3) Drittens nehme nichts auf dein trawen wieder dein gewießen, dann
es macht vnruiges Schlaffen.
4) Viertens, dein Schlaff vnd Ruhe, von Neune bis vff Fünff Uhr soll
sein.
5) Fünfftens bekümmere dich nit vmb das Jenige so du nit endern magst
oder kanst, sondern wirf dein anliegen auff dem Herrn, der wirds wohl
machen.[237]
6) Seye embsig, Vorsichtig, mit allem fleiß, auch was du thun kanst,
daß spare nit vff den morgen.