V.

Die auf Sp. 239, 240 abgebildete Figur schien uns etwas älter zu

sein, als daß sie thatsächlich den 1341 gestorbenen Gottfried von

Fürstenberg vorstellen könnte; nun ist allerdings urkundlich nichts

darüber bekannt. Der Grabstein stammt aus Freiburg[271] und ist erst

später nach Haßlach gekommen, aber zugleich mit dem Stein der Gemahlin

des Dargestellten, einer geb. Montfort; und da außer Götz zwar noch

ein anderer Fürstenberg eine Gemahlin aus dem Hause Montfort hatte,

letzterer aber erst nach Götz starb, so ist wohl kaum anzunehmen, daß

der Stein trotz seines alterthümlichen Charakters noch dem 13. Jahrh.

angehöre.

Vergleichen wir damit den hier unter Fig. 1 abgebildeten Stein aus

dem Kloster Schönthal, der der Tradition nach dem 1318 verstorbenen

Albrecht von Hohenlohe gesetzt ist, so müssen wir vor allem erwähnen,

daß auch hier ein positiver Nachweis über die Angehörigkeit und damit

die Zeitstellung nicht erbracht werden kann. Nehmen wir aber auch an,

der Fürstenberg’sche Stein sei schon zu Lebzeiten des Götz selbst, auf

seine Bestellung hin, gefertigt worden und somit thatsächlich älter

als das Jahr 1341, so zeigt doch ein vergleichender Blick auf jenen

Stein und den hier vorliegenden, daß unser Hohenlohe jünger sein muß,

als jener Fürstenberg. Er zeigt mindestens hinsichtlich der Bewaffnung

jenem gegenüber einen großen Fortschritt. Die Beckenhaube ist jener

ersten noch ziemlich gleich; die Abweichungen in der Form sind wol

nur auf Rechnung der verschiedenen Hände der Arbeiter zu setzen. Die

Halsberge hat aber hier am Kinne einen herabhängenden Ansatz, welcher,

in die Höhe gezogen und an einem Knopfe über der Stirne befestigt, als

Gesichtsschutz dienen mochte. Sie liegt nicht mehr auf dem Ueberkleide,

sondern geht unter demselben als einfacher Kragen weg, bis über die

Achseln, wo sie in Zackenspitzen endigt. Ueber dem Kettengeflechte

scheint die Figur einen Schuppenpanzer getragen zu haben, der unter

dem Arm noch sichtbar wird und über die Achseln geht. Eine heraldisch

gezeichnete Lilie deckt außerdem noch die Achsel als verstärkender

Schutz und Zier zugleich. Die Brünne reicht nicht mehr bis über die

Kniee, die sie nicht einmal erreicht, wohl aber reicht ein Unterkleid,

das unter derselben sichtbar wird, gerade so weit.

Die Kniee haben einen eigenen Schutz durch eine Kachel aus Eisen oder

Leder, die ebenfalls gegen unten verzierte Zackenspitzen hat, die

auf dem Kettengeflechte der Beine liegen, welche ähnlich wie bei der

andern Figur blos mit diesem bedeckt sind. Auch die Befestigung der

Sporen ist bei beiden gleich. Das Ueberkleid, welches bei Gottfried

von Fürstenberg fast bis zu den Füßen reicht, ist hier sehr kurz, kaum

mehr noch als eine verzierende Reminiscenz an ein ehemals getragenes

Gewandstück. An den Seiten aufgeschlitzt, auf der Schulter ganz schmal,

aber unter den Achseln und dem Oberrand mit einer Borte gesäumt, ist es

am untern Rande spitzenförmig ausgezackt.

Auch die Aermel der Brünne sind ganz kurz, dagegen die Vorderarme durch

eine besonders aufgeschnallte, wol lederne, unter die Brünne greifende

Stulpe (Armschiene, Brazel?) geschützt. Die Handschuhe sind wol ganz

beweglich.

[Illustration: Fig. 1.]

Der Helm, dessen Zimier leider ganz weggemeißelt ist, hat die Form,

für welche der moderne technische Ausdruck Kübelhelm allgemein ist

(wol das Helmfaß der Alten?), und ist mit einer Kette am Unterrande

versehen, die entweder vorn auf der Brust oder, da sie so zu kurz

wäre, vor der linken Achsel befestigt ist, so daß der Träger ihn

über die Beckenhaube stülpen kann. Auf der rechten Brust sieht durch

einen Schlitz des Obergewandes ein Ring heraus, der am Schuppenpanzer

befestigt sein muß, von welchem zwei Ketten herabhängen. An der einen

ist der Knauf des Dolches befestigt; die andere dient dazu, ähnlich am

Knaufe des Schwertes eingehakt zu werden, so daß Schwert und Dolch,

wenn sie gebraucht wurden, nicht blos in der Hand beweglich waren,

sondern auch nicht stets wieder in die Scheide geschoben werden

mußten, sondern daß sie der Ritter einfach aus der Hand fallen lassen

konnte. In welcher Weise die Dolchscheide am Körper befestigt und ob

überhaupt eine Scheide vorhanden war, läßt sich aus der plastischen

Darstellung nicht entnehmen. Dagegen ist die Lederscheide des Schwertes

und der anzuschnallende Gürtel, an welchem die Scheide getragen wurde

(Schwertfessel) sehr deutlich dargestellt.

[Illustration: Fig. 2.]

Der Schild hängt an einem Bande (Schildfessel) über die rechte Schulter.

Als Beitrag zur Kulturgeschichte überhaupt sei hier noch darauf

aufmerksam gemacht, daß auf den Grabsteinen des 13. Jahrhdts. bis zum

Schlusse desselben und wol in das 14. Jahrh. hinein die Ritter in der

Haustracht, nicht in der Rüstung dargestellt sind, daß sie aber das in

der Scheide steckende Schwert mit umgewundener Schwertfessel theils,

ähnlich wie bei dem Fürstenberg’schen und diesem Grabstein, neben

sich haben, theils in der Hand tragen, in der zweiten Hälfte des 14.

Jahrh. jedoch es umgeschnallt haben; ebenso tragen sie sodann auch die

Handschuhe, welche unser Hohenlohe neben sich hängen hat, an der Hand

selbst.

Wir verweisen hiefür auf Fig. 2, gezeichnet nach unserem Gipsabgusse

des marmornen Grabsteines des 1371 verstorbenen Otto von Pienzonau

in der Kirche zu Ebersberg. Die Beckenhaube hat bereits spitze Form.

Die Befestigung der Halsbrünne an derselben ist deutlich zu ersehen;

das Kettengeflecht der Brünne ist noch etwas kürzer geworden als bei

Fig. 1; an Stelle des faltigen Ueberkleides aber ist ein anliegendes

getreten, das, nach anderen Beispielen zu schließen, auch hier

als ledern zu denken ist (Küriß, curassa), eine Verstärkung der

Schutzwaffen bildete und an der Vorderseite zusammengenestelt ist.

Die Handschuhe entsprechen dem auf Sp. 242 abgebildeten Originale.

An den Beinen ist nicht blos der besondere Knieschutz zu sehen, der

sich auch bei Fig. 1 findet, sondern sowohl Schenkel, als Waden sind

mit Beinbergen versehen, deren Material aus unserer plastischen

Darstellung nicht erkennbar ist, die also sowohl von Leder, als von

Eisen sein können. Sie liegen über dem Knieschutze, welcher vielleicht

aus elastischem Material bestand. Die Füße haben Schuppenwerk, so

daß es fraglich erscheint, ob überhaupt noch Eisenhosen unter den

Beinbergen vorhanden sind. Die Sporen haben bereits sternförmige Räder.

Am Untertheile des Kürisses ist ein Gürtel befestigt, der wol die

Schwertscheide trägt. Die Kette des Schwertes ist unterhalb des Knaufes

am Griffe desselben befestigt, die Kette des Dolches unmittelbar über

der Klinge. Eine Scheide desselben scheint vorhanden, ohne daß die Art

der Befestigung an dem Kürisse zu erkennen wäre. Noch sei auf den Speer

mit dem Fähnlein aufmerksam gemacht. Außer dem am Halse angeketteten

Helmfasse steht noch ein zweites neben dem Haupte, wol nur aus

heraldischen Gründen, um ein zweites Zimier darauf anbringen zu können.

Der Schwertknauf hat die runde Form abgelegt und ist polygon geworden.

Der Schild hat die Oeffnung zum Einlegen des Speeres.

Im Anschlusse an die plastischen Darstellungen dieser beiden Grabsteine

werden wir im nächsten Aufsatze noch einige im Museum vorhandene

Originalwaffen besprechen, welche durch diese Grabsteine erläutert und

näher bestimmt werden.

+Nürnberg.+ A. +Essenwein+.

Florian und Andreas Stoß.

Eine der frühesten Erwähnungen des ersteren steht im Bürgerkatalog von

Görlitz, wo es zum Jahre 1524 heißt: „Florian Stoß Goldschmied ist sein

Bürgerrecht wiedergegeben, dedit 3 Schock. (3a vigil. cathedr. Petri)“;

eher erscheint sein Name in derselben Handschrift nicht. Er ist also

von Görlitz verzogen gewesen.

Unter demselben Datum 3a p. Leonhardi (15. Nov.) 1534, unter

welchem bereits der Anzeiger 1879, Sp. 110 einen Brief in Sachen

des Goldschmieds +Martin Stoß+ brachte, schrieb der Görlitzer

Magistrat an den von Nürnberg Folgendes: „Wiewohl wir euerer erbaren

Weisheit um vergangene Martini 1533 geschrieben in Sachen unsers

Mitbürgers Florian St., Vorzeiger dieses, wegen seines väterlichen

und mütterlichen Teils[272], darin sich eure erb. Weish., wie uns

berichtet, ganz freundlich erzeiget, des wir uns hiermit in Fleiß

bedanken, dennoch wird ihm dieselbige (_sc. Gerechtigkeit_) durch die

verordneten Vormünder bis auf heute vorenthalten, welches ihm nicht

wenig kümmerlich, so er sein Gebure (_Abgabe_) bei einem erb. Rate

davon gütlich abgeleget hätte. Derowegen ist nochmals unsere fleißige

und freundliche Bitte etc., den unsrigen fürder gütlich anzuhören... in

Betrachtung (_Anbetracht_) der weiten Reisen und schweren Unkosten, so

dem unsrigen hierauf gehen würde.“ (Aus den Missiven d. J.)

Aus einem Briefe d. d. 3a p. Quasim. (6. April) 1540 im lib. miss.

v. 1539 erfahren wir, daß Florian einen gewissen +Cyriacus Preusse+

in +Hirschberg+ zum Schwiegersohne gehabt. Dieser hatte sich bei

dem Goldschmiede über Gewaltthätigkeiten seiner Mitbürger beklagt,

„darunter er verwundet und gelähmet ist worden,“ und auf Bericht

des Schwiegervaters machen nunmehr die Görlitzer den Hirschbergern

Vorstellungen.

Dieselbe Handschrift enthält ein Schreiben an den Bischof von

+Bamberg+, d. d. dominica p. Martini (14. Nov.) 1540, welches uns

mit +Andreas Stoß+ bekannt macht. Der wesentliche Inhalt davon ist:

Unser Mitbürger Florian Stoß hat uns (_sc. dem Rate von Görlitz_)

Bericht gethan, daß +unlängst+ Herr Dr. Andreas Stoß, +Provinzial

des Karmeliterordens+, sein leiblicher Bruder, zu Bamberg verstorben

sei, davon er hofft, daß die hinterlassene Barschaft des Herrn Dr.

nicht unbillig auf ihn solle vererbet werden; es wird demnach gebeten,

dazu beizutragen, daß ihm in Kraft des Testaments Zahlung folgen möge

als einem armen Manne mit Weib und Kindern. -- Darunter folgt die

Bemerkung, man habe mutatis mutandis auch an den Bamberger Magistrat

geschrieben.

Somit wäre nun auch wieder das Todesjahr, eines der vielen Sprößlinge

Meister Veits nachgewiesen. Das in dem Briefe erwähnte Testament

ist höchst wahrscheinlich dasjenige, dessen in Dresden befindliches

Fragment ich in Nr. 10 des Anzeigers, Sp. 307 f. mitgetheilt habe.

+Bunzlau.+ Dr. +Ewald Wernicke+.

Hans Sunder von Cronnoch.

Unter diesem Namen wird ein Taschner, welcher 1530 in Görlitz für

3 Schock das Bürgerrecht gewinnt, im dortigen Bürgerkatalog (1515

angefangen) angeführt. So wenig die Persönlichkeit selbst auf Interesse

Anspruch erheben darf, so interessant ist es doch, einen Mann gefunden

zu haben, dessen Bezeichnung zur Entscheidung der Frage nach dem

wirklichen Familiennamen von +Meister Lucas Kranach+ herangezogen

werden kann. Ich glaubte deshalb, diesen Findling nicht unerwähnt

lassen zu dürfen.

+Bunzlau.+ Dr. +Ewald Wernicke+.

Meister Oswald Hilger in Freiberg.

Meine im Anzeiger d. J. Sp. 252 ausgesprochene Vermuthung, daß der

1521 in Breslau arbeitende Gießer Andreas Hilliger der bekannten

Künstlerfamilie in Freiberg angehöre, findet ihre Bestätigung,

resp. Ergänzung in einem Briefe des Görlitzer Magistrats an Meister

Oswald, Glockengießer zu Freiberg, welcher in einem (1512 begonnenen)

Missivenbuche entworfen ist. Der modernisierte Wortlaut desselben ist

folgender:

Die Kirchenväter zu St. Peter bei uns thun uns kund, wie sie mit Euch

Verabredung gehabt wegen der Glocke, so Ihr Gott und den heiligen

Patronen zu Ehren gießen wolltet, darum angezeigt, wie Ihr auf

Pfingsten „schirst“ solch Gießen zu vollenden gedächtet. Nun wird ihnen

von einem Fuhrmann angesagt, daß Ihr vor angesetzter Zeit erscheinen

wolltet. Darum bitten wir Euch freundlich, wollet durch gewisse

Botschaft den Kirchenvätern Eure Herkunft schriftlich zu erkennen

geben, auf daß sie sich danach zu richten haben. Datum 3a post annunc.

Marie (27. März) 1515.

Auf einem späteren Blatte steht ein Brief an Antonius Fucker, z. Z. in

Breslau, worin es heißt, daß zu der Glocke noch 40 Ctr. Kupfer nöthig

seien. Nach den Script. rer. Lus. sollte der Guß 1516, Donnerstag am

Tage Kosmä und Damiani, stattgefunden haben. Die Jahrzahl muß 1515

lauten, wo dieser Festtag auf Donnerstag den 27. September fiel.

Meister Oswald traf wahrscheinlich nur die Vorbereitungen dazu, da

die citierte Quelle ausdrücklich bezeugt, daß der „Kannengießer“ von

Freiberg die Glocke durch seine beiden Söhne habe gießen lassen,

vorausgesetzt, daß er eben der Vater gewesen, dem man das Werk

„angedinget“ hatte. Damit wird allerdings meine Annahme, daß Andreas

der Vater von Wolf und Oswald Hilger sei, hinfällig. Wolf starb nach

Gurlitt, das Schloß Freudenstein, S. 1409, im J. 1577.

+Bunzlau.+ Dr. +Ewald Wernicke+.

Das Hündlein von Bretten.

Zu Bretten in der Kurpfalz lebte einst ein Mann, so bitter arm, daß

er Hungers hätte sterben müssen, wenn ihm nicht sein eben so getreues

als gescheides Hündchen das Leben gefristet hätte. Dieses lief Tag

für Tag bald zu diesem, bald zu jenem Metzger der Stadt, entwendete

jedesmal eine Wurst und trug dieselbe seinem Herrn zu. Die Metzger, die

längere Zeit hindurch weder den Diebstahl, noch den Dieb gespürt, kamen

endlich doch dem Hündchen auf die Schliche und paßten ihm auf. Zuletzt,

da dasselbe eben wieder eine Wurst entführen wollte, erwischte deren

Metzger das Hündchen, hieb ihm den Schwanz ab und steckte ihm denselben

quer ins Maul, so wie es sonst die gestohlenen Würste getragen hatte,

dann ließ er es laufen. Das Hündchen aber kam nach Hause, legte, wie

vordem die Wurst, so jetzt den Schwanz seinem Herrn in die Hand,

streckte sich nieder und starb.

So die ergreifende Sage, aus welcher man die sprichwörtliche Redensart

herleiten zu können glaubte: „Er kommet daher, wie das Hündlein von

Bretten“, welche Sage uns Heberer (vergl. über diesen die Allgem. D.

Biographie) in seiner „Servitus Aegyptiaca“ 1610 zuerst überliefert

hat. Ihr will jedoch Wilh. Wackernagel jeden historischen Werth

absprechen (vergl. dessen Kleine Schriften I, S. 423-434), weil man

nämlich auch in Basel von einem Menschen, der mit dem, was er sagt oder

thut, erst hintendrein, wenn alles sonst vorbei ist, kommt, und ebenso

von einem Dinge, einem Ereigniß, das erst ganz spät und zu allerletzt,

und wenn es eigentlich schon zu spät ist, eintrifft, ganz ähnlich und

ebenso sprichwörtlich zu sagen pflege: „Er kommt“ oder „das kommt wie

das Hündlein von Bretzwill“ (ein Dorf in Baselland).

Heberer war selbst von Bretten, und so dürfen wir, sagt Wackernagel,

annehmen, er gebe die heimische Ueberlieferung mit Treue wieder, und

dürften auch geneigt sein, anzunehmen, es sei dieselbe buchstäblich

und als wahrhafte Geschichte zu verstehen. „Dem stellt sich jedoch“,

fährt er fort, „unser Hündlein von Bretzwil entgegen, welches dem von

Bretten durch die Art seiner Thierheit und durch den Namen des Ortes so

ähnlich und doch wieder durch Namen und Sinn davon so verschieden ist,

verschieden bis zur Unvereinbarkeit, so lange man auf dem historischen

Standpunkt bleibt.“

Diesen Standpunkt glaubt nun W. gänzlich verlassen und mit Aufgebung

von Bretten in der Kurpfalz sowohl, als von Bretzwil in der Schweiz

sich lieber auf den mythologisch-symbolischen stellen zu sollen, „um

von der festeren Grundlage aus, welche er gewährt, die Idee zu suchen,

unter der die beiden Hündchen sich vereinigen.“ Ich enthebe der

ausführlichen philologisch-mythologischen Deduction Wackernagels und

als deren Schlußfolgerungen die folgenden Stellen.

„Wo aber (S. 432) ist die erste und eigentliche Heimat des Mythus,

und welches ist sein Alter? Wären wir an die Namen Bretten und

Bretzwil gebunden, so gäbe die Antwort sich von selbst: wir würden

damit auf celtisch-germanischen Boden und, da die älteste Nachricht

über das Brittonische Todtenreich[273] sich um das Jahr 400 n. Chr.

bei Claudianus findet, bis höchstens in die Anfänge der christlichen

Zeitrechnung gewiesen und hierauf beschränkt sein. Indessen wir sind

durch nichts genöthigt, uns so zu binden. Vielmehr, da ja auch den

Griechen Hund und Hundeschwanz ein Symbol des Todes, da ferner auch

ihnen die Vorstellung von einem Todtenreiche jenseit der Wasser und von

nächtlichen Todtenschiffern geläufig ist (ich erinnere nur an Charon

und an die Phäaken, wie Welcker dieselben geistreich deutet); da sodann

auch sie, in Athen, unverkennbar schon aus unserem Mythus von einem

Hunde erzählten, der bei dem Opfer des Diomos anstatt einer Wurst das

Opferfleisch geraubt und bis nach dem Hügel und Platz des Herakles, dem

fortan sogenannten Κυνόσαργες d. i. Hundsweiß (denn der Hund war weiß

nach Pausanias) davongetragen; da endlich wiederum sie so mancherlei

Dinge von der Erde aus unter die Gestirne ihres Himmels versetzt haben,

z. B. gerade auch einen Hund, Mära, das Hündchen des Icarius, das noch

als Stern der kleine Hund hieß: nun wohlan, so wird es kein Wagniß,

es wird eher eine wissenschaftliche Nothwendigkeit sein, es wird auch

dies wieder zum richtigen Verständniß eines bisher stets räthselhaften

Ausdrucks helfen, wenn wir in Κυνόσουρα, dem griechischen Namen des

kleinen Bären, den Hundeschwanz wieder erkennen, den nach deutscher

Erzählung der Metzger in Bretten abgehauen hat...“

„Es wird (S. 434) kaum mehr nöthig sein“, schließt W. seinen

Aufsatz, „einen nochmals unterscheidenden und wieder vereinenden

Blick zurückzuwerfen und noch einmal eigens hervorzuheben, wie beide

Hündchen also die Endlichkeit und den Tod bedeuten, das Hündchen von

Bretzwil aber nur eben dies und weiter nichts, das von Bretten aber

die Endlichkeit, welche in die Unendlichkeit, das Erdenleben, das

durch den Tod in die Unsterblichkeit, in die Ewigkeit hinüberringt

und dringt. Ich selbst habe das nur wiederholt, um schließlich besser

darauf aufmerksam zu machen, wie sehr die Jetztzeit in dem Gebrauche

des Sprichworts: „Es geschieht ihm wie dem Hündchen von Bretten“

abermals fehlgreift; denn sie wendet es auf Fälle an, wo Jemand nach

langem, treuem, aufopferungsvollem Mühen zuletzt doch nichts als

Unglück erfährt und zu Grunde geht -- gerade das Gegentheil der von uns

ermittelten Idee des Mythus.“

So unläugbar und anerkannt auch immer die großen Verdienste sind,

die Wilh. Wackernagel um die germanistische Philologie sich erworben

hat, so hat sich doch auch bei ihm in diesem Falle jenes Zeichen

unserer, die Wissenschaft nach allen Seiten ausbeutenden Zeit geltend

gemacht, daß man jedem noch so einfachen Dinge einen gelehrten Namen

zu geben versucht, leider meist mit der unlöblichen Absicht, damit

es mehr scheinen solle, als es ist; wie man denn auch von anderer

Seite versucht hat, für diese und andere verwandte Sagen die Quelle

in dem Mythus von Juppiter Pistor aufzufinden (vergleiche Lewis,

Untersuchungen über die Glaubwürdigkeit der altrömischen Geschichte,

übersetzt von Felix Liebrecht, Hannover 1858, II, 266). Uebrigens

gebührt die erste Idee, das Hündchen von „Bretten“ mit den alten

Brittones oder Britten in Verbindung zu bringen, nicht einmal

Wackernagel, sondern einem Sohne des kurpfälzischen Städtchens selbst:

+Phil. Melanchthon+, und der erstere hat dieselbe nur von neuem

aufgegriffen und nach seiner Weise weiter ausgeführt. Schon Melanchthon

leitete den Ursprung seiner Vaterstadt „ἀπὸ τῶν Βρετανῶν“ her, oder

von jenen Britaniern, die einst mit der Helene dem Kaiser Constantius

im Kriege folgten, (vergleiche dessen Chron. Carionis, Wittenb. 1588,

Lief. IV, p. 451 und Paul Hachenberg, Oratio de laudibus et praestantia

Palatinatus ad Rhenum, p. 11 seqq.); und ganz derselben Meinung war

auch schon 1593 Abraham Sauer von Frankenberg.[274] Nach Widder’s

geograph.-histor. Beschreibung der Churfürstl. Pfalz, 1786, II, 189

erscheint aber unser Bretten als „Bredaheim“ schon im 8. und 9. Jahrh.

in den Urkunden des Klosters Lorsch als eine Villa des Kraichgaus, und

die allmähliche Verwandlung aus „Bredaheim“ in „Bretten“ vermittelte

sich nach üblichem, pfälzischem Sprachgebrauche. (und analog so auch

bei nicht wenigen anderen kurpfälz. Ortschaften) also: Bredaheim --

Bredheim -- Bredhem -- Brettem -- Bretten. Auch Trithemius in seinem

Chron. Hirsaug. (Basil. 1559, Fol.) p. 129 schreibt „Bredheim“.

Nach Sigm. Friedr. Gehres, Kleine Chronik von Bretten (Eßlingen

1805. 8.) S. 8-11 befindet sich das Bildniß eines schwanzlosen

Hundes, der zugleich als ein Wahrzeichen der Stadt gelte (ein anderes

Wahrzeichen der Stadt vergl. S. 27) außerhalb des Chores der St.

Laurentiuskirche,[275] und man pflege „seit unfürdenklichen Zeiten“

in der ganzen umliegenden Gegend von einem „der entweder seinen

Proceß verspielt oder überhaupt in irgend einer Sache den Kürzeren

gezogen hat,“ ironisch zu sagen: „Er kommt daher wie das Hündchen von

Bretten“. Nachdem er sodann auch eine andere fabelhafte Nachricht

über die Ursache dieser Darstellung wiedergegeben, wornach einst

die belagerten Einwohner, um den Feind über ihre Noth zu täuschen,

(ähnlich, wie andere Belagerte durch einen meckernden Schneider sich

zu helfen suchten) einen +fetten Hund+ über die Mauern der Stadt in

das feindliche Lager hätten springen lassen, der aber mit +abgehauenem

Schwanze+ wieder in die Stadt zurückgeschickt und dessen Bildniß

später, nach Abzug der Feinde, zum Andenken dieser Geschichte in der

Kirche postiert worden sei, und nachdem er noch einer weiteren Sage

erwähnt, daß der Baumeister der Kirche einen +Hund+ in seinem +Wappen+

geführt und mit jenem Hündchen, das er außerhalb des Kirchenchors

ausgehauen, nur sein Andenken bei der Nachwelt zu verewigen gesucht

habe, -- gibt Gehres (S. 10-11) die, wie ich glaube, einzig richtige,

auch „durch die allgemeine mündliche Tradition“ gestützte Erklärung.

Zu jenen Personen nämlich, welche zum Bau der Laurentiuskirche sehr

beträchtlich beisteuerten und stifteten, gehörten ganz besonders die

+Freiherren von Hundheim+, von deren Geschlechte auch mehrere in einem

Grabgewölbe beigesetzt sind. Hiefür wurde ihnen, und besonders, weil

sie einen +Hund+ als Sinnbild ihres Namens in ihrem Wappen führten,

durch das besagte Bild eines Hündchens an der Kirche gleichsam ein

Denkmal der Dankbarkeit errichtet. Daß dieses Hündchen zufällig ohne

Schwanz erscheint, ist nebensächlich; auch liebten es bekanntlich die

Baumeister des Mittelalters, an den Steingebilden ihrer Bauwerke Spott

und Satire walten zu lassen. Uebrigens kursierte im 17. Jahrh. die

Redensart auch in einer anderen, indecenten Fassung: „Das heisst auff

die Bulschafft gange, wie Herr Hündlein von Bretten, dem der Boldrian

an der Thür hangen blieb.“ Bernh. Hertzog, Schildwach (o. O. 1657.

8.), Bl. A viij b. Vergl. auch Reinsberg-Düringsfeld, Internationale

Titulaturen I (Leipz. 1863. 8.) S. 73-74.

+Edenkoben.+ J. +Franck+.

Inventarium der Gerkammer[276] des Domes zu Brandenburg a. H.

Die Sammlung mittelalterlicher Meßgewänder im Dom zu Brandenburg

a. H., welche, trotz der Hinweisungen Bocks in seiner Geschichte der

liturgischen Gewänder auf ihre Bedeutung, außer der kurzen Nachricht,

welche Schreiber dieses im Bär 1877, S. 86 ff. veröffentlicht, weiter

noch keine Berücksichtigung seitens der bezüglichen Forschung und

Literatur gefunden hat, ist dadurch besonders interessant, daß einmal

die sämmtlichen Schränke und Truhen, welche zu ihrer Aufbewahrung

dienten, noch heute in der Domsakristei vorhanden sind, und daß

zweitens diese Schränke ein fast lückenloses Inventarium des gesammten

Bestandes an kirchlichen Gewändern enthalten, wie er am Ende des

16. Jahrh. sich nicht nur im Besitze des Brandenburger Domkapitels

befand, sondern bei den Eigenthümlichkeiten, welche der von Joachim

II. in der Mark eingeführte evangelische Kultus bewahrt hatte, auch

noch in wirklichem Gebrauch war. Auf die Innenseite der Truhendeckel

und Thurflügel der einzelnen Schrankabtheilungen sind nämlich Zettel

geklebt, welche die in den betreffenden Truhen und Schrankabtheilungen

aufzubewahrenden Gewänder unter kurzer Beschreibung aufführen. Da

solcher Inventarien nicht allzuviel existieren dürften, wird eine

Veröffentlichung des in Rede stehenden in dieser Zeitschrift nicht

unangemessen sein. Vorausgeschickt werde in Bezug auf das Alter des

Inventars, daß es zwei, nicht völlig gleichzeitige Bestandtheile in

sich faßt. Die Zettel sind nämlich mit großen lateinischen Buchstaben

nach dem Alphabet von A bis N nummeriert, wozu dann noch einer mit Æ

kommt. Die mit A. B. und Æ bezeichneten haben aber eine Handschrift,

die mehr verschnörkelt und überhaupt ersichtlich später ist, als die

der übrigen Zettel. Nun gehen die auf Æ verzeichneten Todesfälle,

soweit sie sich feststellen lassen, nicht über 1604 herab; also

werden diese Zettel in das erste Decennium des 17. Jahrhunderts zu

setzen sein. Was die anderen, älteren, sämmtlich von derselben Hand

geschriebenen betrifft, so wird auf I ausdrücklich der Dechant Ernst

von Burgsdorf genannt, und zwar nicht, wie auf Æ, mit dem Zusatz

„seligen“; sie müssen also zu dessen Lebzeiten, mithin zwischen 1581

und 1588 geschrieben sein.

Zu dem hier folgenden Abdruck ist zu bemerken, daß die Zahlen am

Anfange der Zeilen auf den Zetteln nicht vorhanden sind, sondern hier

nur zum Zwecke eines am Schlusse anzustellenden Vergleiches hinzugefügt

werden, und daß die am Schlusse der Zeilen in Klammern hinzugefügten

Buchstaben und Zahlen die noch jetzt in der Sammlung vorhandenen

Stücke nach derjenigen Bezeichnung andeuten, welche sie bei Revision

und Neuordnung der Sammlung durch den Schreiber dies im Jahre 1876

erhalten haben und in dem damals angefertigten handschriftlichen

Kataloge führen. Einige Anmerkungen zu sprachlicher und geschichtlicher

Erklärung werden unter dem Texte beigefügt werden.

Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit, 27. Band, 1880 Organ des Germanischen Museums · 第 120 / 173 题