4. Aus dem Familien- und Geschäftsleben.

§ 25 (47 ff.). † 229. Wenn beim Heben des Hauses das heruntergeworfene

Glas nicht zerbricht, so ist es ein übles Zeichen (allg.), vgl. 836.

-- 230. Wenn ein Unternehmen übel anfängt, so hat es einen schlimmen

Verlauf (allg.), vgl. 5. -- * 231. Begegnet man beim Antritt einer

Reise zuerst Jemandem mit einem leeren Korbe, so hat man Unglück

(Marienberg). -- * 232. Begegnet einem Fuhrwerk eine Frau mit einem

leeren Topfe, so wirft entweder der Wagen um, oder es stürzt eins der

Thiere (Raschau). -- * 233. Wenn Verkäufer an Markttagen bald Handgeld

bekommen (d. h. bald etwas verkaufen), namentlich von jungen Personen,

so machen sie glückliche Geschäfte (Zwickau).

234. Wenn dreizehn Personen bei Tische sitzen, stirbt eine davon in

demselben Jahre (allg.); gilt namentlich am Weihnachts-Heiligenabend,

vgl. 42 u. 530. -- 235. Wenn es in einer Gesellschaft plötzlich ganz

still wird, so fliegt ein Engel durch die Stube (allg.). -- 236. Wenn

man etwas Spitziges (Messer, Gabel, Scheere etc.) fallen läßt und es

spießt in den Boden ein, so kommt Besuch (allg.). * Dasselbe wird

angezeigt, wenn an einem vom Feuer genommenen Topfe Kohlen hängen

bleiben (Annaberg). -- 237. Wenn bei Tische Alles rein aufgegessen

wird, so bedeutet dies schönes Wetter (allg.), vgl. 472. -- 238. Wenn

bei Tische ein Teller mehr als nöthig hingesetzt wird, so kommt noch

ein hungriger Gast (Raschau). -- 239. Wer das Salz verschüttet, wird an

dem Tage noch ausgezankt (allg.), vgl. 397. -- * 240. Werden zufällig

drei Lichter auf den Tisch gesetzt, so ist eine Braut im Hause (allg.);

gilt namentlich am Weihnachts-Heiligenabend, vgl. 26 u. 499. -- * 241.

Wenn man Brod abschneidet und es entsteht eine Kerbe, so hat man vorher

eine Lüge gesagt (Raschau), vgl 397. -- * 242. Wer viel Suppe ißt, lebt

lange (Marienberg); gilt namentlich am Weihnachts-Heiligenabend, vgl.

44 u. 451. -- * 243. Beim Abschiede mehrerer Personen dürfen sich die

verschiedenen Paare die Hände nicht über’s Kreuz reichen, sonst stirbt

Jemand davon oder die Freundschaft wird getrennt (Annaberg). Vgl. noch

30, 31, 397, 512, 524, 525 u. 530.

244. Wenn bei einer Feuersbrunst der Kettenhund (§ 21 ~a~) mit

verbrennt, so brennt es auf diesem Gehöfte bald -- nach Einigen binnen

sieben Jahren -- wieder (Annaberg, Grünstädtel). -- * 245. Wenn die in

Folge eines ausgekommenen Feuers herausgefahrene Spritze kein Feuer

sieht, so brennt es bald wieder (Grünstädtel). Vgl. 415. -- 246. Man

horcht am Weihnachts Heiligenabend oder am Sylvester auf das Geräusch,

welches der kochende Ofentopf macht. Hört man einen winselnden Ton, so

stirbt Jemand aus der Familie (Marienberg, Lauter), vgl. 38 u. 530.

247. Wenn etwas von der Wand fällt, so stirbt Jemand aus der

Freundschaft (Schwarzenberg); gilt namentlich am Weihnachts

Heiligenabend und Sylvester, vgl. 29. -- Vgl. noch 215.

248. Wenn die Leiche welk ist, so holt sie noch dieses Jahr eine Person

aus der Freundschaft (Schwarzbach); † ebenso wenn der Mund aufsteht

(Ehrenfriedersdorf), † wenn sie sich noch sehr ähnlich sieht (Lauter),

* oder wenn sie rothe Lippen hat (Raschau). Vgl. auch 543. -- 249. Wenn

dem Leichenzuge zuerst ein Mann begegnet, so ist die nächste Leiche

ein Mann u. s. w. (Scheibenberg), vgl. 546. -- † 250. Begegnet dem

Leichenzug ein Fuhrwerk mit zwei Pferden (vgl. 198), so stirbt in dem

Orte, wo die Leiche her ist, bald ein Ehepaar (Raschau). -- † 251.

Begegnet der Leichenzug einem Hochzeitszug, so stirbt bald eins von dem

Paar (Raschau), vgl. 513 u. 528. -- * 252. Wenn der Leichenzug weit

auseinander geht, so stirbt bald wieder Jemand (Raschau), vgl. 397. --

253. Wenn ein Kranker gerüchtweise todt gesagt wird, so lebt er desto

länger (allg.).

Aberglauben, Sitten und Gebräuche des sächsischen Obererzgebirges: Ein Beitrag zur Kenntnis des Volksglaubens und Volkslebens im Königreich Sachsen · 第 22 / 54 题