Prof. Dr. Radbruch hatte in der Reichstagssitzung vom 5. Juli 1921 unter
Berufung auf die Broschüre »Zwei Jahre Mord« sich für eine Bestrafung
der politischen Morde eingesetzt. Als er selbst Reichsjustizminister
geworden war, schrieb er dem Autor dieser Zeilen folgenden Brief:
Der Reichsminister der Justiz Berlin W 9, den 3. Dez. 1921. Voßstr. 4.
Nr. IV c 6900 W
Für die auf Ihre Veranlassung durch den Verlag erfolgte
Uebersendung eines Exemplars der 4. Auflage der Broschüre »Zwei
Jahre Mord« danke ich verbindlichst. Schon mein Herr Amtsvorgänger
hat Veranlassung genommen, mit den Justizverwaltungen von Preußen,
Bayern und Mecklenburg in Verbindung zu treten. Nach den
Mitteilungen der genannten Justizverwaltungen war in einer Reihe
der in der Broschüre angegebenen Fälle ein Verfahren noch
anhängig, in anderen Fällen wurde auf Grund der Angaben der
Broschüre erneut geprüft, ob sich Handhaben für ein
strafrechtliches Einschreiten bieten. Ich habe meinerseits die
Aufmerksamkeit der Justizverwaltungen auf den erweiterten Inhalt
der neuen Auflage hingelenkt und um kurze Mitteilungen des
Sachverhalts und des Gangs des Verfahrens in den einzelnen Fällen
gebeten: Mitteilung der Ergebnisse an den Reichstag ist
beabsichtigt.
Auf Seite 50 der Broschüre wird zur Kennzeichnung des Verfahrens
gegen Kapp darauf hingewiesen, daß sich der Reichsjustizminister
Dr. Heintze in der Sitzung des Reichstags vom 27. Januar dieses
Jahres wie folgt geäußert habe: »Auch wird man einer
Vermögensbeschlagnahme gegen Kapp nähertreten«. Demgegenüber darf
ich, um Irrtümern vorzubeugen, folgendes bemerken: Der
Reichsjustizminister hat sich in der Sitzung des Reichstags vom
26. Januar dieses Jahres zu den Maßnahmen geäußert, die zur
Verfolgung von Kapp und Genossen ergriffen sind. Nach den
stenographischen Berichten des Reichstags, 57. Sitzung, S. 2148,
lautete seine Ausführung wörtlich wie folgt:
»Gegen die Herren Kapp und die übrigen, die an der
hochverräterischen Unternehmung beteiligt und strafrechtlich
verfolgt sind, ist Haftbefehl und Steckbrief erlassen und die
Vermögensbeschlagnahme angeordnet und selbstverständlich
pflichtgemäß die Maßnahmen getroffen, die zur Durchführung dieser
Vermögensbeschlagnahme zu treffen sind.«
Dr. Radbruch.
Demnach hat der Reichsjustizminister auf die Behauptung, daß in
Deutschland in drei Jahren über 300 politische Morde von Rechts
unbestraft geblieben sind, nur erwidert, eine Ministerrede sei falsch
zitiert. Dieses falsche Zitat wurde natürlich in der vorliegenden
Ausgabe sofort beseitigt.
Die Kommunisten haben die Radbruch'sche Interpellation im Reichstag
wieder aufgenommen. Die Abgeordneten Plettner, Hoffmann und Bartz haben
am 14. September 1921 folgende kleine Anfrage Nr. 1027 an die Regierung
gerichtet:
»Herr E. J. Gumbel hat in einer Broschüre »Zwei Jahre Mord« eine
Zusammenstellung der politischen Morde seit dem 9. November 1918 der
Oeffentlichkeit übergeben. Herr Gumbel stellt fest, daß während dieser
Zeit sich die von Rechts begangenen Mordtaten auf 314 belaufen, 26
namentlich aufgeführte Personen stehen unter dem starken Verdacht der
Mordbegünstigung oder Anstiftung, 35 namentlich aufgeführte Personen
stehen unter dem dringenden Verdacht der Mordausführung. Herr Gumbel
stellt weiter fest, daß bis heute noch kein politisches sowie
militärisches Mitglied der Kappregierung bestraft wurde, wogegen allein
gegen Mitglieder der bayrischen Räteregierung 519 Jahre 9 Monate
Freiheitsstrafen und eine Anzahl Todesurteile vollstreckt worden sind.
In der Reichstagssitzung vom 5. Juli 1921 hat der Abgeordnete Radbruch
obengenannte Broschüre dem Herrn Justizminister überreicht mit der
formellen, öffentlichen Aufforderung, den einzelnen Fällen nachzugehen
und über das Ergebnis seiner Untersuchung Auskunft zu geben.
Wir fragen an: Hat die Reichsregierung entsprechend der an sie
gerichteten Aufforderung eine Untersuchung der in der Gumbelschen
Broschüre aufgeführten Fälle veranlaßt?
Zu welchem Ergebnis hat die Untersuchung geführt?
Was gedenkt die Reichsregierung zu tun gegen die Staatsanwälte und
Richter, die unter völliger Außerachtlassung jeder richterlichen
Objektivität die Angeklagten freigesprochen oder das eingeleitete
Verfahren eingestellt haben?«
In der Reichstagssitzung vom 30. September 1921 hat darauf Herr Werner,
Geh. Regierungsrat, Ministerialrat im Reichsjustizministerium, Kommissar
der Reichsregierung, folgendes geantwortet: »Die strafrechtliche
Verfolgung der Vorfälle, die den Gegenstand der Broschüre »Zwei Jahre
Mord« bilden, gehört nicht zur Zuständigkeit von Organen der
Reichsjustizverwaltung. Der Reichsminister der Justiz hat aber
Veranlassung genommen, die Aufmerksamkeit der Justizverwaltungen
von Preußen, Bayern und Mecklenburg auf die Broschüre zu lenken.
Nach den von diesen eingegangenen Mitteilungen ist in einer Reihe
der in der Broschüre angegebenen Fälle ein Verfahren anhängig, in
anderen Fällen wird der Inhalt durch die zuständigen Organe der
Landesjustizverwaltungen einer Prüfung nach der Richtung unterworfen,
ob die gemachten Angaben neue Handhaben zu einem strafrechtlichen
Einschreiten bieten.«
Darauf fragte der Abgeordnete Bartz weiter: »Ist die Regierung in der
Lage, anzugeben, in welchen Fällen ein Verfahren eingeleitet worden
ist?« Der Präsident Loebe aber schnitt die Diskussion ab mit den Worten:
»Das Wort wird nicht weiter gewünscht, die Anfrage ist erledigt.«
Die Regierung hat also eine Untersuchung angestellt und das Resultat
ist: Sie kann nicht behaupten (was sie doch sicher gern getan hätte),
daß auch nur ein einziger der vielen dargestellten Fälle unrichtig sei.
Damit ist also die Richtigkeit der Behauptungen zugegeben.
Die von Herrn Radbruch bereits am 3. Dezember 1921 angekündigte
Denkschrift ist noch immer nicht erschienen. Als der Verfasser in einer
Versammlung äußerte, daß diese Denkschrift nie erscheinen werde, schrieb
ihm Herr Radbruch folgenden Brief:
Der Reichsminister der Justiz. Berlin W 9, den 2. Mai 1922. Voßstr. 5.
Nr. IV c 1144. W.
In der von dem »Bund Neues Vaterland« einberufenen öffentlichen
Volksversammlung am 27. April d. Js. haben Sie Zeitungsnachrichten
zufolge ausgeführt, daß ich zwar eine Denkschrift über die Fälle
in Ihrer Broschüre »Zwei Jahre Mord« in Aussicht gestellt habe,
daß diese Denkschrift aber niemals erscheinen werde. Demgegenüber
lege ich Wert darauf, Ihnen an Hand der Akten Kenntnis von den
Schritten zu geben, die ich unternommen habe, um dem Reichstag
eine Darstellung des Sachverhalts und des Ganges des
strafrechtlichen Verfahrens in den einzelnen Fällen zugänglich zu
machen; ich würde es deshalb begrüßen, wenn ich Ihrem Besuch in
der nächsten Zeit entgegensehen dürfte. Wegen des Zeitpunktes
bitte ich um vorherigen telephonischen Anruf.
Dr. Radbruch.
Als der Schreiber dieser Zeilen darauf Herrn Radbruch besuchte, zeigte
er ihm mit anerkennenswerter Offenheit die Vorarbeiten zu dem Weißbuch.
Darin sind alle Behauptungen dieses Buches mit dürren Worten amtlich
bestätigt. Noch mehr: Die Wirklichkeit übertrifft die Angaben um vieles.
_Und gerade deswegen ist der Autor dieser Zeilen heute mehr denn je
überzeugt, daß die angekündigte Denkschrift trotz der guten Absichten
des Ministers nie erscheinen wird._