bilden die Worte: „Agimus tibi gratias“ etc. bei

Manutius die Mitte des Gebetes „post prandium“, welches beginnt: „Tu

autem domine miserere nostri. Deo gratias. Confiteantur“ ... (Bl. a

4b). Sonach hätten wir, wenn sich diese Tischgebete nicht in der Zeit

vor 1501 für Deutschland etwa aus Wiener, Münchener oder St. Gallener

Handschriften[377] nachweisen lassen, zunächst /Italien/ als das

Heimatland der sogenannten Lutherischen Tischgebete anzusehen.

/Nach/ Marschalks Indroductorium begegnen wir den Gebeten

in Deutschland in /lateinischer/ Sprache und griechischer

Uebersetzung (die nach Obigem wol zuerst Marschalks Werk war) zu

wiederholten Malen und zwar in den verschiedenen Ausgaben des

„Elementale Introductorium in Idioma Graecanicum“, u. A. in der 1511

zu /Wittenberg/ in officina Jo. Gronenbergii gedruckten und

von Herm. Trebellius erweiterten Ausgabe[378]. In /deutscher/

Sprache habe ich die Gebete schon vier Jahre vor der Abfassung und dem

Erscheinen des kleinen Katechismus gefunden. Die für die Geschichte des

Elementarunterrichts wie für die Geschichte der Katechetik wichtige

Schrift: /Eyn Boͤkeschen vor de leyen vnde kinder..../ die von

Justus Jonas 1525 verfaßt sein soll, bis zum Jahre 1529 jährlich

neu aufgelegt wurde und mir in der bis jetzt vergebens gesuchten

ersten Ausgabe: „Wittemberch 1525“, vorlag[379], enthält nach den 10

Geboten, dem Glauben und dem Vaterunser mit Auslegung „Dat benedicite

vnde gratias“ in folgender Zusammensetzung: „/Dat Benedicite./

Psalm cxliiij Aller ogen waren... mit wolgeuall. Vader vnse etc. (Bl.

B 3^a). /Dat bedt/ Here Godt hemmelsche Vader segne vns vnde

desse dyne gaue... /Dat Gratias/ Dancket dem heren.... Vader

vnse. /Dat bedt/ (Bl. B 3^b) Wy dancken dy here God vader doͤrch

Ihesum....“. Das ist genau schon der Wortlaut, in dem die Gebete später

in Luthers Katechismus übergegangen sind! Die Ueberschrift: „/Dat

bedt/“ führt sie als einen bekannten und fixierten Stoff ein. Woher

hat ihn nun Dr. Luther entnommen? Zunächst aus dem Laienbüchlein?

Wahrscheinlich. Aber wer hat die einfachere Form, die wir bei Marschalk

kennen lernten, zu der volleren im Laienbüchlein (oder, wie es auch

heißt, in der Laienbiblia) erweitert? Hat dabei die ähnliche, vollere

Form aus den Rudimenten des Manutius zu Grunde gelegen? Vielleicht

vermag ein Leser dieses Blattes Auskunft zu geben.

/Plauen/ im Vogtlande. /Joh. Müller./

Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit (Jg. 26, 1879) Neue Folge · 第 127 / 177 题