Anton. Sorgen Sie nicht; ich wollte meine Gedanken schon so zu
richten wissen, daß der Herr unterdessen beiseite geschafft würde--
Damis. Nun wahrhaftig, das wäre ein merkwürdiges Exempel, in was für
verderbliche Irrtümer man verfallen kann, wenn man nicht weiß, aus
welcher Disziplin diese oder jene Wahrheit zu entscheiden ist. Die
Prügel, die ein Bedienter von seinem Herrn bekommt, gehören nicht in
das Recht der Natur, sondern in das bürgerliche Recht. Wenn sich ein
Bedienter vermietet, so vermietet er auch seinen Buckel mit. Diesen
Grundsatz merke dir.
Anton. Aus dem bürgerlichen Rechte ist er? O das muß ein garstiges
Recht sein. Aber ich sehe es nun schon! die verzweifelte
Gelehrsamkeit, sie kann ebenso leicht zu Prügeln verhelfen als dafür
schützen. Was wollte ich nicht darum geben, wenn ich mich auf alle
ihre wächserne Nasen so gut verstünde als Sie--O Herr Damis, erbarmen
Sie sich meiner Dummheit!
Damis. Nun wohl, wenn es dein Ernst ist, so greife das Werk an. Es
erfreut mich, der Gelehrsamkeit durch mein Exempel einen Proselyten
gemacht zu haben. Ich will dich redlich mit meinem Rate und meinen
Lehren unterstützen. Bringst du es zu etwas, so verspreche ich dir,
dich in die gelehrte Welt selbst einzuführen und mit einem besondern
Werke dich ihr anzukündigen. Vielleicht ergreife ich die Gelegenheit,
etwas de Eruditis sero ad literas admissis oder de Opsimathia oder
auch de studio senili zu schreiben, und so wirst du auf einmal berühmt.
--Doch laß einmal sehen, ob ich mir von deiner Lehrbegierde viel zu
versprechen habe? Welch Buch hattest du vorhin in Händen?