Einsicht keinerlei Nötigung. Notwendigkeit, Nichtandersseinkönnen oft
nur Folgerung aus der Gewissheit. Das Verhältnis des Enthaltenseins ein
Notwendigkeitsverhältnis; aber dieses Notwendigkeitsverhältnis nicht
Grund unserer Einsicht in die Wahrheit der betreffenden Urteile.
Dasselbe gilt von den Denknotwendigkeiten, die in dem zusammengehörigen
Nichtenthaltenen und in den Unverträglichkeitsverhältnissen bestehen.
Warum es für unser Denken notwendig ist, der Eigenschaft ein
Selbständiges (?), den Veränderungen und Bewegungen ein Veränderliches
und Bewegliches, das beharrt, zu Grunde zu legen -- davon haben wir
keine Einsicht. Dass das System der Wahrheit _notwendig_ einen
Denkenden, das Anfangende _notwendig_ einen Ermöglichungsgrund
voraussetzt, ist nur eine Folgerung aus der Gewissheit, die wir vom
Gesetz der Einheit und der Kausalität haben.
Achtzehnte Untersuchung.