III.

~Die Ausfuhr an gewerblichen Erzeugnissen.~

Unter diese Überschrift fallen Gegenstände, die von den Eingebornen

selber angefertigt sind, also Erzeugnisse ihres Gewerbefleißes oder

ihrer Kunstfertigkeit; solche Industrieerzeugnisse der Eingebornen sind

z. B. Matten, Korbflechtereien, Lederwaren, Gewebe, Holzschnitzereien,

Töpferwaren, Metallgeräte.

Die Nutzpflanzen unserer Kolonien und ihre wirtschaftliche Bedeutung für das Mutterland · 第 96 / 97 题