4 Über die dorische Wanderung vgl. _Sammlung Göschen_ Nr. 49:
Griechische Geschichte, § 5.
5 Dieser Zuzug, begünstigt durch die Gemeindeordnung des Kleisthenes,
wonach der Wohnsitz in Attika die einzige Bedingung für das attische
Bürgerrecht war, nahm solche Ausdehnung an, daß auf Perikles’ Antrag
451 v. Chr. wiederum Abstammung von attischem Vater und Mutter als
Bedingung des Bürgerrechts festgesetzt wurde.