Die auf Sp. 239, 240 abgebildete Figur schien uns etwas älter zu
sein, als daß sie thatsächlich den 1341 gestorbenen Gottfried von
Fürstenberg vorstellen könnte; nun ist allerdings urkundlich nichts
darüber bekannt. Der Grabstein stammt aus Freiburg[271] und ist erst
später nach Haßlach gekommen, aber zugleich mit dem Stein der Gemahlin
des Dargestellten, einer geb. Montfort; und da außer Götz zwar noch
ein anderer Fürstenberg eine Gemahlin aus dem Hause Montfort hatte,
letzterer aber erst nach Götz starb, so ist wohl kaum anzunehmen, daß
der Stein trotz seines alterthümlichen Charakters noch dem 13. Jahrh.
angehöre.
Vergleichen wir damit den hier unter Fig. 1 abgebildeten Stein aus
dem Kloster Schönthal, der der Tradition nach dem 1318 verstorbenen
Albrecht von Hohenlohe gesetzt ist, so müssen wir vor allem erwähnen,
daß auch hier ein positiver Nachweis über die Angehörigkeit und damit
die Zeitstellung nicht erbracht werden kann. Nehmen wir aber auch an,
der Fürstenberg’sche Stein sei schon zu Lebzeiten des Götz selbst, auf
seine Bestellung hin, gefertigt worden und somit thatsächlich älter
als das Jahr 1341, so zeigt doch ein vergleichender Blick auf jenen
Stein und den hier vorliegenden, daß unser Hohenlohe jünger sein muß,
als jener Fürstenberg. Er zeigt mindestens hinsichtlich der Bewaffnung
jenem gegenüber einen großen Fortschritt. Die Beckenhaube ist jener
ersten noch ziemlich gleich; die Abweichungen in der Form sind wol
nur auf Rechnung der verschiedenen Hände der Arbeiter zu setzen. Die
Halsberge hat aber hier am Kinne einen herabhängenden Ansatz, welcher,
in die Höhe gezogen und an einem Knopfe über der Stirne befestigt, als
Gesichtsschutz dienen mochte. Sie liegt nicht mehr auf dem Ueberkleide,
sondern geht unter demselben als einfacher Kragen weg, bis über die
Achseln, wo sie in Zackenspitzen endigt. Ueber dem Kettengeflechte
scheint die Figur einen Schuppenpanzer getragen zu haben, der unter
dem Arm noch sichtbar wird und über die Achseln geht. Eine heraldisch
gezeichnete Lilie deckt außerdem noch die Achsel als verstärkender
Schutz und Zier zugleich. Die Brünne reicht nicht mehr bis über die
Kniee, die sie nicht einmal erreicht, wohl aber reicht ein Unterkleid,
das unter derselben sichtbar wird, gerade so weit.
Die Kniee haben einen eigenen Schutz durch eine Kachel aus Eisen oder
Leder, die ebenfalls gegen unten verzierte Zackenspitzen hat, die
auf dem Kettengeflechte der Beine liegen, welche ähnlich wie bei der
andern Figur blos mit diesem bedeckt sind. Auch die Befestigung der
Sporen ist bei beiden gleich. Das Ueberkleid, welches bei Gottfried
von Fürstenberg fast bis zu den Füßen reicht, ist hier sehr kurz, kaum
mehr noch als eine verzierende Reminiscenz an ein ehemals getragenes
Gewandstück. An den Seiten aufgeschlitzt, auf der Schulter ganz schmal,
aber unter den Achseln und dem Oberrand mit einer Borte gesäumt, ist es
am untern Rande spitzenförmig ausgezackt.
Auch die Aermel der Brünne sind ganz kurz, dagegen die Vorderarme durch
eine besonders aufgeschnallte, wol lederne, unter die Brünne greifende
Stulpe (Armschiene, Brazel?) geschützt. Die Handschuhe sind wol ganz
beweglich.
[Illustration: Fig. 1.]
Der Helm, dessen Zimier leider ganz weggemeißelt ist, hat die Form,
für welche der moderne technische Ausdruck Kübelhelm allgemein ist
(wol das Helmfaß der Alten?), und ist mit einer Kette am Unterrande
versehen, die entweder vorn auf der Brust oder, da sie so zu kurz
wäre, vor der linken Achsel befestigt ist, so daß der Träger ihn
über die Beckenhaube stülpen kann. Auf der rechten Brust sieht durch
einen Schlitz des Obergewandes ein Ring heraus, der am Schuppenpanzer
befestigt sein muß, von welchem zwei Ketten herabhängen. An der einen
ist der Knauf des Dolches befestigt; die andere dient dazu, ähnlich am
Knaufe des Schwertes eingehakt zu werden, so daß Schwert und Dolch,
wenn sie gebraucht wurden, nicht blos in der Hand beweglich waren,
sondern auch nicht stets wieder in die Scheide geschoben werden
mußten, sondern daß sie der Ritter einfach aus der Hand fallen lassen
konnte. In welcher Weise die Dolchscheide am Körper befestigt und ob
überhaupt eine Scheide vorhanden war, läßt sich aus der plastischen
Darstellung nicht entnehmen. Dagegen ist die Lederscheide des Schwertes
und der anzuschnallende Gürtel, an welchem die Scheide getragen wurde
(Schwertfessel) sehr deutlich dargestellt.
[Illustration: Fig. 2.]
Der Schild hängt an einem Bande (Schildfessel) über die rechte Schulter.
Als Beitrag zur Kulturgeschichte überhaupt sei hier noch darauf
aufmerksam gemacht, daß auf den Grabsteinen des 13. Jahrhdts. bis zum
Schlusse desselben und wol in das 14. Jahrh. hinein die Ritter in der
Haustracht, nicht in der Rüstung dargestellt sind, daß sie aber das in
der Scheide steckende Schwert mit umgewundener Schwertfessel theils,
ähnlich wie bei dem Fürstenberg’schen und diesem Grabstein, neben
sich haben, theils in der Hand tragen, in der zweiten Hälfte des 14.
Jahrh. jedoch es umgeschnallt haben; ebenso tragen sie sodann auch die
Handschuhe, welche unser Hohenlohe neben sich hängen hat, an der Hand
selbst.
Wir verweisen hiefür auf Fig. 2, gezeichnet nach unserem Gipsabgusse
des marmornen Grabsteines des 1371 verstorbenen Otto von Pienzonau
in der Kirche zu Ebersberg. Die Beckenhaube hat bereits spitze Form.
Die Befestigung der Halsbrünne an derselben ist deutlich zu ersehen;
das Kettengeflecht der Brünne ist noch etwas kürzer geworden als bei
Fig. 1; an Stelle des faltigen Ueberkleides aber ist ein anliegendes
getreten, das, nach anderen Beispielen zu schließen, auch hier
als ledern zu denken ist (Küriß, curassa), eine Verstärkung der
Schutzwaffen bildete und an der Vorderseite zusammengenestelt ist.
Die Handschuhe entsprechen dem auf Sp. 242 abgebildeten Originale.
An den Beinen ist nicht blos der besondere Knieschutz zu sehen, der
sich auch bei Fig. 1 findet, sondern sowohl Schenkel, als Waden sind
mit Beinbergen versehen, deren Material aus unserer plastischen
Darstellung nicht erkennbar ist, die also sowohl von Leder, als von
Eisen sein können. Sie liegen über dem Knieschutze, welcher vielleicht
aus elastischem Material bestand. Die Füße haben Schuppenwerk, so
daß es fraglich erscheint, ob überhaupt noch Eisenhosen unter den
Beinbergen vorhanden sind. Die Sporen haben bereits sternförmige Räder.
Am Untertheile des Kürisses ist ein Gürtel befestigt, der wol die
Schwertscheide trägt. Die Kette des Schwertes ist unterhalb des Knaufes
am Griffe desselben befestigt, die Kette des Dolches unmittelbar über
der Klinge. Eine Scheide desselben scheint vorhanden, ohne daß die Art
der Befestigung an dem Kürisse zu erkennen wäre. Noch sei auf den Speer
mit dem Fähnlein aufmerksam gemacht. Außer dem am Halse angeketteten
Helmfasse steht noch ein zweites neben dem Haupte, wol nur aus
heraldischen Gründen, um ein zweites Zimier darauf anbringen zu können.
Der Schwertknauf hat die runde Form abgelegt und ist polygon geworden.
Der Schild hat die Oeffnung zum Einlegen des Speeres.
Im Anschlusse an die plastischen Darstellungen dieser beiden Grabsteine
werden wir im nächsten Aufsatze noch einige im Museum vorhandene
Originalwaffen besprechen, welche durch diese Grabsteine erläutert und
näher bestimmt werden.
+Nürnberg.+ A. +Essenwein+.
Florian und Andreas Stoß.
Eine der frühesten Erwähnungen des ersteren steht im Bürgerkatalog von
Görlitz, wo es zum Jahre 1524 heißt: „Florian Stoß Goldschmied ist sein
Bürgerrecht wiedergegeben, dedit 3 Schock. (3a vigil. cathedr. Petri)“;
eher erscheint sein Name in derselben Handschrift nicht. Er ist also
von Görlitz verzogen gewesen.
Unter demselben Datum 3a p. Leonhardi (15. Nov.) 1534, unter
welchem bereits der Anzeiger 1879, Sp. 110 einen Brief in Sachen
des Goldschmieds +Martin Stoß+ brachte, schrieb der Görlitzer
Magistrat an den von Nürnberg Folgendes: „Wiewohl wir euerer erbaren
Weisheit um vergangene Martini 1533 geschrieben in Sachen unsers
Mitbürgers Florian St., Vorzeiger dieses, wegen seines väterlichen
und mütterlichen Teils[272], darin sich eure erb. Weish., wie uns
berichtet, ganz freundlich erzeiget, des wir uns hiermit in Fleiß
bedanken, dennoch wird ihm dieselbige (_sc. Gerechtigkeit_) durch die
verordneten Vormünder bis auf heute vorenthalten, welches ihm nicht
wenig kümmerlich, so er sein Gebure (_Abgabe_) bei einem erb. Rate
davon gütlich abgeleget hätte. Derowegen ist nochmals unsere fleißige
und freundliche Bitte etc., den unsrigen fürder gütlich anzuhören... in
Betrachtung (_Anbetracht_) der weiten Reisen und schweren Unkosten, so
dem unsrigen hierauf gehen würde.“ (Aus den Missiven d. J.)
Aus einem Briefe d. d. 3a p. Quasim. (6. April) 1540 im lib. miss.
v. 1539 erfahren wir, daß Florian einen gewissen +Cyriacus Preusse+
in +Hirschberg+ zum Schwiegersohne gehabt. Dieser hatte sich bei
dem Goldschmiede über Gewaltthätigkeiten seiner Mitbürger beklagt,
„darunter er verwundet und gelähmet ist worden,“ und auf Bericht
des Schwiegervaters machen nunmehr die Görlitzer den Hirschbergern
Vorstellungen.
Dieselbe Handschrift enthält ein Schreiben an den Bischof von
+Bamberg+, d. d. dominica p. Martini (14. Nov.) 1540, welches uns
mit +Andreas Stoß+ bekannt macht. Der wesentliche Inhalt davon ist:
Unser Mitbürger Florian Stoß hat uns (_sc. dem Rate von Görlitz_)
Bericht gethan, daß +unlängst+ Herr Dr. Andreas Stoß, +Provinzial
des Karmeliterordens+, sein leiblicher Bruder, zu Bamberg verstorben
sei, davon er hofft, daß die hinterlassene Barschaft des Herrn Dr.
nicht unbillig auf ihn solle vererbet werden; es wird demnach gebeten,
dazu beizutragen, daß ihm in Kraft des Testaments Zahlung folgen möge
als einem armen Manne mit Weib und Kindern. -- Darunter folgt die
Bemerkung, man habe mutatis mutandis auch an den Bamberger Magistrat
geschrieben.
Somit wäre nun auch wieder das Todesjahr, eines der vielen Sprößlinge
Meister Veits nachgewiesen. Das in dem Briefe erwähnte Testament
ist höchst wahrscheinlich dasjenige, dessen in Dresden befindliches
Fragment ich in Nr. 10 des Anzeigers, Sp. 307 f. mitgetheilt habe.
+Bunzlau.+ Dr. +Ewald Wernicke+.
Hans Sunder von Cronnoch.
Unter diesem Namen wird ein Taschner, welcher 1530 in Görlitz für
3 Schock das Bürgerrecht gewinnt, im dortigen Bürgerkatalog (1515
angefangen) angeführt. So wenig die Persönlichkeit selbst auf Interesse
Anspruch erheben darf, so interessant ist es doch, einen Mann gefunden
zu haben, dessen Bezeichnung zur Entscheidung der Frage nach dem
wirklichen Familiennamen von +Meister Lucas Kranach+ herangezogen
werden kann. Ich glaubte deshalb, diesen Findling nicht unerwähnt
lassen zu dürfen.
+Bunzlau.+ Dr. +Ewald Wernicke+.
Meister Oswald Hilger in Freiberg.
Meine im Anzeiger d. J. Sp. 252 ausgesprochene Vermuthung, daß der
1521 in Breslau arbeitende Gießer Andreas Hilliger der bekannten
Künstlerfamilie in Freiberg angehöre, findet ihre Bestätigung,
resp. Ergänzung in einem Briefe des Görlitzer Magistrats an Meister
Oswald, Glockengießer zu Freiberg, welcher in einem (1512 begonnenen)
Missivenbuche entworfen ist. Der modernisierte Wortlaut desselben ist
folgender:
Die Kirchenväter zu St. Peter bei uns thun uns kund, wie sie mit Euch
Verabredung gehabt wegen der Glocke, so Ihr Gott und den heiligen
Patronen zu Ehren gießen wolltet, darum angezeigt, wie Ihr auf
Pfingsten „schirst“ solch Gießen zu vollenden gedächtet. Nun wird ihnen
von einem Fuhrmann angesagt, daß Ihr vor angesetzter Zeit erscheinen
wolltet. Darum bitten wir Euch freundlich, wollet durch gewisse
Botschaft den Kirchenvätern Eure Herkunft schriftlich zu erkennen
geben, auf daß sie sich danach zu richten haben. Datum 3a post annunc.
Marie (27. März) 1515.
Auf einem späteren Blatte steht ein Brief an Antonius Fucker, z. Z. in
Breslau, worin es heißt, daß zu der Glocke noch 40 Ctr. Kupfer nöthig
seien. Nach den Script. rer. Lus. sollte der Guß 1516, Donnerstag am
Tage Kosmä und Damiani, stattgefunden haben. Die Jahrzahl muß 1515
lauten, wo dieser Festtag auf Donnerstag den 27. September fiel.
Meister Oswald traf wahrscheinlich nur die Vorbereitungen dazu, da
die citierte Quelle ausdrücklich bezeugt, daß der „Kannengießer“ von
Freiberg die Glocke durch seine beiden Söhne habe gießen lassen,
vorausgesetzt, daß er eben der Vater gewesen, dem man das Werk
„angedinget“ hatte. Damit wird allerdings meine Annahme, daß Andreas
der Vater von Wolf und Oswald Hilger sei, hinfällig. Wolf starb nach
Gurlitt, das Schloß Freudenstein, S. 1409, im J. 1577.
+Bunzlau.+ Dr. +Ewald Wernicke+.
Das Hündlein von Bretten.
Zu Bretten in der Kurpfalz lebte einst ein Mann, so bitter arm, daß
er Hungers hätte sterben müssen, wenn ihm nicht sein eben so getreues
als gescheides Hündchen das Leben gefristet hätte. Dieses lief Tag
für Tag bald zu diesem, bald zu jenem Metzger der Stadt, entwendete
jedesmal eine Wurst und trug dieselbe seinem Herrn zu. Die Metzger, die
längere Zeit hindurch weder den Diebstahl, noch den Dieb gespürt, kamen
endlich doch dem Hündchen auf die Schliche und paßten ihm auf. Zuletzt,
da dasselbe eben wieder eine Wurst entführen wollte, erwischte deren
Metzger das Hündchen, hieb ihm den Schwanz ab und steckte ihm denselben
quer ins Maul, so wie es sonst die gestohlenen Würste getragen hatte,
dann ließ er es laufen. Das Hündchen aber kam nach Hause, legte, wie
vordem die Wurst, so jetzt den Schwanz seinem Herrn in die Hand,
streckte sich nieder und starb.
So die ergreifende Sage, aus welcher man die sprichwörtliche Redensart
herleiten zu können glaubte: „Er kommet daher, wie das Hündlein von
Bretten“, welche Sage uns Heberer (vergl. über diesen die Allgem. D.
Biographie) in seiner „Servitus Aegyptiaca“ 1610 zuerst überliefert
hat. Ihr will jedoch Wilh. Wackernagel jeden historischen Werth
absprechen (vergl. dessen Kleine Schriften I, S. 423-434), weil man
nämlich auch in Basel von einem Menschen, der mit dem, was er sagt oder
thut, erst hintendrein, wenn alles sonst vorbei ist, kommt, und ebenso
von einem Dinge, einem Ereigniß, das erst ganz spät und zu allerletzt,
und wenn es eigentlich schon zu spät ist, eintrifft, ganz ähnlich und
ebenso sprichwörtlich zu sagen pflege: „Er kommt“ oder „das kommt wie
das Hündlein von Bretzwill“ (ein Dorf in Baselland).
Heberer war selbst von Bretten, und so dürfen wir, sagt Wackernagel,
annehmen, er gebe die heimische Ueberlieferung mit Treue wieder, und
dürften auch geneigt sein, anzunehmen, es sei dieselbe buchstäblich
und als wahrhafte Geschichte zu verstehen. „Dem stellt sich jedoch“,
fährt er fort, „unser Hündlein von Bretzwil entgegen, welches dem von
Bretten durch die Art seiner Thierheit und durch den Namen des Ortes so
ähnlich und doch wieder durch Namen und Sinn davon so verschieden ist,
verschieden bis zur Unvereinbarkeit, so lange man auf dem historischen
Standpunkt bleibt.“
Diesen Standpunkt glaubt nun W. gänzlich verlassen und mit Aufgebung
von Bretten in der Kurpfalz sowohl, als von Bretzwil in der Schweiz
sich lieber auf den mythologisch-symbolischen stellen zu sollen, „um
von der festeren Grundlage aus, welche er gewährt, die Idee zu suchen,
unter der die beiden Hündchen sich vereinigen.“ Ich enthebe der
ausführlichen philologisch-mythologischen Deduction Wackernagels und
als deren Schlußfolgerungen die folgenden Stellen.
„Wo aber (S. 432) ist die erste und eigentliche Heimat des Mythus,
und welches ist sein Alter? Wären wir an die Namen Bretten und
Bretzwil gebunden, so gäbe die Antwort sich von selbst: wir würden
damit auf celtisch-germanischen Boden und, da die älteste Nachricht
über das Brittonische Todtenreich[273] sich um das Jahr 400 n. Chr.
bei Claudianus findet, bis höchstens in die Anfänge der christlichen
Zeitrechnung gewiesen und hierauf beschränkt sein. Indessen wir sind
durch nichts genöthigt, uns so zu binden. Vielmehr, da ja auch den
Griechen Hund und Hundeschwanz ein Symbol des Todes, da ferner auch
ihnen die Vorstellung von einem Todtenreiche jenseit der Wasser und von
nächtlichen Todtenschiffern geläufig ist (ich erinnere nur an Charon
und an die Phäaken, wie Welcker dieselben geistreich deutet); da sodann
auch sie, in Athen, unverkennbar schon aus unserem Mythus von einem
Hunde erzählten, der bei dem Opfer des Diomos anstatt einer Wurst das
Opferfleisch geraubt und bis nach dem Hügel und Platz des Herakles, dem
fortan sogenannten Κυνόσαργες d. i. Hundsweiß (denn der Hund war weiß
nach Pausanias) davongetragen; da endlich wiederum sie so mancherlei
Dinge von der Erde aus unter die Gestirne ihres Himmels versetzt haben,
z. B. gerade auch einen Hund, Mära, das Hündchen des Icarius, das noch
als Stern der kleine Hund hieß: nun wohlan, so wird es kein Wagniß,
es wird eher eine wissenschaftliche Nothwendigkeit sein, es wird auch
dies wieder zum richtigen Verständniß eines bisher stets räthselhaften
Ausdrucks helfen, wenn wir in Κυνόσουρα, dem griechischen Namen des
kleinen Bären, den Hundeschwanz wieder erkennen, den nach deutscher
Erzählung der Metzger in Bretten abgehauen hat...“
„Es wird (S. 434) kaum mehr nöthig sein“, schließt W. seinen
Aufsatz, „einen nochmals unterscheidenden und wieder vereinenden
Blick zurückzuwerfen und noch einmal eigens hervorzuheben, wie beide
Hündchen also die Endlichkeit und den Tod bedeuten, das Hündchen von
Bretzwil aber nur eben dies und weiter nichts, das von Bretten aber
die Endlichkeit, welche in die Unendlichkeit, das Erdenleben, das
durch den Tod in die Unsterblichkeit, in die Ewigkeit hinüberringt
und dringt. Ich selbst habe das nur wiederholt, um schließlich besser
darauf aufmerksam zu machen, wie sehr die Jetztzeit in dem Gebrauche
des Sprichworts: „Es geschieht ihm wie dem Hündchen von Bretten“
abermals fehlgreift; denn sie wendet es auf Fälle an, wo Jemand nach
langem, treuem, aufopferungsvollem Mühen zuletzt doch nichts als
Unglück erfährt und zu Grunde geht -- gerade das Gegentheil der von uns
ermittelten Idee des Mythus.“
So unläugbar und anerkannt auch immer die großen Verdienste sind,
die Wilh. Wackernagel um die germanistische Philologie sich erworben
hat, so hat sich doch auch bei ihm in diesem Falle jenes Zeichen
unserer, die Wissenschaft nach allen Seiten ausbeutenden Zeit geltend
gemacht, daß man jedem noch so einfachen Dinge einen gelehrten Namen
zu geben versucht, leider meist mit der unlöblichen Absicht, damit
es mehr scheinen solle, als es ist; wie man denn auch von anderer
Seite versucht hat, für diese und andere verwandte Sagen die Quelle
in dem Mythus von Juppiter Pistor aufzufinden (vergleiche Lewis,
Untersuchungen über die Glaubwürdigkeit der altrömischen Geschichte,
übersetzt von Felix Liebrecht, Hannover 1858, II, 266). Uebrigens
gebührt die erste Idee, das Hündchen von „Bretten“ mit den alten
Brittones oder Britten in Verbindung zu bringen, nicht einmal
Wackernagel, sondern einem Sohne des kurpfälzischen Städtchens selbst:
+Phil. Melanchthon+, und der erstere hat dieselbe nur von neuem
aufgegriffen und nach seiner Weise weiter ausgeführt. Schon Melanchthon
leitete den Ursprung seiner Vaterstadt „ἀπὸ τῶν Βρετανῶν“ her, oder
von jenen Britaniern, die einst mit der Helene dem Kaiser Constantius
im Kriege folgten, (vergleiche dessen Chron. Carionis, Wittenb. 1588,
Lief. IV, p. 451 und Paul Hachenberg, Oratio de laudibus et praestantia
Palatinatus ad Rhenum, p. 11 seqq.); und ganz derselben Meinung war
auch schon 1593 Abraham Sauer von Frankenberg.[274] Nach Widder’s
geograph.-histor. Beschreibung der Churfürstl. Pfalz, 1786, II, 189
erscheint aber unser Bretten als „Bredaheim“ schon im 8. und 9. Jahrh.
in den Urkunden des Klosters Lorsch als eine Villa des Kraichgaus, und
die allmähliche Verwandlung aus „Bredaheim“ in „Bretten“ vermittelte
sich nach üblichem, pfälzischem Sprachgebrauche. (und analog so auch
bei nicht wenigen anderen kurpfälz. Ortschaften) also: Bredaheim --
Bredheim -- Bredhem -- Brettem -- Bretten. Auch Trithemius in seinem
Chron. Hirsaug. (Basil. 1559, Fol.) p. 129 schreibt „Bredheim“.
Nach Sigm. Friedr. Gehres, Kleine Chronik von Bretten (Eßlingen
1805. 8.) S. 8-11 befindet sich das Bildniß eines schwanzlosen
Hundes, der zugleich als ein Wahrzeichen der Stadt gelte (ein anderes
Wahrzeichen der Stadt vergl. S. 27) außerhalb des Chores der St.
Laurentiuskirche,[275] und man pflege „seit unfürdenklichen Zeiten“
in der ganzen umliegenden Gegend von einem „der entweder seinen
Proceß verspielt oder überhaupt in irgend einer Sache den Kürzeren
gezogen hat,“ ironisch zu sagen: „Er kommt daher wie das Hündchen von
Bretten“. Nachdem er sodann auch eine andere fabelhafte Nachricht
über die Ursache dieser Darstellung wiedergegeben, wornach einst
die belagerten Einwohner, um den Feind über ihre Noth zu täuschen,
(ähnlich, wie andere Belagerte durch einen meckernden Schneider sich
zu helfen suchten) einen +fetten Hund+ über die Mauern der Stadt in
das feindliche Lager hätten springen lassen, der aber mit +abgehauenem
Schwanze+ wieder in die Stadt zurückgeschickt und dessen Bildniß
später, nach Abzug der Feinde, zum Andenken dieser Geschichte in der
Kirche postiert worden sei, und nachdem er noch einer weiteren Sage
erwähnt, daß der Baumeister der Kirche einen +Hund+ in seinem +Wappen+
geführt und mit jenem Hündchen, das er außerhalb des Kirchenchors
ausgehauen, nur sein Andenken bei der Nachwelt zu verewigen gesucht
habe, -- gibt Gehres (S. 10-11) die, wie ich glaube, einzig richtige,
auch „durch die allgemeine mündliche Tradition“ gestützte Erklärung.
Zu jenen Personen nämlich, welche zum Bau der Laurentiuskirche sehr
beträchtlich beisteuerten und stifteten, gehörten ganz besonders die
+Freiherren von Hundheim+, von deren Geschlechte auch mehrere in einem
Grabgewölbe beigesetzt sind. Hiefür wurde ihnen, und besonders, weil
sie einen +Hund+ als Sinnbild ihres Namens in ihrem Wappen führten,
durch das besagte Bild eines Hündchens an der Kirche gleichsam ein
Denkmal der Dankbarkeit errichtet. Daß dieses Hündchen zufällig ohne
Schwanz erscheint, ist nebensächlich; auch liebten es bekanntlich die
Baumeister des Mittelalters, an den Steingebilden ihrer Bauwerke Spott
und Satire walten zu lassen. Uebrigens kursierte im 17. Jahrh. die
Redensart auch in einer anderen, indecenten Fassung: „Das heisst auff
die Bulschafft gange, wie Herr Hündlein von Bretten, dem der Boldrian
an der Thür hangen blieb.“ Bernh. Hertzog, Schildwach (o. O. 1657.
8.), Bl. A viij b. Vergl. auch Reinsberg-Düringsfeld, Internationale
Titulaturen I (Leipz. 1863. 8.) S. 73-74.
+Edenkoben.+ J. +Franck+.
Inventarium der Gerkammer[276] des Domes zu Brandenburg a. H.
Die Sammlung mittelalterlicher Meßgewänder im Dom zu Brandenburg
a. H., welche, trotz der Hinweisungen Bocks in seiner Geschichte der
liturgischen Gewänder auf ihre Bedeutung, außer der kurzen Nachricht,
welche Schreiber dieses im Bär 1877, S. 86 ff. veröffentlicht, weiter
noch keine Berücksichtigung seitens der bezüglichen Forschung und
Literatur gefunden hat, ist dadurch besonders interessant, daß einmal
die sämmtlichen Schränke und Truhen, welche zu ihrer Aufbewahrung
dienten, noch heute in der Domsakristei vorhanden sind, und daß
zweitens diese Schränke ein fast lückenloses Inventarium des gesammten
Bestandes an kirchlichen Gewändern enthalten, wie er am Ende des
16. Jahrh. sich nicht nur im Besitze des Brandenburger Domkapitels
befand, sondern bei den Eigenthümlichkeiten, welche der von Joachim
II. in der Mark eingeführte evangelische Kultus bewahrt hatte, auch
noch in wirklichem Gebrauch war. Auf die Innenseite der Truhendeckel
und Thurflügel der einzelnen Schrankabtheilungen sind nämlich Zettel
geklebt, welche die in den betreffenden Truhen und Schrankabtheilungen
aufzubewahrenden Gewänder unter kurzer Beschreibung aufführen. Da
solcher Inventarien nicht allzuviel existieren dürften, wird eine
Veröffentlichung des in Rede stehenden in dieser Zeitschrift nicht
unangemessen sein. Vorausgeschickt werde in Bezug auf das Alter des
Inventars, daß es zwei, nicht völlig gleichzeitige Bestandtheile in
sich faßt. Die Zettel sind nämlich mit großen lateinischen Buchstaben
nach dem Alphabet von A bis N nummeriert, wozu dann noch einer mit Æ
kommt. Die mit A. B. und Æ bezeichneten haben aber eine Handschrift,
die mehr verschnörkelt und überhaupt ersichtlich später ist, als die
der übrigen Zettel. Nun gehen die auf Æ verzeichneten Todesfälle,
soweit sie sich feststellen lassen, nicht über 1604 herab; also
werden diese Zettel in das erste Decennium des 17. Jahrhunderts zu
setzen sein. Was die anderen, älteren, sämmtlich von derselben Hand
geschriebenen betrifft, so wird auf I ausdrücklich der Dechant Ernst
von Burgsdorf genannt, und zwar nicht, wie auf Æ, mit dem Zusatz
„seligen“; sie müssen also zu dessen Lebzeiten, mithin zwischen 1581
und 1588 geschrieben sein.
Zu dem hier folgenden Abdruck ist zu bemerken, daß die Zahlen am
Anfange der Zeilen auf den Zetteln nicht vorhanden sind, sondern hier
nur zum Zwecke eines am Schlusse anzustellenden Vergleiches hinzugefügt
werden, und daß die am Schlusse der Zeilen in Klammern hinzugefügten
Buchstaben und Zahlen die noch jetzt in der Sammlung vorhandenen
Stücke nach derjenigen Bezeichnung andeuten, welche sie bei Revision
und Neuordnung der Sammlung durch den Schreiber dies im Jahre 1876
erhalten haben und in dem damals angefertigten handschriftlichen
Kataloge führen. Einige Anmerkungen zu sprachlicher und geschichtlicher
Erklärung werden unter dem Texte beigefügt werden.