Auf Ihr am 29. August 1921 eingegangenes Schreiben unter
gleichzeitiger Uebersendung der Broschüre »Zwei Jahre Mord«
erhalten Sie den Bescheid, daß ich nicht in der Lage bin, wegen
der darin geschilderten angeblichen Straftaten einzuschreiten, da
in keinem der Fälle der Tatort im hiesigen Bezirk liegt, und auch
keiner der Täter im hiesigen Bezirk seinen Wohnsitz hat.