Es bricht ein Linksaufstand aus oder es wird ein solcher provoziert (Typ
1919). Einwohnerwehr, Studentenkorps und Freiwilligenverbände arbeiten
an seiner Unterwerfung. Bei dieser Gelegenheit murkst man im Zeichen der
»Ruhe und Ordnung« die persönlich oder durch Denunziation guter Freunde
bekannten, ehrlichen Republikaner ab: Das sind Spartakisten. Weg damit!
Die Truppen begehen zum Teil im angetrunkenen Zustand, zum Teil
durch falsche Nachrichten aufgestachelt eine Reihe von weiteren
Scheußlichkeiten. Die Offiziere sind fast immer beteiligt.
Das bürgerliche Publikum, die sogenannte öffentliche Meinung, sieht in
seiner blinden Angst um das heilige Eigentum nur die Gefahr, die ihm in
dem Aufstand von Links droht. Die Verletzung des Rechtes aber, die in
der Ermordung von angeblich am Aufruhr Beteiligten, meistens aber völlig
Unbeteiligten besteht, läßt es kalt. Denn der Satz, daß ein Aufrührer
auch ein Recht auf seinen Richter hat und nicht von einem kleinen
Leutnant umgebracht werden darf, ist ihm keine Realität. Dies ist ein
abstrakter Satz, der nichts mit dem Schutz des Eigentums zu tun hat.
Dieser sozusagen handwerksmäßige Mord ist im kleinen Umkreis wirksam.
Doch nur hier. Unfähig ist er, die großen, bekannten Republikaner zu
erfassen. Hierzu dienen andere, bessere Methoden industrieller Art.