Mit welcher Willkür bei diesem »Standrecht« vorgegangen wurde, beweist
der Fall der 53 unbewaffneten Russen in Gräfelfing.
Die Räteregierung hatte die in den Gefangenenlagern befindlichen Russen
befreit und zum Eintritt in die Rote Armee aufgefordert. Am 1. Mai
wurden am Bahnhof Pasing 53 Russen, ohne Waffen, in deutscher Uniform,
die aus München kamen, festgenommen. Sie wurden nach Lochham gebracht
und dort, wie Augenzeugen berichten, schrecklich mißhandelt. Als einer
aus der Reihe treten wollte, um seine Unschuld zu beteuern, wurde er
niedergeschossen. Die andern wurden ins Feuerhaus in Gräfelfing
eingesperrt. Die dort liegende württembergische Sicherheitskompagnie Nr.
21 forderte wütend ihre sofortige Erschießung. Am 2. Mai um 1/2-6 Uhr
morgens wurden alle 52 von einem »Standgericht« auf einmal zum Tode
verurteilt. Die Russen beteuerten, an Kämpfen nicht teilgenommen zu
haben. Den Gegenbeweis hat das Standgericht gar nicht zu führen
versucht. In der ganzen Umgebung war nicht gekämpft worden. Um 1/2-9
Uhr vormittags wurden sie in einer Kiesgrube erschossen. Der Fall wurde
vom Staatsanwalt untersucht, doch fand er keinen Grund einzuschreiten.
(»Der Kampf«, München, 4. Dezember 1919.)