von
E.L. Rochholz.
1870
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Vorwort.
Den ersten frühzeitigen Anlass, in den drei heiligen Frauen, deren Namen
die nachfolgende Schrift am Titel trägt, drei nächstverwandte Wesen aus
der deutschen Götterlehre zu erblicken, hat der Verfasser in den
Perioden seines akademischen Jünglingsalters und während der ersten
Jahre seines Berufslebens empfangen, als er noch auf Jagdgängen,
Ferienreisen und Abteibesuchen der Erkundung örtlicher Alterthümer
nachzog und in andauerndem Verkehre mit der Natur und der Bevölkerung
den damals herrschend gewesnen Glauben theilte, das Volksgedächtniss sei
ein Archiv, welches dem Forscher den Mangel an Urkunden ergänzen helfe.
Während sich ihm letzteres bald als eine gemüthliche Täuschung erweisen
musste, war ihm darüber doch das Glück beschert, reichliche, nachhaltige
Anschauungen in sich anzusammeln, deren freundlich fesselnde Gewalt
einen einmal in uns erwachten Plan auch unter unerwartet eintretenden
Lebensänderungen nicht mehr veralten lässt. Und so erklärt sich der
Ursprung unseres Buches als eine früh erworbene, in langer Zeitdauer
gereifte und hier erst spät zur Mittheilung gebrachte Lebensanschauung
der Art, von welcher bei Göthe (Bd. 44, 193) das runde Wort steht: "Was
man nicht gesehen hat, gehört uns nicht und geht uns eigentlich nichts
an." Als uns vor nun bald vierzig Jahren in den heimatlichen Thälern der
Altmühl und des Mains der hier sesshafte Cultus der hl. Walburgis und
Gertrud begegnete und nicht lange hernach in den schweizerischen der
Aare und des Oberrheins uns ebenso derjenige der hl. Verena näher bekannt
wurde, zeigten schon die bestimmt abgegrenzten Landschaftsmarken,
innerhalb deren der Cult jeder dieser drei Heiligen seit ältester Zeit
bis auf die Gegenwart herrschend geblieben ist, dass diese Drei hier
nicht etwa die Patrone oder Lieblingsheiligen ihres Bisthums, sondern
die Schutzheiligen ihres politischen Gaues in einer Periode gewesen
waren, als dessen politische Grenzen noch keineswegs mit denen des
Kirchensprengels zusammenfielen. Waren die Heiligen aber dieses und also
zeitgenössisch gewesen mit der ältesten Gaueintheilung dieser
Landstriche selbst, so war hier ihr Bestand überhaupt ein älterer, als
der durch die Kirche veranlasste je hatte sein können. Und also führte
uns die _Gauheilige_ in rückschreitender Metamorphose auf die
_Gaugöttin_. Gegen diese Folgerung, die selbst von der kirchlich
approbirten Gestalt der Legende mit historischen Angaben unterstützt
wird, lässt sich mit ferner versuchten Einwänden nicht weiter mehr
aufkommen. Auch führt ja die Gaugöttin ihre bei uns verblasste
Herrschaft über Christenmenschen anderwärts immer noch ungeschwächt und
persönlich fort, so z.B. in der Normandie, wo nach dem Zeugnisse von
Amélie Bosquet die Aufsicht über das Land den Feen gehört, jede einen
einzelnen Kanton, hier jeden einzelnen Einwohner beaufsichtigt und
dessen Loos bei der allabendlichen Versammlung in dem gemeinsamen
Schicksalsbuche je mit einem weissen oder schwarzen Punkte bezeichnet.
Jede Gottheit war, ein vom Heidenglauben verwirklicht gedachtes
Idealbild menschlicher Thätigkeitgewesen. Wie der Mensch, so sein Gott.
Die dem Germanen eigenthümliche Auffassung des Eherechtes, welche ihn
vor allen Kulturvölkern des Alterthums auszeichnet, der von ihm dem
Weibe beigelegte ahnungsreiche; auf das Heilige gerichtete Sinn (Tac.
Germ. c. 8) hatte bei ihm solcherlei weibliche Gottheiten bedingt,
welche Wächterinnen der züchtigen Geschlechterliebe, der häuslichen
Ordnung, des Fleisses und Friedens waren. Eine nächste Folge hievon war
es, dass die Frau in ihrem Hause das Amt der Herrin (dies besagt das
Wort frôwa, fráuja), in ihrem Stamme dasjenige der Itis oder weisen Frau
bekleiden und als solche die Geschäfte der Tempeljungfrau, Priesterin,
Heilräthin oder Aerztin verwalten konnte. Auf diesem Bildungswege einer
langen Selbsterziehung wurde die Nation erst politisch gehemmt durch
furchtbare Eroberungskriege, die sie erlitt und vergalt, dann geistig
überrascht durch das in barbarischer Form überlieferte römische
Kirchenthum. Durch den ersten Vorgang wurden die Germanengöttinnen
kriegerisch umgewandelt, militarisirt, durch den zweiten aber vollends
satanisirt, zwei Umgestaltungen des Glaubens und Mythus, von denen unser
Buch in allen Abschnitten sittengeschichtliche Zeugnisse bietet. Und
nicht bloss die Richtschnur des öffentlichen Glaubens, sondern ebenso
die des Privatlebens wurde dabei mit in die tiefste Erniedrigung
herabgezogen. Zwar blieben echtmenschliche Tugenden der Heidin ein
allerdings nöthigender Grund, sie später einmal zu Christentugenden zu
subtilisiren und eine Walburg, eine Verena oder Gertrud zu
Kirchenheiligen zu erheben; allein diese Vereinbarung war und blieb eine
erzwungene, innerlich unwahre, und verfälschte den sittlichen Kern des
Mythus bis zu dem Grade, dass es den irrigen Anschein gewann, als ob
hier die Legende aus dem Christencultus entsprungen wäre, anstatt dass
umgekehrt dieser bloss entlehnend dem Mythus nachfolgte und ihn
legendarisch einkleidete. Ihm selbst aber durfte ein ehefeindlicher
Klerus, der dem Cölibat den übertriebnen Werth einer vollkommnen Tugend
zuschrieb und nur ein einziges Weib als solches anerkannte, die
Himmelsherrin, auf das ganze übrige Geschlecht aber die Ursache des
Sündenfalles zu wälzen fortfuhr, einem solchen, die Frauenwürde
verkündenden Mythus durfte der Mönch kein Recht belassen, sondern musste
ihn so weit und so unablässig herabwürdigen, dass die Folgen davon bis
heute den Aberglauben aufzureizen vermögen. Wenn daher zwar auf einer
Seite die Jungfrau, welche schmerzenstillendes Oel unter Segenssprüchen
bereitete, als ölschwitzende Heilige kanonisirt worden ist, so ist sie
auf der andern Seite zugleich zur Hexenmutter satanisirt: Zaubertränke
brauend, Seuchen und Misswachs herabbeschwörend, Besen salbend, das
aller Zeugung feindselige Kebsweib des Teufels in der Walburgisnacht.
Dorten war sie die ehestiftende Liebesgöttin gewesen, hier eine Frau
Mutter des Frauenhauses (S. 82. 154). Dorten trank der Mensch auf ihren
Namen die Minne, sie selbst reichte dem in den Himmel eingehenden Helden
den Unsterblichkeitstrank; hier wird sie zwar auch eine Himmlische, aber
nur weil sie vorher als "Wirthskellnerin" tugendhaft geblieben war (S.
149). So ursprünglich schon steckt in dem Legenden erzählenden Mönch
ein Blumauer, der die Aeneide travestirt. Ihm haust da ein spukender
Waldteufel, wo in der fränkischen Waldeinsamkeit des Hahnenkamms und
Spessarts die Haingöttin an ihren Maibronnen gewaltet hatte; die
Frühlingsgöttin Walburg wird ihm zum Blocksbergsgespenste, die
Seelenherrin Gertrud zur Leichenfrau, und zur landverwüstenden Riesin
wird die im Firnengolde des unerreichten Gletschers thronende Verena
--auf des gefürchteten Gipfels
Schneebehangener Scheitel,
Den mit Geisterreigen
Kränzten ahnende Völker.
Wie sonderbar doch dieser Lohn ist, der dem deutschen Weibe dafür
ertheilt wurde, dass es in unserem Volke zuerst, unter dem Widerstreite
der Männerwelt, rein aus Frömmigkeitsbedürfniss und Kinderliebe sich an
die neue Kirche ergab! Für treues Ausharren in den Prüfungen des Lebens,
für opferbereites, demüthiges Dulden zum Wohle der Mitmenschen war ihm
einst der Himmel zugesagt gewesen, es hatte ihn durch eigne Seelengrösse
erobert und sogar den Preis der Vergötterung sich erworben. Dieser
Himmelsgenuss hiess der Kirchenlegende ein unverdienter, das heroische
Streben des Weibes, sich zur Würde der Gottheit empor zu heben, ein
frevelhaftes. Es wurde daher noch einmal in die Leidensschule der
gemeinen Leiblichkeit zurückversetzt, um nun erst durch ein Mirakel
erlöst zu werden. Denn von nun an sollte es nicht mehr auf das
persönliche Verdienst, sondern auf das Geheimniss der Gnade angewiesen
bleiben. Diesen zweimaligen Bildungsweg, den das deutsche Weib in der
Vorzeit einzuschlagen hatte, haben wir als "Sittenbilder aus dem
germanischen Frauenleben" bezeichnet und nach dem doppelten Material der
Mythe und der Legende von drei heiligen Frauen zur Darstellung gebracht.
Dies ist der wissenschaftliche und patriotische Zweck unsrer Schrift,
die sich hiemit dem Antheil vorurtheilsfreier Landsleute empfiehlt.
Aarau 1. Mai, Walburgistag 1870.