_Blau_ war Agent und Lockspitzel der politischen Polizei. Er gehörte
im Aufstand vom Januar 1919 zur Besatzung der Büxensteindruckerei
und hatte auch ein Auto beschlagnahmt. Nach dem Sturz der
Räterepublik war er in München tätig und gab sich dort als flüchtiger,
unterstützungsbedürftiger Kommunist aus. (Dritter und vierter
Verhandlungstag.) Er wurde erkannt und nach Berlin gelockt. Dort wurde
er in einer Kommunistenversammlung am 1. August 1919 als Spitzel
festgestellt; wollte jedoch einen Gegenbeweis antreten. Er übernachtete
mit _Hoppe_ bei einem gewissen Pohl. Dort erschien dann nach Angabe
Hoppes ein nicht ermittelter Polizeiagent und bot Hoppe Gift an, um Blau
umzubringen. (Dritter Verhandlungstag.) Am nächsten Tag übernachteten
Blau und Hoppe in der Wohnung _Winklers_. Dort erschienen nach Angabe
Hoppes drei Leute, darunter wahrscheinlich der Polizeiagent Schreiber,
boten ihm dieselbe Flasche Morphium an und forderten, man müsse mit Blau
Schluß machen. Daraufhin habe er die Wohnung verlassen, sei jedoch
zurückgekehrt. Unterdessen sei Blau ermordet worden. Die Leiche wurde
dann in den Kanal geworfen. Dort wurde sie am 7. August gefesselt
gefunden.
Am 24. Juni 1920 begann der Prozeß. _Fichtmann_ und Hoppe waren wegen
Mordes, Winkler wegen Beihilfe angeklagt. Fichtmann trat einen
Alibibeweis an. Der Hauptbelastungszeuge Toifl sagte aus, es gebe eine
organisierte Terroristengruppe. Doch mußte er sich sagen lassen, er sei
der Anführer bei einem Raubüberfall auf den Diamantenhändler Orlowski
gewesen und habe hierzu Waffen von der Reichswehr besorgt. Seine
Behörde habe ihm sogar am Schluß noch gestattet, das geraubte Geld zu
behalten. Ueber alle diese Dinge befragt, verweigerte er die Auskunft.
Er gab zu, versucht zu haben, eine militärpolitische Abteilung
der Kommunistischen Partei zu gründen und Befehle zu Ueberfällen auf
Druckereien weitergegeben zu haben. (Sechster und siebenter
Verhandlungstag.) Nach Aussage des Wachtmeisters Henke hatte die
Garde-Kavallerie-Schützendivision allein 110 Spitzel. (Dritter
Verhandlungstag.)
Am 5. Juli wurde Fichtmann freigesprochen. Hoppe bekam wegen Beihilfe
zum Totschlag unter Ablehnung mildernder Umstände 6 Jahre Zuchthaus,
Winkler wegen Beihilfe 3 Jahre Gefängnis. Gegen die stark belasteten
Polizeispitzel Schreiber und Toifl wurde kein Verfahren eingeleitet.
(Eingehende Prozeßberichte in allen Berliner Zeitungen.)