+Polygamie+ ist den Indiern erlaubt; das Gesetz gestattet den Hindu
eine unbestimmte Zahl von Frauen, der Islam seinen Anhängern deren
höchstens vier. Die zuerst geheiratete Frau gilt für die rechtmäßige
Gattin und nur die Kinder aus ihrer Ehe für legitim. Im allgemeinen
wird von dieser Vergünstigung aber wenig Gebrauch gemacht. Man
pflegt eine zweite Frau nur dann zu nehmen, wenn der ersten Kinder
versagt bleiben, vorausgesetzt aber, daß der Mann die Mittel für
eine nochmalige Ehe besitzt. Verarmte Brahmanen sollen sich diese
Erlaubnis zur Aufbesserung ihrer Finanzen zunutze machen, indem sie
eine wohlhabende Frau aus niederen Kasten heiraten; früher soll mancher
von ihnen mehr als hundert Frauen nacheinander geheiratet haben.
-- +Ehescheidung+ ist in Indien leicht, da der Gatte keine Gründe
vorzubringen braucht. Er führt seine Frau, wenn er ihrer überdrüssig
geworden ist, an den vier Wänden des Frauengemaches entlang und erklärt
ihr, daß er sie nicht länger ausstehen könne. Damit ist sie entlassen.
-- Die Stellung der Hindufrau ist eine recht niedrige; ein weibliches
Wesen gilt in den Augen der Hindu für ein niedriges, unwürdiges
Geschöpf, das auch im Jenseits keine ehrenvolle Stelle einnehme. Daher
ist Töten der Mädchengeburten in Indien gleichsam an der Tagesordnung,
was zur weiteren Folge hat, daß in manchen Gebieten kein einziges
Mädchen anzutreffen ist. Ein Aussterben der betreffenden Stämme ist
daher nur eine Frage der Zeit.
[Illustration:
Phot. Johnston & Hoffmann.