Der grosse Sanhedrin zu Paris

Dass die Juden seit der Zerstörung Jerusalems, das heisst, seit mehr

als 1700 Jahren, ohne Vaterland und ohne Bürgerrecht auf der ganzen

Erde in der Zerstreuung leben; dass die meisten von ihnen, ohne

selber etwas Nützliches zu arbeiten, sich von den arbeitenden

Einwohnern eines Landes nähren; dass sie daher auch an vielen Orten

als Fremdlinge verachtet, misshandelt und verfolgt werden, ist Gott

bekannt und leid.--Mancher sagt daher im Unverstand: "Man sollte

sie alle aus dem Lande jagen." Ein anderer sagt im Verstand: "Man

sollte arbeitsame und nützliche Menschen aus ihnen machen und sie

alsdann behalten."

Der Anfang dazu ist gemacht. Merkwürdig für die Gegenwart und für

die Zukunft ist dasjenige, was der grosse Kaiser Napoleon wegen der

Judenschaft in Frankreich und dem Königreich Italien verordnet und

veranstaltet hat.

Schon in der Revolution bekamen alle Juden, die in Frankreich

wohnen, das französische Bürgerrecht, und man sagte frischweg:

Bürger Aaron, Bürger Levi, Bürger Rabbi, und gab sich brüderlich die

Hand. Aber was will da herauskommen? Der christliche Bürger hat ein

anderes Gesetz und Recht, so hat der jüdische Bürger auch ein

anderes Gesetz und Recht und will nicht haben Gemeinschaft mit den

Gojim. Aber zweierlei Gesetz und Willen in einer Bürgerschaft tut

gut wie ein brausender Strudel in einem Strom. Da will Wasser auf,

da will Wasser ab, und eine Mühle, die darin steht, wird nicht viel

Mehl mahlen.

Das sah der grosse Kaiser Napoleon wohl ein, und im Jahr 1806, ehe

er antrat die grosse Reise nach Jena, Berlin und Warschau und Eylau,

liess er schreiben an die ganze Judenschaft in Frankreich, dass sie

ihm sollte schicken aus ihrer Mitte verständige und gelehrte Männer

aus allen Departementern des Kaisertums. Da war nun jedermann in

grossem Wunder, was das werden sollte, und der eine sagte das, der

andere jenes, z. B. der Kaiser wolle die Juden wieder bringen in

ihre alte Heimat am grossen Berg Libanon, an dem Bach Ägypti und am

Meer.

Als aber die Abgeordneten und Rabbiner aus allen Departementern,

worin Juden wohnen, beisammen waren, liess bald der Kaiser ihnen

gewisse Fragen vorlegen, die sie sollten bewegen in ihrem Herzen und

beantworten nach dem Gesetz, und war daraus zu sehen, es sei die

Rede nicht vom Fortschicken, sondern vom Dableiben und von einer

festen Verbindung der Juden mit den andern Bürgern in Frankreich und

in dem Königreich Italien. Denn alle diese Fragen gingen darauf

hinaus, ob ein Jude das Land, worin er lebt, nach seinem Glauben

könne ansehen und liebem als sein Vaterland und die andern Bürger

desselben als seine Mitbürger und die bürgerlichen Gesetze desselben

halten.

Das war nun fast spitzig, und wie es anfänglich schien, war nicht

gut sagen: Ja, und war nicht gut sagen: Nein.

Allein die Abgeordneten sagen, dass der Geist der göttlichen

Weisheit erleuchtet habe ihre Gemüter, und sie erteilten eine

Antwort, die war wohlgefällig in den Augen des Kaisers.

Darum formierte die jüdische Versammlung aus sich, zum unerhörten

Wunder unsrer Zeit, den Grossen Sanhedrin. Denn der Grosse Sanhedrin

ist nicht ein grosser Jude zu Paris wie der Riese Goliath, so aber

ein Philister war, sondern--Sanhedrin, das wird verdolmetscht: eine

Versammlung, und wurde vor alten, alten Zeiten also genannt der Hohe

Rat zu Jerusalem, so bestand aus 71 Ratsherren, die wurden für die

verständigsten und weisesten Männer gehalten, ein ganzes Volk, und

wie diese das Gesetz erklärten, so war es recht und musste gelten in

ganz Israel.

Einen solchen Rat setzten die Abgeordneten der Judenschaft wieder

ein und sagen, es sei seit 1500 Jahren kein Grosser Sanhedrin

gewesen als dieser unter dem Schutz des erhabenen Kaisers Napoleon.

Dies ist der Inhalt der Gesetze, die der Grosse Sanhedrin aussprach

zu Paris im Jahr 5567 nach Erschaffung der Welt im Monat Adar

desselbigen Jahres, am 22sten Tag des Monats:

1. Die jüdische Ehe soll bestehen aus einem Manne und einer Frau.

Kein Israelite darf zu gleicher Zeit mehr haben als eine Frau.

2. Kein Rabbiner darf die Scheidung einer Ehe aussprechen, es sei

dann, die weltliche Obrigkeit habe zuvor gesprochen, die Ehe sei

nach dem bürgerlichen Gesetz aufgelöst.

3. Kein Rabbiner darf die Bestätigung einer Ehe aussprechen, es sei

dann, dass die Verlobten von der weltlichen Obrigkeit einen

Trauschein haben.

Aber ein Jude darf eine Christentochter heiraten und ein Christ eine

jüdische Tochter. Solches hat nichts zu sagen.

4. Denn der Grosse Sanhedrin erkennt, die Christen und die Juden

seien Brüder, weil sie Einen Gott anbeten, der die Erde und den

Himmel erschaffen hat, und befiehlt daher, der Israelite soll mit

dem Franzosen und Italiener und mit den Untertanen jedes Landes, in

welchem sie wohnen, so leben als mit Brüdern und Mitbürgern, wenn

sie denselben einigen Gott anerkennen und verehren.

5. Der Israelite soll die Gerechtigkeit und die Liebe des Nächsten,

wie sie befohlen ist im Gesetz Moses, ausüben, ebenso gegen die

Christen, weil sie seine Brüder sind, als gegen seine eigenen

Glaubensgenossen in oder ausser Frankreich und dem Königreich

Italien.

6. Der Grosse Sanhedrin erkennt, das Land, worin ein Israelite

geboren und erzogen ist oder wo er sich niedergelassen hat und den

Schutz der Gesetze geniesst, sei sein Vaterland, und befiehlt daher

allen Israeliten in Frankreich und in dem Königreich Italien,

solches Land als ihr Vaterland anzusehen, ihm zu dienen, es zu

verteidigen usw.

Der jüdische Soldat ist in solchem Stand von den Zeremonien frei,

die damit nicht vereinbar sind.

7. Der Grosse Sanhedrin befiehlt allen Israeliten, der Jugend Liebe

zur Arbeit einzuflössen, sie zu nützlichen Künsten und Handwerkern

anzuhalten, und ermahnt sie, liegende Gründe anzukaufen und allen

Beschäftigungen zu entsagen, wodurch sie in den Augen ihrer

Mitbürger können verhasst oder verächtlich werden.

8. Kein Israelite darf von dem Geld, welches ein israelitischer

Hausvater in der Not von ihm geliehen hat, Zins nehmen. Es ist ein

Werk der Liebe. Aber ein Kapital, das auf Gewinn in den Handel

gesteckt wird, ist verzinsbar.

9. Das nämliche gilt auch gegen die Mitbürger anderer Religionen.

Aller Wucher ist gänzlich verboten, in und ausser Frankreich und dem

Königreich Italien, nicht nur gegen Glaubensgenossen und Mitbürger,

sondern auch gegen Fremde.

Diese neun Artikel sind publiziert worden den 2. März 1807 und

unterschrieben von dem Vorsteher des Grossen Sanhedrin, Rabbi d.

Sinzheim von Strassburg und andern hohen Ratsherren.

Schatzkästlein des rheinischen Hausfreundes Eine Auswahl aus verschiedenen Quellen · 第 40 / 197 题