§ 25 (47 ff.). † 229. Wenn beim Heben des Hauses das heruntergeworfene
Glas nicht zerbricht, so ist es ein übles Zeichen (allg.), vgl. 836.
-- 230. Wenn ein Unternehmen übel anfängt, so hat es einen schlimmen
Verlauf (allg.), vgl. 5. -- * 231. Begegnet man beim Antritt einer
Reise zuerst Jemandem mit einem leeren Korbe, so hat man Unglück
(Marienberg). -- * 232. Begegnet einem Fuhrwerk eine Frau mit einem
leeren Topfe, so wirft entweder der Wagen um, oder es stürzt eins der
Thiere (Raschau). -- * 233. Wenn Verkäufer an Markttagen bald Handgeld
bekommen (d. h. bald etwas verkaufen), namentlich von jungen Personen,
so machen sie glückliche Geschäfte (Zwickau).
234. Wenn dreizehn Personen bei Tische sitzen, stirbt eine davon in
demselben Jahre (allg.); gilt namentlich am Weihnachts-Heiligenabend,
vgl. 42 u. 530. -- 235. Wenn es in einer Gesellschaft plötzlich ganz
still wird, so fliegt ein Engel durch die Stube (allg.). -- 236. Wenn
man etwas Spitziges (Messer, Gabel, Scheere etc.) fallen läßt und es
spießt in den Boden ein, so kommt Besuch (allg.). * Dasselbe wird
angezeigt, wenn an einem vom Feuer genommenen Topfe Kohlen hängen
bleiben (Annaberg). -- 237. Wenn bei Tische Alles rein aufgegessen
wird, so bedeutet dies schönes Wetter (allg.), vgl. 472. -- 238. Wenn
bei Tische ein Teller mehr als nöthig hingesetzt wird, so kommt noch
ein hungriger Gast (Raschau). -- 239. Wer das Salz verschüttet, wird an
dem Tage noch ausgezankt (allg.), vgl. 397. -- * 240. Werden zufällig
drei Lichter auf den Tisch gesetzt, so ist eine Braut im Hause (allg.);
gilt namentlich am Weihnachts-Heiligenabend, vgl. 26 u. 499. -- * 241.
Wenn man Brod abschneidet und es entsteht eine Kerbe, so hat man vorher
eine Lüge gesagt (Raschau), vgl 397. -- * 242. Wer viel Suppe ißt, lebt
lange (Marienberg); gilt namentlich am Weihnachts-Heiligenabend, vgl.
44 u. 451. -- * 243. Beim Abschiede mehrerer Personen dürfen sich die
verschiedenen Paare die Hände nicht über’s Kreuz reichen, sonst stirbt
Jemand davon oder die Freundschaft wird getrennt (Annaberg). Vgl. noch
30, 31, 397, 512, 524, 525 u. 530.
244. Wenn bei einer Feuersbrunst der Kettenhund (§ 21 ~a~) mit
verbrennt, so brennt es auf diesem Gehöfte bald -- nach Einigen binnen
sieben Jahren -- wieder (Annaberg, Grünstädtel). -- * 245. Wenn die in
Folge eines ausgekommenen Feuers herausgefahrene Spritze kein Feuer
sieht, so brennt es bald wieder (Grünstädtel). Vgl. 415. -- 246. Man
horcht am Weihnachts Heiligenabend oder am Sylvester auf das Geräusch,
welches der kochende Ofentopf macht. Hört man einen winselnden Ton, so
stirbt Jemand aus der Familie (Marienberg, Lauter), vgl. 38 u. 530.
247. Wenn etwas von der Wand fällt, so stirbt Jemand aus der
Freundschaft (Schwarzenberg); gilt namentlich am Weihnachts
Heiligenabend und Sylvester, vgl. 29. -- Vgl. noch 215.
248. Wenn die Leiche welk ist, so holt sie noch dieses Jahr eine Person
aus der Freundschaft (Schwarzbach); † ebenso wenn der Mund aufsteht
(Ehrenfriedersdorf), † wenn sie sich noch sehr ähnlich sieht (Lauter),
* oder wenn sie rothe Lippen hat (Raschau). Vgl. auch 543. -- 249. Wenn
dem Leichenzuge zuerst ein Mann begegnet, so ist die nächste Leiche
ein Mann u. s. w. (Scheibenberg), vgl. 546. -- † 250. Begegnet dem
Leichenzug ein Fuhrwerk mit zwei Pferden (vgl. 198), so stirbt in dem
Orte, wo die Leiche her ist, bald ein Ehepaar (Raschau). -- † 251.
Begegnet der Leichenzug einem Hochzeitszug, so stirbt bald eins von dem
Paar (Raschau), vgl. 513 u. 528. -- * 252. Wenn der Leichenzug weit
auseinander geht, so stirbt bald wieder Jemand (Raschau), vgl. 397. --
253. Wenn ein Kranker gerüchtweise todt gesagt wird, so lebt er desto
länger (allg.).