Dieses lyrische Drama wurde vor ungefähr 25 Jahren geschrieben. Es setzt
die Kenntnis der hier folgenden Fabel aus dem Mahabharata voraus:
Während der Wanderungen, die Arjuna in Erfüllung eines Bußgelübdes
unternahm, kam er nach Manipur. Dort sah er Chitrāngadā, die schöne
Tochter von Chitravāhana, dem König des Landes, und von ihrer Anmut
überwältigt, bat er den König um ihre Hand. Chitravāhana fragte ihn
nach seiner Herkunft. Auf die Antwort, er sei Arjuna der Pandara,
erzählte der König ihm, daß einer seiner Ahnen, Prabhanjana vom
königlichen Stamme von Manipur, lange kinderlos geblieben war. Um einen
Erben zu erhalten, legte er sich strenge Bußübungen auf. Die Strenge
seines Lebens fand Gnade vor Shiva, und der Gott gewährte ihm und jedem
seiner Nachkommen ein Kind.
Es geschah aber, daß das versprochene Kind stets ein Knabe war. Er,
Chitravāhana, war der Erste, dem nur eine Tochter, Chitrāngadā, gewährt
war, um das Geschlecht zu erhalten.
Er hatte sie deshalb stets wie einen Sohn gehalten und zu seinem Erben
gemacht. --
Der König fährt in der Erzählung fort: »Der einzige Sohn, den sie
gebären wird, muß der Erhalter meines Geschlechts sein, und diesen Sohn
verlange ich als Kaufpreis für die Einwilligung in die Heirat. Wenn du
willst, kannst du sie unter dieser Bedingung haben.« Arjuna gab das
Versprechen, nahm Chitrāngadā zum Weibe und lebte mit ihr drei Jahre in
ihres Vaters Hauptstadt. Als ihnen ein Sohn geboren wurde, umarmte er
sie liebevoll, nahm Abschied von ihr und ihrem Vater und setzte seine
Wanderung fort.