[Illustration:
Aus: R. E. Drake-Brockman, Britisch-Somaliland.
Abb. 484. Somal beim Gesang eines „Gerar“,
der in Lobpreisungen des Häuptlings besteht und immer zu Pferde
vorgetragen wird.]
[Illustration:
Aus: R. E. Drake-Brockman, Britisch-Somaliland.
Abb. 485. Ein Dibaltig oder Reiterschaustück zu Ehren eines großen
Häuptlings.
Nach seiner Beendigung galoppieren die Teilnehmer mit hochgehobenen
Speeren und Schilden unter Heilrufen auf den Häuptling zu.]
Ein interessantes Gebiet der abessinischen Kultur ist die
+Rechtspflege+, die noch auf dem alten Grundsatze beruht: „Auge um
Auge, Zahn um Zahn.“ Im allgemeinen können die Abessinier nicht
ohne ständige Gerichte leben; wegen der geringsten Kleinigkeit wird
von ihnen das Gericht angerufen und unter hochgradigen Aufregungen
verhandelt und gestikuliert. Eigentliche Freiheitstrafen kennt das
abessinische Recht nicht, es wendet nur Körper- oder Geldstrafen an.
Erstere werden meistens auf dem Hauptmarktplatze am Sonnabend unter
Anwesenheit mächtiger Menschenmassen vollstreckt. Ist ein Diebstahl
begangen worden und kann der Täter nicht sogleich ermittelt werden,
so greift man zu einem eigentümlichen Verfahren, um ihn ausfindig
zu machen. Man läßt in das betreffende Haus einen Knaben kommen und
versetzt ihn durch Trinken von Milch, in die eine betäubende Medizin
getan wurde, sowie durch Rauchen aus einer Pfeife, die etwas Ähnliches
enthält, in eine Art Traumzustand. Der Knabe zieht sodann, ähnlich
wie ein Polizeihund, mit einem Vertreter der Gerichtsbarkeit, mit dem
er durch einen Strick verbunden ist, durch die Straßen und Häuser
der Stadt. Derjenige, den er berührt, gilt als der Dieb, und damit
ist dessen Urteil gesprochen, denn für den vermeintlichen Dieb gibt
es kein Mittel, seine Unschuld zu beweisen. Die Strafen, die auf
Diebstahl stehen, sind besonders hart. In einfacheren Fällen wird dem
Diebe mit einer Peitsche der entblößte Rücken blutig geschlagen, oft
so, daß dieser eine einzige blutige Masse bildet. Ist das Vergehen
schwerer, dann wird dem Übeltäter die rechte Hand abgehauen, im
Wiederholungsfalle der linke Fuß, dann eventuell noch die linke Hand
und der rechte Fuß. Falsche Aussagen vor Gericht werden zunächst mit
Geldstrafe, bei Rückfälligkeit mit Ausschneiden der Zunge bestraft. Der
Abessinier schwört beim Tode eines Großen des Reiches. Straßenraub und
Mord werden mit Todesstrafe geahndet. Der Mörder wird den Angehörigen
des Toten ausgeliefert, die über sein Schicksal zu bestimmen haben,
sei es, daß sie, was meistens geschieht, durch Totschlag an ihm Rache
nehmen oder sich mit Geld und Vieh begnügen. Meist findet die Ahndung
durch die gleiche Todesart statt, wie sie der Verbrecher gegen sein
Opfer angewendet hatte. Das ehrenvollste ist das Erschossen-, das
entehrendste das Gehängtwerden.
[Illustration:
Phot. Carl Hagenbeck, Stellingen.