Bei den Kondh begegnen wir unter den Hochzeitszeremonien noch der
+Brautentführung+. Dem Brautzug treten der Bräutigam und die jungen
Männer seines Dorfes an der Dorfgrenze entgegen, jeder mit einem
Bambusknüppel bewaffnet. Die jungen Frauen aus dem Dorfe der Braut aber
gehen zuerst zum Angriff auf die Partei des Bräutigams mit Stöcken,
Steinen und Erdklumpen vor, und ein Bombardieren wird eröffnet und
fortgesetzt, bis das Dorf erreicht ist. Dann hört das Steinwerfen auf,
und der Onkel des Bräutigams ergreift die Braut und trägt sie zum Hause
seines Neffen. Der Umstand, daß es gerade der Onkel ist, der die Braut
entführt, legt die Vermutung nahe, daß dieser Scheinkampf um die Braut,
von dem in Südindien mancherlei Abänderungen vorkommen, nicht als ein
Überbleibsel der Sitte, die man insgemein Raubehe nennt, anzusehen
ist, sondern seine Erklärung in der Vorschrift findet, die noch bei
vielen Kasten beobachtet wird, daß ein Mann die Tochter seines Onkels
mütterlicherseits heiraten muß. Wo diese Vorschrift nicht zwangsweise
durchgeführt wird, spielt dieser Onkel dennoch eine wichtige Rolle
bei den Hochzeitszeremonien. So muß er öfters dem Bräutigam auf seine
Bitte seine Zustimmung zur Heirat geben, oder der Onkel der Braut dem
Bräutigam die Füße waschen, die Braut zur Hochzeitsbude tragen, ihr
das Tāli um den Hals legen und die Finger des jungen Paares bei der
Eheschließung zusammenbinden.
Bei den Kasten, wo der Brauch, die Tochter des Onkels mütterlicherseits
zu heiraten, sich erhalten hat, kommt es bisweilen vor, daß ein
Knabe von sieben oder acht Jahren an ein Mädchen versprochen wird,
das zweimal so alt ist wie er. Dem Mädchen ist es in manchen Fällen
erlaubt, auch mit ihrem Schwiegervater zusammenzuleben und zu
verkehren, bis der Knabe, der als der Vater aller inzwischen etwa
geborenen Kinder gilt, heranwächst.
[Illustration:
Phot. Wiele & Klein.