Section 14, soll der Applikant dem Minister des Innern zum Nutzen

der Regierung von Hawaii, die Summe von 1000 Dollar auszahlen und

einen Bond dem Minister des Innern im Betrage von ebenfalls 1000

Dollar mit einer vom Minister gebilligten Sicherheit ausstellen.

~Section~ 16. Letzterwähnte Licenz soll den Inhaber

berechtigen, per Flasche und per Glas in den Verkaufslokalitäten

selbst, spirituöse Flüssigkeiten nach Belieben täglich -- mit

Ausnahme des Sonntags -- von 5 Uhr bis 11 Uhr Abends, zu verkaufen.

~Section~ 17. Der Minister des Innern soll die Befugniss

haben und verpflichtet sein, mit der Genehmigung des Königs im

Conseil die Grenzen festzustellen, in denen Diejenigen, die

eine Licenz laut den Bestimmungen dieses Aktes erhalten haben,

ihre Geschäfte machen dürfen und die Veröffentlichung solcher

Bestimmungen veranlassen. Er soll in der Licenz das Haus, die

Bude oder den Platz benennen, wo der Besitzer einer Licenz sein

Geschäft eröffnen darf. Eine solche Licenz ist nicht transferabel,

daher eine andere Person als der Besitzer selbst, nicht berechtigt

ist, auf Grund derselben das Geschäft zu führen; auch ist der

Besitzer nicht berechtigt, an einem anderen Platze als dem durch

die Licenz bestimmten, das Geschäft zu eröffnen; es sei denn,

dass Se. Majestät im geheimen Conseil eine Veränderung der Grenzen

befiehlt, in denen die spirituösen Flüssigkeiten alsdann verkauft

werden können, und werden alsdann diese Veränderungen, der laut

diesem Akte ausgereichten Licenz, angepasst. Für den Fall, dass Se.

Majestät im Conseil, den Minister des Innern autorisirt, Licenzen

zum Verkauf von spirituösen Flüssigkeiten ausserhalb der Grenzen

der Stadt Honolulu zu gewähren und auszustellen, so sollen die

Sporteln für solche Licenzen, gleich denen in der Section, 15

dieses Aktes bestimmten sein.

~Section~ 18. Die Art des Verkaufs von spirituösen

Flüssigkeiten soll im Wortlaute der Licenz genau bestimmt und

regulirt sein und der Minister des Innern möge hierzu in der

Licenz, definirte Regeln und Regulationen, an die sich die

Verkäufer zu halten haben, vorschreiben.

„Jede Licenz, die den Verkauf in Lokalitäten ausserhalb der Grenzen

der Stadt Honolulu autorisirt, berechtigt nicht den Verkäufer, den

Genuss der verkauften spirituösen Flüssigkeiten in der Lokalität

selbst, den Käufern zu gestatten.“

~Section~ 19. Jede Person, die laut diesem Akt um eine Licenz

nachsucht, ist verpflichtet, vor Empfang einer solchen einen vom

Minister des Innern gebilligten Bond in folgender Form auszustellen:

„Hiermit sei Allen und Jedermann bekannt, dass wir .....

hauptsächlich und ..... als Cavent, vor dem Minister des Innern uns

verpflichtet und verbindlich zu einer Strafsumme von... Dollar

gesetzlichem Gelde gemacht haben, die auf unser gemeinschaftliches

und persönliches Eigenthum erhoben werden soll, im Falle die

nachfolgend benannten Bedingungen nicht erfüllt werden.

Für die richtige und volle Auszahlung derselben verpflichten wir

uns gemeinschaftlich und einzeln für unsere Erben, Executoren,

Administratoren und Assinienten.

Besiegelt mit unseren Siegeln und datirt den ... Tag des ....

18... Die Bedingungen dieser Obligation sind folgende: dass der

Unterzeichnete ..... an diesem Tage um eine Licenz zum Verkauf

von spirituösen Flüssigkeiten in Uebereinstimmung mit dem am ...

Tage des .... 18... bestätigten Gesetze unter dem Titel „„Ein

Akt zur Regelung des Verkaufes von spirituösen Flüssigkeiten““

nachgesucht und alle gesetzlichen Verpflichtungen hierzu erfüllt

hat und dass demselben die Licenz zum Verkauf von spirituösen

Flüssigkeiten für die Dauer eines Jahres vom unterzeichneten Tage

an gerechnet, ausgefertigt worden ist. Im Fall nun während der

Dauer der Licenz der benannte .... keiner Lehensuntreue, keines

Meineides, oder anderen ehrlosen Vergehens gegen die Gesetze

oder die gesetzlichen Staatseinnahmen, oder eines Vergehens

demzufolge laut den Licenzstatuten der Verfall der Licenz bestimmt

worden ist, sich schuldig gemacht hat, so soll diese Obligation

als erledigt zu betrachten sein. Im entgegengesetzten und zwar

bewiesenen Falle soll durch den Urtheilsspruch eines Distrikts-

oder Polizeimagistrates -- ohne Zuziehung der Geschworenen -- die

im Bond erwähnte Strafsumme verwirkt und die dem benannten ......

an diesem Tage bewilligte Licenz als verfallen betrachtet sein.

Gezeichnet mit unserer Hand und unseren Siegeln am unterzeichneten

Tage und Jahre. in Gegenwart des.........“

~Section~ 20. Nach dem Uebertreten irgend einer der

Verpflichtungen des Bonds, soll es die Pflicht des Ministers

des Innern sein, den betreffenden Bond zur Massnahme gegen die

Aussteller desselben, d. h. des Prinzipals, so auch des Caventen

und alle die Uebertretung betreffenden Informationen, dem

Generalrechtsanwalt des Königreichs zu übermitteln.

~Section~ 21. Der Minister des Innern soll in das Buch der

Licenzen die Namen sämmtlicher mit Licenzen versehener Verkäufer

spirituöser Flüssigkeiten im Königreiche, nebst Angabe ihrer

Wohnungen, den Charakter der ihnen verabfolgten Licenz, den Betrag

der von ihnen eingezahlten Licenzsporteln und das Datum der

Licenzausstellung eintragen.

~Section~ 22. Es soll ungesetzlich sein, eine Licenz zum

Detailverkauf spirituöser Flüssigkeiten für ein Haus oder

eine Lokalität auszustellen, wo ein anderes Geschäft als ein

Victualiengeschäft sich befindet, oder in unmittelbarer Verbindung

mit einem anderen Geschäftshause oder anderer Geschäftslokalität,

ausser Victualiengeschäfte, steht.

~Section~ 23. Falls irgend eine Person mit Ausnahme des

Agenten oder Dieners einer Licenzperson, im Königreiche über

spirituöse Flüssigkeiten verfügt, oder solche verkauft, oder es

anderen Personen gestattet, über spirituöse Flüssigkeiten zu

verfügen, oder solche im Königreiche zu verkaufen, ohne vorher

eine Licenz laut diesem Akte gelöst zu haben, soll dieselbe zu

einer Geldstrafe von 100 bis 500 Dollar und für jede wiederholte

Uebertretung zu einer Gefängnissstrafe bei harter Arbeit auf eine

Dauer von 3 bis 6 Monaten und einer erneuerten Geldstrafe von 500

Dollar, verurtheilt werden.

~Section~ 24. Im Fall der Inhaber solcher Licenz, einer Person

gestattet, in der respect. Verkaufslokalität oder zu derselben

gehörenden Räumlichkeit, ein ungesetzliches Spiel zu spielen,

oder ungesetzlich sich zu belustigen, oder Jemandem gestattet, am

Sonntag Billard oder irgend ein anderes Spiel in den betreffenden

Lokalitäten zu spielen, oder prostituirten, trunkenen oder anderen

unordentlichen Personen den Einlass in seine Lokalitäten gewährt,

so soll derselbe für ein jedes solches Vergehen, mit einer

Geldstrafe bis 100 Dollar bestraft werden.

~Section~ 25. Der Inhaber einer Licenz, der am Sonntag

spirituöse Flüssigkeiten verkauft oder es gestattet, in seinem

Verkaufshause oder -Lokalität solche am Sonntag zu trinken,

soll einer Geldstrafe bis 200 Dollar unterworfen werden.

Diese Verordnung soll jedoch nicht massgebend für seine

bonafide-Kostgänger und Miethbewohner des Hauses sein, denen er das

Uebliche zu den Mahlzeiten verabfolgen darf.

~Section~ 26. Im Falle irgend ein Inhaber einer laut diesem

Akt ausgestellten Licenz, im Verlaufe von 12 Monaten 2 Mal

eines derartigen Vergehens gegen die Vorschriften dieses Aktes

überführt und vom Richter als schuldig erklärt worden ist, so

soll der Richter ihn seiner Licenz als verlustig erklären, und

es soll alsdann die Pflicht des Generalrechtsanwaltes sein, die

erforderlichen Massregeln zur ferneren gerichtlichen Belangung des

Schuldigen und zur Erlangung der Strafsumme des ausgestellten Bonds

zu treffen. Ein solcher Schuldiger verliert alsdann sein Recht und

die Fähigkeit für immer, unter ~diesem~ Akte eine Licenz zu

erhalten.

~Section~ 27. Der Inhaber einer Licenz darf weder in seinem

Geschäftshause, noch in den dazu gehörigen Räumlichkeiten,

spirituöse Flüssigkeiten einer Person verabfolgen, die in einem

angetrunkenen Zustande sich befindet und verfällt für ein jedes

Vergehen dieser Art in eine Geldstrafe von 50 bis 100 Dollar und

im Fall eine derartige angetrunkene Person sich länger als drei

Stunden in jenen Lokalitäten aufhält, so unterliegt der Inhaber der

Licenz einer gleichen Geldstrafe.

~Section~ 28. Der Inhaber einer Detailverkaufslicenz darf

die Schulden einer Person die durch Verabfolgung spirituöser

Flüssigkeiten in seiner Lokalität durch Trinken an Ort und Stelle

entstanden, nicht gerichtlich einzutreiben suchen, hat jedoch

das Recht, den schuldigen Betrag von Personen zu fordern und

solche vor Gericht zu belangen, denen er als bonafide-Kostgängern

oder Miethwohnern seines Lokales, zu den Mahlzeiten spirituöse

Flüssigkeiten verabreicht hat.

~Section~ 29. Im Falle der Inhaber einer Detailverkaufs-Licenz

anstatt Geld, Bankscheine oder Geldanweisungen ein Pfand für

verabreichte spirituöse Flüssigkeiten oder für irgend eine

Belustigung des Hauses fordert oder empfängt, so unterliegt

derselbe einer Geldstrafe bis zu 50 Dollar.

~Section~ 30. Im Falle der Inhaber einer Licenz der

Lehensuntreue, des Meineides, irgend eines ehrlosen Verbrechens

oder des Vergehens der Beeinträchtigung der gesetzlichen Einkünfte

des Staates sich schuldig erwiesen hat oder im Falle derselbe

einer Person die Verwaltung, die Oberaufsicht oder die Leitung

seines Geschäftes auf länger denn 40 nach einander folgende Tage

im Jahre -- ohne eine vorhergegangene Erlaubniss des Ministers des

Innern -- während seiner Abwesenheit übertragen hat, oder im Falle

er als Leiter des Geschäftes -- ob er selbst anwesend oder nicht --

eine Person hält, die keine Licenz gelöst, oder es zulässt, dass

ein solches Haus verfällt oder in Unordnung geräth, so soll in

Folge einer Klage und der erforderlichen Beweise von einem solchen

Vergehen, laut dem Gutachten eines Distrikts- oder Polizeirichters

in der laut Liste 2 angegebenen Form, der betreffende Richter

die Licenz als verwirkt erklären und die Schliessung eines

solchen Hauses befehlen. Im Falle jedoch ein solches Haus durch

Feuersbrunst oder Sturm oder durch eine andere Ursache, wo die

Controle des Inhabers der Licenz nicht schuldig, verfallen oder

in Unordnung gerathen ist, so wird das Recht der Licenz, für

einen eventuellen Zeitraum, bis zur Wiederrestaurirung desselben,

aufrecht erhalten.

~Section~ 31. Im Falle die mit einer Licenz versehene Person

gefälschte spirituöse Flüssigkeiten verkauft, oder solche zum

Verkauf ausbietet, so soll dieselbe für jedes derartige Vergehen

einer Geldstrafe von 100 bis 500 Dollar verfallen. Zur Analysirung

der spirituösen Flüssigkeiten, ist ein jeder Richter -- in Folge

einer beeidigten Anklage und einer Deposition von 5 Dollar für

die Kosten der Analyse von Seiten des Klägers -- autorisirt die

resp. Flüssigkeiten unter Beschlag zu legen und durch eine hierzu

competente Persönlichkeit analysiren zu lassen. Die Kosten einer

solchen Analyse sollen einen Theil der Geldstrafe, den der Richter

dem Schuldigen auferlegt, bilden.

~Section~ 32. Jeder Distriktsrichter, Ordnungsrichter,

Ordnungsrichteradjunkt, Sheriff, dessen Stellvertreter oder jeder

Constabler darf spirituöse Flüssigkeiten mit Beschlag legen

und abnehmen, wo er gerechten Verdacht hegt, dass solche auf

Landstrassen, Fusswegen, in Stiefeln, in Zelten, in Buden oder

Schuppen, in Booten oder Schiffen oder wo und auf welche Art es

immer sei, durch Personen ohne Licenzen zum Verkaufe heimlich

transportirt werden. Dasselbe gilt von allen zum Trinken und

Messen der spirituösen Flüssigkeiten erforderlichen Geschirren

und Utensilien, allen Karren -- Bierkarren und anderem Fuhrwerk

--, allen Pferden und anderen Thieren, die zum Transport

gebraucht worden, sowie allen Booten und anderen Schiffen die

zur Beförderung jener gedient haben. Ein jeder Richter darf auf

den vereidigten Beweis des betreffenden Vergehens hin, je nach

seinem Gutachten, den Schuldigen einer Geldstrafe bis zu 250

Dollar und einer Gefängnissstrafe mit harter Arbeit bis zu 3

Monaten unterwerfen. Die abgenommenen spirituösen Flüssigkeiten,

die Geschirre und Utensilien derselben, alle Karren, Bierkarren,

Fuhrwerke, Pferde oder andere Thiere, alle Boote und Schiffe,

die zum Transport derselben benutzt worden, soll der betreffende

Richter als verfallen erklären und den Befehl zur Versteigerung

derselben erlassen und mit dem Ertrag nach Abzug der Kosten laut

den Vorschriften der Gesetze verfügen. Es wird ferner ausserdem

noch bestimmt, dass in allen Fällen, wo spirituöse Flüssigkeiten

transportirt werden, oder auf dem Wege des Transports von einem

Ort zum andern sind, die Beweisführung, dass solche spirituöse

Flüssigkeiten nicht zum Verkaufe transportirt werden, dem Führer

eines solchen Transportes auferlegt werde.

~Section~ 33. Jede Person, die, ohne im Besitz einer Licenz

zu sein, ein Schild, eine Aufschrift, eine Bemalung oder andere

Zeichen an seinem Hause oder in der Nähe desselben, oder an irgend

einem Orte einen eingerichteten Schänktisch, oder Flaschen oder

Fässer in einer Art und Weise ausstellt, dass anzunehmen ist, dass

spirituöse Flüssigkeiten in seinem Hause oder dem betreffenden

Orte verkauft oder ausgeschänkt werden, oder falls in solchen

Lokalitäten mehr spirituöse Flüssigkeiten vorhanden als für den

vernünftigen Privatgebrauch der Insassen erforderlich ist, soll

auf Grund des prima-facie-Beweises eines ungesetzlichen Verkaufs

von spirituösen Flüssigkeiten, als schuldig nach den Vorschriften

dieses Aktes bestraft werden.

~Section~ 34. Infolge der beeidigten Information einer

Person an irgend einen Polizei- oder Distriktsrichter, dass

sie im Glauben, dass irgend eine Person ohne Licenz spirituöse

Flüssigkeiten an irgend einem Orte oder in irgend einem Hause

verkauft, so soll der resp. Richter einem Constabler den Befehl

ertheilen, ein solches Haus oder ein solches Lokal zu durchsuchen

und alle hier und da vorgefundenen spirituösen Flüssigkeiten

und alle zu diesen gebrauchten Geschirre zu nehmen oder unter

Beschlaglegung zu bewahren, bis der Eigenthümer vor dem Richter

-- um solche spirituöse Flüssigkeiten und Geschirre derselben

von der Beschlagnahme zu befreien -- demselben die Mittheilung

gemacht, von wo er sich dieselben angeschafft hat. Falls eine

solche Person ihrer Citirung nicht Folge leistet oder im Falle es

dem Richter erscheinen sollte, dass solche spirituöse Flüssigkeiten

an dem qu. Orte oder qu. Hause zu ungesetzlichem Verkauf oder

Verfügen vorhanden gewesen, so soll derselbe jene Flüssigkeiten

nebst Geschirren als verfallen erklären und zur öffentlichen

Versteigerung verurtheilen. Nach Zahlung der Unkosten einer solchen

Versteigerung sollen die erforderlichen Strafmassregeln gegen den

Schuldigen laut den Vorschriften dieses Aktes vollzogen werden.

~Section~ 35. In allen Verfahren gegen Personen, die ohne

eine Licenz spirituöse Flüssigkeiten verkauft oder zu verkaufen

gestattet haben, sollen solche Personen, solange sie nicht während

des Verhörs eine Licenz vorgewiesen, als zu dem Spirituosen-Verkauf

unberechtigte angesehen werden.

~Section~ 36. Die Verabfolgung von spirituösen Flüssigkeiten

durch irgend eine Person in einem Hause, oder an einem Orte soll

zur Feststellung der Ueberführung -- dass solche spirituöse

Flüssigkeiten für Geld oder andere Entschädigungen verabreicht

worden sind -- als genügender prima-facie-Beweis gelten, wenn

nicht Gegenbeweise gestellt werden, die das betreffende Recht

einräumen.

~Section~ 37. Jeder Gatte, jede Frau, jedes Kind, jeder

Verwandte, jeder Aufseher, Angestellter oder jede andere Person,

die durch eine angetrunkene Persönlichkeit oder durch die Folgen

davon persönlich oder in ihrem Eigenthum verletzt worden ist, oder

selbst angetrunken Andere verletzt hat, soll als verletzt oder

benachtheiligt das Recht haben, in eigenem Namen einzeln oder

summarisch gegen den resp. Verkäufer der spirituösen Getränke,

die die Berauschung der betreffenden Personen verursacht haben

zu verklagen und eine Entschädigung von demselben zu fordern.

Eine verheirathete Frau soll gleich einer unverheiratheten Frau

berechtigt sein, ihre Klage selbst einzureichen, dieselbe zu

controliren und über die empfangene Entschädigung zu disponiren.

Alle Entschädigungen der Unmündigen unter diesem Akte, sollen laut

der Entscheidung des resp. Gerichtshofes entweder dem Unmündigen

selbst oder deren Eltern, Vormündern oder nächsten Freunden für

dieselben ausgezahlt werden.

~Section~ 38. Die in vorhergehender Sektion erwähnten

Entschädigungsklagen können vor jedem competenten Gerichtshofe des

Königreichs verhandelt werden.

~Section~ 39. Eine öffentliche Versteigerung von spirituösen

Flüssigkeiten darf in keinem Hause und an keinem Orte, ohne

vorhergegangene Lösung einer Licenz stattfinden. Ein jeder

Versteigerer oder jede Person, die diese Vorschrift übertritt,

verfällt den früher erwähnten Strafen für Verkauf spirituöser

Flüssigkeiten ohne Licenz, mit Ausnahme der Versteigerung von

spirituösen Flüssigkeiten unter Probestempel („bond by sample“),

wenn der Besitzer derselben regelrecht zum Verkaufe solcher,

mit einer resp. Licenz versehen ist, desgleichen bei Fällen, wo

der Minister des Innern einen gesetzlich berechtigten Auktionär

autorisirt, spirituöse Flüssigkeiten die Privateigenthum sind, oder

die nicht zum Profit eines Handelsgeschäftes verkauft werden, zu

veräussern.

~Section~ 40. Jede Person, die angetrunken in eine für den

Verkauf von spirituösen Flüssigkeiten berechtigte Lokalität

eintritt, oder in derselben sich angetrunken hat und auf die

Aufforderung des Inhabers der Lokalität oder seines Stellvertreters

dieselbe nicht verlässt, soll durch einen Constabler ohne Weiteres

arretirt und nach Ueberführung ihres Vergehens mit einer Geldbuse

von 10 Dollar bestraft werden.

~Section~ 41. Eine jede Person, die zu den gesetzlich

verbotenen Stunden, oder an Sonntagen, trinkend in einer

licenzirten Lokalität gefunden wird, soll derselben Strafe, der der

Inhaber eines solchen Lokales für das Offenhalten desselben während

einer verbotenen Zeit unterliegt, anheimfallen, und zugleich von

einem Constabler oder durch einen Beamten des Ordnungsgerichtes

arretirt werden.

~Section~ 42. Eine jede Person, die in das Königreich

spirituöse Flüssigkeit ohne -- laut diesem Akt vorgeschriebener --

Licenz importirt und solche nicht zu seinem eigenen persönlichen

Gebrauch bestimmt sind, verfällt nach Ueberführung ihres Vergehens

vor einem Polizei- oder Distriktsgericht, einer Geldstrafe von 500

Dollar, oder einer Gefängnissstrafe bei harter Arbeit auf die Dauer

von 2 Jahren.

~Section~ 43. Dieser Akt wird in Kraft treten und Gesetz den

1. Oktober 1882 und bleibt wirksam bis zum 1. Januar 1885. --

Den 7. August 1882 wurde von der legislativen Versammlung

folgender Akt mit der Bestätigung des Königs zur „Feststellung der

Regierungsbewilligungen für das Biennium“, dessen Ende der 31. Tag des

März 1884 ist, wie folgend zum Gesetz erhoben:

~Section~ 1. Folgende Summen, die einen Betrag von 3,563,116

Dollar 86 Cent. ausmachen, sind aus den Geldern des Staatsschatzes

für den Gebrauch der fiscalen Biennalperiode die den 1. April 1882

beginnt und den 31. März 1884 endet, bewilligt und wie folgt

auszuzahlen:

~Civil-Liste.~

Sr. Majestät Privat-Casse und königlichem Staat Dollar 50,000

Ihrer Majestät der Königin „ 16,000

Ihrer kgl. Hoheit der mutmasslichen Thronerbin „ 16,000

Ihrer kgl. Hoh. der Prinzess Likelike „ 12,000

Ihrer kgl. Hoh. der Prinzess Kaiualáni „ 5,000

Sr. Majestät Kammerherrn und Sekretair „ 7,000

Für königl. Haushaltungskosten „ 20,000

Für Sr. Majestät Reise um die Welt „ 22,500

------------------------

Summa: Dollar 148,500

~Beständige Bewilligungen.~

Ihrer Maj. der Königin-Wittwe Emma Dollar 16,000

Sr. Excellenz P. Kanóa „ 2,400

Henry S. Swinton „ 600

H. Kuiheláni „ 1,200

J. P. E. Kaháleáahú „ 400

Nihóa Kipi „ 600

Mrs. P. Nahaolelua „ 600

-----------------------

Summa: Dollar 21,800

~Legislatur und das „Privy-Council“.~

Ausgaben der Legislatur von 1882 Dollar 25,000

Sekretär des „Privy-Council“ „ 200

Zufällige Ausgaben des „Privy-Council“ „ 100

------------------------

Summa: Dollar 25,300

~Das gerichtliche Departement.~

Gehalt des Oberrichters und Kanzlers Dollar 12,000

Gehalt des ersten Richters des Obergerichtes „ 10,000

Gehalt des zweiten Richters des Obergerichtes „ 10,000

Gehalt des 1. Clerk des Obergerichtes „ 6,000

Gehalt des 2. Clerk des Obergerichtes „ 3,800

Gehalt des Bibliothekar und Copisten des

Obergerichtes „ 1,500

-----------------------

Latus Dollar 43,300

Transport Dollar 43,300

Gehalt des Dolmetschers des Obergerichtes

und der Polizeigerichte „ 4,000

Gehalt des Bezirksrichters (Maui) „ 4,000

Dessen Reisekosten „ 200

Gehalt des Bezirksrichters (Hilo und Kau

der Insel Hawaii) „ 2,000

Gehalt des Bezirksrichters (Kohála und Kóna

der Insel Hawaii) „ 2,000

Gehalt des Bezirksrichters (der Insel Kauai) „ 4,000

Gehalt des Polizeirichters (Honolulu der Insel Oahú) „ 6,000

Gehalt des Polizeirichters (Hilo der Insel Hawaii) „ 2,400

Gehalt des Polizeirichters (Lahaina der Insel Maui) „ 2,000

Gehalt des Polizeirichters (Wailúku der Insel Maui) „ 2,400

Gehalt des Distriktsrichters (Nord-Hilo der

Insel Hawaii) „ 800

Gehalt des Distriktsrichters (Puna der Insel Hawaii) „ 800

Gehalt des Distriktsrichters (Kau der Insel Hawaii) „ 1,200

Gehalt des Distriktsrichters (Nord-Kona der

Insel Hawaii) „ 800

Gehalt des Distriktsrichters (Süd-Kohála der

Insel Hawaii) „ 800

demselben Bilance des ihm schuldigen Gehaltes „ 75

Gehalt des Distriktsrichters (Nord-Kohála der

Insel Hawaii) „ 1,600

Gehalt des Distriktsrichters (Süd-Kóna der

Insel Hawaii) „ 800

Gehalt des Distriktsrichters (Kamakuá der

Insel Hawaii) „ 1,200

Gehalt des Distriktsrichters (Honuaúla der

Insel Hawaii) „ 800

------------------------

Latus Dollar 81,175

Transport Dollar 81,175

Gehalt des Distriktsrichters (Makawaó der Insel Hawaii) „ 1,200

Gehalt des Distriktsrichters (Hana der Insel Hawaii) „ 1,000

Gehalt des Distriktsrichters (der Insel Lanaï) „ 600

Gehalt des Distriktsrichters (der Insel Molokai) „ 1,000

Demselben für Reisekosten „ 50

Gehalt des Distriktsrichters (Ewa der Insel Oahú) „ 800

Gehalt des Distriktsrichters (Waianae der Insel Oahú) „ 800

Gehalt des Distriktsrichters (Waialúa der Insel Oahú) „ 800

Gehalt des Distriktsrichters (Koólaúlóa der Insel Oahú) „ 800

Gehalt des Distriktsrichters (Koólaúpóko der Insel Oahú)„ 1,200

Gehalt des Distriktsrichters (Hanalae der Insel Kauai) „ 1,000

Gehalt des Distriktsrichters (Kawaihau der Insel Kauai) „ 800

Gehalt des Distriktsrichters (Lihúe der Insel Kauai) „ 1,000

Gehalt des Distriktsrichters (Kolóa der Insel Kauai) „ 800

Gehalt des Distriktsrichters (Waiméa der Insel Kauai) „ 800

Gehalt des Clerk des zweiten Gerichtsbezirkes „ 600

Gehalt des Clerk des dritten Gerichtsbezirkes „ 1,000

Gehalt des Clerk des vierten Gerichtsbezirkes „ 400

Auslagen der „Supreme-court“ „ 4,000

Auslagen für Zeugen in Criminal-Fällen laut

Bewilligungen des präsidirenden Richters „ 1,500

Auslagen des zweiten Gerichtsbezirkes „ 2,800

Auslagen des dritten Gerichtsbezirkes „ 3,000

Auslagen des vierten Gerichtsbezirkes „ 1,200

-----------------------

Latus Dollar 108,325

Transport Dollar 108,325

Zum Ankauf von Gesetzbüchern „ 500

Schreibmaterial etc. der Gerichtshöfe „ 1,500

Für Uebersetzung und Druck der 4 Gesetzbände „ 5,000

Gehalt des Clerk des Polizeigerichts in Honolulu „ 2,400

Gehalt des chinesischen Dolmetschers und Uebersetzers „ 2,400

Gehalt des Aufsehers des gerichtlichen Departements „ 2,000

-----------------------

Summa Dollar 122,125

~Departement der auswärtigen Angelegenheiten~.

Gehalt des Ministers Dollar 12,000.--

Gehalt des Sekretairs „ 6,000.--

Auslagen für ausländische Agenten „ 3,000.--

Zur formellen Krönung des Königs „ 10,000.--

Zum Empfang ausländischer offizieller Gäste zur

Krönung „ 20,000.--

Auslagen für ausländische Gesandtschaften „ 25,000.--

Dem ausserordentlichen Gesandten und bevollmächtigten

Minister in Washington „ 12,000.--

Für ausserordentliche Ausgaben der Legation

in Washington „ 5,000.--

Zur Unterstützung und Rückkehr eingeborener

Hawaiier aus dem Auslande „ 1,500.--

Botenlohn „ 1,000.--

Zum Ankauf von Orden und Dekorationen „ 4,000.--

Zur Erziehung junger Hawaiier im Auslande „ 30,000.--

Gehalte der Königlichen Garde „ 38,901.50

Unterstützung der Volontair-Compagnien „ 10,000.--

Drillmanege „ 5,000.--

Für das Hawaiier Musik-Orchester für

Flaggen und Salutirungen „ 33,365.--

--------------------------

Latus Dollar 216,766.50

Transport Dollar 216,766.50

Waffen und Uniformirungen „ 20,000.--

Zum Ankauf von Geschützen „ 15,000.--

Dem nationalen Museum „ 3,000.--

Ankauf von Büchern für die Staatsbibliothek „ 3,000.--

Gehalt des Bibliothekars und Curators des Museums „ 2,000.--

------------------------

Summa Dollar 259,766.50

~Departement des Innern.~

Gehalt des Ministers Dollar 12,000.--

Gehalt des Ober-Clerks „ 6,000.--

Gehalt des Clerks der Landbehörde „ 3,600.--

Gehalt des dritten Clerks des Departem. „ 3,600.--

Gehalt des vierten Clerks des Departem. „ 2,400.--

Gehalt des Gouverneurs der Insel Oahú „ 3,600.--

Gehalt des Gouverneurs der Insel Maui „ 3,600.--

Gehalt der Gouverneurin von Hawaii der

Prinzessin Likelike „ 3,600.--

Gehalt des Gouverneurs der Insel Kauai „ 3,600.--

Gehalt des Gouvernements-Clerks der Insel Maui „ 1,600.--

Gehalt des Gouvernements-Clerks der Insel Kauai „ 1,000.--

Gehalt des Gouvernements-Clerks der Insel Hawaii „ 1,600.--

Gehalt des Gouvernements-Clerks der Insel Oahú „ 1,200.--

Gehalt des Gefangenwärters des Oahú-Gefängnisses „ 3,600.--

Gehalt der Aufseher des Gefängnisses „ 7,000.--

Gehalt des Superintendenten der Wasserwerke

(zugleich Clerk des Marktes) „ 3,000.--

Gehalt des Clerk-Superintendenten der

Wasserwerke „ 2,000.--

Dem Markt von Wailúku auf der Insel Maui „ 2,000.--

--------------------------

Latus Dollar 65,000.--

Transport Dollar 65,000.--

Dem Markt von Hilo auf der Insel Hawaii „ 2,000.--

Dem Civil-Ingenieur Gehalt „ 8,000.--

Gehalt des Superintendenten der öffentlichen Arbeiten „ 6,000.--

Reisekosten und zufällige Auslagen des Civilingenieurs

(zugleich Superintendent der öffentlichen Arbeiten) „ 1,500.--

Gehalt des Generalpostmeisters „ 8,000.--

Gehalt der Clerks des Postamtes „ 17,000.--

Gehalt der Postmeister „ 10,000.-

Für besondere Vorfälle des Postamtes „ 8,000--

Für Postgeldanweisungen und Postbeförderung „ 38,000.-

Für die Marine-Telephonstation „ 1,500.--

Dem Aufseher des Königl. Mausoleums „ 600.--

Für das Königl. Mausoleum „ 250.--

Dem Aufseher des Lunalíllo-Mausoleums „ 500.--

Dem Jacutar der Aliioláni-Halle „ 960.--

Den Boten des Departements „ 2,000.--

Feuerfeste Schränke für das Departement „ 600.--

Für zufällige Auslagen des Departements „ 2,000.--

Für zufällige Auslagen der Gouvernementsregierungen „ 500.--

Bücher und Schreibmaterial derselben „ 300.--

Für Copien der Bücher der Landcommission „ 2,400.--

Für Strassenreparaturen „ 15,000.--

Gehalt des Subrevisors der Strassen „ 14,400.--

Für Wege und Brücken im Reiche „ 276,400.--

Für Wegesteuern, und zwar zur Verwendung

in den Distrikten, wo selbige collektirt worden „ 37,759.03

Für die Ansiedelung der Aussätzigen auf der Insel

Molokai „ 90,000.-

Für den Wasserbedarf von Kalawaó „ 10,000.--

Staatsärzte und medizinische Behandlungen „ 50,000.--

Allgemeine Ausgaben der Sanitätsbehörde „ 35,000.--

Bau und Unterhalt der Hospitäler „ 50,000.--

-------------------------

Latus Dollar 743,669.03

Transport Dollar 743,669.03

Reparaturen und Unterhalt der Quarantaine „ 2,500.--

Zollhaus und Zollspeicher in Kahúluí „ 15,000.--

Zollhaus und Zollspeicher in Mahukóna „ 15,000.--

Zollhaus und Zollspeicher in Hilo „ 15,000.--

Unterhalt des Asyles für Geisteskranke „ 15,000.--

Reparatur und Erweiterung desselben „ 6,000.--

Allgemeine Unterstützung des „Queens“-Hospitals „ 15,000.--

Unterstützung der königlichen Hawaiischen

Agrikulturgesellschaft „ 5,000.--

Zur Ermuthigung der Agrikultur „ 5,000.--

Zu Landmessungen im Reiche „ 40,000.--

Dem Kapioláni-Park „ 5,000.--

Staatsdruckerei „ 4,000.--

Für Sammeln, Drucken und Einbinden der Gesetze „ 5,000.--

Uebersetzung und Druck der Arbeitgeber-

und Arbeitnehmergesetze in die Hawaiier Sprache „ 125.--

Unterhalt der Gefangenen „ 60,000.--

Dem Feuerwehrdepartement von Honolulu „ 28,000.--

Auslagen des Bureaus der Wasserwerke „ 5,000.--

Reparaturen und Erweiterungen der Wasserwerke „ 82,300.--

Die laufenden Ausgaben der Dampfeinrichtungen

derselben „ 15,000.--

Für Anker und Baken der Häfen „ 10,000.--

Die Landung bei Honokaïa „ 8,000.--

Werft in Pelekunu „ 500.--

Landung bei Hónomalíno „ 10,000.--

Landung bei Hónokaá „ 10,000.--

Landung bei Kohólaléle „ 7,000.--

Landung bei Hónoápo „ 5,000.--

Landung bei Holúaloá „ 500.--

Landung bei Hóopulóa und Napoópoó „ 1,000.--

Landung bei Kailúa und Keaúhoú „ 1,000.--

--------------------------

Latus Dollar 1,134,594.03

Transport Dollar 1,134,594.03

Werft bei Kaúnakákaï „ 3,000.--

Werft bei Pukoó der Insel Molokai „ 3,000.--

Werft bei Kalaúpapá „ 1,000.--

Landung bei Makéna „ 1,000.--

Landung bei Heéia, (Oahu) „ 1,000.--

Werft bei Waïmanaló „ 1,000.--

Landung bei Kahúluï „ 5,000.--

Erweiterung der Werft von Hilo „ 5,000.--

Reparatur der Werft bei Kaálualú „ 1,000.--

Erweiterung der Werft Lahaïna „ 4,000.--

Brechwasser bei Pohoïkí „ 5,000.--

Landung bei Waïanae „ 2,000.--

Allgemeine Reparaturen der übrigen Landungsplätze „ 10,000.--

Werft von Hookéna „ 2,000.--

Werft von Waiméa der Insel Kauai „ 2,000.--

Anschaffung neuer Austernnetze zum Baggern „ 8,000.--

Werft von Muoléa, Hána „ 3,000.--

Zum Baggern mit Austernetzen des Hafens von Honolulu „ 15,000.--

Landung bei Punahóa, Keánae, Nún, Hána auf der Insel

Maui „ 2,100.--

Reparaturen der Werfte in Honolulu „ 20,000.--

Reparaturen der Werfte bei Púnaluú „ 1,500.--

Füllungen bei Waïkahálulú „ 15,000.--

Vervollständigung des Leuchthauses am Barber-Point „ 3,000.--

Reparaturen und laufende Ausgaben der Leuchthäuser „ 7,500.--

Leuchthaus des South-Point auf der Insel Hawaii „ 1,000.--

Reparaturen der Regierungsgebäude „ 17,000.--

Reparatur und Möblirung der Aliíoláni-Halle „ 3,000.--

---------------------------

Latus Dollar 1,276,694.03

Transport Dollar 1,276,694.03

Reparaturen und Bauten der Gebäude der

Polizeigerichte, für Behörden öffentlicher

Arbeiten, der Wasserwerke, Steuerassessore etc. „ 35,000.--

Kerosin-Lagerhaus „ 7,000.--

Feuerfeste Bauten für die „Supreme court“

und andere Gerichtshöfe „ 15,000.--

Bau und Reparaturen des „Court“-Hauses

und der Arestzellen „ 30,000.--

Vollendung und Möblirung des neuen Palais „ 47,500.-

Stallungen des neuen Palais „ 15,000.--

Zur Ermuthigung der Einwanderung und

zur Wiederbevölkerung des Reiches „ 500,000.--

Die Núuanú-Palistrasse „ 45,000.--

Die Marineeisenbahn von Honolulu „ 50,000.--

Arthesische Brunnen für

Nord-Kóna 5,000

Molokai 5,000

Makuá (Oahú) 5,000

Arthesische Bohrungen 20,000 = „ 35,000.--

--------

Röhren für den Makiki-Brunnen „ 3,000.--

Ankauf des Grundes der Aliioláni-Halle „ 1,500.--

Miethe für den Grund „ 200.--

Miethe für Aienui „ 2,400.--

Auslagen für Ausstellen von Grenzcertifikaten „ 200.--

Auslagen bei Wahlen „ 500.--

Vermehrung der Waschhäuser „ 7,500.--

Forstaufsicht, Baumschulen, Meliorationen

des Landes und der öffentlichen Plätze

für Baumschulen 8,000

für Emma-Square 1,000

für Thomas-Square 3,000 = „ 12,000.--

---------------------

Latus Dollar 2,083,494.03

Transport Dollar 2,083,494.03

Wegesteuer (bestimmte), zu verausgaben

in den Distrikten, wo dieselben collektirt

worden sind „ 86,000.--

Entschädigung dem J. W. Kahulúna „ 31.33

Zum Ankauf eines antiken Federanzuges „ 1,200.--

Zum Ankauf von Lunalílo und Kekaúluohí „ 200.--

Für chinesische Uebersetzungen „ 4,000.--

--------------------------

Summa Dollar 2,174,926.36

~Finanzdepartement.~

Gehalt des Ministers Dollar 12,000.--

Gehalt des Generalauditors „ 10,000.--

Gehalt des Registrators öffentlicher Rechnungen „ 6,000.--

Gehalt des Generalcollektors „ 8,000.--

Gehalt des Generalcollektorsgehülfen „ 5,000.--

Gehalt des Clerks der statistischen Abtheilung „ 3,600.--

Gehalt des zweiten Clerks derselben Abtheilung „ 3,000.--

Gehalt des Controleurs „ 3,000.--

Gehalt des Cassirers „ 2,400.--

Gehalt des Magazinhalters „ 3,600.--

Gehalt des Collektors für Kahúluí „ 3,000.--

Gehalt des Collektors für Mahukóna „ 2,000.--

Gehalt des Collektors für Hílo „ 2,000.--

Gehalt des Collektors für Kawaihae „ 300.--

Gehalt des Collektors für Kealakékuá „ 100.--

Gehalt des Collektors für Kolóa „ 200.--

Gehalt dem Dampfschiffwaaren-Haushalter „ 1,200.--

Gehalt des Kerosinlager-Haushalters „ 480.--

Gehalt des Controleurs und Aufsehers im Hafen Kahúlui „ 2,000.--

Gehalt des Controleurs und Aufsehers im

Hafen von Mahukóna „ 1,200.--

Gehalt des Controleurs und Aufsehers im

Hafen von Hilo „ 1,200.--

--------------------------

Latus Dollar 70,280.--

Transport Dollar 70,280.--

Gehalt der Aufsehergehülfen letztbenannter Häfen „ 12,000.--

Für zufällige Ausgaben des Zollhauses „ 3,000.--

Zollhausboot „ 1,200.--

Gehalt der Steuerassessoren „ 28,000.--

Gehalt der Steuercollektoren „ 26,000.--

Gehalt der Steuerappellbehörden „ 1,000.--

Amortisation der Nationalschuld „ 69,300.--

Interessen der Nationalschuld „ 65,000.--

Hospitalfond (ungefähre Schätzung der Empfänge) „ 17,000.--

Für zufällige Ausgaben des Finanzdepartements „ 3,000.--

Für Druck der Depositionscertificate „ 1,000.--

Marken und Stempel „ 500.--

Hundemarken „ 600.--

Botenlohn „ 1,000.--

Subsidium für Ocean-Dampferlinien „ 50,000.--

Subsidium für Dampfer zur zweimal im Monat

stattfindenden Rundfahrt um die Insel Hawaii „ 2,000.--

Rückgabe von aus Versehen empfangenen

Steuermehrbeträgen „ 1,500.--

Für J. C. Merrill „ 1,500.--

---------------------------

Summe Dollar 353,880.--

~Departement des Generalrechtsanwalts.~

Gehalt des Generalrechtsanwalts „ 12,000.--

Gehalt seines Clerks „ 5,000.--

Gehalt des Ordnungsrichters („marshal“) „ 8,000.--

Gehalt seines ersten Clerks „ 2,400.--

Gehalt seines zweiten Clerks „ 1,200.--

Gehalt des Sherifs der Insel Maui „ 5,000.--

Gehalt des Sherifs der Insel Hawaii „ 5,000.--

Gehalt des Sherifs der Insel Kauai „ 4,000.--

Gehalt des Clerks-Scherifs von Maui „ 1,600.--

--------------------------

Latus Dollar 44,200.--

Transport Dollar 44,200.--

Gehalt des Clerks-Sherifs von Hawaii „ 1,600.--

Gehalt der Polizei der Insel Hawaii „ 49,580.--

Gehalt der Sherifsgehülfen und der Polizei

der Insel Maui „ 32,360.--

Gehalt der Ordnungsrichtergehülfen, Sherifsgehülfen

und der Polizei von Oahú incl. der Lampenanzünder

der Stadt Honolulu „ 85,760.--

Gehalt der Schriftsgehülfen und der Polizei

der Insel Kauai „ 17,600.--

Ausgaben zum Verhaften der Criminalverbrecher „ 5,000.--

Zufällige Ausgaben „ 2,000.--

Für Leichenbeschauungen „ 1,200.--

Criminal-Auslagen „ 20,000.--

Für eine bewaffnete Truppe für die Inseln

Maui, Kauai und Hawaii „ 60,000.--

---------------------------

Summa Dollar 319,300.--

~Bureau des öffentlichen Unterrichts.~

Gehalt des Generalinspectors Dollar 6,000.--

Seine Reisekosten „ 1,000.--

Gehalt des Clerk der Erziehungsbehörde „ 6,000.--

Unterstützungen für Hawaiier und englische Schulen „ 75,000.--

Unterstützung der Gemeindeschulen „ 10,000.--

Für die Schule des industriellen Reformatoriums „ 10,000.--

Bau und Reparaturen der Schulhäuser „ 10,000.--

Unterstützung d. Boarding-Schule von Hilo „ 5,000.--

Bau der Mädchenschule in Waïalua „ 10,000.--

Unterstützung der Makawaó-Schule „ 2,000.--

Für Schreibmaterialien und zufällige Auslagen

des Bureaus „ 800.--

Botenlohn „ 1,000.--

Subsidium für das „Oahú-College“ „ 720.--

---------------------------

Summa Dollar 137,520.--

~Recapitulation.~

Civil-Liste Summa Dollar 148,500.--

Beständige Bewilligungen „ „ 21,800.--

Legislatur und das „Privy“-Council „ „ 25,300.--

Gerichtliches Departement „ „ 122,125.--

Departement der auswärtigen

Angelegenheiten „ „ 259,766.50

Departement des Innern „ „ 2,174,925.36

Departement der Finanzen „ „ 353,880.--

Departement des Generalrechtsanwaltes „ „ 319,300.--

Bureau des öffentlichen Unterrichtes „ „ 137,520.--

------------------------------------

Summa Summarum Dollar 3,563,116.86

Gleichwie vorgehend übersetzter Wortlaut einiger Gesetze, einen

sprechenden Beweis der socialen Entwickelung des Reiches geben, so

soll folgende statistische Uebersicht einiger offiziell festgestellten

Angaben jährlicher Import- und Exportbeträge des Königreichs von 1848

bis incl. 1882, einen gleichfalls sprechenden Beweis der auffallend

gründlichen Entwicklung des Handels und der Produktivität des Landes

geben.

Es fehlen die Angaben einiger Jahre, die ich nicht erlangen konnte,

die fehlenden jedoch von 1868 bis 1878 und von 1862 bis 1868, sollen

im Allgemeinen eine progressive Zunahme erwiesen haben, daher die

fehlenden Feststellungen, dem Eindrucke des Ueberblickes keinen Einhalt

thun.

Das Jahr 1848 ergab einen ~Import~ von Dollar 605,618,73

„ „ „ „ „ ~Export~ „ „ 518,870.40

Das Jahr 1851 ergab einen ~Import~ von „ 1,823,821.68

„ „ „ „ „ ~Export~ „ „ 691,931.49

Die Jahre 1851 bis 1862 waren in

stetem Wechsel.

Das Jahr 1862 ergab einen ~Import~ von „ 998,239.67

„ „ „ „ „ ~Export~ „ „ 576,541.87

Das Jahr 1868 ergab einen ~Import~ „ „ 1,800,046.18

„ „ „ „ „ ~Export~ „ „ 1,898,215.63

Das Jahr 1878 ergab einen ~Import~ von Dollar 3,046,369.70

„ „ „ „ „ ~Export~ „ „ 3,548,471.84

Das Jahr 1879 ergab einen ~Import~ „ „ 3,742,978.39

„ „ „ „ „ ~Export~ „ „ 3,717,817.97

Das Jahr 1881 ergab einen ~Import~ „ „ 4,547,978.64

„ „ „ „ „ ~Export~ „ „ 6,855,436.56

Das Jahr 1882 ergab einen ~Import~ „ „ 4,974,510.01

„ „ „ „ „ ~Export~ „ „ 8,299,016.70

1883 den 12. Februar fand die formelle Krönung des Königs Kalakaua

statt. Das schmucke neue „Jolani“-Palais, obgleich noch unvollendet --

zu dieser Festlichkeit jedoch glanzvoll geschmückt -- wurde zur ersten

formellen Krönung eines Königs von Hawaii benutzt.

Das Palais heisst „Jolani“ und bedeutet „Aufgang zum Himmel“ und soll,

wie man sagt, unter die schönsten und wohnlichsten Palais gezählt

zu werden das Recht haben, wird aber bis zu seiner Vollendung 1/2

Million Dollar, vielleicht noch mehr gekostet haben. Es ist für das

kleine Königreich zu prunkvoll erbaut; doch auch im Kleinen findet

sich oft Grosses. Einen Beweis hierzu hat der so auffallend sich

entwickelnde Export des Inselreichs gezeigt. Daher wird vielleicht

dieses glanzvolle Palais zu noch auffallenderer Entwicklung des Reiches

dienen und sozusagen, das Land anspornen, durch eine noch effektvollere

Produktivität, sich zum Glanzpunkt seines königlichen Palastes zu

erheben und die bestehende Differenz auszugleichen.

Die Krönung des Königs Kalakaua, des 7. Königs des Inselreiches, fand

unter einem 25 Fuss im Durchmesser octogonalen Pavillon statt, der

dem Palais gegenüber zu diesem Zwecke erbaut und mit den Namenszügen

der seither regierenden Könige von Hawaii, Palmenzweigen, Fahnen

und Standarten verschiedener Länder, Kränzen, Blumen und Bänder

geschmückt war. Die Krönung fand mit allen gebräuchlichen Ceremonien

anderer Länder und einigen nationalen Gebräuchen, in Gegenwart einer

zahlreichen und zwar enthusiasmirten Menge der Bewohner der Inseln und

ausländischer Gäste und unter dem Donner der „Salute“ seitens der

Schiffe im Hafen und der Geschütze auf dem Lande statt.

1883 den 14. Februar wurde das Standbild Kamehámehás I. gegenüber

der „Alliiolani“-Halle in Gegenwart des Königs und einer zahlreichen

Versammlung und unter dem gediegenen Vortrage der Rede des Ministers

Gipson und des Ministers Kapéna, unter den vollendeten Klängen des

nationalen Orchesters unter der vortrefflichen Leitung des berühmten

Herrn Berger und unter den begeisterten Hochrufen der Bevölkerung,

enthüllt.

1883 den 24. Mai starb in Kailúa auf der Insel Hawaii die Letzte der

Nachkommen Kamehámehás I., die Grosstochter desselben, die Schwester

der Könige Kamehámehá IV. und V., Ihre Hoheit Ruth Keelikoláni. Sie war

den 9. Februar 1818 geboren.

Die bisherige Regierungszeit des Königs Kalakaua -- vom Tage seiner

Thronbesteigung an gerechnet bis zur Gegenwart -- war und ist reich

an administrativen und organisatorischen Eventualitäten und höchst

rühmlich in der Entwickelung des Landes, jedoch glücklicherweise für

das Land arm an lärmschlagenden politischen Ereignissen; sogar das

unruhige vulkanische Element der Inseln war gleichwie gebannt ruhig

geblieben und half seinerseits -- natürlich ohne es zu wollen -- der

ruhigen Entwicklung des Landes. Ich schliesse mich daher der Ruhe an

und beende meine Arbeit mit einer Charakteristik des gegenwärtigen

Königs von Hawaii und seiner Regierungsweise.

König Kalakaua ist von mittlerer Grösse, starkem Schulterbau,

sehr angenehmen, ausdrucksvollen Gesichtszügen der sogenannten

„polynesischen“ Race, mit einem höchst lebendigen, prüfenden Auge

und tiefbraunem Teint. Ein stets wohlwollendes, herzliches Benehmen

spricht aus seinem ganzen Wesen, welches frei von allem Stolz, von

jeglicher überragen wollender Geberde ist. Eine freie selbstbewusste

Zwanglosigkeit verleiht ihm alle Eigenschaften eines Gentlemans. Sein

ganzes Auftreten ist einfach, seine Toilette im Einfachen gewählt

und am liebsten weiss. Die Schmucksachen, die er trägt, sind kaum

bemerkbar, aber geschmackvoll. Der englischen Sprache ist er aus dem

Grunde (amerikanisch) mächtig. Wohl unterrichtet in den allgemeinen,

den politischen und militärischen Wissenschaften, ist er der Verfechter

und schaffende Geist der nationalen Erziehung und der Lehranstalten in

seinem Reiche. Selbst Musiker und Freund und Kenner der Musik, wirkt er

mit allen Kräften dahin, die Talente seiner für Poesie und Musik höchst

empfänglichen Nation zu entwickeln und hat hierin glanzvolle Resultate

erzielt; seine nur aus Eingeborenen bestehende Militärkapelle unter der

Leitung eines deutschen hervorragenden Musikers, Herrn Berger, ist eine

überraschend vorzügliche in ihren Leistungen. Freund des gemüthlichen

gesellschaftlichen Verkehres, sittlich, Feind des Uebermasses, Freund

des regelmässigen Lebens, kann er nicht nur jedem seiner Unterthanen,

sondern Jedermann als Beispiel dienen. Ausgestattet mit einer

vollendeten Gabe das Gute vom Schlechten zu unterscheiden, energisch,

wo er glaubt, für das Wohl seines Landes und Volkes auftreten zu

müssen, gütig und nachgiebig, wenn er der Ueberzeugung ist, dass es

nicht schaden kann, bildet er -- glaube ich behaupten zu dürfen --

durch diese Eigenschaften das Modell eines constitutionellen Monarchen.

Der Charakter Sr. Majestät Kalakaua I. ist der eines energischen

Staatsmannes, verbunden mit dem eines klugen, ruhigen Geschäftsmannes

und demjenigen eines wahren Philanthropen. Nicht den Schein sucht sein

dem Lande wohlwollender Geist, nicht den Ruhm seine hervorragende

Handlung, sondern nur vortheilhafte Resultate für das Wohl seines

Landes. In seiner Regierungsweise ist er ein treu constitutioneller

König und hat es verstanden, trotz der Constitution und ohne in

irgend einer Weise die ihm von der Constitution gestellten Grenzen

seiner Machtbefugniss zu überschreiten, mit fester Hand die Zügel

der Regierung selbst zu führen und zugleich treu dem Leitfaden der

Constitution zu folgen. Er hat es verstanden, fast unbemerkt zum

Erstaunen Vieler, den bei Beginn seiner Regierung regen Geist, einer

dem Wohle des Landes drohenden Opposition zu verscheuchen, indem

er sich mit thatkräftigen, pflichttreuen Männern umgeben hatte,

die ihm halfen, für das Wohl seines Landes und seiner Nation und

nicht nur allein für das Wohl gewisser Bürger und Ansiedler fremder

Nationalitäten -- wie es früher der Zwang erheischte -- zu regieren.

Das Hauptstreben seiner Regierung liegt gegenwärtig in der Entwickelung

des Wohlstandes des Landes und namentlich in der Wiederbevölkerung der

Inseln.

Mit dem aufrichtigen Wunsche, dass der König Kalakaua zur Erfüllung

seiner sich gestellten Aufgaben sich eines langen Lebens zu erfreuen

habe, schliesse ich mit den Worten: Glücklich ist der Staat, dessen

König gerecht und weise ist!

Druck von W. Schuwardt & Co. (H. Hallberg), Leipzig.

Verlag der K. Hofbuchhandlung Wilhelm Friedrich in Leipzig.

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und seine Entdeckungsreisen

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Sauer_, gr. 8°. eleg. br. _M_ 9.--, gbd. _M_ 10.50.

„ IV. +Geschichte der englischen Litteratur+ von _Eduard

Engel_. gr. 8°. eleg. br. _M_ 10.--, gbd. _M_ 11.50.

„ V. +Geschichte der deutschen Litteratur+ von _Franz Hirsch_.

1. Abthlg. ~Das Mittelalter~. gr. 8°. eleg. br. _M_ 5.00,

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„ VI. 2. Abthlg. +Geschichte der neugriechischen Litteratur+

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End of Project Gutenberg's Die Sandwich-Inseln, by Reinhold Anrep-Elmpt

Die Sandwich-Inseln, oder das Inselreich von Hawaii. · 第 4 / 4 章