der Regierung von Hawaii, die Summe von 1000 Dollar auszahlen und
einen Bond dem Minister des Innern im Betrage von ebenfalls 1000
Dollar mit einer vom Minister gebilligten Sicherheit ausstellen.
~Section~ 16. Letzterwähnte Licenz soll den Inhaber
berechtigen, per Flasche und per Glas in den Verkaufslokalitäten
selbst, spirituöse Flüssigkeiten nach Belieben täglich -- mit
Ausnahme des Sonntags -- von 5 Uhr bis 11 Uhr Abends, zu verkaufen.
~Section~ 17. Der Minister des Innern soll die Befugniss
haben und verpflichtet sein, mit der Genehmigung des Königs im
Conseil die Grenzen festzustellen, in denen Diejenigen, die
eine Licenz laut den Bestimmungen dieses Aktes erhalten haben,
ihre Geschäfte machen dürfen und die Veröffentlichung solcher
Bestimmungen veranlassen. Er soll in der Licenz das Haus, die
Bude oder den Platz benennen, wo der Besitzer einer Licenz sein
Geschäft eröffnen darf. Eine solche Licenz ist nicht transferabel,
daher eine andere Person als der Besitzer selbst, nicht berechtigt
ist, auf Grund derselben das Geschäft zu führen; auch ist der
Besitzer nicht berechtigt, an einem anderen Platze als dem durch
die Licenz bestimmten, das Geschäft zu eröffnen; es sei denn,
dass Se. Majestät im geheimen Conseil eine Veränderung der Grenzen
befiehlt, in denen die spirituösen Flüssigkeiten alsdann verkauft
werden können, und werden alsdann diese Veränderungen, der laut
diesem Akte ausgereichten Licenz, angepasst. Für den Fall, dass Se.
Majestät im Conseil, den Minister des Innern autorisirt, Licenzen
zum Verkauf von spirituösen Flüssigkeiten ausserhalb der Grenzen
der Stadt Honolulu zu gewähren und auszustellen, so sollen die
Sporteln für solche Licenzen, gleich denen in der Section, 15
dieses Aktes bestimmten sein.
~Section~ 18. Die Art des Verkaufs von spirituösen
Flüssigkeiten soll im Wortlaute der Licenz genau bestimmt und
regulirt sein und der Minister des Innern möge hierzu in der
Licenz, definirte Regeln und Regulationen, an die sich die
Verkäufer zu halten haben, vorschreiben.
„Jede Licenz, die den Verkauf in Lokalitäten ausserhalb der Grenzen
der Stadt Honolulu autorisirt, berechtigt nicht den Verkäufer, den
Genuss der verkauften spirituösen Flüssigkeiten in der Lokalität
selbst, den Käufern zu gestatten.“
~Section~ 19. Jede Person, die laut diesem Akt um eine Licenz
nachsucht, ist verpflichtet, vor Empfang einer solchen einen vom
Minister des Innern gebilligten Bond in folgender Form auszustellen:
„Hiermit sei Allen und Jedermann bekannt, dass wir .....
hauptsächlich und ..... als Cavent, vor dem Minister des Innern uns
verpflichtet und verbindlich zu einer Strafsumme von... Dollar
gesetzlichem Gelde gemacht haben, die auf unser gemeinschaftliches
und persönliches Eigenthum erhoben werden soll, im Falle die
nachfolgend benannten Bedingungen nicht erfüllt werden.
Für die richtige und volle Auszahlung derselben verpflichten wir
uns gemeinschaftlich und einzeln für unsere Erben, Executoren,
Administratoren und Assinienten.
Besiegelt mit unseren Siegeln und datirt den ... Tag des ....
18... Die Bedingungen dieser Obligation sind folgende: dass der
Unterzeichnete ..... an diesem Tage um eine Licenz zum Verkauf
von spirituösen Flüssigkeiten in Uebereinstimmung mit dem am ...
Tage des .... 18... bestätigten Gesetze unter dem Titel „„Ein
Akt zur Regelung des Verkaufes von spirituösen Flüssigkeiten““
nachgesucht und alle gesetzlichen Verpflichtungen hierzu erfüllt
hat und dass demselben die Licenz zum Verkauf von spirituösen
Flüssigkeiten für die Dauer eines Jahres vom unterzeichneten Tage
an gerechnet, ausgefertigt worden ist. Im Fall nun während der
Dauer der Licenz der benannte .... keiner Lehensuntreue, keines
Meineides, oder anderen ehrlosen Vergehens gegen die Gesetze
oder die gesetzlichen Staatseinnahmen, oder eines Vergehens
demzufolge laut den Licenzstatuten der Verfall der Licenz bestimmt
worden ist, sich schuldig gemacht hat, so soll diese Obligation
als erledigt zu betrachten sein. Im entgegengesetzten und zwar
bewiesenen Falle soll durch den Urtheilsspruch eines Distrikts-
oder Polizeimagistrates -- ohne Zuziehung der Geschworenen -- die
im Bond erwähnte Strafsumme verwirkt und die dem benannten ......
an diesem Tage bewilligte Licenz als verfallen betrachtet sein.
Gezeichnet mit unserer Hand und unseren Siegeln am unterzeichneten
Tage und Jahre. in Gegenwart des.........“
~Section~ 20. Nach dem Uebertreten irgend einer der
Verpflichtungen des Bonds, soll es die Pflicht des Ministers
des Innern sein, den betreffenden Bond zur Massnahme gegen die
Aussteller desselben, d. h. des Prinzipals, so auch des Caventen
und alle die Uebertretung betreffenden Informationen, dem
Generalrechtsanwalt des Königreichs zu übermitteln.
~Section~ 21. Der Minister des Innern soll in das Buch der
Licenzen die Namen sämmtlicher mit Licenzen versehener Verkäufer
spirituöser Flüssigkeiten im Königreiche, nebst Angabe ihrer
Wohnungen, den Charakter der ihnen verabfolgten Licenz, den Betrag
der von ihnen eingezahlten Licenzsporteln und das Datum der
Licenzausstellung eintragen.
~Section~ 22. Es soll ungesetzlich sein, eine Licenz zum
Detailverkauf spirituöser Flüssigkeiten für ein Haus oder
eine Lokalität auszustellen, wo ein anderes Geschäft als ein
Victualiengeschäft sich befindet, oder in unmittelbarer Verbindung
mit einem anderen Geschäftshause oder anderer Geschäftslokalität,
ausser Victualiengeschäfte, steht.
~Section~ 23. Falls irgend eine Person mit Ausnahme des
Agenten oder Dieners einer Licenzperson, im Königreiche über
spirituöse Flüssigkeiten verfügt, oder solche verkauft, oder es
anderen Personen gestattet, über spirituöse Flüssigkeiten zu
verfügen, oder solche im Königreiche zu verkaufen, ohne vorher
eine Licenz laut diesem Akte gelöst zu haben, soll dieselbe zu
einer Geldstrafe von 100 bis 500 Dollar und für jede wiederholte
Uebertretung zu einer Gefängnissstrafe bei harter Arbeit auf eine
Dauer von 3 bis 6 Monaten und einer erneuerten Geldstrafe von 500
Dollar, verurtheilt werden.
~Section~ 24. Im Fall der Inhaber solcher Licenz, einer Person
gestattet, in der respect. Verkaufslokalität oder zu derselben
gehörenden Räumlichkeit, ein ungesetzliches Spiel zu spielen,
oder ungesetzlich sich zu belustigen, oder Jemandem gestattet, am
Sonntag Billard oder irgend ein anderes Spiel in den betreffenden
Lokalitäten zu spielen, oder prostituirten, trunkenen oder anderen
unordentlichen Personen den Einlass in seine Lokalitäten gewährt,
so soll derselbe für ein jedes solches Vergehen, mit einer
Geldstrafe bis 100 Dollar bestraft werden.
~Section~ 25. Der Inhaber einer Licenz, der am Sonntag
spirituöse Flüssigkeiten verkauft oder es gestattet, in seinem
Verkaufshause oder -Lokalität solche am Sonntag zu trinken,
soll einer Geldstrafe bis 200 Dollar unterworfen werden.
Diese Verordnung soll jedoch nicht massgebend für seine
bonafide-Kostgänger und Miethbewohner des Hauses sein, denen er das
Uebliche zu den Mahlzeiten verabfolgen darf.
~Section~ 26. Im Falle irgend ein Inhaber einer laut diesem
Akt ausgestellten Licenz, im Verlaufe von 12 Monaten 2 Mal
eines derartigen Vergehens gegen die Vorschriften dieses Aktes
überführt und vom Richter als schuldig erklärt worden ist, so
soll der Richter ihn seiner Licenz als verlustig erklären, und
es soll alsdann die Pflicht des Generalrechtsanwaltes sein, die
erforderlichen Massregeln zur ferneren gerichtlichen Belangung des
Schuldigen und zur Erlangung der Strafsumme des ausgestellten Bonds
zu treffen. Ein solcher Schuldiger verliert alsdann sein Recht und
die Fähigkeit für immer, unter ~diesem~ Akte eine Licenz zu
erhalten.
~Section~ 27. Der Inhaber einer Licenz darf weder in seinem
Geschäftshause, noch in den dazu gehörigen Räumlichkeiten,
spirituöse Flüssigkeiten einer Person verabfolgen, die in einem
angetrunkenen Zustande sich befindet und verfällt für ein jedes
Vergehen dieser Art in eine Geldstrafe von 50 bis 100 Dollar und
im Fall eine derartige angetrunkene Person sich länger als drei
Stunden in jenen Lokalitäten aufhält, so unterliegt der Inhaber der
Licenz einer gleichen Geldstrafe.
~Section~ 28. Der Inhaber einer Detailverkaufslicenz darf
die Schulden einer Person die durch Verabfolgung spirituöser
Flüssigkeiten in seiner Lokalität durch Trinken an Ort und Stelle
entstanden, nicht gerichtlich einzutreiben suchen, hat jedoch
das Recht, den schuldigen Betrag von Personen zu fordern und
solche vor Gericht zu belangen, denen er als bonafide-Kostgängern
oder Miethwohnern seines Lokales, zu den Mahlzeiten spirituöse
Flüssigkeiten verabreicht hat.
~Section~ 29. Im Falle der Inhaber einer Detailverkaufs-Licenz
anstatt Geld, Bankscheine oder Geldanweisungen ein Pfand für
verabreichte spirituöse Flüssigkeiten oder für irgend eine
Belustigung des Hauses fordert oder empfängt, so unterliegt
derselbe einer Geldstrafe bis zu 50 Dollar.
~Section~ 30. Im Falle der Inhaber einer Licenz der
Lehensuntreue, des Meineides, irgend eines ehrlosen Verbrechens
oder des Vergehens der Beeinträchtigung der gesetzlichen Einkünfte
des Staates sich schuldig erwiesen hat oder im Falle derselbe
einer Person die Verwaltung, die Oberaufsicht oder die Leitung
seines Geschäftes auf länger denn 40 nach einander folgende Tage
im Jahre -- ohne eine vorhergegangene Erlaubniss des Ministers des
Innern -- während seiner Abwesenheit übertragen hat, oder im Falle
er als Leiter des Geschäftes -- ob er selbst anwesend oder nicht --
eine Person hält, die keine Licenz gelöst, oder es zulässt, dass
ein solches Haus verfällt oder in Unordnung geräth, so soll in
Folge einer Klage und der erforderlichen Beweise von einem solchen
Vergehen, laut dem Gutachten eines Distrikts- oder Polizeirichters
in der laut Liste 2 angegebenen Form, der betreffende Richter
die Licenz als verwirkt erklären und die Schliessung eines
solchen Hauses befehlen. Im Falle jedoch ein solches Haus durch
Feuersbrunst oder Sturm oder durch eine andere Ursache, wo die
Controle des Inhabers der Licenz nicht schuldig, verfallen oder
in Unordnung gerathen ist, so wird das Recht der Licenz, für
einen eventuellen Zeitraum, bis zur Wiederrestaurirung desselben,
aufrecht erhalten.
~Section~ 31. Im Falle die mit einer Licenz versehene Person
gefälschte spirituöse Flüssigkeiten verkauft, oder solche zum
Verkauf ausbietet, so soll dieselbe für jedes derartige Vergehen
einer Geldstrafe von 100 bis 500 Dollar verfallen. Zur Analysirung
der spirituösen Flüssigkeiten, ist ein jeder Richter -- in Folge
einer beeidigten Anklage und einer Deposition von 5 Dollar für
die Kosten der Analyse von Seiten des Klägers -- autorisirt die
resp. Flüssigkeiten unter Beschlag zu legen und durch eine hierzu
competente Persönlichkeit analysiren zu lassen. Die Kosten einer
solchen Analyse sollen einen Theil der Geldstrafe, den der Richter
dem Schuldigen auferlegt, bilden.
~Section~ 32. Jeder Distriktsrichter, Ordnungsrichter,
Ordnungsrichteradjunkt, Sheriff, dessen Stellvertreter oder jeder
Constabler darf spirituöse Flüssigkeiten mit Beschlag legen
und abnehmen, wo er gerechten Verdacht hegt, dass solche auf
Landstrassen, Fusswegen, in Stiefeln, in Zelten, in Buden oder
Schuppen, in Booten oder Schiffen oder wo und auf welche Art es
immer sei, durch Personen ohne Licenzen zum Verkaufe heimlich
transportirt werden. Dasselbe gilt von allen zum Trinken und
Messen der spirituösen Flüssigkeiten erforderlichen Geschirren
und Utensilien, allen Karren -- Bierkarren und anderem Fuhrwerk
--, allen Pferden und anderen Thieren, die zum Transport
gebraucht worden, sowie allen Booten und anderen Schiffen die
zur Beförderung jener gedient haben. Ein jeder Richter darf auf
den vereidigten Beweis des betreffenden Vergehens hin, je nach
seinem Gutachten, den Schuldigen einer Geldstrafe bis zu 250
Dollar und einer Gefängnissstrafe mit harter Arbeit bis zu 3
Monaten unterwerfen. Die abgenommenen spirituösen Flüssigkeiten,
die Geschirre und Utensilien derselben, alle Karren, Bierkarren,
Fuhrwerke, Pferde oder andere Thiere, alle Boote und Schiffe,
die zum Transport derselben benutzt worden, soll der betreffende
Richter als verfallen erklären und den Befehl zur Versteigerung
derselben erlassen und mit dem Ertrag nach Abzug der Kosten laut
den Vorschriften der Gesetze verfügen. Es wird ferner ausserdem
noch bestimmt, dass in allen Fällen, wo spirituöse Flüssigkeiten
transportirt werden, oder auf dem Wege des Transports von einem
Ort zum andern sind, die Beweisführung, dass solche spirituöse
Flüssigkeiten nicht zum Verkaufe transportirt werden, dem Führer
eines solchen Transportes auferlegt werde.
~Section~ 33. Jede Person, die, ohne im Besitz einer Licenz
zu sein, ein Schild, eine Aufschrift, eine Bemalung oder andere
Zeichen an seinem Hause oder in der Nähe desselben, oder an irgend
einem Orte einen eingerichteten Schänktisch, oder Flaschen oder
Fässer in einer Art und Weise ausstellt, dass anzunehmen ist, dass
spirituöse Flüssigkeiten in seinem Hause oder dem betreffenden
Orte verkauft oder ausgeschänkt werden, oder falls in solchen
Lokalitäten mehr spirituöse Flüssigkeiten vorhanden als für den
vernünftigen Privatgebrauch der Insassen erforderlich ist, soll
auf Grund des prima-facie-Beweises eines ungesetzlichen Verkaufs
von spirituösen Flüssigkeiten, als schuldig nach den Vorschriften
dieses Aktes bestraft werden.
~Section~ 34. Infolge der beeidigten Information einer
Person an irgend einen Polizei- oder Distriktsrichter, dass
sie im Glauben, dass irgend eine Person ohne Licenz spirituöse
Flüssigkeiten an irgend einem Orte oder in irgend einem Hause
verkauft, so soll der resp. Richter einem Constabler den Befehl
ertheilen, ein solches Haus oder ein solches Lokal zu durchsuchen
und alle hier und da vorgefundenen spirituösen Flüssigkeiten
und alle zu diesen gebrauchten Geschirre zu nehmen oder unter
Beschlaglegung zu bewahren, bis der Eigenthümer vor dem Richter
-- um solche spirituöse Flüssigkeiten und Geschirre derselben
von der Beschlagnahme zu befreien -- demselben die Mittheilung
gemacht, von wo er sich dieselben angeschafft hat. Falls eine
solche Person ihrer Citirung nicht Folge leistet oder im Falle es
dem Richter erscheinen sollte, dass solche spirituöse Flüssigkeiten
an dem qu. Orte oder qu. Hause zu ungesetzlichem Verkauf oder
Verfügen vorhanden gewesen, so soll derselbe jene Flüssigkeiten
nebst Geschirren als verfallen erklären und zur öffentlichen
Versteigerung verurtheilen. Nach Zahlung der Unkosten einer solchen
Versteigerung sollen die erforderlichen Strafmassregeln gegen den
Schuldigen laut den Vorschriften dieses Aktes vollzogen werden.
~Section~ 35. In allen Verfahren gegen Personen, die ohne
eine Licenz spirituöse Flüssigkeiten verkauft oder zu verkaufen
gestattet haben, sollen solche Personen, solange sie nicht während
des Verhörs eine Licenz vorgewiesen, als zu dem Spirituosen-Verkauf
unberechtigte angesehen werden.
~Section~ 36. Die Verabfolgung von spirituösen Flüssigkeiten
durch irgend eine Person in einem Hause, oder an einem Orte soll
zur Feststellung der Ueberführung -- dass solche spirituöse
Flüssigkeiten für Geld oder andere Entschädigungen verabreicht
worden sind -- als genügender prima-facie-Beweis gelten, wenn
nicht Gegenbeweise gestellt werden, die das betreffende Recht
einräumen.
~Section~ 37. Jeder Gatte, jede Frau, jedes Kind, jeder
Verwandte, jeder Aufseher, Angestellter oder jede andere Person,
die durch eine angetrunkene Persönlichkeit oder durch die Folgen
davon persönlich oder in ihrem Eigenthum verletzt worden ist, oder
selbst angetrunken Andere verletzt hat, soll als verletzt oder
benachtheiligt das Recht haben, in eigenem Namen einzeln oder
summarisch gegen den resp. Verkäufer der spirituösen Getränke,
die die Berauschung der betreffenden Personen verursacht haben
zu verklagen und eine Entschädigung von demselben zu fordern.
Eine verheirathete Frau soll gleich einer unverheiratheten Frau
berechtigt sein, ihre Klage selbst einzureichen, dieselbe zu
controliren und über die empfangene Entschädigung zu disponiren.
Alle Entschädigungen der Unmündigen unter diesem Akte, sollen laut
der Entscheidung des resp. Gerichtshofes entweder dem Unmündigen
selbst oder deren Eltern, Vormündern oder nächsten Freunden für
dieselben ausgezahlt werden.
~Section~ 38. Die in vorhergehender Sektion erwähnten
Entschädigungsklagen können vor jedem competenten Gerichtshofe des
Königreichs verhandelt werden.
~Section~ 39. Eine öffentliche Versteigerung von spirituösen
Flüssigkeiten darf in keinem Hause und an keinem Orte, ohne
vorhergegangene Lösung einer Licenz stattfinden. Ein jeder
Versteigerer oder jede Person, die diese Vorschrift übertritt,
verfällt den früher erwähnten Strafen für Verkauf spirituöser
Flüssigkeiten ohne Licenz, mit Ausnahme der Versteigerung von
spirituösen Flüssigkeiten unter Probestempel („bond by sample“),
wenn der Besitzer derselben regelrecht zum Verkaufe solcher,
mit einer resp. Licenz versehen ist, desgleichen bei Fällen, wo
der Minister des Innern einen gesetzlich berechtigten Auktionär
autorisirt, spirituöse Flüssigkeiten die Privateigenthum sind, oder
die nicht zum Profit eines Handelsgeschäftes verkauft werden, zu
veräussern.
~Section~ 40. Jede Person, die angetrunken in eine für den
Verkauf von spirituösen Flüssigkeiten berechtigte Lokalität
eintritt, oder in derselben sich angetrunken hat und auf die
Aufforderung des Inhabers der Lokalität oder seines Stellvertreters
dieselbe nicht verlässt, soll durch einen Constabler ohne Weiteres
arretirt und nach Ueberführung ihres Vergehens mit einer Geldbuse
von 10 Dollar bestraft werden.
~Section~ 41. Eine jede Person, die zu den gesetzlich
verbotenen Stunden, oder an Sonntagen, trinkend in einer
licenzirten Lokalität gefunden wird, soll derselben Strafe, der der
Inhaber eines solchen Lokales für das Offenhalten desselben während
einer verbotenen Zeit unterliegt, anheimfallen, und zugleich von
einem Constabler oder durch einen Beamten des Ordnungsgerichtes
arretirt werden.
~Section~ 42. Eine jede Person, die in das Königreich
spirituöse Flüssigkeit ohne -- laut diesem Akt vorgeschriebener --
Licenz importirt und solche nicht zu seinem eigenen persönlichen
Gebrauch bestimmt sind, verfällt nach Ueberführung ihres Vergehens
vor einem Polizei- oder Distriktsgericht, einer Geldstrafe von 500
Dollar, oder einer Gefängnissstrafe bei harter Arbeit auf die Dauer
von 2 Jahren.
~Section~ 43. Dieser Akt wird in Kraft treten und Gesetz den
1. Oktober 1882 und bleibt wirksam bis zum 1. Januar 1885. --
Den 7. August 1882 wurde von der legislativen Versammlung
folgender Akt mit der Bestätigung des Königs zur „Feststellung der
Regierungsbewilligungen für das Biennium“, dessen Ende der 31. Tag des
März 1884 ist, wie folgend zum Gesetz erhoben:
~Section~ 1. Folgende Summen, die einen Betrag von 3,563,116
Dollar 86 Cent. ausmachen, sind aus den Geldern des Staatsschatzes
für den Gebrauch der fiscalen Biennalperiode die den 1. April 1882
beginnt und den 31. März 1884 endet, bewilligt und wie folgt
auszuzahlen:
~Civil-Liste.~
Sr. Majestät Privat-Casse und königlichem Staat Dollar 50,000
Ihrer Majestät der Königin „ 16,000
Ihrer kgl. Hoheit der mutmasslichen Thronerbin „ 16,000
Ihrer kgl. Hoh. der Prinzess Likelike „ 12,000
Ihrer kgl. Hoh. der Prinzess Kaiualáni „ 5,000
Sr. Majestät Kammerherrn und Sekretair „ 7,000
Für königl. Haushaltungskosten „ 20,000
Für Sr. Majestät Reise um die Welt „ 22,500
------------------------
Summa: Dollar 148,500
~Beständige Bewilligungen.~
Ihrer Maj. der Königin-Wittwe Emma Dollar 16,000
Sr. Excellenz P. Kanóa „ 2,400
Henry S. Swinton „ 600
H. Kuiheláni „ 1,200
J. P. E. Kaháleáahú „ 400
Nihóa Kipi „ 600
Mrs. P. Nahaolelua „ 600
-----------------------
Summa: Dollar 21,800
~Legislatur und das „Privy-Council“.~
Ausgaben der Legislatur von 1882 Dollar 25,000
Sekretär des „Privy-Council“ „ 200
Zufällige Ausgaben des „Privy-Council“ „ 100
------------------------
Summa: Dollar 25,300
~Das gerichtliche Departement.~
Gehalt des Oberrichters und Kanzlers Dollar 12,000
Gehalt des ersten Richters des Obergerichtes „ 10,000
Gehalt des zweiten Richters des Obergerichtes „ 10,000
Gehalt des 1. Clerk des Obergerichtes „ 6,000
Gehalt des 2. Clerk des Obergerichtes „ 3,800
Gehalt des Bibliothekar und Copisten des
Obergerichtes „ 1,500
-----------------------
Latus Dollar 43,300
Transport Dollar 43,300
Gehalt des Dolmetschers des Obergerichtes
und der Polizeigerichte „ 4,000
Gehalt des Bezirksrichters (Maui) „ 4,000
Dessen Reisekosten „ 200
Gehalt des Bezirksrichters (Hilo und Kau
der Insel Hawaii) „ 2,000
Gehalt des Bezirksrichters (Kohála und Kóna
der Insel Hawaii) „ 2,000
Gehalt des Bezirksrichters (der Insel Kauai) „ 4,000
Gehalt des Polizeirichters (Honolulu der Insel Oahú) „ 6,000
Gehalt des Polizeirichters (Hilo der Insel Hawaii) „ 2,400
Gehalt des Polizeirichters (Lahaina der Insel Maui) „ 2,000
Gehalt des Polizeirichters (Wailúku der Insel Maui) „ 2,400
Gehalt des Distriktsrichters (Nord-Hilo der
Insel Hawaii) „ 800
Gehalt des Distriktsrichters (Puna der Insel Hawaii) „ 800
Gehalt des Distriktsrichters (Kau der Insel Hawaii) „ 1,200
Gehalt des Distriktsrichters (Nord-Kona der
Insel Hawaii) „ 800
Gehalt des Distriktsrichters (Süd-Kohála der
Insel Hawaii) „ 800
demselben Bilance des ihm schuldigen Gehaltes „ 75
Gehalt des Distriktsrichters (Nord-Kohála der
Insel Hawaii) „ 1,600
Gehalt des Distriktsrichters (Süd-Kóna der
Insel Hawaii) „ 800
Gehalt des Distriktsrichters (Kamakuá der
Insel Hawaii) „ 1,200
Gehalt des Distriktsrichters (Honuaúla der
Insel Hawaii) „ 800
------------------------
Latus Dollar 81,175
Transport Dollar 81,175
Gehalt des Distriktsrichters (Makawaó der Insel Hawaii) „ 1,200
Gehalt des Distriktsrichters (Hana der Insel Hawaii) „ 1,000
Gehalt des Distriktsrichters (der Insel Lanaï) „ 600
Gehalt des Distriktsrichters (der Insel Molokai) „ 1,000
Demselben für Reisekosten „ 50
Gehalt des Distriktsrichters (Ewa der Insel Oahú) „ 800
Gehalt des Distriktsrichters (Waianae der Insel Oahú) „ 800
Gehalt des Distriktsrichters (Waialúa der Insel Oahú) „ 800
Gehalt des Distriktsrichters (Koólaúlóa der Insel Oahú) „ 800
Gehalt des Distriktsrichters (Koólaúpóko der Insel Oahú)„ 1,200
Gehalt des Distriktsrichters (Hanalae der Insel Kauai) „ 1,000
Gehalt des Distriktsrichters (Kawaihau der Insel Kauai) „ 800
Gehalt des Distriktsrichters (Lihúe der Insel Kauai) „ 1,000
Gehalt des Distriktsrichters (Kolóa der Insel Kauai) „ 800
Gehalt des Distriktsrichters (Waiméa der Insel Kauai) „ 800
Gehalt des Clerk des zweiten Gerichtsbezirkes „ 600
Gehalt des Clerk des dritten Gerichtsbezirkes „ 1,000
Gehalt des Clerk des vierten Gerichtsbezirkes „ 400
Auslagen der „Supreme-court“ „ 4,000
Auslagen für Zeugen in Criminal-Fällen laut
Bewilligungen des präsidirenden Richters „ 1,500
Auslagen des zweiten Gerichtsbezirkes „ 2,800
Auslagen des dritten Gerichtsbezirkes „ 3,000
Auslagen des vierten Gerichtsbezirkes „ 1,200
-----------------------
Latus Dollar 108,325
Transport Dollar 108,325
Zum Ankauf von Gesetzbüchern „ 500
Schreibmaterial etc. der Gerichtshöfe „ 1,500
Für Uebersetzung und Druck der 4 Gesetzbände „ 5,000
Gehalt des Clerk des Polizeigerichts in Honolulu „ 2,400
Gehalt des chinesischen Dolmetschers und Uebersetzers „ 2,400
Gehalt des Aufsehers des gerichtlichen Departements „ 2,000
-----------------------
Summa Dollar 122,125
~Departement der auswärtigen Angelegenheiten~.
Gehalt des Ministers Dollar 12,000.--
Gehalt des Sekretairs „ 6,000.--
Auslagen für ausländische Agenten „ 3,000.--
Zur formellen Krönung des Königs „ 10,000.--
Zum Empfang ausländischer offizieller Gäste zur
Krönung „ 20,000.--
Auslagen für ausländische Gesandtschaften „ 25,000.--
Dem ausserordentlichen Gesandten und bevollmächtigten
Minister in Washington „ 12,000.--
Für ausserordentliche Ausgaben der Legation
in Washington „ 5,000.--
Zur Unterstützung und Rückkehr eingeborener
Hawaiier aus dem Auslande „ 1,500.--
Botenlohn „ 1,000.--
Zum Ankauf von Orden und Dekorationen „ 4,000.--
Zur Erziehung junger Hawaiier im Auslande „ 30,000.--
Gehalte der Königlichen Garde „ 38,901.50
Unterstützung der Volontair-Compagnien „ 10,000.--
Drillmanege „ 5,000.--
Für das Hawaiier Musik-Orchester für
Flaggen und Salutirungen „ 33,365.--
--------------------------
Latus Dollar 216,766.50
Transport Dollar 216,766.50
Waffen und Uniformirungen „ 20,000.--
Zum Ankauf von Geschützen „ 15,000.--
Dem nationalen Museum „ 3,000.--
Ankauf von Büchern für die Staatsbibliothek „ 3,000.--
Gehalt des Bibliothekars und Curators des Museums „ 2,000.--
------------------------
Summa Dollar 259,766.50
~Departement des Innern.~
Gehalt des Ministers Dollar 12,000.--
Gehalt des Ober-Clerks „ 6,000.--
Gehalt des Clerks der Landbehörde „ 3,600.--
Gehalt des dritten Clerks des Departem. „ 3,600.--
Gehalt des vierten Clerks des Departem. „ 2,400.--
Gehalt des Gouverneurs der Insel Oahú „ 3,600.--
Gehalt des Gouverneurs der Insel Maui „ 3,600.--
Gehalt der Gouverneurin von Hawaii der
Prinzessin Likelike „ 3,600.--
Gehalt des Gouverneurs der Insel Kauai „ 3,600.--
Gehalt des Gouvernements-Clerks der Insel Maui „ 1,600.--
Gehalt des Gouvernements-Clerks der Insel Kauai „ 1,000.--
Gehalt des Gouvernements-Clerks der Insel Hawaii „ 1,600.--
Gehalt des Gouvernements-Clerks der Insel Oahú „ 1,200.--
Gehalt des Gefangenwärters des Oahú-Gefängnisses „ 3,600.--
Gehalt der Aufseher des Gefängnisses „ 7,000.--
Gehalt des Superintendenten der Wasserwerke
(zugleich Clerk des Marktes) „ 3,000.--
Gehalt des Clerk-Superintendenten der
Wasserwerke „ 2,000.--
Dem Markt von Wailúku auf der Insel Maui „ 2,000.--
--------------------------
Latus Dollar 65,000.--
Transport Dollar 65,000.--
Dem Markt von Hilo auf der Insel Hawaii „ 2,000.--
Dem Civil-Ingenieur Gehalt „ 8,000.--
Gehalt des Superintendenten der öffentlichen Arbeiten „ 6,000.--
Reisekosten und zufällige Auslagen des Civilingenieurs
(zugleich Superintendent der öffentlichen Arbeiten) „ 1,500.--
Gehalt des Generalpostmeisters „ 8,000.--
Gehalt der Clerks des Postamtes „ 17,000.--
Gehalt der Postmeister „ 10,000.-
Für besondere Vorfälle des Postamtes „ 8,000--
Für Postgeldanweisungen und Postbeförderung „ 38,000.-
Für die Marine-Telephonstation „ 1,500.--
Dem Aufseher des Königl. Mausoleums „ 600.--
Für das Königl. Mausoleum „ 250.--
Dem Aufseher des Lunalíllo-Mausoleums „ 500.--
Dem Jacutar der Aliioláni-Halle „ 960.--
Den Boten des Departements „ 2,000.--
Feuerfeste Schränke für das Departement „ 600.--
Für zufällige Auslagen des Departements „ 2,000.--
Für zufällige Auslagen der Gouvernementsregierungen „ 500.--
Bücher und Schreibmaterial derselben „ 300.--
Für Copien der Bücher der Landcommission „ 2,400.--
Für Strassenreparaturen „ 15,000.--
Gehalt des Subrevisors der Strassen „ 14,400.--
Für Wege und Brücken im Reiche „ 276,400.--
Für Wegesteuern, und zwar zur Verwendung
in den Distrikten, wo selbige collektirt worden „ 37,759.03
Für die Ansiedelung der Aussätzigen auf der Insel
Molokai „ 90,000.-
Für den Wasserbedarf von Kalawaó „ 10,000.--
Staatsärzte und medizinische Behandlungen „ 50,000.--
Allgemeine Ausgaben der Sanitätsbehörde „ 35,000.--
Bau und Unterhalt der Hospitäler „ 50,000.--
-------------------------
Latus Dollar 743,669.03
Transport Dollar 743,669.03
Reparaturen und Unterhalt der Quarantaine „ 2,500.--
Zollhaus und Zollspeicher in Kahúluí „ 15,000.--
Zollhaus und Zollspeicher in Mahukóna „ 15,000.--
Zollhaus und Zollspeicher in Hilo „ 15,000.--
Unterhalt des Asyles für Geisteskranke „ 15,000.--
Reparatur und Erweiterung desselben „ 6,000.--
Allgemeine Unterstützung des „Queens“-Hospitals „ 15,000.--
Unterstützung der königlichen Hawaiischen
Agrikulturgesellschaft „ 5,000.--
Zur Ermuthigung der Agrikultur „ 5,000.--
Zu Landmessungen im Reiche „ 40,000.--
Dem Kapioláni-Park „ 5,000.--
Staatsdruckerei „ 4,000.--
Für Sammeln, Drucken und Einbinden der Gesetze „ 5,000.--
Uebersetzung und Druck der Arbeitgeber-
und Arbeitnehmergesetze in die Hawaiier Sprache „ 125.--
Unterhalt der Gefangenen „ 60,000.--
Dem Feuerwehrdepartement von Honolulu „ 28,000.--
Auslagen des Bureaus der Wasserwerke „ 5,000.--
Reparaturen und Erweiterungen der Wasserwerke „ 82,300.--
Die laufenden Ausgaben der Dampfeinrichtungen
derselben „ 15,000.--
Für Anker und Baken der Häfen „ 10,000.--
Die Landung bei Honokaïa „ 8,000.--
Werft in Pelekunu „ 500.--
Landung bei Hónomalíno „ 10,000.--
Landung bei Hónokaá „ 10,000.--
Landung bei Kohólaléle „ 7,000.--
Landung bei Hónoápo „ 5,000.--
Landung bei Holúaloá „ 500.--
Landung bei Hóopulóa und Napoópoó „ 1,000.--
Landung bei Kailúa und Keaúhoú „ 1,000.--
--------------------------
Latus Dollar 1,134,594.03
Transport Dollar 1,134,594.03
Werft bei Kaúnakákaï „ 3,000.--
Werft bei Pukoó der Insel Molokai „ 3,000.--
Werft bei Kalaúpapá „ 1,000.--
Landung bei Makéna „ 1,000.--
Landung bei Heéia, (Oahu) „ 1,000.--
Werft bei Waïmanaló „ 1,000.--
Landung bei Kahúluï „ 5,000.--
Erweiterung der Werft von Hilo „ 5,000.--
Reparatur der Werft bei Kaálualú „ 1,000.--
Erweiterung der Werft Lahaïna „ 4,000.--
Brechwasser bei Pohoïkí „ 5,000.--
Landung bei Waïanae „ 2,000.--
Allgemeine Reparaturen der übrigen Landungsplätze „ 10,000.--
Werft von Hookéna „ 2,000.--
Werft von Waiméa der Insel Kauai „ 2,000.--
Anschaffung neuer Austernnetze zum Baggern „ 8,000.--
Werft von Muoléa, Hána „ 3,000.--
Zum Baggern mit Austernetzen des Hafens von Honolulu „ 15,000.--
Landung bei Punahóa, Keánae, Nún, Hána auf der Insel
Maui „ 2,100.--
Reparaturen der Werfte in Honolulu „ 20,000.--
Reparaturen der Werfte bei Púnaluú „ 1,500.--
Füllungen bei Waïkahálulú „ 15,000.--
Vervollständigung des Leuchthauses am Barber-Point „ 3,000.--
Reparaturen und laufende Ausgaben der Leuchthäuser „ 7,500.--
Leuchthaus des South-Point auf der Insel Hawaii „ 1,000.--
Reparaturen der Regierungsgebäude „ 17,000.--
Reparatur und Möblirung der Aliíoláni-Halle „ 3,000.--
---------------------------
Latus Dollar 1,276,694.03
Transport Dollar 1,276,694.03
Reparaturen und Bauten der Gebäude der
Polizeigerichte, für Behörden öffentlicher
Arbeiten, der Wasserwerke, Steuerassessore etc. „ 35,000.--
Kerosin-Lagerhaus „ 7,000.--
Feuerfeste Bauten für die „Supreme court“
und andere Gerichtshöfe „ 15,000.--
Bau und Reparaturen des „Court“-Hauses
und der Arestzellen „ 30,000.--
Vollendung und Möblirung des neuen Palais „ 47,500.-
Stallungen des neuen Palais „ 15,000.--
Zur Ermuthigung der Einwanderung und
zur Wiederbevölkerung des Reiches „ 500,000.--
Die Núuanú-Palistrasse „ 45,000.--
Die Marineeisenbahn von Honolulu „ 50,000.--
Arthesische Brunnen für
Nord-Kóna 5,000
Molokai 5,000
Makuá (Oahú) 5,000
Arthesische Bohrungen 20,000 = „ 35,000.--
--------
Röhren für den Makiki-Brunnen „ 3,000.--
Ankauf des Grundes der Aliioláni-Halle „ 1,500.--
Miethe für den Grund „ 200.--
Miethe für Aienui „ 2,400.--
Auslagen für Ausstellen von Grenzcertifikaten „ 200.--
Auslagen bei Wahlen „ 500.--
Vermehrung der Waschhäuser „ 7,500.--
Forstaufsicht, Baumschulen, Meliorationen
des Landes und der öffentlichen Plätze
für Baumschulen 8,000
für Emma-Square 1,000
für Thomas-Square 3,000 = „ 12,000.--
---------------------
Latus Dollar 2,083,494.03
Transport Dollar 2,083,494.03
Wegesteuer (bestimmte), zu verausgaben
in den Distrikten, wo dieselben collektirt
worden sind „ 86,000.--
Entschädigung dem J. W. Kahulúna „ 31.33
Zum Ankauf eines antiken Federanzuges „ 1,200.--
Zum Ankauf von Lunalílo und Kekaúluohí „ 200.--
Für chinesische Uebersetzungen „ 4,000.--
--------------------------
Summa Dollar 2,174,926.36
~Finanzdepartement.~
Gehalt des Ministers Dollar 12,000.--
Gehalt des Generalauditors „ 10,000.--
Gehalt des Registrators öffentlicher Rechnungen „ 6,000.--
Gehalt des Generalcollektors „ 8,000.--
Gehalt des Generalcollektorsgehülfen „ 5,000.--
Gehalt des Clerks der statistischen Abtheilung „ 3,600.--
Gehalt des zweiten Clerks derselben Abtheilung „ 3,000.--
Gehalt des Controleurs „ 3,000.--
Gehalt des Cassirers „ 2,400.--
Gehalt des Magazinhalters „ 3,600.--
Gehalt des Collektors für Kahúluí „ 3,000.--
Gehalt des Collektors für Mahukóna „ 2,000.--
Gehalt des Collektors für Hílo „ 2,000.--
Gehalt des Collektors für Kawaihae „ 300.--
Gehalt des Collektors für Kealakékuá „ 100.--
Gehalt des Collektors für Kolóa „ 200.--
Gehalt dem Dampfschiffwaaren-Haushalter „ 1,200.--
Gehalt des Kerosinlager-Haushalters „ 480.--
Gehalt des Controleurs und Aufsehers im Hafen Kahúlui „ 2,000.--
Gehalt des Controleurs und Aufsehers im
Hafen von Mahukóna „ 1,200.--
Gehalt des Controleurs und Aufsehers im
Hafen von Hilo „ 1,200.--
--------------------------
Latus Dollar 70,280.--
Transport Dollar 70,280.--
Gehalt der Aufsehergehülfen letztbenannter Häfen „ 12,000.--
Für zufällige Ausgaben des Zollhauses „ 3,000.--
Zollhausboot „ 1,200.--
Gehalt der Steuerassessoren „ 28,000.--
Gehalt der Steuercollektoren „ 26,000.--
Gehalt der Steuerappellbehörden „ 1,000.--
Amortisation der Nationalschuld „ 69,300.--
Interessen der Nationalschuld „ 65,000.--
Hospitalfond (ungefähre Schätzung der Empfänge) „ 17,000.--
Für zufällige Ausgaben des Finanzdepartements „ 3,000.--
Für Druck der Depositionscertificate „ 1,000.--
Marken und Stempel „ 500.--
Hundemarken „ 600.--
Botenlohn „ 1,000.--
Subsidium für Ocean-Dampferlinien „ 50,000.--
Subsidium für Dampfer zur zweimal im Monat
stattfindenden Rundfahrt um die Insel Hawaii „ 2,000.--
Rückgabe von aus Versehen empfangenen
Steuermehrbeträgen „ 1,500.--
Für J. C. Merrill „ 1,500.--
---------------------------
Summe Dollar 353,880.--
~Departement des Generalrechtsanwalts.~
Gehalt des Generalrechtsanwalts „ 12,000.--
Gehalt seines Clerks „ 5,000.--
Gehalt des Ordnungsrichters („marshal“) „ 8,000.--
Gehalt seines ersten Clerks „ 2,400.--
Gehalt seines zweiten Clerks „ 1,200.--
Gehalt des Sherifs der Insel Maui „ 5,000.--
Gehalt des Sherifs der Insel Hawaii „ 5,000.--
Gehalt des Sherifs der Insel Kauai „ 4,000.--
Gehalt des Clerks-Scherifs von Maui „ 1,600.--
--------------------------
Latus Dollar 44,200.--
Transport Dollar 44,200.--
Gehalt des Clerks-Sherifs von Hawaii „ 1,600.--
Gehalt der Polizei der Insel Hawaii „ 49,580.--
Gehalt der Sherifsgehülfen und der Polizei
der Insel Maui „ 32,360.--
Gehalt der Ordnungsrichtergehülfen, Sherifsgehülfen
und der Polizei von Oahú incl. der Lampenanzünder
der Stadt Honolulu „ 85,760.--
Gehalt der Schriftsgehülfen und der Polizei
der Insel Kauai „ 17,600.--
Ausgaben zum Verhaften der Criminalverbrecher „ 5,000.--
Zufällige Ausgaben „ 2,000.--
Für Leichenbeschauungen „ 1,200.--
Criminal-Auslagen „ 20,000.--
Für eine bewaffnete Truppe für die Inseln
Maui, Kauai und Hawaii „ 60,000.--
---------------------------
Summa Dollar 319,300.--
~Bureau des öffentlichen Unterrichts.~
Gehalt des Generalinspectors Dollar 6,000.--
Seine Reisekosten „ 1,000.--
Gehalt des Clerk der Erziehungsbehörde „ 6,000.--
Unterstützungen für Hawaiier und englische Schulen „ 75,000.--
Unterstützung der Gemeindeschulen „ 10,000.--
Für die Schule des industriellen Reformatoriums „ 10,000.--
Bau und Reparaturen der Schulhäuser „ 10,000.--
Unterstützung d. Boarding-Schule von Hilo „ 5,000.--
Bau der Mädchenschule in Waïalua „ 10,000.--
Unterstützung der Makawaó-Schule „ 2,000.--
Für Schreibmaterialien und zufällige Auslagen
des Bureaus „ 800.--
Botenlohn „ 1,000.--
Subsidium für das „Oahú-College“ „ 720.--
---------------------------
Summa Dollar 137,520.--
~Recapitulation.~
Civil-Liste Summa Dollar 148,500.--
Beständige Bewilligungen „ „ 21,800.--
Legislatur und das „Privy“-Council „ „ 25,300.--
Gerichtliches Departement „ „ 122,125.--
Departement der auswärtigen
Angelegenheiten „ „ 259,766.50
Departement des Innern „ „ 2,174,925.36
Departement der Finanzen „ „ 353,880.--
Departement des Generalrechtsanwaltes „ „ 319,300.--
Bureau des öffentlichen Unterrichtes „ „ 137,520.--
------------------------------------
Summa Summarum Dollar 3,563,116.86
Gleichwie vorgehend übersetzter Wortlaut einiger Gesetze, einen
sprechenden Beweis der socialen Entwickelung des Reiches geben, so
soll folgende statistische Uebersicht einiger offiziell festgestellten
Angaben jährlicher Import- und Exportbeträge des Königreichs von 1848
bis incl. 1882, einen gleichfalls sprechenden Beweis der auffallend
gründlichen Entwicklung des Handels und der Produktivität des Landes
geben.
Es fehlen die Angaben einiger Jahre, die ich nicht erlangen konnte,
die fehlenden jedoch von 1868 bis 1878 und von 1862 bis 1868, sollen
im Allgemeinen eine progressive Zunahme erwiesen haben, daher die
fehlenden Feststellungen, dem Eindrucke des Ueberblickes keinen Einhalt
thun.
Das Jahr 1848 ergab einen ~Import~ von Dollar 605,618,73
„ „ „ „ „ ~Export~ „ „ 518,870.40
Das Jahr 1851 ergab einen ~Import~ von „ 1,823,821.68
„ „ „ „ „ ~Export~ „ „ 691,931.49
Die Jahre 1851 bis 1862 waren in
stetem Wechsel.
Das Jahr 1862 ergab einen ~Import~ von „ 998,239.67
„ „ „ „ „ ~Export~ „ „ 576,541.87
Das Jahr 1868 ergab einen ~Import~ „ „ 1,800,046.18
„ „ „ „ „ ~Export~ „ „ 1,898,215.63
Das Jahr 1878 ergab einen ~Import~ von Dollar 3,046,369.70
„ „ „ „ „ ~Export~ „ „ 3,548,471.84
Das Jahr 1879 ergab einen ~Import~ „ „ 3,742,978.39
„ „ „ „ „ ~Export~ „ „ 3,717,817.97
Das Jahr 1881 ergab einen ~Import~ „ „ 4,547,978.64
„ „ „ „ „ ~Export~ „ „ 6,855,436.56
Das Jahr 1882 ergab einen ~Import~ „ „ 4,974,510.01
„ „ „ „ „ ~Export~ „ „ 8,299,016.70
1883 den 12. Februar fand die formelle Krönung des Königs Kalakaua
statt. Das schmucke neue „Jolani“-Palais, obgleich noch unvollendet --
zu dieser Festlichkeit jedoch glanzvoll geschmückt -- wurde zur ersten
formellen Krönung eines Königs von Hawaii benutzt.
Das Palais heisst „Jolani“ und bedeutet „Aufgang zum Himmel“ und soll,
wie man sagt, unter die schönsten und wohnlichsten Palais gezählt
zu werden das Recht haben, wird aber bis zu seiner Vollendung 1/2
Million Dollar, vielleicht noch mehr gekostet haben. Es ist für das
kleine Königreich zu prunkvoll erbaut; doch auch im Kleinen findet
sich oft Grosses. Einen Beweis hierzu hat der so auffallend sich
entwickelnde Export des Inselreichs gezeigt. Daher wird vielleicht
dieses glanzvolle Palais zu noch auffallenderer Entwicklung des Reiches
dienen und sozusagen, das Land anspornen, durch eine noch effektvollere
Produktivität, sich zum Glanzpunkt seines königlichen Palastes zu
erheben und die bestehende Differenz auszugleichen.
Die Krönung des Königs Kalakaua, des 7. Königs des Inselreiches, fand
unter einem 25 Fuss im Durchmesser octogonalen Pavillon statt, der
dem Palais gegenüber zu diesem Zwecke erbaut und mit den Namenszügen
der seither regierenden Könige von Hawaii, Palmenzweigen, Fahnen
und Standarten verschiedener Länder, Kränzen, Blumen und Bänder
geschmückt war. Die Krönung fand mit allen gebräuchlichen Ceremonien
anderer Länder und einigen nationalen Gebräuchen, in Gegenwart einer
zahlreichen und zwar enthusiasmirten Menge der Bewohner der Inseln und
ausländischer Gäste und unter dem Donner der „Salute“ seitens der
Schiffe im Hafen und der Geschütze auf dem Lande statt.
1883 den 14. Februar wurde das Standbild Kamehámehás I. gegenüber
der „Alliiolani“-Halle in Gegenwart des Königs und einer zahlreichen
Versammlung und unter dem gediegenen Vortrage der Rede des Ministers
Gipson und des Ministers Kapéna, unter den vollendeten Klängen des
nationalen Orchesters unter der vortrefflichen Leitung des berühmten
Herrn Berger und unter den begeisterten Hochrufen der Bevölkerung,
enthüllt.
1883 den 24. Mai starb in Kailúa auf der Insel Hawaii die Letzte der
Nachkommen Kamehámehás I., die Grosstochter desselben, die Schwester
der Könige Kamehámehá IV. und V., Ihre Hoheit Ruth Keelikoláni. Sie war
den 9. Februar 1818 geboren.
Die bisherige Regierungszeit des Königs Kalakaua -- vom Tage seiner
Thronbesteigung an gerechnet bis zur Gegenwart -- war und ist reich
an administrativen und organisatorischen Eventualitäten und höchst
rühmlich in der Entwickelung des Landes, jedoch glücklicherweise für
das Land arm an lärmschlagenden politischen Ereignissen; sogar das
unruhige vulkanische Element der Inseln war gleichwie gebannt ruhig
geblieben und half seinerseits -- natürlich ohne es zu wollen -- der
ruhigen Entwicklung des Landes. Ich schliesse mich daher der Ruhe an
und beende meine Arbeit mit einer Charakteristik des gegenwärtigen
Königs von Hawaii und seiner Regierungsweise.
König Kalakaua ist von mittlerer Grösse, starkem Schulterbau,
sehr angenehmen, ausdrucksvollen Gesichtszügen der sogenannten
„polynesischen“ Race, mit einem höchst lebendigen, prüfenden Auge
und tiefbraunem Teint. Ein stets wohlwollendes, herzliches Benehmen
spricht aus seinem ganzen Wesen, welches frei von allem Stolz, von
jeglicher überragen wollender Geberde ist. Eine freie selbstbewusste
Zwanglosigkeit verleiht ihm alle Eigenschaften eines Gentlemans. Sein
ganzes Auftreten ist einfach, seine Toilette im Einfachen gewählt
und am liebsten weiss. Die Schmucksachen, die er trägt, sind kaum
bemerkbar, aber geschmackvoll. Der englischen Sprache ist er aus dem
Grunde (amerikanisch) mächtig. Wohl unterrichtet in den allgemeinen,
den politischen und militärischen Wissenschaften, ist er der Verfechter
und schaffende Geist der nationalen Erziehung und der Lehranstalten in
seinem Reiche. Selbst Musiker und Freund und Kenner der Musik, wirkt er
mit allen Kräften dahin, die Talente seiner für Poesie und Musik höchst
empfänglichen Nation zu entwickeln und hat hierin glanzvolle Resultate
erzielt; seine nur aus Eingeborenen bestehende Militärkapelle unter der
Leitung eines deutschen hervorragenden Musikers, Herrn Berger, ist eine
überraschend vorzügliche in ihren Leistungen. Freund des gemüthlichen
gesellschaftlichen Verkehres, sittlich, Feind des Uebermasses, Freund
des regelmässigen Lebens, kann er nicht nur jedem seiner Unterthanen,
sondern Jedermann als Beispiel dienen. Ausgestattet mit einer
vollendeten Gabe das Gute vom Schlechten zu unterscheiden, energisch,
wo er glaubt, für das Wohl seines Landes und Volkes auftreten zu
müssen, gütig und nachgiebig, wenn er der Ueberzeugung ist, dass es
nicht schaden kann, bildet er -- glaube ich behaupten zu dürfen --
durch diese Eigenschaften das Modell eines constitutionellen Monarchen.
Der Charakter Sr. Majestät Kalakaua I. ist der eines energischen
Staatsmannes, verbunden mit dem eines klugen, ruhigen Geschäftsmannes
und demjenigen eines wahren Philanthropen. Nicht den Schein sucht sein
dem Lande wohlwollender Geist, nicht den Ruhm seine hervorragende
Handlung, sondern nur vortheilhafte Resultate für das Wohl seines
Landes. In seiner Regierungsweise ist er ein treu constitutioneller
König und hat es verstanden, trotz der Constitution und ohne in
irgend einer Weise die ihm von der Constitution gestellten Grenzen
seiner Machtbefugniss zu überschreiten, mit fester Hand die Zügel
der Regierung selbst zu führen und zugleich treu dem Leitfaden der
Constitution zu folgen. Er hat es verstanden, fast unbemerkt zum
Erstaunen Vieler, den bei Beginn seiner Regierung regen Geist, einer
dem Wohle des Landes drohenden Opposition zu verscheuchen, indem
er sich mit thatkräftigen, pflichttreuen Männern umgeben hatte,
die ihm halfen, für das Wohl seines Landes und seiner Nation und
nicht nur allein für das Wohl gewisser Bürger und Ansiedler fremder
Nationalitäten -- wie es früher der Zwang erheischte -- zu regieren.
Das Hauptstreben seiner Regierung liegt gegenwärtig in der Entwickelung
des Wohlstandes des Landes und namentlich in der Wiederbevölkerung der
Inseln.
Mit dem aufrichtigen Wunsche, dass der König Kalakaua zur Erfüllung
seiner sich gestellten Aufgaben sich eines langen Lebens zu erfreuen
habe, schliesse ich mit den Worten: Glücklich ist der Staat, dessen
König gerecht und weise ist!
Druck von W. Schuwardt & Co. (H. Hallberg), Leipzig.
Verlag der K. Hofbuchhandlung Wilhelm Friedrich in Leipzig.
+A. E. Freiherr von Nordenskiöld+
und seine Entdeckungsreisen
1858-1879
von
T. M. ~Fries~.
Deutsch von
Dr. Gottfr. von Leinburg.
Mit 2 Portraits und 1 Karte.
8°. eleg. br. M. 1.--.
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+La Genèse+
et le développement du globe
terrestre et des êtres organiques,
qui l’habitent avec 21 figures
gravées en bois
par
+Dr. Julien Weinberg+.
gr. 8°. eleg. br. M. 8.--.
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+Bilder
aus dem englischen Leben+
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+Leopold Katscher+.
II. Aufl. 8°. eleg. br. M. 3.--.
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+Culturbilder aus Griechenland
von+
+Dr. J. ~Pervanoglu~+.
Mit einem Vorwort von
+A. R. v. Rangabé+.
gr. 8°. eleg. br. M. 4.--.
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+Russland und England+.
Aeussere und innere Gegensätze
von
+E. v. Ugény+.
II. Aufl. 8°. eleg. br. M. 3.--.
* * * * *
+Land und Leute in Nord-Euböa+
von
+Georgios Drosinis+.
Deutsch von
+August Boltz+.
8°. eleg. br. M. 3.--.
* * * * *
Aus
+Hellas, Rom und Thule+
Kultur- und Litteraturbilder
von
+J. C. Poestion+.
II. Auflage 8°. eleg. br. M. 2.--.
* * * * *
+Madame Lutetia!+
Neue Pariser Studien
von
+M. G. Conrad+.
8°. eleg. br. M. 6.--.
* * * * *
+Andina+.
Eine Auswahl
aus südamerikanischen Lyrikern
spanischer Zunge
deutsch von
+L. Darapsky.+
12°. eleg. br. M. 2.50.
* * * * *
+Die Sprache der
Transsilvanischen Zigeuner+
von
+Heinrich v. Wlislocki+.
8°. eleg. br. M. 3.--.
Geschichte der Weltlitteratur in Einzeldarstellungen.
Bd. I. +Geschichte der französischen Litteratur+ von _Eduard
Engel_. gr. 8°. eleg. br. _M_ 7.50, gbd. _M_ 9.--.
„ II. +Geschichte der polnischen Litteratur+ von _Heinrich
Nitschmann_. gr. 8°. eleg. br. _M_ 7.50, gbd. _M_ 9.--.
„ III. +Geschichte der italienischen Litteratur+ von _C. M.
Sauer_, gr. 8°. eleg. br. _M_ 9.--, gbd. _M_ 10.50.
„ IV. +Geschichte der englischen Litteratur+ von _Eduard
Engel_. gr. 8°. eleg. br. _M_ 10.--, gbd. _M_ 11.50.
„ V. +Geschichte der deutschen Litteratur+ von _Franz Hirsch_.
1. Abthlg. ~Das Mittelalter~. gr. 8°. eleg. br. _M_ 5.00,
gbd. _M_ 7.--.
„ VI. 2. Abthlg. +Geschichte der neugriechischen Litteratur+
von _A. R. Rangabé_ u. _Daniel Sanders_. gr. 8°. eleg.
br. _M_ 3.--, gbd. _M_ 4.50.
End of Project Gutenberg's Die Sandwich-Inseln, by Reinhold Anrep-Elmpt