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Erster Hauptteil.
Die Wahrheit.
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Erster Abschnitt.
Was ist Wahrheit?
Erste Untersuchung.
Die herkömmliche Definition der Wahrheit.
Seit Cartesius spielt der Gedanke einer gegensätzlichen Trennung von Leib
und Seele in der Philosophie eine Rolle. In ähnlicher Weise hat seit Kant
der Gedanke einer gegensätzlichen Trennung des Erkennens und seines
Gegenstandes die Philosophen beschäftigt, und zwar verstanden sie unter
Gegenstand das sogenannte Ding an sich oder den Gegenstand, wie er
unerkannter Weise ist. Beide Gedanken sind der Aristotelischen und
mittelalterlichen Philosophie fremd. Der letztere Gedanke führt zu einer
Auffassung der gewöhnlichen Definition der Wahrheit, welche jede
Erkenntnis der Wahrheit unmöglich macht. Nach dieser Definition nämlich,
auf die alle Erörterungen über die Wahrheit vielfach unbewusst und
unfreiwillig zurückkommen, besteht die Wahrheit in der _Übereinstimmung
des Erkennens mit seinem Gegenstande_. Fassen wir hier Gegenstand in
seiner gegensätzlichen Trennung vom Erkennen als das Unerkannte oder so
wie er unerkannter Weise ist, so kann von einer Erkenntnis der Wahrheit
keine Rede mehr sein; denn der Gegenstand kommt uns doch nur innerhalb
unsrer Vorstellungen und Gedanken, also vermittelt durch unser Erkennen,
zum Bewusstsein. Was er abgesehen davon sein mag, darüber wissen wir
nichts. Aber muss in jener Definition der Wahrheit das Wort Gegenstand
notwendig im Sinne des unerkannten Gegenstandes, wie er unerkannter Weise
ist, genommen werden? Wir werden der Absicht der gewöhnlichen Definition
der Wahrheit gerecht, wenn wir den Gegenstand als das betrachten, was vom
Erkennen weder gemacht noch geändert wird und insofern vom Erkennen
unabhängig ist. Damit steht aber nicht im Widerspruch, wenn wir an einer
unlösbaren Verbindung des Erkennens mit seinem Gegenstande festhalten und
insofern von einer wechselseitigen Abhängigkeit einerseits des Erkennens
vom Gegenstande und anderseits des Gegenstandes vom Erkennen reden. Wenn
das Erkannte auch nicht _durch_ das Erkennen ist, so bleibt doch die
Annahme möglich, dass es nicht _ohne_ das Erkennen sein kann und insofern
von ihm abhängig ist. Ausgeschlossen ist hierbei die rationalistische
Annahme, dass das Erkennen seinen Gegenstand aus sich selbst schöpft; aber
auch die empiristische Annahme ist unrichtig, dass dem Erkennen sein
Gegenstand einfach gegeben wird. Das Gegebene ist noch nicht das Erkannte;
das Erkennen darf den Gegenstand weder erzeugen oder auch nur ändern, noch
kann es ihn als Unerkanntes als Ding an sich erfassen.
Indes ganz abgesehen davon können wir die Definition, wie sie gewöhnlich
gegeben wird, nicht gebrauchen, schon wegen der Unbestimmtheit und
Vieldeutigkeit des Wortes »Gegenstand«, und es würde daran auch dann
nichts geändert, wenn wir dieses Wort durch das nicht minder unbestimmte
und vieldeutige »Wirklichkeit« ersetzten. _Für uns giebt es nur einen
Gegenstand des Erkennens, und das ist die Wahrheit._ Wir nehmen an, dass
wir die Wahrheit erkennen können, erklären uns aber ausser Stande, von dem
was Wahrheit ist, eine Definition zu geben. Wenn wir aber auch keine
eigentliche Definition von dem Begriff der Wahrheit zu geben vermögen, so
können wir doch wenigstens ein Merkmal dieses Begriffs aufweisen und in
ihm uns seinen Inhalt vergegenwärtigen. Das Merkmal ist freilich kein
letztes Unterscheidungsmerkmal, aber doch ein wesentlicher, wenn nicht der
wesentlichste Bestandteil des Begriffs der Wahrheit. Wir können ferner
auch ein Kennzeichen der Wahrheit angeben, an dem wir Wahrheit und
Falschheit unterscheiden, und damit den Umfang dieses Begriffs bestimmen.
Wie so oft muss auch hier die genauere Bestimmung des Umfangs einen Ersatz
bieten für die unzulängliche Festsetzung des Inhalts. Das Kennzeichen ist
freilich nur ein äusseres, aber als einziges unterscheidendes Kennzeichen
nicht bloss praktisch unentbehrlich, sondern auch von entscheidender
Wichtigkeit.
Zweite Untersuchung.
Der überzeitliche Charakter der Wahrheit.
Aus Thatsachen und Gedanken, d. h. aus dem Vorgefundenen und aus unsren
nicht willkürlichen sondern dem Vorgefundenen entsprechenden Zuthaten,
bauen sich die Wissenschaften auf. Wenigstens ist in dem, was wir
Thatsachen nennen, das Vorgefundene das herrschende Element, während in
den Gedanken das Vorgefundene gegen die Zuthaten zurücktritt. Zu den
Gedanken gehören auch die Begriffsurteile oder Begriffssätze wie: weiss
ist nicht schwarz, ein Viereck nicht rund, ein gleichseitiges Dreieck
gleichwinklig, zwei kleiner als drei usw., die das Gebiet der logischen
und mathematischen Wahrheiten umfassen. Sie sind vollkommen wahr, auch
wenn die Glieder, die sie miteinander verbinden, gar nicht existieren;
auch wenn es so etwas wie weiss und schwarz, Viereck und rund,
gleichseitiges und gleichwinkliges Dreieck, zwei und drei in Wirklichkeit
gar nicht giebt, so bleibt doch die in diesen Urteilen ausgedrückte
Beziehung durchaus wahr. Sie ist ewig gültig, ihre Wahrheit hat einen
überzeitlichen Charakter.
Richtig verstanden gilt das aber von allen Urteilen, die eine Wahrheit zum
Ausdrucke bringen. Die Thatsachen unsres Bewusstseins, von denen nur wir
allein jeder für sich Kenntnis haben können, und alle übrigen Thatsachen
von mehr oder minder langer Dauer -- wie sie z. B. in den Urteilen: ich
freue mich jetzt, oder: die Lampe steht auf dem Tische, ausgedrückt werden
-- können nur wirklich oder wahr sein, wenn dies, dass sie jetzt oder eine
zeitlang bestehen, für alle Zeiten gilt. Alle Wahrheit, auch die
anscheinend nur einen Augenblick oder eine kurze Zeit bestehende, hat
einen überzeitlichen Charakter. Sie hat trotz ihres scheinbar kurzen
Bestandes eine ewige Gültigkeit. Nur darum ist sie Wahrheit.
Dritte Untersuchung.
Bedeutung des überzeitlichen Charakters der Wahrheit.
Aber wie ist das möglich? Nur dadurch, dass auch die vergängliche
Thatsache eine ewige Bedeutung hat, aus der sich ihr Hervortreten in der
Zeit erklärt. Nur aus dieser ihrer ewigen Bedeutung, die ihre zeitliche
Existenz bedingt und begründet, folgt notwendigerweise der überzeitliche
Wahrheitscharakter der Thatsache. Eine ewige Bedeutung kann aber der
zeitlichen und vergänglichen einzelnen Thatsache nicht als solcher in
ihrer Vereinzelung sondern nur als Glied eines grösseren über ihre
Zeitlichkeit und Vergänglichkeit hinausgehenden Ganzen zukommen; nur als
Teil der Gesamtwirklichkeit, die als Ganzes wenigstens über die
Zeitlichkeit und Vergänglichkeit ihrer Teile hinausgeht. Schon im
gewöhnlichen Leben sprechen wir bei Thatsachen nur von Wahrheit, wenn sie
in den Zusammenhang des Wirklichen aufgenommen werden können und durch
ihre Stellung in diesem Ganzen eine Bedeutung gewinnen. Dass ein Stein am
Wege liegt, eine Person uns begegnet, nennen wir schwerlich eine Wahrheit,
ausser wenn die Betonung dieses Sachverhalts aus andren Gründen etwa wegen
eines gerichtlichen Verfahrens wichtig ist. Jedenfalls werden wir uns den
Wahrheitscharakter der Thatsachen, der notwendig ein überzeitlicher ist,
nur zum Bewusstsein bringen können, wenn wir sie der zufälligen
Äusserlichkeiten, insbesondere ihrer Vereinzelung zu entkleiden und mit
Spinoza zu reden sub specie aeternitatis zu betrachten suchen. Ob und
inwiefern dies Streben von Erfolg gekrönt ist oder zu inhaltlich
bedeutsamen Erkenntnissen führt, mag fraglich bleiben; aber davon hängt
natürlich die notwendige Überzeitlichkeit des Charakters der Wahrheit
nicht ab.
Eine Folgerung drängt sich auf: das Gelten steht höher als das Existieren;
das Existieren ist nur möglich durch das Gelten. Mit andren Worten: die
Wahrheit steht höher als die Wirklichkeit und die Wirklichkeit ist nur
Wirklichkeit durch die Wahrheit. Aber was ist Wirklichkeit, abgesehen von
ihrer Wahrheit?
Vierte Untersuchung.
Nur Eine Wahrheit für alle Denkenden.
Was für alle Zeit gilt, gilt natürlich auch für alle Denkenden. Es giebt
entweder keine Wahrheit, oder aber sie gilt für alle Denkenden. Die
Wahrheit ist nicht ein Erzeugnis der menschlichen Organisation überhaupt
oder jeder einzelnen menschlichen Organisation insbesondere, sodass sie
nur für die Menschen gälte oder gar für jeden einzelnen Menschen eine
andere und besondere wäre. Alle Erkenntnis hat nur Einen Gegenstand, das
ist die Eine Wahrheit, die für alle Erkennenden dieselbe ist. Damit ist
aber keineswegs gesagt, dass die Wahrheit unabhängig vom Erkennen sei im
Sinne der Transcendenz oder des Dinges an sich. Bei einer solchen
Unabhängigkeit hörte die Wahrheit auf, Gegenstand des Erkennens zu sein.
Die unauflösliche Verbindung der Wahrheit mit dem Erkennen muss
festgehalten werden, wie immer diese Verbindung zu denken ist. Ausserdem
wird man von einer Abhängigkeit der Wahrheit vom göttlichen Denken oder --
wenn man diesen Ausdruck vorzieht -- vom »Bewusstsein überhaupt« und auch
vom menschlichen Denken reden dürfen, vorausgesetzt, dass das menschliche
Denken, wenn es wahr ist, eins mit dem göttlichen ist.
Gilt die Wahrheit, auch wenn wir sie nicht erkennen? Gilt das Gesetz der
Gravitation, ehe es Newton entdeckte? Zweifellos! Aber was heisst das
anders, als dass diese Wahrheit, wie alle andren, einen überzeitlichen
Charakter hat, dass sie ewig gilt! Muss man dann aber nicht schliessen,
dass die Wahrheit vorhanden sein kann, ohne unser Erkennen? Wir dürfen
nicht vergessen, dass auch unser Erkennen, wie alle Thatsachen, einen
überzeitlichen Charakter hat. Gewiss, es hat einen Anfang, es erlebt
Veränderungen, gehört also der Zeit an, wie alle zeitlichen Thatsachen.
Aber wir wissen nicht, wie sich später zeigen wird, was es mit der Zeit
auf sich hat, obgleich wir ihr die Bedeutung nicht absprechen. Sicher ist,
dass das Zeitliche vom Ewigen abhängig ist, dass es in seinem Hervortreten
in der Zeit durch das Ewige bedingt und bestimmt ist. Das gilt auch von
unsrem Erkennen. Aber nicht minder sicher ist, dass dieses Hervortreten in
der Zeit auch eine ewige Bedeutung hat, und das verbürgt uns seine
unauflösliche Verbindung mit der Wahrheit, in der allein diese ewige
Bedeutung ihren Grund haben kann.
Fünfte Untersuchung.
Die Wahrheit und das Urteil.
In jedem Urteile haben wir ein Bewusstsein der Wahrheit, wenn auch nur
einschliesslich und der Sache nach. Ausdrücklich und der Form nach ist
dies allerdings nur der Fall in dem Urteile: Es ist wahr, dass dies oder
jenes zutrifft! Natürlich handelt es sich hierbei nicht immer um ein
Bewusstsein der wirklichen, sondern oft auch nur der bloss vermeintlichen
Wahrheit. Dieses Bewusstsein geht seinem Sinne nach stets über die
Verbindung der Vorstellungen im Urteile hinaus und weist auf einen
Sachverhalt hin, der in der Verbindung der Vorstellungen zum Ausdrucke
kommen soll, aber von ihr verschieden ist. Wir nennen das die Beziehung
des Urteils auf die Objektivität, und diese ist mit dem in ihm enthaltenen
Bewusstsein der Wahrheit ein und dasselbe.
Wenn man das Urteil Ausdruck eines Sachverhalts nennt und darunter eben
nur diese Beziehung auf die Objektivität oder das Bewusstsein der Wahrheit
versteht, so ist dagegen nichts einzuwenden. Falsch wäre es aber, wenn man
das Wort Ausdruck im Sinne einer Nachbildung des Sachverhalts verstehen
wollte. Das im Urteil sich darstellende Erkennen ist keineswegs eine bloss
müssige Wiederholung der Wirklichkeit, ein blosses Spiegelbild derselben.
Dem Bilde ist es eigentümlich, eine Sache so wiederzugeben, wie sie
unabgebildeter Weise ist. Wäre das Erkennen ein blosses Bild der Wahrheit,
so würde es die Wahrheit wiedergeben, wie sie unerkannter Weise ist. Die
Wahrheit würde zum unerkennbaren Ding an sich. Im Erkennen haben wir nicht
ein blosses Bild der Wahrheit sondern die Wahrheit selbst. Es ahmt sie
nicht nach (homoiosis), sondern nimmt an ihr teil (koinonia), sie ist in
ihr gegenwärtig (parusia). Wir nehmen im Erkennen die Wahrheit selbst in
Besitz, nicht bloss ihr Spiegelbild, ihren Abdruck im Bewusstsein. Davon
überzeugt uns immer wieder die Reflexion auf den Erkenntnisvorgang.
Wichtig ist, dass wir im Urteile nicht bloss über die in ihm vorhandene
Verbindung der Vorstellungen hinausgehen, sondern mit unsrem Denken oder,
wenn wir auch das falsche Urteil berücksichtigen wollen, wenigstens in
Gedanken in die überzeitliche, ewige Welt, die für alle Denkenden in
gleicher Weise gilt, hineinreichen und mit ihr im Zusammenhange stehen.
Das ist die Bedeutung der Beziehung auf die Objektivität, die mit dem
Bewusstsein der Wahrheit ein und dasselbe ist. Diese überzeitliche, ewige,
für alle Denkenden gleicherweise geltende Welt ist die Welt, das Reich
oder auch die Region, das System der Wahrheit. Jeder Urteilende tritt mit
jedem Urteil in dieses allem sinnlichen Scheine nicht bloss sondern auch
allem Vergänglichen, Veränderlichen so entgegengesetzte Gebiet ein und
fasst in ihm festen Fuss.
Unsere Darlegung erinnert nicht bloss an Spinoza, der alles sub specie
aeternitatis betrachten will, sondern auch an Augustins veritates aeternae
et immutabiles, die ihren Grund nicht in dem veränderlichen menschlichen
Denken und ebensowenig in den veränderlichen Dingen der Welt sondern nur
in Gott haben können. Sie erinnert ferner an den Satz von Nikolaus von
Cues, der wieder an Eckhart anklingt, dass die ideelle Existenz der Dinge
(in dem Gedanken Gottes) wahrer ist als die in Raum und Zeit erscheinende
körperliche Existenz. Sie erinnert endlich ganz besonders an die
Ideenlehre Platons. Das, was wir Wahrheit nennen, ist in der That eine
Platonische Idee, oder sie umfasst vielmehr die ganze Ideenwelt Platons,
welche die Erscheinungswelt in ihrem Sein bedingt.
Zweiter Abschnitt.
Die Wahrheit und das Wesen der Dinge.
Sechste Untersuchung.
Wesentliche und nicht wesentliche Merkmale.
Das Erkennen ist auf das Wesentliche gerichtet. Sein Ziel ist das Wesen
der Dinge. Das Wesentliche soll im Gegensatz stehen zu dem Zufälligen und
scheint dann als das Notwendige, Unentbehrliche betrachtet zu werden. Es
fragt sich, wem notwendig, wem unentbehrlich? Natürlich dem Begriff des
Dinges (Ding im allgemeinsten Sinne genommen, in dem es auch
Eigenschaften, Vorgänge und Beziehungen umfasst). Allein, fragen wir
weiter, woraus besteht der Begriff? so lautet die Antwort: aus den
wesentlichen Merkmalen. Durch Zurückgreifen auf den Begriff kommen wir in
der Erkenntnis dessen, was unter wesentlich zu verstehen ist, nicht
weiter.
Jedenfalls setzt die Unterscheidung wesentlicher und zufälliger Merkmale
die Annahme eines Wertunterschieds unter den Merkmalen voraus. Und an
dieser Annahme wird festgehalten werden müssen. Schon wenn wir von der
Gestalt und Grösse der Ausdehnung, von der Höhe und Stärke eines Tones,
von der Richtung und Geschwindigkeit der Bewegung reden, tritt dieser
Wertunterschied deutlich hervor. Das erstgenannte Merkmal ist das
vorzüglichere, dem das zweite als Eigenschaft untergeordnet wird. Aber
nicht das Umgekehrte gilt. Man kann den Kaukasier nicht definieren als ein
menschliches Weisses, den Menschen nicht als ein zweibeiniges und
zweihändiges oder als ein zweifüssiges ungefiedertes Wesen, wenn gleich
diese Definitionen eine Unterscheidung des Kaukasiers von den andern
Menschentypen und des Menschen von allen andern Dingen ermöglichen. Warum
nicht? Weil die weisse Farbe, die Zweifüssigkeit, Ungefiedertheit keine
wesentlichen Merkmale bilden, das Weiss-Sein ausserdem sich dem
Mensch-Sein nicht überordnen lässt. Die Alten hatten recht, wenn sie im
Anschluss an Porphyrius nicht unterschiedslos alle Merkmale, die einem
Dinge und nur ihm zukommen, in seine Definition aufgenommen wissen
wollten, sondern nur gewisse wertvolle, die sie die wesentlichen nannten.
Auch darin hatten sie recht, wenn sie von den wesentlichen Merkmalen nicht
bloss die zufälligen, wie z. B. die Farbe beim Menschen, unterschieden,
sondern auch die notwendigen, die sogenannten Proprietäten. Was notwendig
zum Wesen des Menschen gehört, wie z. B. die Zweifüssigkeit, ist darum
noch nicht ein Bestandteil dieses Wesens.
Siebente Untersuchung.
Wie gewinnen wir die wesentlichen Merkmale?
Aus dem Gesagten ergiebt sich, dass wir weder die einer Reihe von Dingen
gemeinsamen, sogenannten allgemeinen Merkmale, noch die im Laufe der
Entwicklung eines Dinges sich gleichbleibenden sogenannten konstanten
Merkmale mit den wesentlichen verselbigen dürfen. Es bedarf ferner nicht
eines Durchlaufens einer Reihe von gleichen oder ähnlichen Dingen oder der
Entwicklungsphasen ein und desselben Dinges um das Wesentliche an ihnen zu
entdecken. Freilich kann nicht geleugnet werden, dass dieses Verfahren der
Generalisation die Auffindung der wesentlichen Merkmale häufig
unterstützt. Sind die Umstände und Verhältnisse der Gegenstände, um deren
Erkenntnis es sich handelt, sehr verwickelt und schwer überschaubar, so
mag es unentbehrlich sein, aber doch nur für die Ausscheidung der
unwesentlichen Merkmale, nicht unmittelbar für die Auffindung der
wesentlichen. Die Abstraktion ist natürlich früher als die Generalisation,
weil deren Bedingung. Durch die Abstraktion gewinnen wir unter andrem auch
die wesentlichen Merkmale. Eine kleine Menge Wasser genügt dem Chemiker,
die Zusammensetzung des Wassers, alles Wassers aufzuweisen, eine einzige,
beliebig gewählte Dreiecksfigur dem Mathematiker, die Eigenschaften aller
Dreiecke darzuthun. Das bekannte Verfahren der Induktion, bei der von
einer grösseren oder geringeren Zahl von Einzelfällen ausgegangen und aus
ihnen mit grösserer oder geringerer Wahrscheinlichkeit auf einen
allgemeingültigen Sachverhalt geschlossen wird, kommt ebenso wie das
Verfahren der Generalisation nur dann zur Anwendung, wenn die Umstände und
Verhältnisse sehr verwickelt und schwer überschaubar sind. »Die wahre
Methode geht« nach Liebig (von Liebig, Franz Bacon und die Methode der
Naturwissenschaften 1863 S. 47) »vom einzelnen Falle, nicht von vielen
Fällen aus«. Das deutet auch Goethe an, wenn er (W. XXII. S. 264) sagt:
»Was ist das Allgemeine? Der einzelne Fall. Was ist das Besondere?
Millionen Fälle.«
Indes, was ist denn das Mittel für die Erfassung des Wesentlichen? Ein
einfacher Blick des Geistes, über den freilich keineswegs jedermann
verfügt. Eine grosse Anzahl selbst von den wissenschaftlichen Forschern
hängen an Einzelheiten, Äusserlichkeiten, dringen nicht ein in den Kern
der Sache, nicht in das, worauf es ankommt. Der Blödsinnige und Dumme
ermangelt dieses Blickes gänzlich. Jener bleibt mit seinem sprunghaften
Denken keinen Augenblick bei derselben Sache, dieser sieht, wie man zu
sagen pflegt, vor lauter Bäumen den Wald nicht. Insbesondere zeigt dies
der Ungebildete durch Heranziehung aller, auch der gleichgültigsten
Nebenumstände bei Darstellungen und Erzählungen. Ihnen allen fehlt der
Blick des Geistes für das Wesentliche.
Etwas dieser eigentümlichen Funktion des Bewusstseins Ähnliches haben wir
in dem, was man in der Wissenschaft als Aperçu oder Intuition bezeichnet.
Man muss darunter auch einen, wie man sagt, vorausschauenden Blick des
Geistes verstehen, durch den die wissenschaftlichen Ergebnisse, die das
Ende einer längren Gedanken- und Forschungsarbeit bilden und sie zum
Abschlusse bringen, vorweggenommen oder unmittelbar aufgefasst werden.
Freilich ist diese Vorwegnahme oder unmittelbare Auffassung keineswegs
schon eine Erkenntnis. An sie anschliessend nimmt die eigentliche
wissenschaftliche Gedanken- und Forschungsarbeit erst ihren Anfang,
zunächst sozusagen bloss probierend und tastend. Aber dieses eigentliche
wissenschaftliche Verfahren erhält doch durch das im voraus erfasste
Ergebnis seine Richtung und sein Ziel. Ihm liegt die Aufgabe ob, für das
Aperçu oder die Intuition den Beweis zu führen und sie dadurch zu einer
wirklichen Erkenntnis zu erheben. Wir werden bald sehen, dass der Blick
des Geistes, durch den wir die wesentlichen Merkmale gewinnen, darin mit
dem wissenschaftlichen Aperçu und der wissenschaftlichen Intuition
Ähnlichkeit hat, dass wir durch ihn und für sich allein noch keineswegs
Erkenntnisse gewinnen.
Achte Untersuchung.
Die wesentlichen (begrifflichen) Merkmale sind nicht aus den sinnlichen
(vorstellungsmässigen) abzuleiten.
All unsrem Erkennen liegen Sinnenbilder zu Grunde. Auf das in den
Empfindungen gegebene, das Sinnliche, Sinnfällige, muss, sei es zur
Begründung, sei es zur Verdeutlichung unsrer Erkenntnisse, immer
zurückgegriffen werden; zur Verdeutlichung insbesondere dann, wenn es sich
um die Erkenntnis des Nichtsinnlichen, Geistigen handelt. Die
Grundbestandteile dieses Sinnlichen, Sinnfälligen bilden die Sinnenbilder
der Ausdehnung und Bewegung. Von beiden haben wir Tast- und
Gesichtsbilder, auch von der Bewegung (etwa die Berührungsempfindungen von
einem über die Hand kriechenden Sonnenkäfer), denen entsprechende
Gesichtsempfindungen zur Seite gehen. Natürlich sind diese Bilder selbst
ausgedehnt und bewegt und heissen nur uneigentlich Bilder von der
Ausdehnung und Bewegung. Das deutet schon darauf hin, dass wir unter der
Ausdehnung und Bewegung etwas andres verstehen müssen als diese
sogenannten Sinnenbilder. Was wir unter Ausdehnung und Bewegung verstehen,
das zeigen die Worte Ausdehnung und Bewegung an. Diese Worte sind
sozusagen Zeichen für ein in uns vorhandenes ruhendes Wissen, eine
Wissensdisposition, eine Fähigkeit, in Urteilen darzulegen, was Ausdehnung
und Bewegung ist, oder wenigstens jederzeit diese Worte richtig
anzuwenden. Wir wissen, dass die Ausdehnung eine Vielheit gleichzeitiger
einander berührender Teile, die Bewegung eine Vielheit aufeinander
folgender, ineinander übergehender Teile umfasst. Gleichzeitige Vielheit
und Berührung, aufeinander folgende Vielheit und Übergang, das sind die
Bestandteile der Begriffe Ausdehnung und Bewegung, die wesentlichen
(begrifflichen) Merkmale der Ausdehnung und Bewegung. Aber sind diese
Merkmale nicht schon in den Sinnenbildern der Ausdehnung und Bewegung
vorhanden, nicht in ihnen unmittelbar gegeben, sodass sie sich also von
den sinnfälligen, sinnlichen gar nicht unterscheiden oder höchstens doch
durch eine in Gestalt von Worten vermittelte Umformung aus ihnen
abgeleitet werden könnten? Wenn die Sinnenbilder selbst ausgedehnt und
bewegt sind, so sind diese Merkmale so in ihnen enthalten, wie in jedem
andren Ausgedehnten und Bewegten. Aber um sie zu finden, dazu bedarf es
eben eines Finders, der von den sinnlichen Empfindungen selbst verschieden
ist, eben jenes Blickes des Geistes, dem wir die Gewinnung der
wesentlichen Merkmale zuschreiben. Die Sinnenbilder an und für sich
genommen sind nichts andres als Zusammensetzungen von Empfindungen, die je
den Teilen der Netzhaut und Tasthaut entsprechen. Sie sind Zustände des
Bewusstseins, die noch gar nicht einmal einen gegenständlichen Charakter
haben, noch nicht einmal als Objekte uns gegenübertreten. Unsrem
entwickelten Bewusstsein erscheint freilich ihre Gegenständlichkeit als
etwas Selbstverständliches; aber doch nur darum, weil ihnen der Finder,
der Blick des Geistes, gegenübersteht.
Wie werden ursprünglich aus den, sagen wir einmal bloss subjektiven
Empfindungen -- an sich genommen sind die Empfindungen ja weder subjektiv
noch objektiv -- Vorstellungen? Wie es scheint auf folgendem Wege. Mit den
Bewegungen unsrer eigenen Glieder sind Willensimpulse verbunden; sie
kehren regelmässig bei den sogenannten willkürlichen Bewegungen wieder und
associieren sich so mit den Sinnenbildern der Ausdehnung und Bewegung
dieser Glieder. Wenn nun Sinnenbilder der Ausdehnung und Bewegung, mit
denen diese Willensimpulse nicht verbunden sind, in uns auftreten, so wird
das Gedächtnisbild dieser Willensimpulse reproduziert und auch diesen
Sinnenbildern unterlegt. So treten dann diese Sinnenbilder als
Willensdinge den Sinnenbildern, die von vornherein mit den Willensimpulsen
verbunden sind, gegenüber. So erhalten diese erstren Sinnenbilder diesen
letztren gegenüber, wie es scheint, ursprünglich einen gegenständlichen
Charakter, oder, wie wir ohne Gefahr des Missverstandenwerdens besser
sagen, sie werden zu Vorstellungen. Gegenstände im eigentlichen Sinne als
das dem Geiste Gegenüberstehende giebt es für ihn erst auf Grund des
Urteils.
Wir nannten die Sinnenbilder, mit denen associativ Willensimpulse
verbunden sind -- auch von den Sinnenbildern, mit denen sie ursprünglich
verbunden sind, können wir das Gleiche sagen, -- Willensdinge. Es ist
bekannt, dass die Wilden ebenso wie unsere Kinder und Dichter alles als
belebt und beseelt, alles als mit Gefühl und Willen ausgestattet,
auffassen. Diese Animismus genannte Erscheinung hält natürlich der
fortschreitenden Erfahrung gegenüber nicht Stand. Der geworfene Stein und
die freifliegende Taube werden bald unterschieden. Von dem Willensding
bleibt dann nur übrig, 1. dass es einen Raum ausfüllt, der nicht zugleich
mit ihm von einem andren Dinge eingenommen werden kann -- das Willensding
wird zur Substanz; 2. dass es jedem Eindringen in diesen Raum Widerstand
entgegensetzt, also Einwirkungen ausübt -- das Willensding wird zur
Ursache. Man könnte denken, diese wesentlichen (begrifflichen) Merkmale
der Dinge im engren Sinne seien wieder unmittelbar in den mit
Willensimpulsen verbundenen Sinnenbildern der Sinnendinge gegeben. Aber
auch hier gilt: es bedarf des Finders, des Blickes des Geistes, und erst
dieser schafft, erzeugt, freilich nicht willkürlich, sondern im engen
Anschluss und gemäss dem Sinnenbild, in seiner Thätigkeit von ihm bedingt
und bestimmt, das wesentliche oder begriffliche Merkmal. Das Finden,
Erblicken, auf geistigem Gebiete ist eben nicht ein materielles Aufnehmen
sondern ein Erzeugen, ein Schaffen. Allein, sollte man nicht annehmen
dürfen, dass wir diese begrifflichen Merkmale nur durch die urteilende
Thätigkeit gewinnen? Zumal wir ja die Vielheit der Teile des Ausgedehnten
und der Bewegung anscheinend nur durch Unterscheidung der Teile im Urteile
erhalten. Diese Unterscheidung im Urteil setzt die Erfassung der Teile als
einzelner, sozusagen eine Unterscheidung durch den einfachen Blick des
Geistes voraus. In der durch diese Unterscheidung gegebenen Vereinzelung
sind die Teile im Sinnenbilde der Ausdehnung und Bewegung nicht vorhanden,
sondern können erst durch den Blick des Geistes gewonnen werden. Dasselbe
gilt dann natürlich auch von dem Moment der Berührung und des Übergangs,
den andern begrifflichen oder wesentlichen Merkmalen der Ausdehnung und
Bewegung, in denen die einzelnen Teile zu zweien zusammengefasst werden.
Gewiss kommt in unsrem entwickelten Bewusstsein wie jene Vereinzelung so
auch diese Zusammenfassung im Urteil zum Ausdruck. Aber wie die im Urteil
gegebene Vereinzelung, so setzt auch die in ihm gegebene Zusammenfassung
den einfachen Blick des Geistes, dem wir die Gewinnung der wesentlichen
Merkmale zuschreiben, voraus. Diese durch den einfachen Blick des Geistes
sich vollziehende Vereinzelung und Zusammenfassung erzeugt neue
gedankliche Gebilde im Geiste, eben die wesentlichen, begrifflichen
Merkmale, die wir mit den Worten gleichzeitige, aufeinanderfolgende
Vielheit, Berührung, Übergang bezeichnen und die die Grundlage der
betreffenden unterscheidenden und zusammenfassenden Urteile bilden.
Wir können nicht zugeben, dass die wesentlichen Merkmale, aus denen der
Begriff nach allgemeiner Annahme besteht, in den Sinnenbildern oder
Vorstellungen in dem hier erklärten Sinne wirklich enthalten sind. In
andren Fällen tritt uns das noch deutlicher entgegen. Wir haben
Sinnenbilder vom Punkt, der keine Ausdehnung hat, von der Linie, die nur
_eine_ Ausdehnung, von der Fläche, die nur zwei Ausdehnungen hat, von
einem luftartigen Gebilde als dem Geiste, der den ausschliessenden
Gegensatz zu allem Körperlichen ausmacht. Es ist einleuchtend, dass die
hier genannten wesentlichen Merkmale des Punktes, der Linie, der Fläche,
des Geistes nur durch Negation des in den betreffenden Sinnenbildern
Enthaltenen gewonnen werden können. Die Negation im eigentlichen Sinne hat
nur im negativen Urteile ihre Stelle, aber diese im negativen Urteil
gegebene Negation setzt den Blick für das, was anders ist, als das, was
negiert wird, voraus.
Neunte Untersuchung.
Das Wesen der Dinge.
Aber wir haben immer noch nicht erklärt, was das Wesentliche eigentlich
ist oder worin das Wesen der Dinge besteht. Am einfachsten scheint die
Sache bei den mathematischen Gebilden zu liegen. Das Wesen eines Kreises,
einer Ellipse besteht natürlich nicht in der gezeichneten und von uns
gesehenen Linie, viel eher in der mathematischen Formel, durch welche das
Verhältnis der Linie zu dem einen Mittelpunkt des Kreises und zu den
beiden Mittelpunkten der Ellipse bestimmt wird, in dem Gesetze des Kreises
und der Ellipse. Sicher kommt die mathematische Formel dem Wesen des
Kreises und der Ellipse näher als die gezeichnete und gesehene Linie, die,
um gezeichnet und gesehen zu werden, im Widerspruch mit sich selbst
mehrere Ausdehnungen haben muss. Aber macht die mathematische Formel das
ganze Wesen des Kreises und der Ellipse aus? Sie gehören doch zu den
Kegelschnitten und nehmen innerhalb derselben eine bestimmte, durch neue
Formeln festgelegte Stellung ein. Diese gehört nicht minder zu ihrem
Wesen. Sie sind Linien, und Linien begrenzen Flächen; Flächen begrenzen
Körper, Körper nehmen hinwiederum in der Gesamtheit des Wirklichen eine
Stellung ein, an der auch die Linien teilnehmen. Auch diese Stellung zur
Gesamtheit des Wirklichen gehört zum Wesen des Kreises und der Ellipse, ja
es ist einleuchtend, dass sie ihr eigentliches Wesen bilden muss, da aus
ihr die Einzelstellung dieser mathematischen Gebilde und somit ihre
mathematische Formel sich ergiebt und abgeleitet werden kann. Was vom
Wesen des Kreises und der Ellipse gilt, wird vom Wesen aller Dinge
behauptet werden müssen. Eine rohe Auffassung sieht in diesem Wesen einen
beharrlichen, unveränderlichen Seinskern, an dem sich die mit dem Begriffe
des Dinges verträglichen Veränderungen vollziehen sollen. Einen solchen
unveränderlichen Seinskern giebt es nicht in den Dingen. Die Veränderungen
sind Veränderungen der Dinge, nicht an den Dingen. Man kann sich auch
nicht auf den Begriff des Dinges berufen, um die mit seinem Wesen
verträglichen Veränderungen des Dinges zu gewinnen. Denn der Begriff, der
die wesentlichen Merkmale umfasst, setzt das Wesen des Dinges voraus. Das
unveränderlich sich Gleichbleibende in den Dingen ist ihre Stellung zur
Gesamtheit des Wirklichen. Sie verleiht den Dingen eine überzeitliche
Geltung und eine ewige Bedeutung; in ihr besteht das Wesen der Dinge, und
dieses Wesen ist mit ihrer Wahrheit ein und dasselbe. Wie die Wahrheit, so
ist darum auch das Wesen unveränderlich und ewig. In diesem höchsten Sinne
giebt es von jedem Ding nur Einen Begriff. Er ist der Ausdruck für seine
Stellung in der Gesamtheit des Wirklichen, oder, wie wir auch sagen
können, für seine Stellung in dem System der Wahrheit. Natürlich ergiebt
sich auch aus der Stellung eines Dinges in der Gesamtheit des Wirklichen,
welche Veränderungen es durchlaufen kann, oder welche Veränderungen für
die Geltendmachung dieser Stellung erforderlich sind.
Zehnte Untersuchung.
Der Begriff der Philosophie.
Können wir wirklich für unser Erkennen das Eindringen in das Wesen der
Dinge in diesem Sinne als Aufgabe in Anspruch nehmen? Geht eine solche
Aufgabe nicht über die Kraft des Erkennens hinaus? Gilt das Wesen der
Dinge nicht mit Recht für unerkennbar? Haben wir beispielsweise vom Wesen
der Farbe eine Erkenntnis? Die Physiker sagen, die Farben seien
Ätherschwingungen; die Physiologen nennen sie Empfindungen. Aber weder die
einen noch die andren können uns sagen, was es mit den Ätherschwingungen
und Empfindungen eigentlich auf sich hat, was ihr Wesen ist. Das Wesen der
Farbe würden wir erst dann erkannt haben, wenn wir den ursächlichen
Zusammenhang zwischen den Ätherschwingungen und unsren Empfindungen und
den Zweckzusammenhang zwischen beiden verstanden hätten, wenn wir wüssten,
warum die Ätherschwingungen die Farben erzeugen und wodurch sie das
vermögen. Davon aber sind wir sehr weit entfernt. Wir wissen nicht, wie
die durch die Ätherschwingungen erzeugten Gehirnvorgänge es machen, dass
die von ihnen ganz verschiedenen Farbenempfindungen auftreten, und noch
weniger, warum es der toten und gleichmässigen Ätherschwingungen bedarf,
um die ganze Farbenwelt hervorzuzaubern, die der Kunst der Malerei ihre
Existenz verleiht. Noch weniger können wir das Wesen des Menschen
erkennen. Platon nannte den Körper den Kerker und das Grab der Seele,
moderne Physiologen betrachten das Bewusstsein als ein überflüssiges und
unbequemes Nebenprodukt. Die Frage, warum der den Geist so oft behindernde
Körper mit dem den Körper so oft zum Siechtum verurteilenden Bewusstsein
verbunden ist, wird heutzutage kaum gestellt. Erst die Beantwortung dieser
Frage würde uns Aufklärung über das Wesen des Menschen geben. Aber wenn
wir das Wesen der Dinge gar nicht erkennen können, warum denn von dieser
Erkenntnis reden und von ihr so viel Aufhebens machen? Wir antworten: das
Ziel des Erkennens ist unzweifelhaft das Wesen der Dinge, und wer die
richtige Darstellung vom Erkennen geben will, darf dies sein Ziel nicht
ausser Acht lassen; mag das Erkennen dasselbe auch nur unvollkommen und
annähernd erreichen. Man hat die Philosophie nicht mit Unrecht als die
Wissenschaft vom Wesen der Dinge bezeichnet. Man muss sie folgerichtig
auch als die Wissenschaft der Fragen bestimmen, denn sie steht mitten im
Fragen und kommt aus dem Fragen gar nicht heraus. Aber ist das etwa eine
ihrer unwürdige Bestimmung? Ist die richtig gestellte Frage und das
Bewusstsein, sie nicht beantworten zu können, wirklich wertlos? Jedenfalls
ist diese Bestimmung ehrenvoller für die Philosophie, als wenn man sie,
ihrer gegenwärtigen Lage nicht ganz unangemessen, als die Wissenschaft
charakterisiert, in der jeder eine andere Meinung hat.
Dass die Philosophie die Wissenschaft der Fragen ist, zeigt sich
besonders, wenn wir den Begriff des Erkennens ins Auge fassen. Man spricht
von Erscheinung im Gegensatz zum Wesen und unterscheidet die Erscheinung
im metaphysischen und erkenntnistheoretischen Sinne. Unter der erstren
sind die Veränderungen der Dinge zu verstehen, die sich natürlich aus
ihrer Stellung in der Gesamtheit des Wirklichen ergeben und darum aus
ihrem Wesen erklären lassen. Unter der letztren sind die Denkvorgänge im
weitesten Sinne des Wortes, die auch und in erster Linie die sinnlichen
Empfindungen umfassen, zu verstehen. Sie vermitteln das Erkennen, und
insofern sie das wirklich oder vermeintlich thun, gelten sie als
Erscheinung der Dinge in uns. Was hat es mit dieser Erscheinung der Dinge
in uns, diesen Denkvorgängen, die das Erkennen vermitteln, auf sich? Was
hat das Erkennen zu bedeuten, was ist sein Wesen? Nur eine blosse
Abspiegelung, eine müssige Wiederholung der Dinge im Bilde? Sind auch die
für unsre Erfassung des Wirklichen so notwendigen Ortsbestimmungen, die
einerseits feste Punkte voraussetzen und anderseits sich doch in lauter
Beziehungen auflösen, und ebenso die Zeitbestimmungen, von denen das
Gleiche gilt, Bilder einer von ihnen unabhängig bestehenden Wirklichkeit?
Dem Bilde ist es eigentümlich, den Gegenstand so wiederzugeben, wie er
unabgebildeterweise ist. Wäre das Erkennen nur ein Bild des Wirklichen, so
würden wir den Begriff des Dinges an sich nicht entbehren können. Um ihn
zu vermeiden, mussten wir eine unauflösliche Verbindung des Erkennens mit
seinem Gegenstande, der Wahrheit annehmen. Aber erst, wenn wir die Art
dieser Verbindung zu bestimmen vermöchten, würden wir das Wesen des
Erkennens erkannt haben, mit ihm auch die Bedeutung der für unsere
Erfassung des Wirklichen so notwendigen Orts- und Zeitbestimmungen.
Elfte Untersuchung.
Die Wahrheit das höchste Gut.
Insofern die Philosophie als Wissenschaft vom Wesen der Dinge und vom
System der Wahrheit bezeichnet werden muss, ist sie auch die Wissenschaft
vom höchsten Gute: denn die Wahrheit ist in der That das höchste Gut,
dasjenige, wodurch alles andere Wert erhält. Wertvoll wird etwas nicht
etwa dadurch, dass es der Wahrheit nicht ermangelt, sondern geradezu durch
seine Wahrheit. Dass wir etwas aus sittlichen Gründen thun sollen, dass
etwas schön ist, gilt natürlich nur insoweit, als eben dies Thun-sollen
und das Schön-sein wahr ist. Wie wir gewöhnlich sagen, es gilt nur, wenn
das sittlich Gebotene wahrhaft oder wirklich sittlich, das für schön
erklärte wahrhaft oder wirklich schön ist. Wahrhaft und wirklich gut oder
schön ist etwas nur dann, wenn es dem allgemein für alle Denkenden und für
alle Zeit gültigen, dem in diesem Sinne objektiv gültigen Begriffe des
sittlich Guten und des Schönen entspricht. Mit diesem Begriff würde sich
unser Begriff vom sittlich Guten und Schönen erst decken, wenn wir ihn in
seiner Stellung im System der Wahrheit erkannt hätten. So lange und so
weit dies nicht der Fall ist, bleibt er missverständlich und einseitig; so
lange ist er darum kein unzweideutiger und vor allem kein vollständiger
Ausdruck des wahrhaft und wirklich Guten und Schönen. Für unsren Begriff
des sittlich Guten und des Schönen, sofern er wirklich wesentliche
Merkmale enthält, gilt: nicht ohne ihn giebt es etwas Gutes und Schönes.
Für den Begriff des sittlich Guten und Schönen im System der Wahrheit gilt
hingegen: nur durch ihn ist etwas schön, ist etwas gut. Auch das Gute und
Schöne erhält seine Wahrheit und Wirklichkeit lediglich durch seine
Stellung im System der Wahrheit oder dadurch, dass es in diesem System
eine Stelle hat. Ähnlich wie vom sittlich Guten und Schönen sprechen wir
auch von einem wahren, wirklichen Israeliten, von einem wahren, wirklichen
Menschen, von wahrem, wirklichem Golde u. s. w. Der hier als Massstab
zugrundeliegende Begriff, ein Soll-Begriff oder Idealbegriff, wird in
allen diesen Fällen von uns als etwas Allgemeingültiges geltend gemacht
oder in Anspruch genommen, als etwas, das alle anerkennen müssen, und
weist damit auf den ihm im System der Wahrheit entsprechenden Begriff hin.
Was wahrhaft und wirklich ist, wird dadurch über die Vergänglichkeit und
Veränderlichkeit hinausgehoben; es ist nicht bloss etwas Scheinbares,
nicht etwas zum Verschwinden Bestimmtes, nicht etwas Nichtseinsollendes.
Aber wenn dem Scheinbaren, dem Nichtseinsollenden auch kein Wert und keine
Wahrheit zukommen soll, so ist es doch nichtsdestoweniger eine
Wirklichkeit. Wie ist das möglich? Auch das Vergängliche und
Veränderliche, worin immer es besteht, ist nur wirklich durch seinen
überzeitlichen Charakter, durch seine ewige Bedeutung. Sollen wir auch dem
bloss Scheinbaren, dem Zufälligen, dem Nichtseinsollenden einen
überzeitlichen Charakter und eine ewige Bedeutung zuschreiben? Wirklich
kann es nur durch diesen seinen überzeitlichen Charakter und seine ewige
Bedeutung sein; nur durch sie wird es über den blossen inhaltleeren
Schein, über den blossen sinnlosen Zufall hinausgehoben, wie der Schatten
nur sein kann, indem er sich an die Dinge der Umgebung dessen heftet, von
dem er ausgeht. Das Scheinbare, Nichtseinsollende, Zufällige ist, wie
später klar werden wird, das nicht wahrhaft und wirklich sondern nur
anmasslich und vorgeblich Selbständige, das die geliehene Selbständigkeit
als wirkliche gebraucht und damit zum Schein herabsetzt.
Zweiter Hauptteil.
Unser Wissen.
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Dritter Abschnitt.
Kennzeichen der Wahrheit.
Zwölfte Untersuchung.
Die Bestandteile des Erkenntnisvorgangs.
Was wesentlich ist, ist einem Ding -- das Wort im weitesten Sinne genommen
-- wesentlich, es ist ihm zugehörig und gehört mit ihm zusammen. So führt
der Begriff des Wesentlichen auf den des Zusammengehörigen zurück. Das
zeigt sich insbesondere, wenn wir den alles Wesentliche zusammenfassenden
Begriff des Wesens der Dinge näher betrachten. Die Stellung der Dinge in
der Gesamtheit des Wirklichen, d. h. also ihre Zusammengehörigkeit mit
allem Wirklichen, macht das Wesen der Dinge aus. Die Zusammengehörigkeit
ist der Grundbegriff des Erkennens, in dem uns seine wesentlichste Seite
kund wird; das Wesen der Dinge und ihre Wahrheit ist sein Ziel, aber nur
durch Erfassung des Zusammengehörigen wird es erreicht.
Das, was zusammengehörig oder wesentlich ist, muss sorgfältig
unterschieden werden von seiner Zusammengehörigkeit oder Wesentlichkeit.
Wir erfassen dasselbe mit einem Blick des Geistes, über den das
entwickelte Bewusstsein verfügt. Es ist vor allem wichtig zu beachten,
dass dieser Blick nicht als eine Erkenntnis betrachtet werden kann. All
unser Erkennen setzt ein Vorgefundenes voraus, nicht als seine Quelle,
sondern als Ausgangspunkt für eine Reihe von Thätigkeiten, die ihm
vorangehen. Diesen Ausgangspunkt, also das Vorgefundene, bilden die
Empfindungen und die aus ihnen zusammengesetzten Sinnenbilder. Auch die
Willensdinge, die durch blosse Association der Sinnenbilder der Ausdehnung
und Bewegung mit den Willensimpulsen entstehen, ferner die ersten
Vorstellungen, die wir von einem uns Gegenüberstehenden gewinnen, gehören,
wie die Sinnenbilder selbst zu den Voraussetzungen des Erkenntnisvorganges
und können insofern dem Vorgefundenen zugerechnet werden.
Durch den Blick des Geistes, der eine besondere Art der Abstraktion
bildet, gewinnen wir den Begriff oder die wesentlichen Merkmale dieser
Willens- oder Sinnendinge. Natürlich belehrt uns dieser Begriff in keiner
Weise darüber, was den Sinnendingen für die Gesamtheit des Wirklichen für
eine Bedeutung zukommt. Hier zeigt sich insbesondere, dass die vielen
Begriffe, auch wenn sie die wesentlichen Merkmale umfassen, also wirkliche
Begriffe sind, von dem eigentlich einzig und allein diesen Namen
verdienenden Begriff, der die Stellung des Einzelnen im System der
Wahrheit bestimmt, ganz und gar verschieden sind. Zur Gewinnung dieses
Begriffs bedarf es eines sozusagen alles zusammenschauenden Blicks; für
die Gewinnung jener Begriffe genügt der in Gedanken trennende Blick. Diese
in Gedanken sich vollziehende Trennung ist der eigentliche Sinn der
Abstraktion, des lateinischen abstrahere, des griechischen aphaireisthai,
nicht das Absehen, viel eher das Hinsehen und Festhalten des einen, mit
Vernachlässigung und Beiseitesetzung des andren im Denken. Es ist klar,
dass ein solches Trennen, gedankliches Isolieren ein neues gedankliches
Gebilde eben das auf diese Weise Getrennte und Isolierte und zugleich
Festgehaltene erzeugen, erschaffen muss. Die so erzeugten, geschaffenen
Gebilde sind Einzelgebilde des Denkens und als solche im Denken vorhanden,
nicht erst in Urteilen gegeben. Wenn man den Nachdruck auf das Absehen,
Fallenlassen, das leicht als Ausscheiden, Verneinen gefasst werden kann,
legt, so liegt der Gedanke nahe, diese wesentlichen Merkmale seien für uns
nur in negativen Urteilen vorhanden. Aber das widerspricht einerseits der
Selbstbeobachtung, der Reflexion auf das, was wir thun, wenn wir diese
Gebilde festhalten: es ist ein einfaches Hinsehen, Hinblicken, dessen
thatsächlicher Nebenerfolg das Absehen freilich bildet, aber ohne als
besonderer Vorgang hervorzutreten. Anderseits setzen diese negativen
Urteile bereits die Isolierung der wesentlichen und unwesentlichen
Merkmale also eben diese isolierten Gebilde voraus. Durch diese Isolierung
gewinnen wir die wesentlichen Merkmale, die zu dem Sinnen- oder
Willensding gehören: Ausdehnung, Bewegung, Nebeneinander, Nacheinander,
Substanz, Kausalität. Was die Bedeutung dieser Worte ist, können wir
freilich nur in Urteilen angeben; aber daraus folgt nicht, dass wir den
Gedankengehalt dieser Worte auch nur durch Urteile gewinnen. Die Urteile,
in denen wir die Bedeutung dieser Worte darlegen, setzen vielmehr die
entsprechenden Einzelgebilde des Denkens voraus, in denen das in den
Urteilen Verbundene isoliert wird. Diese gedanklichen Einzelgebilde
schafft, erzeugt der Blick des Geistes, aber er entdeckt und findet sie
zugleich. Das, was er findet und entdeckt, ist jedenfalls von dem
Vorgefundenen verschieden, es ist eine Zuthat zu dem Vorgefundenen, die
freilich nicht willkürlich sondern ihm angemessen ist. Mit dieser Zuthat
ist das in der Empfindung Gegebene, das Vorgefundene jedenfalls
überschritten. Sie ist das, was wesentlich ist, das, was zusammengehörig
ist, wesentlich dem Dinge, zusammengehörig mit dem Ding, in dessen Besitz
wir zunächst durch den genannten Blick unseres Geistes gesetzt werden.
Die zweite über das Vorgefundene hinausgehende Stufe, die aber auch noch
nicht als eigentliche Erkenntnis betrachtet werden kann, besteht darin,
dass sich unsrem Bewusstsein die Wesentlichkeit des Wesentlichen, die
Zusammengehörigkeit des Zusammengehörigen aufdrängt, dass der Gedanke
daran sich als unabweislich darstellt. Das Sichaufdrängen der
Zusammengehörigkeit und Sichalsunabweislichdarstellen darf nicht falsch
verstanden werden. Es ist ein _Einleuchten_ und hat darum mit äusserem
Zwange, der uns die Empfindungen aufdrängt, oder mit innerer Nötigung, die
wir erfahren, wenn uns ein Gedanke verfolgt, nichts zu thun. Es wendet
sich einfach an die Vernunft des Menschen.
Nun folgt als dritte Stufe die eigentliche Erkenntnis, die in der
_Einsicht_ der Zusammengehörigkeit oder der Wesentlichkeit besteht.
Selbstverständlich ist der sich unabweislich aufdrängende Gedanke oder das
Einleuchten etwas von der Einsicht Verschiedenes. Nur in der Einsicht kann
die Erkenntnis bestehen. An die Einsicht schliesst sich als vierte Stufe
das Urteil an, das sich ganz auf die Einsicht stützt und nur als
gedanklicher Ausdruck der Einsicht aufgefasst werden kann. Als fünfte
Stufe folgt das Bewusstsein von der Objektivität des Urteils oder das
Bewusstsein der Wahrheit des Urteils, das seinen Grund in der zweiten
Stufe, dem Einleuchten der Zusammengehörigkeit hat. Es folgt als sechste
Stufe die Gewissheit, der Gegensatz des Zweifels, der allen Zweifel
ausschliesst und dem Bewusstsein die Festigkeit verleiht, wie der Zweifel
dasselbe ins Schwanken bringt. Es ist nach dem Zeugnis der Reflexion ganz
offenbar, dass die Einsicht, der eigentliche Erkenntnisakt, von ihrem
gedanklichen Ausdruck im Urteil verschieden ist. Weniger deutlich giebt
sich kund, dass von der Einsicht auch der Zustand der Gewissheit und das
Bewusstsein der Wahrheit verschieden ist; aber beide setzen die Erkenntnis
als vollendet voraus und dürfen darum nicht mit der Einsicht verselbigt
werden.
Das Urteil entspricht dem Finden der wesentlichen Merkmale durch den Blick
des Geistes. Wie durch das letztere ein Einzelgebilde des Denkens erzeugt
wird, so durch das erstere eben jene Urteil genannte Verbindung, sei es
eines Sinnenbildes, sei es eines Einzelgebildes des Denkens mit einem
andren Einzelgebilde, eben dem wesentlichen Merkmal. Wie das Einzelgebilde
des Denkens im Worte seinen Ausdruck findet, so die Urteil genannte
Verbindung im Aussagesatze. Aber sowohl das Einzelgebilde wie diese
Verbindung sind gedanklicher Natur und müssen darum sorgfältig von dem
sprachlichen Ausdrucke unterschieden werden. Der Auffindung des
wesentlichen Merkmales folgt das Einleuchten und die Einsicht, dem Urteil
das Bewusstsein der Wahrheit und die Gewissheit. Auch diese Glieder
entsprechen sich: das Einleuchten dem Bewusstsein der Wahrheit und die
Einsicht der Gewissheit. Es sind Zustände, nicht Schöpfungen des
Bewusstseins, von denen Einleuchten und Bewusstsein der Wahrheit einen
objektiven, Einsicht und Gewissheit einen subjektiven Charakter haben. Das
Kennzeichen der Wahrheit besteht für uns in dem Einleuchten, der zweiten
über das Vorgefundene hinausgehenden Stufe des Erkenntnisvorgangs. Es
liegt nahe -- und das geschieht oft genug -- die Einsicht für das
Kennzeichen der Wahrheit zu halten; wird doch das griechische enargein und
das lateinische evidentia oft genug mit Einsicht wiedergegeben oder die
Einsicht näher als das Einleuchten der Wahrheit erklärt. Natürlich kann
unter dieser Voraussetzung nicht von einem criterium secundum quod ausser
für die nachträgliche Reflexion, sondern nur von einem criterium quo
cognoscitur die Rede sein. Wir verstehen unter dem Kriterium oder
Kennzeichen der Wahrheit nicht diesen subjektiven Zustand der Einsicht
sondern das Einleuchten, Sichaufdrängen der Zusammengehörigkeit, die
Unabweislichkeit des Gedankens derselben, die natürlich etwas Objektives
ist und darum auch die Objektivität des Urteils oder das Bewusstsein
seiner Wahrheit begründen kann.
Dreizehnte Untersuchung.
Die Gesetze des Erkennens.
Die Wahrheit, das Ziel des Erkennens ist nicht eine zusammenhanglose Summe
von Teilen sondern ein Ganzes, in dem jeder Teil den andern bedingt und
trägt, kein Chaos sondern ein System, und dieses System ist der Wahrheit
so wesentlich, dass eine einzelne Wahrheit nur Wahrheit ist durch ihren
Zusammenhang mit dem Ganzen. Man kann darum streng genommen nicht von
einer einzelnen Wahrheit sprechen sondern nur von einem Reiche der
Wahrheit. Die verschiedenen zusammengehörigen Wahrheiten als
zusammengehörige, also ihre Zusammengehörigkeit zum Bewusstsein bringen,
so den Zusammenhang aller Wahrheit herstellen, oder besser gesagt die Eine
Wahrheit finden, das ist das Ziel des Erkennens. Die Ableitung und
Erschliessung der einen Wahrheit aus der andren ist nur die Kehrseite
dieses Zieles, seine bloss formale Folgeerscheinung, und von viel
geringerer Bedeutung.
Das ist freilich ein hohes, ein allzuhohes Ziel. Der Zusammenhang aller
Wahrheit, oder, was dasselbe ist, das Wesen der Dinge zu erkennen, den
Einen Gedanken zu finden, der über alles Licht verbreitet, ist uns bis
jetzt versagt. Wir müssen uns mit einzelnen Strahlen dieses Lichtes
begnügen. Wir kommen nur wenig über die wesentlichen Merkmale der Dinge
hinaus, und wenn wir darunter diejenigen verstehen, von deren
Zugehörigkeit zu den Dingen wir eine Einsicht haben, reichen wir in vielen
Fällen nicht einmal an diese heran. So tritt für unser Denken an die
Stelle des Gesetzes der Zusammengehörigkeit, das uns die Aufgabe stellt,
alle Wahrheiten in ihrer Zusammengehörigkeit und somit als die Eine
Wahrheit zu erfassen, das Gesetz der Übereinstimmung, nach dem sich die
Wahrheit und Falschheit unsrer einzelnen Urteile bestimmt. Wir
unterscheiden vier, beziehungsweise acht Formen dieses Gesetzes, deren
Wahrheit uns unmittelbar einleuchtet. Erstens, das Zugehörige muss
zugesprochen werden. Zweitens, das Zugehörige darf nicht abgesprochen
werden. Drittens, das Nichtzugehörige muss abgesprochen werden. Viertens,
das Nichtzugehörige darf nicht zugesprochen werden. Zu dem Zugehörigen
gehört auch das Enthaltene. Was in einem Subjekt enthalten ist, gehört zu
ihm, aber nicht das Gegenteil gilt: was in einem Subjekt nicht enthalten
ist, kann ganz wohl ihm zugehören. Daraus ergeben sich die vier weiteren
nicht die Zugehörigkeit sondern das Enthaltensein betreffenden Formen.
Fünftens, das Enthaltene muss zugesprochen werden. Sechstens, das
Enthaltene darf nicht abgesprochen werden. Siebentens, das Nichtenthaltene
darf nicht als enthalten zugesprochen werden. Achtens, das Nichtenthaltene
muss als enthalten geleugnet werden. Der Zusatz als enthalten in sieben
und acht ist notwendig, weil auch das Nichtenthaltene zugehörig sein kann.
Was immer zugesprochen oder abgesprochen wird, wird als zugehörig
zugesprochen oder abgesprochen; deshalb bedarf es des Zusatzes als
zugehörig in drei und vier nicht, er ist ohne weiteres in diesen Formen
eingeschlossen. Setzen wir voraus, dass das negative mit dem unendlichen
Urteil: der Mensch ist nicht sterblich -- ist unsterblich; der Kreis ist
nicht rund -- ist nichtrund, dieselbe Bedeutung hat, so ergiebt sich, dass
die Formen zwei und drei und die Formen sechs und sieben dasselbe
ausdrücken. Man kann sie im Gegensatz zu dem Gesetze der Übereinstimmung
als Formen des Gesetzes des Widerspruches bezeichnen, das eigentlich nur
die negative Seite des Gesetzes der Übereinstimmung bildet. Es ist ein
Widerspruch nicht bloss das Nichtenthaltene als enthalten zu behaupten,
wie es die siebente Form, sondern auch das Nichtzugehörige als zugehörig
zu behaupten, wie es die dritte Form verbietet.
Nicht bloss, was in einem Subjekt enthalten ist, kommt ihm zu, sondern
auch das nicht in ihm Enthaltene, sofern es zu ihm gehört. Würde nur das
erstere ihm zukommen, so gäbe es keinen Fortschritt im Erkennen. Aber
giebt es etwas nicht in einem Subjekt Enthaltenes, das trotzdem zu ihm
gehört? Ohne Zweifel, wenigstens für alle diejenigen, welche Sinnenbild
und Vorstellung von dem Begriff, der die wesentlichen Merkmale umfasst,
unterscheiden und von diesen wesentlichen Merkmalen behaupten, dass sie
nicht in den Sinnenbildern oder Vorstellungen enthalten sind. Fassen wir
unter dieser Voraussetzung das Subjekt unter der Vorstellung auf und legen
ihm ein wesentliches Merkmal bei, oder fassen wir es unter einem
wesentlichen Merkmal auf und legen ihm ein anderes wesentliches Merkmal
bei, so schreiben wir offenbar dem Subjekt etwas zu, das nicht in ihm
enthalten ist. Natürlich kommt dem Subjekt auch das zu, was in ihm
enthalten ist, und so ergiebt sich als besonderer Fall des Gesetzes der
Übereinstimmung das Gesetz des Enthaltenseins, das die Formen fünf bis
acht umfasst.
Es giebt sehr vieles, was in einem Subjekt nicht enthalten ist und ihm
doch nicht abgesprochen werden darf, vielmehr zugesprochen werden muss.
Freilich liegt es sehr nahe, alle Urteile für analytische oder
Erläuterungsurteile, d. h. auf dem Verhältnis des Enthaltenseins beruhende
Urteile zu halten, wenn man bloss auf den gedanklichen Ausdruck der
Urteile achtet. Allein diesem gedanklichen Ausdruck, der immerhin als
blosse Analyse betrachtet werden mag, liegt eine Synthese zugrunde. Wir
denken, ehe wir urteilen, das Subjekt unter dem Gesichtspunkt des
Prädikats. Die Zusammengehörigkeit beider drängt sich uns auf, wir sehen
sie ein, und nun machen wir sie im Urteil geltend. Das alles sind wahre
Synthesen, sie kehren bei allen Urteilen, die für den Fortschritt unsres
Erkennens von Bedeutung sind, wieder. Fasst man das so unter dem
Gesichtspunkte des Prädikats gedachte Subjekt als eine Einheit auf, so ist
das Urteil natürlich, wie es sich uns in seinem gedanklichen Ausdruck
darstellt, ein bloss analytischer Vorgang. Wäre es _bloss_ dies, dann gäbe
es keinen Fortschritt in unsrem Erkennen, da alles Erkennen sich in
Urteilen vollzieht, oder darin wenigstens seinen gedanklichen Ausdruck
findet. Der Begriff des Enthaltenseins und des analytischen Verfahrens
thut unsrem Erkennen nicht genüge; wir müssen ihn ersetzen durch den der
Zusammengehörigkeit und der Synthese.
Vom Enthaltensein kann nur bei einander über- oder untergeordneten
Begriffen die Rede sein; der übergeordnete Begriff ist in dem
untergeordneten enthalten. Dieses Verhältnis gilt also nur für die
sogenannten logischen Teile, für die Gattungs- und Artmerkmale, nicht für
die metaphysischen Teile. Geschwindigkeit und Richtung sind nicht in der
Bewegung enthalten, Stärke und Höhe nicht im Tone, sie sind Eigenschaften,
notwendige Eigenschaften von Bewegung und Ton, ohne die beide nicht sein
können, aber nicht Merkmale, die ihnen übergeordnet werden könnten; oder
genauer, die eine Gattung bilden, der Bewegung und Ton untergeordnet sind.
Das Verhältnis des Enthaltenseins ist das Verhältnis des Allgemeinen zum
Besondren. Es ist nicht das einzige, nicht einmal das wichtigste
Verhältnis für unser Erkennen. Die Inhaltsmerkmale oder Constitutive eines
Begriffs sind in ihm wirklich enthalten; sie sind ausser dem letzten
unterscheidenden Merkmale auch Merkmale des höheren, übergeordneten Art-
oder Gattungsbegriffes, und verhalten sich darum zu dem Begriff in der
That wie das Allgemeine zum Besondren. Der Gedanke liegt freilich nahe,
dass dieses Verhältnis, wenn nicht das einzige, so doch das
hauptsächlichste für unser Erkennen bildet. Gilt doch allgemein bei den
Aristotelikern das Prädikat des Urteils als der allgemeinere Begriff und
wird hiernach das Verhältnis von Subjekt und Prädikat als ein
Subsumtionsverhältnis bestimmt. Statt der Baum blüht, sollen wir hiernach
sagen, der Baum ist blühend, oder besser noch, ein blühendes Etwas; statt
der Mensch ist sterblich, der Mensch ist ein sterbliches Wesen. Auf diese
Weise wird freilich das Urteil in das Subsumtionsverhältnis eingespannt.
Aber die Eigentümlichkeit der von diesem Verhältnis verschiedenen
Verhältnisse von Ding und Vorgang, Ding und Eigenschaft werden dabei
unterdrückt und beseitigt. Man muss die vier Kategorien von Begriffen
unterscheiden: Ding, Eigenschaft, Vorgang, Beziehung. In jeder dieser
Kategorien giebt es über- und untergeordnete Begriffe, aber man kann die
Begriffe der einen Kategorie nicht denen der andren über- oder
unterordnen. Der Vorgang hat das Eigentümliche eines zeitlichen Anfangs,
Verlaufs und Endes, das einer Reihe von Veränderungen eines Veränderlichen
gleichkommt. Die Eigenschaft hat das Eigentümliche eines Unselbständigen
gegenüber einem Selbständigen, das an dessen Sein teilnimmt und ohne
dasselbe nicht vorhanden sein kann. Die Beziehung hat das Eigentümliche,
dass sie zwischen zwei Gliedern besteht und ohne diese Glieder nicht
vorhanden sein kann. Überall handelt es sich hier um Verhältnisse, die vom
Verhältnis des Allgemeinen zum Besondren oder vom Verhältnis des
Enthaltenseins verschieden sind und für unser Erkennen eine viel
wichtigere Rolle spielen. Die Eigenschaft ist das Endglied des
Substanzverhältnisses, der Vorgang das Mittelglied des
Ursachverhältnisses, die Beziehung das, was die Zusammenfassung der
einzelnen Wahrheiten zu dem System oder Reiche der Einen Wahrheit
ermöglicht.
Die einzige Möglichkeit, alles auf das Verhältnis des Enthaltenseins
zurückzuführen, besteht darin, dass man auch die sogenannten negativen
Merkmale als in den Dingen enthalten oder als Inhaltsmerkmale derselben
betrachtet. Dann ist in jedem Gegenstande alles Aussagbare enthalten.
Allein negative Merkmale setzen negative Urteile voraus und haben nur in
ihnen Halt und Bestand. Durch diese negativen Urteile werden sie aber
gerade von den betreffenden Gegenständen ausgeschlossen. Man müsste also
das Ausgeschlossene als eingeschlossen, d. h. das, was nicht zum Inhalt
gehört, als zum Inhalt gehörend, oder das, was nicht Bestandteil des
Inhalts ist, als Bestandteil des Inhalts betrachten, wollte man die
negativen Merkmale für Inhaltsmerkmale erklären. Heutzutage, wo wir so
stark sind in dem Voraussehen der Konsequenzen im praktischen Leben sowohl
wie in der Wissenschaft, dass wir darüber die Prinzipien kaum noch
beachten oder ununtersucht auf sich beruhen lassen, ist es nicht zu
verwundern, dass alles zur Analyse drängt und von Synthese nichts wissen
will. Aber der Natur und dem Wesen des Erkennens geschieht damit nicht
genüge. Das ist es, was wir betonen möchten.
Das Gesetz der Übereinstimmung, des Enthaltenseins und des Widerspruchs
sind Gesetze für die Einzelurteile, aber auch die einzigen Gesetze, nach
denen die Wahrheit und Falschheit der Einzelurteile bestimmt werden kann.
Sie sind in allen ihren Formen, jede für sich genommen, unmittelbar
einleuchtend. Das gewöhnlich aufgestellte Gesetz des ausgeschlossenen
Dritten ist nicht Gesetz für ein Einzelurteil sondern nur für das
Verhältnis zweier Urteile zu einander. Es lautet: Wenn von zwei Urteilen
eins dasselbe bejaht, was das andere verneint, -- so ist notwendig eins
von beiden wahr, sie können nicht beide falsch sein, die Wahrheit ist
nicht ein Drittes, von Bejahung und Verneinung nicht Betroffenes; -- sie
können nicht beide wahr sein, eins von beiden ist falsch, auch die
Falschheit ist nicht ein Drittes, weder in der Bejahung noch in der
Verneinung Ausgedrücktes. Nach diesem Gesetze folgt aus der Wahrheit von
eins die Falschheit des Gegenteils von zwei, aus der Falschheit des
Gegenteils von zwei die Wahrheit von zwei; und dasselbe gilt von drei und
vier, von fünf und sechs, von sieben und acht. Eigentlich heisst das
Gesetz nur: zwischen Bejahen und Verneinen giebt es kein Mittleres;
Bejahen und Verneinen sind ausschliessende Gegensätze. Dass sie es sind,
kommt uns bei einem Vergleiche von eins und zwei, drei und vier, fünf und
sechs, sieben und acht zum Bewusstsein. Aber auch nur hier, wo es sich um
das Einzelwirkliche handelt.