Wie bereits in der Einleitung hervorgehoben, macht die vorliegende
Sammlung keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Zunächst habe ich
natürlich alle Körperverletzungen weggelassen, die nicht tödlich
ausgingen, wie z. B. den Ueberfall auf _von Gerlach_, Dr. Magnus
_Hirschfeld_, die Attentate auf den Abgeordneten _Auer_, auf
_Scheidemann_, _Harden_ usw., bei denen der Mordversuch offenkundig war.
Ferner habe ich in die Sammlung nicht aufgenommen:
1. Die Opfer von Demonstrationen, Straßenkämpfen und von Lynchungen
durch eine erregte Menge, wie sie vielfach z. B. während der Märzunruhen
in Berlin, während des Kapp-Putsches und im Rheinland vorgekommen sind.
Während des Kapp-Putsches wurden Hunderte von Arbeitern durch die
meuternden Truppen und auch manche Soldaten durch Arbeiter erschossen.
So fiel z. B. Hauptmann _Bertold_ im Straßenkampf gegen die Arbeiter von
Harburg. Von anderen Opfern von Unruhen seien kurz erwähnt: die 20 in
Königshütte am 2. Januar 1919 erschossenen streikenden Arbeiter, die 5
durch die Garde-Kav.-Schützendivision in der Weinmeisterstraße im
Februar 1919 Erschossenen, die 34 in der Köpenicker Straße in Berlin im
März 1919 erschossenen Kommunisten, die 5 Reichswehrsoldaten, die durch
die Baltikumer in Soest im Juni 1920 erschossen wurden. Zuletzt die 2
durch die auf Borkum stationierte Küstenwehr am 31. Dezember 1920
Erschossenen. Von der linken Seite stehen dem u. a. eine Reihe von
Lynchungen gegenüber, die durch eine erregte Menge vorgenommen wurden,
z. B. der Fall des sächsischen Kriegsministers _Neuring_ und des
Oberstleutnants _v. Klüber_ in Halle, die Fälle am Wasserturm in Essen,
am Rathaus in Schöneberg usw.
2. Alle Fälle, wo die erschießende Partei behauptet, daß sie von der
Menge angegriffen wurde, gleichgültig, ob dies nachweisbar ist oder
nicht. Daher habe ich nicht behandelt: die Erschießung von 17
Arbeitslosen in Breslau am 13. Februar 1919, die Erschießung des
Arbeiters Hermann _Mark_ in der Müllerstraße in Berlin am 3. Oktober
1919, die Erschießung eines Kriegsbeschädigten in Spandau am 12.
Dezember 1919, die Erschießungen von 42 Demonstranten vor dem Reichstag
am 13. Januar 1920, die Erschießung des Arbeiters _Jusselbeck_ bei einer
Versammlung in Oberhausen am 16. Februar 1920.
3. Alle Ermordungen, denen keine deutschen innerpolitischen Motive
zugrunde liegen, also alle Erschießungen in Oberschlesien, ferner die
Ermordung des französischen Sergeanten _Mannheim_, die Ermordung eines
polnischen Kommunisten _Körner_ (Rozenblum) durch einen anderen Polen in
der Petersburgerstraße in Berlin, und von verschiedenen Türken durch
Armenier. Endlich alle Fälle, wo es sich wahrscheinlich um einen
persönlichen Racheakt handelte, wie die Ermordung des Abgeordneten
_Haase_ durch _Voß_ und die Ermordung des Studenten _Kahn_ in
Baden-Baden.
4. Alle Fälle, wo die Erschießung auf Grund eines kriegsgerichtlichen
Urteils erfolgte, weil hierbei meistens wenigstens das formale Recht
gewahrt blieb. Daher ist die Erschießung von _Leviné_ nicht aufgenommen.
Dagegen habe ich die Erschießungen in Köpenick gebracht, da es sich hier
meines Erachtens um Justizmorde handelt. Natürlich habe ich auch
diejenigen Fälle erwähnt, wo »standrechtliche Erschießungen« durch
meuternde Truppen auf Grund der Verordnungen Kapps vorgenommen wurden.
5. Alle Fälle, in denen es mir nicht gelungen ist, genügend Material zu
bekommen. Hierunter fällt die Erschießung eines Sanitäters Hans _Müller_
in der Neuenburger Straße in Berlin am 11. Januar 1919, die Erschießung
von _Pieser_ in Spandau am 11. Januar 1919, des Kommunisten _Meseberg_
in Halle am 24. März 1919, die Erschießung des Arbeiters _Pludra_ im
März 1919 in Halle a. S. durch den Freiwilligen Hans _Haneling_ auf
Befehl des Oberleutnants _Kornalewski_ (Feld-Art.-Reg. 45) und des
Führers der 2. Streifkompagnie des Freikorps Halle _Huberti_ alias
_Roth_, ungefähr 50 willkürliche Erschießungen während der Märzunruhen
in Berlin, z. B. die des Soldaten _Neese_ am 12. März 1919, die
Erschießung des Willi _Bressert_ in Kottbus am 2. August 1919, die
Erschießung des Kommunisten _Hammer_ in Remscheid im September 1919, die
Erschießung des 20 jährigen August _Kluwig_ durch den Vizefeldwebel
_Moeßmann_ (6. Kompagnie des Freikorps Schütz) bei Hamborn im März 1920,
die Erschießung des 19 jährigen Wilhelm _Bölke_ in Adlershof am 19. März
1920, die Erschießung der Arbeiter Paul _Reinke_ und Emil _Dagner_ am
22. März 1920 auf Befehl des Major _Kloß_ durch den Leutnant _Schefler_
in Wesel, die Ermordung von Arbeitern durch Reichswehrsoldaten in
Schallenberg und Tunzenhausen im März 1920, die Erschießung eines
Arbeiters in Parin bei Grevesmühlen am 20. März 1920 auf Befehl des
Wirtschafters des Gutes Oberhof, eine Reihe von Ermordungen von Bürgern
bei Halle im März 1920, nämlich des Bergrats Dr. _Vogelsang_ in Eisleben
am 16. März, des Bürgermeisters von Osterfeld, des Rittergutsbesitzers
_Barth_ in Poserna, des Pastors _Niehus_ in Burg Liebenau am 20. März,
des Landesjägers _Herr_ in Teutschenthal, des Schriftstellers _Schott_
in Langenberg-Reuß, des Freiherrn _von Knigge_ in Endorf, die Ermordung
des Bürgermeisters _Jaeckel_ in Osterfeld durch Kommunisten, die
Erschießung des bolschewistischen Kuriers Paul _de Mott_ am 5. April
1920 im Gefängnis Wesel durch den ihn bewachenden Gefreiten
_Getischorek_ »auf der Flucht« und die Ermordung des Arbeiters Karl
_Schluck_ am 15. April 1920 in Altenbochum durch Angehörige des
Freikorps Epp; ferner die Erschießung des Arbeiters Otto _Haase_ am 9.
Juni 1921 in Berlin.
Selbst nach dieser scharfen Auswahl sind noch die geschilderten Fälle
übrig geblieben.