Vorrede #III#

zur ersten Auflage, 1790.

Man kann das Vermögen der Erkenntniß aus Principien _a priori_ =die

reine Vernunft= und die Untersuchung der Möglichkeit und Gränzen

derselben überhaupt die Kritik der reinen Vernunft nennen: ob man

gleich |167.5| unter diesem Vermögen nur die Vernunft in ihrem

theoretischen Gebrauche versteht, wie es auch in dem ersten Werke

unter jener Benennung geschehen ist, ohne noch ihr Vermögen als

praktische Vernunft nach ihren besonderen Principien in Untersuchung

ziehen zu wollen. Jene geht alsdann bloß auf unser Vermögen, Dinge _a

priori_ zu erkennen, und beschäftigt |167.10| sich also nur mit dem

=Erkenntnißvermögen= mit Ausschließung des Gefühls der Lust und Unlust

und des Begehrungsvermögens; und unter den Erkenntnißvermögen mit

dem =Verstande= nach seinen Principien _a priori_ mit Ausschließung

der =Urtheilskraft= und der =Vernunft= (als #IV# zum theoretischen

Erkenntniß gleichfalls gehöriger Vermögen), weil es sich |167.15| in

dem Fortgange findet, daß kein anderes Erkenntnißvermögen als der

Verstand constitutive Erkenntnißprincipien _a priori_ an die Hand

geben kann. Die Kritik also, welche sie insgesammt nach dem Antheile,

den jedes der anderen an dem baaren Besitz der Erkenntniß aus eigener

Wurzel zu haben vorgeben möchte, sichtet, läßt nichts übrig, als was

der =Verstand= |167.20| _a priori_ als Gesetz für die Natur, als

den Inbegriff von Erscheinungen (deren Form eben sowohl _a priori_

gegeben ist), vorschreibt; verweiset aber alle andere reine Begriffe

unter die Ideen, die für unser theoretisches Erkenntnißvermögen

überschwenglich, dabei aber doch nicht etwa unnütz oder entbehrlich

sind, sondern als regulative Principien dienen: theils die besorglichen

|167.25| Anmaßungen des Verstandes, als ob er (indem er _a priori_

die Bedingungen der Möglichkeit aller Dinge, die er erkennen kann,

anzugeben vermag) dadurch auch die Möglichkeit aller Dinge überhaupt

in diesen Gränzen beschlossen habe, zurück zu halten, theils um

ihn selbst in der Betrachtung der Natur nach einem Princip der

Vollständigkeit, wiewohl #V# er sie nie erreichen kann, zu leiten und

dadurch die Endabsicht alles Erkenntnisses zu befördern. |168.5|

Es war also eigentlich der =Verstand=, der sein eigenes Gebiet

und zwar im =Erkenntnißvermögen= hat, sofern er constitutive

Erkenntnißprincipien _a priori_ enthält, welcher durch die im

Allgemeinen so benannte Kritik der reinen Vernunft gegen alle übrige

Competenten in sicheren alleinigen Besitz gesetzt werden sollte.

Eben so ist der =Vernunft=, welche |168.10| nirgend als lediglich in

Ansehung des =Begehrungsvermögens= constitutive Principien _a priori_

enthält, in der Kritik der praktischen Vernunft ihr Besitz angewiesen

worden.

Ob nun die =Urtheilskraft=, die in der Ordnung unserer

Erkenntnißvermögen zwischen dem Verstande und der Vernunft ein

Mittelglied |168.15| ausmacht, auch für sich Principien _a priori_

habe; ob diese constitutiv oder bloß regulativ sind (und also kein

eigenes Gebiet beweisen), und ob sie dem Gefühle der Lust und

Unlust, als dem Mittelgliede zwischen dem Erkenntnißvermögen und

Begehrungsvermögen, (eben so wie der Verstand dem ersteren, die

Vernunft aber dem letzteren _a priori_ Gesetze vorschreiben) |168.20|

#VI# _a priori_ die Regel gebe: das ist es, womit sich gegenwärtige

Kritik der Urtheilskraft beschäftigt.

Eine Kritik der reinen Vernunft, d. i. unseres Vermögens nach

Principien _a priori_ zu urtheilen, würde unvollständig sein, wenn

die der Urtheilskraft, welche für sich als Erkenntnißvermögen darauf

auch Anspruch |168.25| macht, nicht als ein besonderer Theil derselben

abgehandelt würde; obgleich ihre Principien in einem System der reinen

Philosophie keinen besonderen Theil zwischen der theoretischen und

praktischen ausmachen dürfen, sondern im Nothfalle jedem von beiden

gelegentlich angeschlossen werden können. Denn wenn ein solches System

unter dem allgemeinen Namen |168.30| der Metaphysik einmal zu Stande

kommen soll (welches ganz vollständig zu bewerkstelligen, möglich und

für den Gebrauch der Vernunft in aller Beziehung höchst wichtig ist):

so muß die Kritik den Boden zu diesem Gebäude vorher so tief, als die

erste Grundlage des Vermögens von der Erfahrung unabhängiger Principien

liegt, erforscht haben, damit |168.35| es nicht an irgend einem Theile

sinke, welches den Einsturz des Ganzen unvermeidlich nach sich ziehen

würde.

Man kann aber aus der Natur der Urtheilskraft (deren richtiger Gebrauch

#VII# so nothwendig und allgemein erforderlich ist, daß daher unter dem

Namen des gesunden Verstandes kein anderes, als eben dieses Vermögen

gemeint wird) leicht abnehmen, daß es mit großen Schwierigkeiten

begleitet sein müsse, ein eigentümliches Princip derselben auszufinden

(denn |169.5| irgend eins muß sie _a priori_ in sich enthalten,

weil sie sonst nicht, als ein besonderes Erkenntnißvermögen, selbst

der gemeinsten Kritik ausgesetzt sein würde), welches gleichwohl

nicht aus Begriffen _a priori_ abgeleitet sein muß; denn die gehören

dem Verstande an, und die Urtheilskraft geht nur auf die Anwendung

derselben. Sie soll also selbst einen Begriff angeben, |169.10|

durch den eigentlich kein Ding erkannt wird, sondern der nur ihr

selbst zur Regel dient, aber nicht zu einer objectiven, der sie ihr

Urtheil anpassen kann, weil dazu wiederum eine andere Urtheilskraft

erforderlich sein würde, um unterscheiden zu können, ob es der Fall der

Regel sei oder nicht.

Diese Verlegenheit wegen eines Princips (es sei nun ein subjectives

|169.15| oder objectives) findet sich hauptsächlich in denjenigen

Beurtheilungen, die man ästhetisch nennt, die das Schöne und Erhabne

der Natur oder der #VIII# Kunst betreffen. Und gleichwohl ist die

kritische Untersuchung eines Princips der Urtheilskraft in denselben

das wichtigste Stück einer Kritik dieses Vermögens. Denn ob sie gleich

für sich allein zum Erkenntniß der Dinge |169.20| gar nichts beitragen,

so gehören sie doch dem Erkenntnißvermögen allein an und beweisen eine

unmittelbare Beziehung dieses Vermögens auf das Gefühl der Lust oder

Unlust nach irgend einem Princip _a priori_, ohne es mit dem, was

Bestimmungsgrund des Begehrungsvermögens sein kann, zu vermengen, weil

dieses seine Principien _a priori_ in Begriffen der Vernunft |169.25|

hat. — Was aber die logische Beurtheilung der Natur anbelangt, da,

wo die Erfahrung eine Gesetzmäßigkeit an Dingen aufstellt, welche

zu verstehen oder zu erklären der allgemeine Verstandesbegriff vom

Sinnlichen nicht mehr zulangt, und die Urtheilskraft aus sich selbst

ein Princip der Beziehung des Naturdinges auf das unerkennbare

Übersinnliche |169.30| nehmen kann, es auch nur in Absicht auf

sich selbst zum Erkenntniß der Natur brauchen muß, da kann und muß

ein solches Princip _a priori_ zwar zum =Erkenntniß= der Weltwesen

angewandt werden und eröffnet zugleich #IX# Aussichten, die für die

praktische Vernunft vorteilhaft sind: aber es hat keine unmittelbare

Beziehung auf das Gefühl der Lust und Unlust, die |169.35| gerade

das Räthselhafte in dem Princip der Urtheilskraft ist, welches eine

besondere Abtheilung in der Kritik für dieses Vermögen nothwendig

macht, da die logische Beurtheilung nach Begriffen (aus welchen niemals

eine unmittelbare Folgerung auf das Gefühl der Lust und Unlust gezogen

werden kann) allenfalls dem theoretischen Theile der Philosophie sammt

einer kritischen Einschränkung derselben hätte angehängt werden können.

Da die Untersuchung des Geschmacksvermögens, als ästhetischer

Urtheilskraft, |170.5| hier nicht zur Bildung und Cultur des Geschmacks

(denn diese wird auch ohne alle solche Nachforschungen, wie bisher,

so fernerhin, ihren Gang nehmen), sondern bloß in transscendentaler

Absicht angestellt wird: so wird sie, wie ich mir schmeichle, in

Ansehung der Mangelhaftigkeit jenes Zwecks auch mit Nachsicht

beurtheilt werden. Was aber die letztere Absicht |170.10| betrifft, so

muß sie sich auf die strengste Prüfung gefaßt machen. Aber auch da kann

die große Schwierigkeit, ein Problem, welches die Natur so verwickelt

hat, aufzulösen, einiger nicht ganz zu vermeidenden Dunkelheit #X# in

der Auflösung desselben, wie ich hoffe, zur Entschuldigung dienen, wenn

nur, daß das Princip richtig angegeben worden, klar genug dargethan

|170.15| ist; gesetzt, die Art das Phänomen der Urtheilskraft davon

abzuleiten habe nicht alle Deutlichkeit, die man anderwärts, nämlich

von einem Erkenntniß nach Begriffen, mit Recht fordern kann, die ich

auch im zweiten Theile dieses Werks erreicht zu haben glaube.

Hiemit endige ich also mein ganzes kritisches Geschäft. Ich werde

|170.20| ungesäumt zum doctrinalen schreiten, um wo möglich meinem

zunehmenden Alter die dazu noch einigermaßen günstige Zeit noch

abzugewinnen. Es versteht sich von selbst, daß für die Urtheilskraft

darin kein besonderer Theil sei, weil in Ansehung derselben die

Kritik statt der Theorie dient; sondern daß nach der Eintheilung der

Philosophie in die theoretische und |170.25| praktische und der reinen

in eben solche Theile die Metaphysik der Natur und die der Sitten jenes

Geschäft ausmachen werden.

Kant's gesammelte Schriften. Band V. Kritik der Urtheilskraft. · 第 28 / 67 题