DREIUNDFÜNFZIGSTES KAPITEL

Die Polizei ist die Muse der

Kriminalromanschreiberei.

Eines Morgens warf der Sturm und das kochende Meer eine Leiche ans Ufer.

Die Polizei fraß sich in das Totenmysterium hinein und schickte dem

Gericht das Ergebnis der polizeilichen Forschung:

Fischer fanden am Ufer die Leiche eines Unbekannten. Der Tod mußte schon

eingetreten sein, denn alle Wiederbelebungsversuche blieben erfolglos.

Die Autopsie der Leiche ergab, daß keinerlei Gewalt angewendet worden zu

sein scheint. Einzelne kleine Schrammen, welche als Kratzwunden gedeutet

wurden, sind nachträglich als Verwundungen erkannt worden, welche sich

die Leiche bei der Anschwemmung auf den Sand zugezogen haben dürfte. Ob

Unfall, Selbstmord oder Verbrechen vorliegt, muß die weitere

Untersuchung ergeben.

Fischer, welche allerdings als notorische Trinker verrufen sind, wollten

in dem Toten einen freigebigen Fremden erkannt haben, der vor kurzem

plötzlich während der Nacht in ihr Lokal gekommen sein soll, um sie zu

berauschen. Sie sagten ferner aus, daß er Unmassen von Schnaps vertilgt

haben soll, mithin allem Anscheine nach ein beruflicher Schnapstrinker

gewesen sein müßte. Alle Aussagen, welche zweifellos der durch den

Alkohol erhitzten Phantasie zuzuschreiben sind, wurden durch das

Gutachten der Aerzte Lügen gestraft, welche nach Auspumpen des Magens

des Angeschwemmten keinerlei Alkoholreste vorfanden. Ferner keine der

krankhaften Störungen, welche die unausbleibliche Folge übermäßigen

Alkoholgenusses sind, nachweisen konnten. Bei der Sektion der Leiche

wurden im ganzen Verdauungsapparat weder chronischer Katarrh des

Rachens, des Darms oder des Magens, noch Fettleber oder Cirrhose

nachgewiesen. Der Schädel wurde zur Untersuchung der Gehirnwindungen auf

Delirium tremens nach Berlin ins pathologische Institut übersandt. (Das

Gutachten über die Analyse der Hirnmasse wird in einem Ergänzungsbericht

nachgesandt.)

Der Spitzfindigkeit der Polizei ist es gelungen, mit Hilfe des

rotledernen Brieftascheninhaltes des Fremden einige Schlüsse auf die

Vergangenheit der Leiche zu ziehen. Der Inhalt, welcher der kühnsten

Phantasie reichlich Stoff zu intensivster Betätigung bietet, bestand aus

einer Summe von 2437 Mark. Lies: Zweitausendvierhundertdreißigundsieben

Mark, zwei Pfandscheinen, zwei Visitenkarten und einer

Empfangsbestätigung über 100000 Mark, welche scheinbar ein Duplikat ist,

ferner einer Photographie.

Die Pfandscheine, welche auf den Namen Doktor Jappes einerseits und Pepy

Pimpelmann andererseits lauten, sind an ein und demselben Tage in

München ausgestellt worden. Die Visitenkarten lauten auf den Namen Dr.

Jappes und Dr. Golliwog. Mit unfehlbarer Sicherheit wurde daraus der

Schluß gezogen, daß die Pepy Pimpelmann die Geliebte des Doktor Jappes

ist und beide ein Gelddarlehen von Doktor Golliwog empfangen haben

müssen und ihm ihre Pfandscheine dafür zur Kaution übergaben.

Daß Doktor Golliwog der tote Fremde ist, darf daraus mit Sicherheit

gefolgert werden.

Eine zweite Annahme lautet darauf, daß der Tote Doktor Jappes sei, weil

das Duplikat der Empfangsbestätigung über 100000 Mark auf der Dresdener

Bank von Doktor Jappes unterschrieben ist. Dies hat zur Annahme geführt,

daß Doktor Golliwog den Namen seines Freundes mißbraucht zu haben

scheint, um ein wertvolles Schachspiel auf dessen Namen zu versetzen.

Demnach müßte die P. P. die Geliebte des Doktor Golliwog sein, durch

welche der Pfandschein auf den Namen des Doktor Jappes wieder in die

Hände des wirklichen Doktor Jappes gekommen sein müßte.

Eine dritte Annahme geht darauf hinaus, zu behaupten, entweder Doktor

Jappes müsse ein Hochstapler oder ein Pfand- und Geldmakler sein.

Letztere Ansicht wurde wieder verworfen, weil, wie nachträglich

festgestellt wurde, die Pfandscheine bereits seit drei Jahren verfallen

sind, was bei Pfand- oder Geldmaklern nach der bisherigen polizeilichen

Erfahrung ausgeschlossen ist.

Daraus wurde der sachdienliche Schluß gezogen, daß der Tote Doktor

Jappes oder Doktor Golliwog sei, daß die obengenannte P. P. in

irgendeinem Verhältnis zu beiden gestanden haben muß, daß die

Geldverhältnisse eines der beiden Doktoren sehr schwankende gewesen sein

müssen, und daß einer derselben immer auf den anderen angewiesen gewesen

zu sein scheint. Letzteres läßt auf die Tatsache des Mordes schließen,

der jedenfalls auf geheimnisvolle Art verübt worden sein muß, weil sich

keinerlei Spuren von Kampf nachweisen ließen. Die Requisiten wurden der

Münchener Polizei zur genauen Nachforschung übersandt.

Beiliegende Photographie wurde als die des Toten bestätigt. Die Züge

sind, wie ersichtlich, durch das Wasser etwas verwaschen, Trotz

sorgfältigster Trocknung gelang es nicht, das Bild in einen besseren

Zustand zu versetzen. Außer der oben genannten Brieftasche fand man bei

dem Toten eine Pistole, einen Schlüsselbund, ein Zigarettenetui und ein

Taschentuch mit den Initialen P. J. G., welche zufälligerweise mit den

drei Namen zusammentreffen, als solche aber kaum zu deuten sind und

keine sachdienlichen Anhaltspunkte liefern können.

Durch Uebergeben der kriminalistischen Indizien zu Händen des

Gerichtshofes erklären wir die polizeilichen Nachforschungen als

beendet.

Lichtbild mit Personalbeschreibung nebenseitig.

[Illustration]

Die Leiche ist 1,81 lang.

Nase: gewöhnlich.

Kinn: rund und unrasiert.

Gesichtsfarbe: grünlich-gedunsen.

Augen: gebrochen-glotzend.

Mund: klaffend.

Haar: blond-zerzaust.

Bart: stoppelig, scheint erst nach dem Tode

gewachsen.

Besondere Kennzeichen:

Kopf: fehlt.

Nach den Weisheitszähnen zu urteilen, kann der Tote

höchstens 26 Jahre alt sein.

Wie aus Lichtbild ersichtlich, üppiger Haarwuchs,

was auf erhöhte geistige Tätigkeit schliessen

lässt. Am kleinen Finger der rechten Hand Goldring

mit grünem Stein und eingraviertem Skarabäus.

Scheint bei Aufnahme des Lichtbildes gegrinst zu

haben.

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