Die Stellung des Reichsjustizministers

Prof. Dr. Radbruch hatte in der Reichstagssitzung vom 5. Juli 1921 unter

Berufung auf die Broschüre »Zwei Jahre Mord« sich für eine Bestrafung

der politischen Morde eingesetzt. Als er selbst Reichsjustizminister

geworden war, schrieb er dem Autor dieser Zeilen folgenden Brief:

Der Reichsminister der Justiz Berlin W 9, den 3. Dez. 1921. Voßstr. 4.

Nr. IV c 6900 W

Für die auf Ihre Veranlassung durch den Verlag erfolgte

Uebersendung eines Exemplars der 4. Auflage der Broschüre »Zwei

Jahre Mord« danke ich verbindlichst. Schon mein Herr Amtsvorgänger

hat Veranlassung genommen, mit den Justizverwaltungen von Preußen,

Bayern und Mecklenburg in Verbindung zu treten. Nach den

Mitteilungen der genannten Justizverwaltungen war in einer Reihe

der in der Broschüre angegebenen Fälle ein Verfahren noch

anhängig, in anderen Fällen wurde auf Grund der Angaben der

Broschüre erneut geprüft, ob sich Handhaben für ein

strafrechtliches Einschreiten bieten. Ich habe meinerseits die

Aufmerksamkeit der Justizverwaltungen auf den erweiterten Inhalt

der neuen Auflage hingelenkt und um kurze Mitteilungen des

Sachverhalts und des Gangs des Verfahrens in den einzelnen Fällen

gebeten: Mitteilung der Ergebnisse an den Reichstag ist

beabsichtigt.

Auf Seite 50 der Broschüre wird zur Kennzeichnung des Verfahrens

gegen Kapp darauf hingewiesen, daß sich der Reichsjustizminister

Dr. Heintze in der Sitzung des Reichstags vom 27. Januar dieses

Jahres wie folgt geäußert habe: »Auch wird man einer

Vermögensbeschlagnahme gegen Kapp nähertreten«. Demgegenüber darf

ich, um Irrtümern vorzubeugen, folgendes bemerken: Der

Reichsjustizminister hat sich in der Sitzung des Reichstags vom

26. Januar dieses Jahres zu den Maßnahmen geäußert, die zur

Verfolgung von Kapp und Genossen ergriffen sind. Nach den

stenographischen Berichten des Reichstags, 57. Sitzung, S. 2148,

lautete seine Ausführung wörtlich wie folgt:

»Gegen die Herren Kapp und die übrigen, die an der

hochverräterischen Unternehmung beteiligt und strafrechtlich

verfolgt sind, ist Haftbefehl und Steckbrief erlassen und die

Vermögensbeschlagnahme angeordnet und selbstverständlich

pflichtgemäß die Maßnahmen getroffen, die zur Durchführung dieser

Vermögensbeschlagnahme zu treffen sind.«

Dr. Radbruch.

Demnach hat der Reichsjustizminister auf die Behauptung, daß in

Deutschland in drei Jahren über 300 politische Morde von Rechts

unbestraft geblieben sind, nur erwidert, eine Ministerrede sei falsch

zitiert. Dieses falsche Zitat wurde natürlich in der vorliegenden

Ausgabe sofort beseitigt.

Die Kommunisten haben die Radbruch'sche Interpellation im Reichstag

wieder aufgenommen. Die Abgeordneten Plettner, Hoffmann und Bartz haben

am 14. September 1921 folgende kleine Anfrage Nr. 1027 an die Regierung

gerichtet:

»Herr E. J. Gumbel hat in einer Broschüre »Zwei Jahre Mord« eine

Zusammenstellung der politischen Morde seit dem 9. November 1918 der

Oeffentlichkeit übergeben. Herr Gumbel stellt fest, daß während dieser

Zeit sich die von Rechts begangenen Mordtaten auf 314 belaufen, 26

namentlich aufgeführte Personen stehen unter dem starken Verdacht der

Mordbegünstigung oder Anstiftung, 35 namentlich aufgeführte Personen

stehen unter dem dringenden Verdacht der Mordausführung. Herr Gumbel

stellt weiter fest, daß bis heute noch kein politisches sowie

militärisches Mitglied der Kappregierung bestraft wurde, wogegen allein

gegen Mitglieder der bayrischen Räteregierung 519 Jahre 9 Monate

Freiheitsstrafen und eine Anzahl Todesurteile vollstreckt worden sind.

In der Reichstagssitzung vom 5. Juli 1921 hat der Abgeordnete Radbruch

obengenannte Broschüre dem Herrn Justizminister überreicht mit der

formellen, öffentlichen Aufforderung, den einzelnen Fällen nachzugehen

und über das Ergebnis seiner Untersuchung Auskunft zu geben.

Wir fragen an: Hat die Reichsregierung entsprechend der an sie

gerichteten Aufforderung eine Untersuchung der in der Gumbelschen

Broschüre aufgeführten Fälle veranlaßt?

Zu welchem Ergebnis hat die Untersuchung geführt?

Was gedenkt die Reichsregierung zu tun gegen die Staatsanwälte und

Richter, die unter völliger Außerachtlassung jeder richterlichen

Objektivität die Angeklagten freigesprochen oder das eingeleitete

Verfahren eingestellt haben?«

In der Reichstagssitzung vom 30. September 1921 hat darauf Herr Werner,

Geh. Regierungsrat, Ministerialrat im Reichsjustizministerium, Kommissar

der Reichsregierung, folgendes geantwortet: »Die strafrechtliche

Verfolgung der Vorfälle, die den Gegenstand der Broschüre »Zwei Jahre

Mord« bilden, gehört nicht zur Zuständigkeit von Organen der

Reichsjustizverwaltung. Der Reichsminister der Justiz hat aber

Veranlassung genommen, die Aufmerksamkeit der Justizverwaltungen

von Preußen, Bayern und Mecklenburg auf die Broschüre zu lenken.

Nach den von diesen eingegangenen Mitteilungen ist in einer Reihe

der in der Broschüre angegebenen Fälle ein Verfahren anhängig, in

anderen Fällen wird der Inhalt durch die zuständigen Organe der

Landesjustizverwaltungen einer Prüfung nach der Richtung unterworfen,

ob die gemachten Angaben neue Handhaben zu einem strafrechtlichen

Einschreiten bieten.«

Darauf fragte der Abgeordnete Bartz weiter: »Ist die Regierung in der

Lage, anzugeben, in welchen Fällen ein Verfahren eingeleitet worden

ist?« Der Präsident Loebe aber schnitt die Diskussion ab mit den Worten:

»Das Wort wird nicht weiter gewünscht, die Anfrage ist erledigt.«

Die Regierung hat also eine Untersuchung angestellt und das Resultat

ist: Sie kann nicht behaupten (was sie doch sicher gern getan hätte),

daß auch nur ein einziger der vielen dargestellten Fälle unrichtig sei.

Damit ist also die Richtigkeit der Behauptungen zugegeben.

Die von Herrn Radbruch bereits am 3. Dezember 1921 angekündigte

Denkschrift ist noch immer nicht erschienen. Als der Verfasser in einer

Versammlung äußerte, daß diese Denkschrift nie erscheinen werde, schrieb

ihm Herr Radbruch folgenden Brief:

Der Reichsminister der Justiz. Berlin W 9, den 2. Mai 1922. Voßstr. 5.

Nr. IV c 1144. W.

In der von dem »Bund Neues Vaterland« einberufenen öffentlichen

Volksversammlung am 27. April d. Js. haben Sie Zeitungsnachrichten

zufolge ausgeführt, daß ich zwar eine Denkschrift über die Fälle

in Ihrer Broschüre »Zwei Jahre Mord« in Aussicht gestellt habe,

daß diese Denkschrift aber niemals erscheinen werde. Demgegenüber

lege ich Wert darauf, Ihnen an Hand der Akten Kenntnis von den

Schritten zu geben, die ich unternommen habe, um dem Reichstag

eine Darstellung des Sachverhalts und des Ganges des

strafrechtlichen Verfahrens in den einzelnen Fällen zugänglich zu

machen; ich würde es deshalb begrüßen, wenn ich Ihrem Besuch in

der nächsten Zeit entgegensehen dürfte. Wegen des Zeitpunktes

bitte ich um vorherigen telephonischen Anruf.

Dr. Radbruch.

Als der Schreiber dieser Zeilen darauf Herrn Radbruch besuchte, zeigte

er ihm mit anerkennenswerter Offenheit die Vorarbeiten zu dem Weißbuch.

Darin sind alle Behauptungen dieses Buches mit dürren Worten amtlich

bestätigt. Noch mehr: Die Wirklichkeit übertrifft die Angaben um vieles.

_Und gerade deswegen ist der Autor dieser Zeilen heute mehr denn je

überzeugt, daß die angekündigte Denkschrift trotz der guten Absichten

des Ministers nie erscheinen wird._

Vier Jahre Politischer Mord · 第 108 / 146 题