~Q · SA · tang α = p · l~, also
p · l
~tang α = ------~.
Q · SA
Soll der Ausschlagwinkel groß sein, so muß der Wert dieses Bruches groß
sein, demnach muß
1. Das Übergewicht ~p~ groß sein; ^für kleine Winkel ist der Ausschlag
dem Übergewicht proportional^.
2. Die Länge ~l~ des Wagbalkens muß groß sein; den Wagbalken lang zu
machen hat aber seine Nachteile, denn es wird dadurch entweder die
Tragfähigkeit geschwächt, oder das Gewicht der Wage vergrößert;
letzteres ist aber ein Nachteil.
3. Das Gewicht ~Q~ der Wage muß klein sein. Man verringert das Gewicht
des Balkens dadurch, daß man ihn rautenförmig und durchbrochen macht.
Bei kleinem und gleichem Ausschlag ist das Übergewicht dem Gewicht der
Wage proportional und man bezeichnet deshalb #das Verhältnis des
Übergewichtes, das den kleinsten sichtbaren Ausschlag hervorbringt, zum
Gewicht der Wage als Empfindlichkeit#. Wenn die Empfindlichkeit einer
Wage ein Zehntausendstel beträgt, so gibt etwa 1 _dg_ bei 1 _kg_
Wagengewicht einen eben deutlich erkennbaren Ausschlag. Häufig
bezeichnet man die absolute Größe dieses Übergewichtes als
Empfindlichkeit, und sagt, diese Wage hat eine Empfindlichkeit von 1
_dg_, d. h. sie gibt einen Ausschlag von 1 _dg_ Übergewicht auf
unbelasteter Wage. Bei belasteter Wage ändert sich die ^relative^
Empfindlichkeit nicht, d. h. das Übergewicht beträgt stets ein
Zehntausendstel vom Gewichte der Wage samt der Belastung. Die absolute
Empfindlichkeit ist aber jetzt viel größer; denn bei 5 _kg_ beiderseits
ist das Gewicht der Wage 5 + 5 + 1 = 11 _kg_, und hiezu sind nun 11 _dg_
erforderlich, um den ersten Ausschlag zu geben.
4. Es muß ~SA~, #die Entfernung des Schwerpunktes vom Stützpunkt,
möglichst klein sein#. Dafür kann der Mechaniker sorgen und so die
Empfindlichkeit ungemein erhöhen. Bei Krämerwagen ist übergroße
Empfindlichkeit nicht vorteilhaft, weil die zu empfindliche Wage schon
bei kleinen Übergewichten ganz herabsinkt, und nicht aus der Größe des
Ausschlages die Größe des Zuviel abzuschätzen erlaubt. Über
Genauigkeits- und Empfindlichkeitsgrenzen der Krämerwagen sind
gesetzliche Vorschriften vorhanden.