Abb. 469. Ein Masaikral.]

Im allgemeinen gelten bei den Bantu Mord, Diebstahl, Ehebruch und

Hexerei für die einzigen strafbaren +Übertretungen+. Mord, an einem

Manne aus einem anderen Stamme begangen, wird für gewöhnlich nicht

für ein Vergehen angesehen, oft auch der Mord an einer Ehefrau nicht

weiter beachtet. Die Banyoro und Wahima bestrafen einen Mord mit dem

Tode, die Masai nur mit einer Geldstrafe in schwankender Höhe. Die

Wasukuma haben hundert Ziegen zu zahlen, wenn sie einen Mann, und halb

so viel, wenn sie eine Frau ermordet haben. Das Todesurteil wird für

gewöhnlich durch den Spieß vollstreckt, außer wenn es sich um einen

Zauberer handelt; dieser wird oft totgeprügelt. -- Die Nandi bestrafen

Viehdiebstahl ebenfalls mit dem Tode, die Kamasia mit einer schweren

Geldstrafe, nur wenn der Dieb sie zu bezahlen nicht imstande ist,

ebenfalls mit dem Tode, die Masai auch nur mit einer Geldstrafe, die

aber dreimal so hoch ausfällt, als der gestohlene Gegenstand Wert hat.

In Uganda wurde früher Diebstahl nicht geahndet, außer etwa, wenn es

sich um das Eigentum eines Häuptlings handelte. Bei den Lendu bleibt es

einem Bestohlenen überlassen, den Dieb ausfindig zu machen und selbst

zu bestrafen. Auf Hexerei steht fast immer die Todesstrafe.

[Illustration:

Phot. Underwood & Underwood.

Die Sitten der Völker, Zweiter Band Liebe, Ehe, Heirat, Geburt, Religion, Aberglaube, Lebensgewohnheiten, Kultureigentümlichkeiten, Tod und Bestattung bei allen Völkern der Erde · 第 222 / 254 题