~Die Ausfuhr an gewerblichen Erzeugnissen.~
Unter diese Überschrift fallen Gegenstände, die von den Eingebornen
selber angefertigt sind, also Erzeugnisse ihres Gewerbefleißes oder
ihrer Kunstfertigkeit; solche Industrieerzeugnisse der Eingebornen sind
z. B. Matten, Korbflechtereien, Lederwaren, Gewebe, Holzschnitzereien,
Töpferwaren, Metallgeräte.