Der Oberstaatsanwalt. Flensburg, den 20. Okt. 1921. 3 J 2889/20 5

Ihre Schrift »Zwei Jahre Mord« ist mir in Ihrem Auftrage vom

Verlage »Neues Vaterland« zugesandt worden, da in ihm aufgenommen

sind »eine Reihe von Morden, die innerhalb des für mich

zuständigen Gebietes vorgekommen sind«. In Frage kommt aber

lediglich die mit der Ueberschrift »Der Arbeiter Paul Hoffmann in

Flensburg« auf Seite 47 erwähnte Erschießung dieses Mannes in der

Nacht zum 19. Dezember 1920. Ueber diesen Vorfall ist am 29.

Dezember 1920 ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und am 3.

Januar 1921 Voruntersuchung gegen den Major von Plüskow, Leutnant

Dewald, Wachtmeister Arend und Kaufmann Reichardt beantragt

worden. Nach ihrem Abschluß sind die Angeschuldigten durch

Beschluß der Strafkammer des Landgerichts Flensburg vom 12. April

1921 außer Verfolgung gesetzt worden.

Da Sie nach dem Inhalt Ihrer Schrift sowie dem Begleitschreiben

mit der Strafprozeßordnung sicher soweit vertraut sind, um zu

wissen, daß ich in einem Fall wie dem des Arbeiters Hoffmann von

Amts wegen einzuschreiten habe, trotzdem es aber nicht für richtig

gehalten haben, vor Herausgabe Ihrer Schrift Auskunft über das

Ergebnis meiner Ermittlungen zu erfordern, mir diese vielmehr erst

zugesandt haben, nachdem sie in zweiter Auflage erschienen ist,

glaube ich davon ausgehen zu dürfen, daß meine Begründung des

Antrages auf Außerverfolgungsetzung der Angeschuldigten und die

Gründe des ihm stattgegebenen Strafkammerbeschlusses für Sie ohne

Interesse sind.

Eine frühere Antwort war nicht möglich, da die Akten versandt

waren.

I. A.: gez. St.-A.-Rat Stolterfoth. Stempel.

Beglaubigt: Boese, Kanzleiinspektor.

Vier Jahre Politischer Mord · 第 114 / 146 题