Die Polizei ist die Muse der
Kriminalromanschreiberei.
Eines Morgens warf der Sturm und das kochende Meer eine Leiche ans Ufer.
Die Polizei fraß sich in das Totenmysterium hinein und schickte dem
Gericht das Ergebnis der polizeilichen Forschung:
Fischer fanden am Ufer die Leiche eines Unbekannten. Der Tod mußte schon
eingetreten sein, denn alle Wiederbelebungsversuche blieben erfolglos.
Die Autopsie der Leiche ergab, daß keinerlei Gewalt angewendet worden zu
sein scheint. Einzelne kleine Schrammen, welche als Kratzwunden gedeutet
wurden, sind nachträglich als Verwundungen erkannt worden, welche sich
die Leiche bei der Anschwemmung auf den Sand zugezogen haben dürfte. Ob
Unfall, Selbstmord oder Verbrechen vorliegt, muß die weitere
Untersuchung ergeben.
Fischer, welche allerdings als notorische Trinker verrufen sind, wollten
in dem Toten einen freigebigen Fremden erkannt haben, der vor kurzem
plötzlich während der Nacht in ihr Lokal gekommen sein soll, um sie zu
berauschen. Sie sagten ferner aus, daß er Unmassen von Schnaps vertilgt
haben soll, mithin allem Anscheine nach ein beruflicher Schnapstrinker
gewesen sein müßte. Alle Aussagen, welche zweifellos der durch den
Alkohol erhitzten Phantasie zuzuschreiben sind, wurden durch das
Gutachten der Aerzte Lügen gestraft, welche nach Auspumpen des Magens
des Angeschwemmten keinerlei Alkoholreste vorfanden. Ferner keine der
krankhaften Störungen, welche die unausbleibliche Folge übermäßigen
Alkoholgenusses sind, nachweisen konnten. Bei der Sektion der Leiche
wurden im ganzen Verdauungsapparat weder chronischer Katarrh des
Rachens, des Darms oder des Magens, noch Fettleber oder Cirrhose
nachgewiesen. Der Schädel wurde zur Untersuchung der Gehirnwindungen auf
Delirium tremens nach Berlin ins pathologische Institut übersandt. (Das
Gutachten über die Analyse der Hirnmasse wird in einem Ergänzungsbericht
nachgesandt.)
Der Spitzfindigkeit der Polizei ist es gelungen, mit Hilfe des
rotledernen Brieftascheninhaltes des Fremden einige Schlüsse auf die
Vergangenheit der Leiche zu ziehen. Der Inhalt, welcher der kühnsten
Phantasie reichlich Stoff zu intensivster Betätigung bietet, bestand aus
einer Summe von 2437 Mark. Lies: Zweitausendvierhundertdreißigundsieben
Mark, zwei Pfandscheinen, zwei Visitenkarten und einer
Empfangsbestätigung über 100000 Mark, welche scheinbar ein Duplikat ist,
ferner einer Photographie.
Die Pfandscheine, welche auf den Namen Doktor Jappes einerseits und Pepy
Pimpelmann andererseits lauten, sind an ein und demselben Tage in
München ausgestellt worden. Die Visitenkarten lauten auf den Namen Dr.
Jappes und Dr. Golliwog. Mit unfehlbarer Sicherheit wurde daraus der
Schluß gezogen, daß die Pepy Pimpelmann die Geliebte des Doktor Jappes
ist und beide ein Gelddarlehen von Doktor Golliwog empfangen haben
müssen und ihm ihre Pfandscheine dafür zur Kaution übergaben.
Daß Doktor Golliwog der tote Fremde ist, darf daraus mit Sicherheit
gefolgert werden.
Eine zweite Annahme lautet darauf, daß der Tote Doktor Jappes sei, weil
das Duplikat der Empfangsbestätigung über 100000 Mark auf der Dresdener
Bank von Doktor Jappes unterschrieben ist. Dies hat zur Annahme geführt,
daß Doktor Golliwog den Namen seines Freundes mißbraucht zu haben
scheint, um ein wertvolles Schachspiel auf dessen Namen zu versetzen.
Demnach müßte die P. P. die Geliebte des Doktor Golliwog sein, durch
welche der Pfandschein auf den Namen des Doktor Jappes wieder in die
Hände des wirklichen Doktor Jappes gekommen sein müßte.
Eine dritte Annahme geht darauf hinaus, zu behaupten, entweder Doktor
Jappes müsse ein Hochstapler oder ein Pfand- und Geldmakler sein.
Letztere Ansicht wurde wieder verworfen, weil, wie nachträglich
festgestellt wurde, die Pfandscheine bereits seit drei Jahren verfallen
sind, was bei Pfand- oder Geldmaklern nach der bisherigen polizeilichen
Erfahrung ausgeschlossen ist.
Daraus wurde der sachdienliche Schluß gezogen, daß der Tote Doktor
Jappes oder Doktor Golliwog sei, daß die obengenannte P. P. in
irgendeinem Verhältnis zu beiden gestanden haben muß, daß die
Geldverhältnisse eines der beiden Doktoren sehr schwankende gewesen sein
müssen, und daß einer derselben immer auf den anderen angewiesen gewesen
zu sein scheint. Letzteres läßt auf die Tatsache des Mordes schließen,
der jedenfalls auf geheimnisvolle Art verübt worden sein muß, weil sich
keinerlei Spuren von Kampf nachweisen ließen. Die Requisiten wurden der
Münchener Polizei zur genauen Nachforschung übersandt.
Beiliegende Photographie wurde als die des Toten bestätigt. Die Züge
sind, wie ersichtlich, durch das Wasser etwas verwaschen, Trotz
sorgfältigster Trocknung gelang es nicht, das Bild in einen besseren
Zustand zu versetzen. Außer der oben genannten Brieftasche fand man bei
dem Toten eine Pistole, einen Schlüsselbund, ein Zigarettenetui und ein
Taschentuch mit den Initialen P. J. G., welche zufälligerweise mit den
drei Namen zusammentreffen, als solche aber kaum zu deuten sind und
keine sachdienlichen Anhaltspunkte liefern können.
Durch Uebergeben der kriminalistischen Indizien zu Händen des
Gerichtshofes erklären wir die polizeilichen Nachforschungen als
beendet.
Lichtbild mit Personalbeschreibung nebenseitig.
[Illustration]
Die Leiche ist 1,81 lang.
Nase: gewöhnlich.
Kinn: rund und unrasiert.
Gesichtsfarbe: grünlich-gedunsen.
Augen: gebrochen-glotzend.
Mund: klaffend.
Haar: blond-zerzaust.
Bart: stoppelig, scheint erst nach dem Tode
gewachsen.
Besondere Kennzeichen:
Kopf: fehlt.
Nach den Weisheitszähnen zu urteilen, kann der Tote
höchstens 26 Jahre alt sein.
Wie aus Lichtbild ersichtlich, üppiger Haarwuchs,
was auf erhöhte geistige Tätigkeit schliessen
lässt. Am kleinen Finger der rechten Hand Goldring
mit grünem Stein und eingraviertem Skarabäus.
Scheint bei Aufnahme des Lichtbildes gegrinst zu
haben.