4) Zwischen Handlung und glauben besteht ein Bestimmungsverhältniss.

5) Wenn Handlung den glauben Bestimmt so ergiebt das die

praktischgebundene (religiös-moralische) Lebensführung.

6) Im umgekehrten Fall ergiebt sich die ungebundene (scheinbar, bloss

äusserlich freie, im grunde aber die innerlich) freie Lebensführung.

7) Die praktische Lebensführung grundet sich auf den religiös

gebundenen Glauben. Die freie Lebensführung auf den Freiheitsglauben.

8) Glauben ist nur durch glauben zu überwinden (also: religiöser Glaube

nur durch Freiheitsglauben. Gott nur durch reine Freiheit.)

9) Handlung und praktisch gebundene Lebensführung sind bloss

äusserlich. Freiheitsglauben und freie Lebensführung sind rein

innerlich.

Ida Aalberg · 第 84 / 91 题