Abb. 483. Somalmädchen beim Haarmachen.]

[Illustration:

Aus: R. E. Drake-Brockman, Britisch-Somaliland.

Abb. 484. Somal beim Gesang eines „Gerar“,

der in Lobpreisungen des Häuptlings besteht und immer zu Pferde

vorgetragen wird.]

[Illustration:

Aus: R. E. Drake-Brockman, Britisch-Somaliland.

Abb. 485. Ein Dibaltig oder Reiterschaustück zu Ehren eines großen

Häuptlings.

Nach seiner Beendigung galoppieren die Teilnehmer mit hochgehobenen

Speeren und Schilden unter Heilrufen auf den Häuptling zu.]

Ein interessantes Gebiet der abessinischen Kultur ist die

+Rechtspflege+, die noch auf dem alten Grundsatze beruht: „Auge um

Auge, Zahn um Zahn.“ Im allgemeinen können die Abessinier nicht

ohne ständige Gerichte leben; wegen der geringsten Kleinigkeit wird

von ihnen das Gericht angerufen und unter hochgradigen Aufregungen

verhandelt und gestikuliert. Eigentliche Freiheitstrafen kennt das

abessinische Recht nicht, es wendet nur Körper- oder Geldstrafen an.

Erstere werden meistens auf dem Hauptmarktplatze am Sonnabend unter

Anwesenheit mächtiger Menschenmassen vollstreckt. Ist ein Diebstahl

begangen worden und kann der Täter nicht sogleich ermittelt werden,

so greift man zu einem eigentümlichen Verfahren, um ihn ausfindig

zu machen. Man läßt in das betreffende Haus einen Knaben kommen und

versetzt ihn durch Trinken von Milch, in die eine betäubende Medizin

getan wurde, sowie durch Rauchen aus einer Pfeife, die etwas Ähnliches

enthält, in eine Art Traumzustand. Der Knabe zieht sodann, ähnlich

wie ein Polizeihund, mit einem Vertreter der Gerichtsbarkeit, mit dem

er durch einen Strick verbunden ist, durch die Straßen und Häuser

der Stadt. Derjenige, den er berührt, gilt als der Dieb, und damit

ist dessen Urteil gesprochen, denn für den vermeintlichen Dieb gibt

es kein Mittel, seine Unschuld zu beweisen. Die Strafen, die auf

Diebstahl stehen, sind besonders hart. In einfacheren Fällen wird dem

Diebe mit einer Peitsche der entblößte Rücken blutig geschlagen, oft

so, daß dieser eine einzige blutige Masse bildet. Ist das Vergehen

schwerer, dann wird dem Übeltäter die rechte Hand abgehauen, im

Wiederholungsfalle der linke Fuß, dann eventuell noch die linke Hand

und der rechte Fuß. Falsche Aussagen vor Gericht werden zunächst mit

Geldstrafe, bei Rückfälligkeit mit Ausschneiden der Zunge bestraft. Der

Abessinier schwört beim Tode eines Großen des Reiches. Straßenraub und

Mord werden mit Todesstrafe geahndet. Der Mörder wird den Angehörigen

des Toten ausgeliefert, die über sein Schicksal zu bestimmen haben,

sei es, daß sie, was meistens geschieht, durch Totschlag an ihm Rache

nehmen oder sich mit Geld und Vieh begnügen. Meist findet die Ahndung

durch die gleiche Todesart statt, wie sie der Verbrecher gegen sein

Opfer angewendet hatte. Das ehrenvollste ist das Erschossen-, das

entehrendste das Gehängtwerden.

[Illustration:

Phot. Carl Hagenbeck, Stellingen.

Die Sitten der Völker, Zweiter Band Liebe, Ehe, Heirat, Geburt, Religion, Aberglaube, Lebensgewohnheiten, Kultureigentümlichkeiten, Tod und Bestattung bei allen Völkern der Erde · 第 230 / 254 题