Ihre Schrift »Zwei Jahre Mord« ist mir in Ihrem Auftrage vom
Verlage »Neues Vaterland« zugesandt worden, da in ihm aufgenommen
sind »eine Reihe von Morden, die innerhalb des für mich
zuständigen Gebietes vorgekommen sind«. In Frage kommt aber
lediglich die mit der Ueberschrift »Der Arbeiter Paul Hoffmann in
Flensburg« auf Seite 47 erwähnte Erschießung dieses Mannes in der
Nacht zum 19. Dezember 1920. Ueber diesen Vorfall ist am 29.
Dezember 1920 ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und am 3.
Januar 1921 Voruntersuchung gegen den Major von Plüskow, Leutnant
Dewald, Wachtmeister Arend und Kaufmann Reichardt beantragt
worden. Nach ihrem Abschluß sind die Angeschuldigten durch
Beschluß der Strafkammer des Landgerichts Flensburg vom 12. April
1921 außer Verfolgung gesetzt worden.
Da Sie nach dem Inhalt Ihrer Schrift sowie dem Begleitschreiben
mit der Strafprozeßordnung sicher soweit vertraut sind, um zu
wissen, daß ich in einem Fall wie dem des Arbeiters Hoffmann von
Amts wegen einzuschreiten habe, trotzdem es aber nicht für richtig
gehalten haben, vor Herausgabe Ihrer Schrift Auskunft über das
Ergebnis meiner Ermittlungen zu erfordern, mir diese vielmehr erst
zugesandt haben, nachdem sie in zweiter Auflage erschienen ist,
glaube ich davon ausgehen zu dürfen, daß meine Begründung des
Antrages auf Außerverfolgungsetzung der Angeschuldigten und die
Gründe des ihm stattgegebenen Strafkammerbeschlusses für Sie ohne
Interesse sind.
Eine frühere Antwort war nicht möglich, da die Akten versandt
waren.
I. A.: gez. St.-A.-Rat Stolterfoth. Stempel.
Beglaubigt: Boese, Kanzleiinspektor.