Über verdorbene Lebensmittel

Soll besonders darauf Bedacht genommen werden, daß kein

riechender Fisch, verdorbenes Fleisch oder dämpfiges Getreide

oder andere verdorbene Lebensmittel, welcher Art immer, in

irgendeinem Teile der Stadt verkauft werden.

Sollen die Brauereien und Schenken nach ungereinigten Fässern

durchsucht werden.

Soll es verboten sein, Schweine, Hunde, Katzen, zahme Tauben

oder Kaninchen in irgendeinem Teile der Stadt zu halten, oder

Schweine in den Straßen und Gassen frei laufen zu lassen,

und sollen solche Schweine von dem Büttel oder sonst einer

Amtsperson eingesperrt, der Besitzer aber bestraft werden nach

den Verordnungen des Stadtrats, und sollen die Hunde durch die

dafür bestimmten Hundefänger getötet werden.

Verfügungen betreffend liederliche Personen und unnütze

Gesellschaften. Bettler

Angesehen, daß über nichts mehr geklagt wird als die Menge der

Landstreicher und herumziehenden Vagabunden, die überall um

die Stadt ihr Unwesen treiben und viel dazu tun, um die Seuche

zu verbreiten und trotz aller Verordnungen nicht weggeschafft

werden können, so wird hiermit verfügt, daß Polizeidiener und

andere, die es angeht, besonders Bedacht darauf nehmen, daß

keinem herumziehenden Vagabunden das Betreten der Straßen in

der Stadt erlaubt werde, und zwar unter keinem Vorwand, was

immer, und soll die festgesetzte Strafe nach der ganzen Strenge

des Gesetzes ihnen gegenüber zur Anwendung kommen.

Die Pest zu London · 第 28 / 40 题