161 von den Regierungstruppen in München Ermordete 43
Die von Rechts begangenen politischen Morde 73
Die von Links begangenen politischen Morde 79
Die Formen der politischen Morde 81
Die Sühne der politischen Morde 81
Kapp-Regierung und bayrische Räteregierung 99
Die strafgerichtliche Behandlung des Kapp-Putsches 100
Das Schicksal von 775 Kapp-Offizieren 101
Militärs der Kapp Regierung und der bayrischen
Räteregierung 102
Kappisten und Räterepublikaner in der Provinz 105
Die folgenden Zeilen berichten über die politischen Morde, die seit dem
9. November 1918 in Deutschland vorgekommen sind. Dabei sind gleichmäßig
die von Links und die von Rechts begangenen Morde dargestellt. Ein Fall
wurde aufgenommen, falls es sich dabei um eine vorbedachte,
gesetzwidrige, durch innerpolitische Motive verursachte Tötung eines
namentlich bekannten Deutschen durch einen anderen Deutschen handelte,
wobei der Vorgang sich nicht als Massenhandlung sondern als individuelle
Tat qualifizierte. Ich habe nur solche Fälle aufgenommen, wo die
erschießende Partei nicht behauptet hat, daß sie von der Menge
angegriffen wurde, und wo es sich nicht um eine Lynchung durch eine
namenlose Menge oder andersgeartete Massenhandlungen, sondern um ganz
bestimmte Täter handelte.
In der Auswahl der Fälle bin ich bei den Morden von Rechts viel
vorsichtiger verfahren als bei denen von Links. Ich habe daher mehrere
Fälle von Links mitaufgenommen, die mehr den Charakter von Tumulten als
von politischen Morden hatten.
Auf die Exaktheit der Angaben habe ich in jedem einzelnen Falle die
größtmögliche Sorgfalt verwendet und versucht, überall aktenmäßige
Genauigkeit zu erreichen. Ich habe mich gestützt auf Gerichtsakten,
Urteile, Entscheidungen über Einstellung des Verfahrens, Zeugenaussagen,
Mitteilungen von Rechtsanwälten, von Hinterbliebenen, endlich
Zeitungsnotizen. Die Prozeßberichte habe ich hauptsächlich in den
rechtsstehenden Zeitungen studiert. In allen Fällen, wo das Material
nicht genau war, wurde an die Angehörigen und Berichterstatter
geschrieben. Blieben die Nachrichten unvollständig, so blieben die
betreffenden Fälle weg. Ich kann somit jede hier vorgebrachte Behauptung
einwandfrei belegen. Prinzipiell wurden nur solche Fälle aufgenommen, in
denen der Name des Opfers mir bekannt wurde. Wo sich im Text auch
anonyme Fälle finden, dienen sie nur zur Veranschaulichung der
betreffenden Vorgänge. Nur an zwei Stellen bin ich von diesem Prinzip
abgewichen. (Seite 18 und 32.)
Der jeweilige Stand des Verfahrens war am schwierigsten zu ermitteln. Es
ist daher möglich, daß in Fällen, wo mir kein Verfahren bekannt wurde,
ein solches tatsächlich schwebt oder das Verfahren bereits eingestellt
wurde. Dagegen glaube ich, daß die Zahl der von mir angeführten
Bestrafungen vollständig ist.
Das Buch kann keinen Anspruch darauf erheben, alle politischen Morde
darzustellen, die in den letzten Jahren in Deutschland vorgekommen sind.
Ich bitte daher alle Leser, welche weitere Fälle wissen, hierüber an den
Verlag der Neuen Gesellschaft, Berlin-Fichtenau, zu schreiben.
Das vorliegende Buch ist eine Fortsetzung und Erweiterung meiner
Broschüre »Zwei Jahre Mord.« Ich hatte darin unter anderm die Behauptung
aufgestellt, daß die deutsche Justiz über 300 politische Morde
unbestraft läßt und hatte erwartet, daß dies nur zwei Wirkungen haben
könne. Entweder die Justiz glaubt, daß ich die Wahrheit sage, dann
werden die Mörder bestraft. Oder sie glaubt, daß ich lüge, dann werde
ich als Verleumder bestraft. Tatsächlich ist etwas Drittes, völlig
unvorhergesehenes eingetreten:
Obwohl die Broschüre keineswegs unbeachtet blieb, ist von behördlicher
Seite kein einziger Versuch gemacht worden, die Richtigkeit meiner
Behauptungen zu bestreiten. Im Gegenteil, die höchste zuständige Stelle,
der Reichsjustizminister, hat meine Behauptungen mehrmals ausdrücklich
bestätigt. Trotzdem ist nicht ein einziger Mörder bestraft worden.
Berlin, 16. Oktober 1922.