DAS TABAKMONOPOL.

Für die Regierung ist der Tabak das wichtigste aller Landesprodukte;

sie hat den Anbau der Pflanze, ihre Verarbeitung und den Debit zum

Gegenstande eines umfassenden, rücksichtslos geübten Monopols gemacht

und zieht daraus einen beträchtlichen Theil ihrer Einkünfte. [262]

Soviel sich auch gegen die Zweckmässigkeit und Moralität mancher

anderer Einnahmequellen des Kolonialbudgets (Kopfsteuer, Spiel- und

Opiumpacht, Handel mit Brantwein und Ablasscheinen) einwenden lässt,

keine ist so gehässig und verderblich wie das Tabakmonopol.

Oftmals ist im Laufe dieser Reiseberichte die Milde der spanischen

Regierung in den Philippinen gerühmt worden; in grellem Widerspruch

damit steht das Verfahren der Tabakregie: Sie nimmt den Bauern ohne

jegliche Entschädigung die Aecker, die sie zum Anbau notwendiger

Nahrungsmittel urbar gemacht hatten, zwingt sie durch harte

Körperstrafen auf dem konfiszirten Eigenthum ein Produkt zu bauen, das

sehr viel Mühe verlangt und unsichere Ernten giebt; sie klassifizirt

die gewonnenen Blätter willkürlich ohne Appell und zahlt dafür im

günstigsten Fall einen von ihr selbst festgestellten nominellen Preis

-- im günstigsten Fall; ein solcher ist aber seit einer Reihe von

Jahren nicht mehr vorgekommen, Spanien bleibt jetzt regelmässig den

unglücklichen Bauern jenen kärglichen Lohn Jahre lang schuldig; die

Regierung prämiirt die Beamten, die von der verarmten Bevölkerung der

Tabakdistrikte höhere Erträge erpressen, und belohnt Denunzianten, die

ihr zum Tabakbau geeignete Felder nachweisen, indem sie die Spione an

Stelle der Eigenthümer in den Besitz der denunzirten Ländereien setzt.

Zur Begründung dieser Anschuldigungen mögen hier einige §§. der in

Kraft bestehenden General-Instruktion [263] und weiter unten einige

Auszüge aus dem amtlichen Berichte des General-Intendanten Agius an

den Kolonial-Minister folgen: [264]

Kap. XXV. §. 329. Die Zwangskultur in Cagayan, Neu-Vizcaya, Gapan,

Ygorrotes und Abra bleibt bestehn.

§. 331. Die General-Direktion der Regie ist ermächtigt, die

Zwangsarbeit auf andere Provinzen auszudehnen, oder da aufzuheben,

wo solche eingeführt ist ... sie darf diese Instruktionen ganz

oder theilweise umändern,

§. 332 die Preise erhöhen oder herabsetzen.

§. 337. Ansprüche oder Prozesse, die über den Besitz von

Tabakländereien vor den gewöhnlichen Gerichten anhängig sind,

hindern nicht, dass solche Ländereien zum Tabakbau verwendet

werden, im Gegentheil soll der Besitzer verpflichtet sein, sie

mit Tabak zu bebauen oder durch einen Stellvertreter bebauen zu

lassen; geschieht es nicht, so ernennt der Alkalde oder Richter

einen solchen Stellvertreter.

§. 351. Die Kollektoren haben »Denuncias« d. h. Anzeigen, dass

zum Tabakbau fähiges Land brach liege, auch Privatländereien

betreffend, entgegenzunehmen, und falls der Boden zum Tabakbau

geeignet ist, den Besitzer zur Bestellung desselben, vorzugsweise

mit Tabak, aufzufordern. Nach Ablauf einer gewissen Frist wird

das Land dem Denunzianten übergeben. Durch diese Verfügung geht

der Besitz dem Eigenthümer zwar nicht verloren, doch verliert er

auf 3 Jahre alle Rechte und allen Niessbrauch.

Kap. XXVII. §. 357. Eine Hauptpflicht der Kollektoren ist die

grösstmögliche Ausdehnung des Tabakbaus auf alle geeigneten

Ländereien, besonders aber auf den fruchbarsten, zuträglichsten

Boden. Ländereien, die obgleich zum Tabakbau passend, vorher

mit Reis oder Korn bestellt waren, sollen so weit thunlich durch

Waldlichtungen ersetzt werden, um Theuerungen möglichst vorzubeugen

und das Interesse der Eingeborenen mit dem der Renta in Einklang

zu bringen.

§. 361. Damit die Eingeborenen, ohne die Arbeiten, welche der

Tabak verlangt, zu vernachlässigen, auch die zu ihrem Unterhalt

nöthigen Feldarbeiten verrichten können, wird die Grösse des von

je zwei Individuen zu bebauenden Tabaklandes auf 8000 quadr. Varas

(= 2 1/5 Morgen) festgesetzt.

§. 362. Durch Alter oder Krankheit Unfähige und Wittwen

trifft obige Vorschrift nicht, sie sollen sich mit dem Pfarrer

verständigen, der jedem so viel Arbeit überweisen wird, als

seine noch vorhandenen Kräfte oder die Zahl der noch kleinen

Kinder gestatten.

§. 369. Ein Kollektor, der von seinem Gebiet 1000 Fardos mehr

als in den früheren Jahren abliefert, erhält für den Ueberschuss

doppelte Gratifikation; doch nur wenn sich das Verhältniss der

Blätter I. Klasse zu den übrigen nicht verringert hat.

§. 370. Desgleichen wenn die Menge im Ganzen nicht abgenommen

und die der Blätter I. Klasse um 1/3 zugenommen hat.

Es folgen §§. welche die Gratifikationen der Lokalbehörden regeln.

§. 379. Alljährlich hat jeder Gobernadorcillo eine vom Pfarrer

revidirte Liste sämmtlicher Ortsangehöriger beiderlei Geschlechts

und der Kinder einzureichen, die alt genug sind um auf dem Felde

zu helfen.

§. 430. Die Beamten sollen die Einwanderung nach Cagayan und

Neu-Biscaya fördern und werden sogar angewiesen mit 5 Dollar

die Schulden solcher Individuen zu bezahlen, die ihre Provinz

schuldenhalber nicht verlassen dürfen.

§. 436. »denn da durch Verordnungen des Buen Gobierno bestimmt

ist, dass ein Indier nicht in Anspruch genommen werden kann für

eine Summe die 5 Dollar übersteigt, und von einem Darlehn oder

einer einfachen Schuld herrührt, so kann die Beanspruchung einer

höheren Summe kein Hinderniss für die Auswanderung sein.«

§. 437. Die Hacienda bestreitet die Reisekosten und den Unterhalt

der Einwanderer von Ilocos,

§. 438. schiesst ihnen die Mittel zur Beschaffung von Vieh,

Geräth etc. bis zur ersten Ernte vor (obgleich der Indier nur

für 5 Dollar haftbar ist!).

§. 439. Solche Vorschüsse sind zwar persönlich, aber das ganze Dorf

haftet dafür im Falle des Todes oder der Flucht des Schuldners.

Der Tabak (Nicotiana tabacum L.) wurde in die Philippinen, bald nach

Ankunft der Spanier durch Missionäre eingeführt, die den Samen aus

Mexico mitbrachten. [265] Der Boden, das Klima, der Anklang, den sein

Genuss bei den Eingeborenen fand, wirkten zusammen, um ihm schnell

grosse Verbreitung zu verschaffen. Nach dem Tabak von Cuba (und einigen

türkischen Gewächsen) [266] soll er der beste sein und in der Kolonie

behaupten Sachverständige, dass er selbst jenen bald übertreffen würde,

wenn die darauf begründeten Gewerbe frei wären. Dass Güte und Menge des

Produktes unter solchen Umständen beträchtlich zunehmen würden, wird

wohl kein Unbefangener bezweifeln; manche verstockte Beamte behaupten

freilich das Gegentheil. Es kann sich nur um die Frage handeln, bis zu

welchem Grade die an eine solche Maassregel geknüpften Erwartungen in

Erfüllung gehen würden, wobei allerdings nicht übersehen werden darf,

dass gerade die Sachverständigen, vielleicht zu grosse Hoffnungen

an die Abschaffung eines Systems knüpfen, das sie verhindert ihre

Fachkenntniss zu verwerthen.

Thatsache ist aber, dass schon jetzt der heimlich gebaute Tabak,

trotz aller vom verbotenen Betriebe unzertrennlichen Mängel, selbst

von den Regiebeamten ihrem eigenen Fabrikat vorgezogen, von Vielen dem

Habana gleichgeschätzt wird und dass die Regie-Zigarren der Philippinen

in ganz Ostasien die beliebtesten sind. Reiche Kaufleute sogar, für

welche der Preisunterschied nicht in Betracht kommt, ziehen in der

Regel die Manila- den Habana-Zigarren vor.

Nach Agius, (Memoria 1871.) dürfte der philippinische Tabak auf den

europäischen Märkten keinen andern Nebenbuhler haben, als den der

Vuelta abajo von Cuba, und müsste in den Häfen von Asien und Ozeanien

ohne Rivalen dastehen, (weil der Habana auf der langen Reise nach

jenen Ländern an Güte einbüsst), während er jetzt von Jahr zu Jahr

an Ruf verliert.

Wenn es den Manila-Zigarren bisher nicht gelingen wollte, sich in

Europa einzubürgern, so liegt die Schuld daran, dass sie unter dem

Einfluss der Zwangsarbeit und der Insolvenz des Kolonial-Fiscus

immer schlechter werden, während das Produkt anderer Tabakländer,

in Folge der freien Konkurrenz sich verbessert. Ein wenig leidet ihr

Ruf wohl auch durch den sehr verbreiteten irrigen Glauben, dass sie

Opium enthalten.

Wie sehr die Produktion durch Freigebung des Gewerbes zunehmen würde,

zeigt unter anderen das Beispiel von Cuba: Zur Zeit als die Regierung

den Tabak dort monopolisirte, reichten die Ernten nur ein einziges Mal

zur Deckung des innern Bedarfs, während sie gegenwärtig alle Märkte

der Welt versehen. [267] Höchst beachtenswerth in diesem Punkte

ist auch der Ausspruch des General-Kapitäns de la Gándara [268],

in einer Denkschrift die Maassregeln zur Verschärfung des Monopols

vorschlägt: »ginge der Tabakbau an das Privatgewerbe über, so würde

dieses vielleicht in wenigen Jahren dahin gelangen, fast alle Märkte

der Welt zu beherrschen.« Fast sämmtliche Inseln erzeugen Tabak; nach

der Güte des Produktes nehmen die Tabakgebiete folgenden Rang ein:

1o Cagayan und Ysabel, 2o Ygorrotes, 3o Insel Mindanao, 4o Bisayas,

5o Neu-Écija.

Aus R. O. 20. Nov. 1625 (Razon general 11) ist ersichtlich,

dass schon damals der Verkauf von Betel, Palmwein, Tabak

u. s. w. Regierungsmonopol war. Es wurde aber wohl nicht streng

durchgeführt. Das Tabakmonopol in seinem jetzigen Umfang, welches

das ganze Gewerbe von der Aussaat der Pflanze bis zum Verkauf der

fertigen Produkte in die Hände der Regierung legt, ist erst durch den

General-Kapitän José Basco y Bargas eingeführt. R. O. 9. Jan. 1780

(bestätigt durch R. D. 13. Dec. 1781) verfügt, dass die Tabakregie,

so wie in allen spanischen Besitzungen in dieser und jener Welt

(de uno y otro mundo), auch auf die Philippinen ausgedehnt werden soll.

Bis zur Verwaltung dieses sehr eifrigen Guvernörs, zweihundert Jahre

lang, empfing die Kolonie jährlich Zuschüsse aus Neu-Spanien (Situado

de Nueva España). Um die spanischen Finanzen von dieser Last zu

befreien, führte Basco, den damals herrschenden national-ökonomischen

Ansichten entsprechend, die unmittelbare Ausbeutung der natürlichen

Hülfsquellen durch den Staat, ein Vorbild des fünfzig Jahre später

in Java gegründeten »Kultursystems« ein. In den Philippinen waren die

Verhältnisse dafür aber weniger günstig. Abgesehn von der geringeren

Unterwürfigkeit der Bevölkerung, lagen zwei Haupthindernisse im

Widerstand der Priester und im Mangel zuverlässiger Beamten. Von allen

durch Basco künstlich in's Leben gerufenen ländlichen Gewerben hat

sich nur die Indigobereitung als Privatindustrie, der Tabakbau als

Regierungsmonopol erhalten. [269]

Zunächst beschränkte Basco das Monopol auf die unmittelbar um die

Hauptstadt gelegenen Provinzen, in welchen der Tabakbau allen, von

der Regierung nicht besonders dazu ermächtigten und verpflichteten

Personen bei strenger Strafe verboten wurde. [270] In den übrigen

Provinzen blieb der Anbau Jedem gestattet, doch durfte das Produkt

nach Abzug des Selbstverbrauchs nur an die Regierung verkauft werden.

In den Bisayas kauften die Alkalden den Tabak für die Regierung und

lieferten ihn zu vorher festgesetzten Preisen an die k. Fabriken

in Manila; es war ihnen gestattet die Ueberschüsse der k. Kassen

zu diesem Zwecke zu benutzen. Ein schlechteres System hätte kaum

ersonnen werden können: der nur auf seinen Privatvortheil bedachte

Beamte duldete keinen Konkurrenten in seiner Provinz, benutzte seine

amtliche Gewalt, um den Produzenten auf das härteste zu drücken, und

hemmte dadurch die Produktion; die k. Kassen aber erlitten häufige

Verluste durch Bankerotte, da die Alkalden, welche 600 Dollar Gehalt

bezogen, und für die Berechtigung Handel treiben zu dürfen, eine

Patentsteuer von 100 bis 300 Dollar entrichteten, sich, um schnell

reich zu werden, in die gewagtesten Unternehmungen einliessen. Erst

1814 ward diesem Unwesen ein Ende gemacht. Alsbald stiegen auch die

Tabaklieferungen aus den Bisayas, da die Konkurrenz der Privathändler,

denen nun erst thatsächlich der Ankauf zufiel, obgleich ihn das Gesetz

schon seit 1839 gestattete, dem Pflanzer höhere Preise verschaffte,

als ihm die Habsucht des monopolisirenden Alkalden gewährte.

Gegenwärtig gelten im Allgemeinen folgende Bestimmungen, an deren

Einzelheiten aber fortwährend geändert wird: Durch R. D. 5. Sept. 1865

wird der Tabakbau in allen Provinzen gestattet, doch darf der Ertrag

nur an die Regierung zu einem von ihr festgesetzten Preise verkauft

werden. Der Aufkauf geschieht in Luzon und den angrenzenden Inseln nach

Fardos [271] durch Colleccion, d. h. direkt durch die Finanzbeamten,

welche den Bau der Pflanze von der Aussaat an zu leiten haben; in den

Bisayas durch Acopio, indem Regiebeamte den ihnen angebotenen Tabak

vom Bauer oder vom Spekulanten und zwar nach Quintales aufkaufen.

In den Bisayas und in Mindanao ist Jedem erlaubt, Zigarren für seinen

eignen Bedarf selbst zu fabriziren, doch darf er keinen Handel damit

treiben. Dort werden den Tabakbauern auch Vorschüsse gemacht. In Luzon

und den benachbarten Inseln theilt die Regierung Samen und Sämlinge

aus. In Luzon und den Nachbar-Inseln darf auf Land, das zum Tabakbau

geeignet ist, nichts andres als Tabak gepflanzt werden.

Da die Finanzverwaltung den Tabak nicht, wie freie Konkurrenz thun

würde, nach seinem wirklichen Werthe klassifiziren kann, so hat sie

den Ausweg ergriffen, die Preise nach der Blattgrösse festzusetzen;

auch soll die auf Erziehung der Pflanze verwendete Sorgfalt bis zu

einem gewissen Grade die Grösse der Blätter bedingen, die demnach

wenigstens ein Kennzeichen für die sorgsame Behandlung, wenn auch

nicht gerade für die Güte ist. [272]

Wohl weiss man in Madrid, wie sehr das Tabakmonopol das Gedeihen

der Kolonie hemmt, die betroffene Bevölkerung drückt; dennoch sind

bisher die Regierungsmaassregeln darauf gerichtet gewesen, immer

höhere Einnahmen aus dieser bedenklichen Steuerquelle zu erpressen.

R. O. 14. Januar 1866 befiehlt den Tabakbau in den Philippinen

so viel als irgend möglich auszudehnen um dem Bedarf der Kolonie,

des Mutterlandes und der Ausfuhr zu genügen, ohne dass Rücksichten

untergeordneter Art, die einer späteren Lösung vorbehalten bleiben

können, diese unbegrenzte Ausbreitung hemmen oder verzögern. In

der bereits zitirten Memoria schlägt der General-Kapitän »Reformen«

vor, die an die Geschichte der Gans mit den goldenen Eiern erinnern

(Pfropfen neuer Monopole auf die schon bestehenden, Ausbeutung durch

Generalpächter) und glaubt dadurch in weniger als drei Jahren den

Tabakertrag von 182,102 Quintales (Mittel der Jahre 1860/67) auf

600,000 und selbst 800,000 Q. steigern zu können. Einstweilen aber

solle die Regierung, um höhere Preise zu erzielen, ihren Tabak selbst

nach den Konsumtionsländern exportiren und dort verkaufen. Im Jahre

1868 ist dieser Vorschlag wirklich ausgeführt worden, der nach London

gesandte fand einen so guten Markt, dass in Folge davon verordnet

wurde, fortan in Manila keinen Tabak unter 25 Dollar p. Quintal

loszuschlagen. [273] Diese Bestimmung kann sich aber nur auf Tabak

der ersten drei Klassen beziehen, deren relative Menge in dem Maasse

abnimmt, als der Druck auf die Bevölkerung gesteigert wird. Selbst

aus den de la Gándara's Denkschrift beigefügten Tabellen ergiebt sich

dies deutlich: Während die Gesammternte von 1867 (176,018 Quintales)

nicht viel unter dem Mittel der Jahre 1860/67 (182,102 Q.) bleibt,

ist der Tabak I. Klasse von mehr als 13,000 Q. 1862, auf weniger als

5000 Q. 1867, gesunken.

Die IV., V., VI. Klasse, die früher grösstentheils verbrannt wurden,

jetzt aber einen nicht unbeträchtlichen Theil der Gesammternte bilden,

sind im freien Verkehr geradezu unverkäuflich und können nur als

»Geschenk« für Spanien verwendet werden, das alljährlich unter dem

Titel atenciones a la peninsula über 100,000 Zentner empfängt. Wäre

die Kolonie aber nicht gezwungen, die Hälfte der Fracht für ihr

Geschenk zu bezahlen, so würde Spanien genöthigt sein, sich diese

»Aufmerksamkeiten« zu verbitten, denn nach dem Ausspruch des Chefs

der Regie ist jener Tabak grössten Theils von solcher Beschaffenheit,

dass er zu keinem Preise Käufer finden würde, da sein Werth weder die

Unkosten des Zolles noch der Fracht zu decken vermöchte. Dennoch ist

dieser Tabaktribut eine grosse Last für das Kolonialbudget, das trotz

seines Defizits nicht nur den Tabak zu beschaffen, sondern auch die

Verpackung, den Lokaltransport und die Hälfte der Fracht nach Europa

zu tragen hat.

Vom März 1871, der goldenen Zeit, im Fall de la Gándara's Vorschläge

ausgeführt worden, seine Verheissungen in Erfüllung gegangen wären,

liegt ein trefflicher Bericht des General-Intendanten der Hacienda

an den Kolonial-Minister vor (s. S. 258 Anmerkung), der als Chef der

Regie die Schäden dieses Verwaltungszweiges schonungslos aufdeckt,

und auf die schleunige Aufhebung des Monopols dringt. Zunächst

wird auf amtliche Beläge gestützt, der Beweis geführt, dass der

Gewinn am Tabakmonopol viel geringer sei, als gewöhnlich angenommen

wird. Das Mittel sämmtlicher Einnahmen der Tabakregie für die 5 Jahre

1865/69 betrug nach amtlichen Rechnungen 5,367,262 Dollar, (für die

Jahre 1866/70 nur 5,240,935 Dollar) die Ausgaben sind nicht genau

festzustellen, weil darüber keine Berechnungen vorhanden sind, addirt

man aber die im Kolonialbudget aufgeführten betreffenden Ausgaben

zusammen, so erhält man 3,717,322 Dollar, wovon 1,812,250 Dollar

für Ankauf des Rohtabaks. Zu obigen die Tabakregie ausschliesslich

treffenden Ausgaben müssen aber noch verschiedene andere Posten

gerechnet werden, an denen dieser Verwaltungszweig betheiligt ist,

die sogar gänzlich oder zum grössten Theil wegfallen würden, wenn der

Staat das Tabakmonopol aufgäbe. Die Summe der Unkosten muss wenigsten

auf 4 Millionen Dollar veranschlagt werden, so dass dem Staate nur

ein Reingewinn von etwa 1,367,000 Dollar verbliebe, aber selbst auf

diesen ist in Zukunft nicht zu rechnen, denn wenn die Regierung

nicht schleunigst diesen Gewerbebetrieb aufgiebt, so wird sie zu

sehr bedeutenden unabweisbaren Ausgaben gezwungen sein. Namentlich

müssten dann Fabriken und Magazine neu errichtet, oder verbesserte

Maschinen gekauft, die Gehalte bedeutend erhöht, vor Allem aber

Mittel geschafft werden, nicht nur um die enorme Summe von 1,600,000

Dollar zu zahlen, welche die Regierung den Bauern für die Ernten von

1869 und 70 schuldet, sondern auch um die Baarzahlung der künftigen

Ernten sicher zu stellen, »denn dies ist die einzige Möglichkeit,

den Verfall des Tabakbaus in den betreffenden Provinzen in dem Maasse,

als das Elend seiner unglücklichen Bewohner zunimmt, zu verhindern.«

Nachdem Agius nachgewiesen, wie gering in Wirklichkeit jene

Ueberschüsse sind, wegen welcher die Regierung die Zukunft der

Kolonie preisgiebt, schildert er die aus dem Monopol hervorgehenden

Uebelstände, von denen ich hier nur einige in zusammengedrängter

Kürze zur Ergänzung des Eingangs Gesagten anführe:

Die Bevölkerung der Tabakdistrikte, die nach Aufhebung der Regie die

reichste und glücklichste des gesammten Archipels sein würde, befindet

sich im tiefsten Elend. Sie wird grausamer behandelt als die Sklaven

von Cuba, die, wenn auch aus selbstsüchtiger Absicht, gut genährt und

verpflegt werden, während erstere die Produkte der Zwangsarbeit dem

Staate hergeben muss zu einem von ihm willkürlich bestimmten Preise,

einem Preise den er zahlt, wenn die immer schwierige und bedrängte

Lage des Schatzes es gestattet. Häufig fehlt es an Nahrungsmitteln,

da ihr Anbau verboten ist. Die unglückliche Bevölkerung, die keine

andere Mittel besitzt, um ihre dringendsten Bedürfnisse zu befriedigen,

ist gezwungen mit ungeheuren Verlusten die Schuldverschreibungen eines

Schuldners zu veräussern, welcher ihm die Frucht der Zwangsarbeit zwar

abkauft, aber nicht bezahlt. Wegen eines so geringfügigen Nutzens

(1 1/3 Million) wird die Bevölkerung der reichsten Provinzen in

furchtbares Elend gestürzt, tiefgehender Hass zwischen Regierten und

Regierenden erzeugt, ununterbrochener Krieg zwischen Behörden und

Unterthanen. Es wird eine höchst gefährliche Klasse von Schmugglern

erzogen, die sich schon jetzt nicht auf blosses Schmuggeln beschränken,

und um die sich bei der ersten Gelegenheit die übrigen Unzufriedenen

wie um einen festen Kern schaaren werden. Die Regiebeamten werden

grober Bestechungen und Betrügereien beschuldigt, die wahr oder

unwahr grosses Aergerniss geben und zunehmende Missachtung der

Kolonialverwaltung sowohl, als des gesammten spanischen Volks

erzeugen. [274]

Dass obige Denkschrift nicht nur geschrieben, sondern auch gedruckt

worden, scheint anzudeuten, dass man sich in Spanien allmälig

auch in weiteren Kreisen von der Unhaltbarkeit des Tabakmonopols

überzeugt. Trotz der vernichtenden Kritik von kompetentester Stelle

ist es aber dennoch fraglich, ob es aufgehoben werden wird, so lange es

auch nur Scheinerträge giebt. Im Kolonialministerium sind die gerügten

Schäden längst bekannt, aber wegen der häufigen Ministerwechsel und

der zunehmenden Geldnoth, welche die Regierenden, so lange sie im

Amte sind, zur rücksichtslosen Ausbeutung aller greifbaren Mittel

zwingt, unterbleiben selbst die dringendsten Reformen, wenn dadurch

augenblickliche Ausfälle entstehn. In Bezug auf das Tabakmonopol

pflegt man sich überdies mit der Hoffnung zu trösten, dass zunehmende

Nachfrage die Preise fortwährend steigern, einige besonders gute Ernten

und günstige Konjunkturen die Kolonialkasse von ihren Verlegenheiten

befreien würden, dann wolle man gern die Tabakregie aufgeben.

Ein Umstand der in haushälterisch verwalteten Staaten zur

Beseitigung, des Monopols treiben würde, in Spanien aber vielleicht

gerade umgekehrt wirkt, ist das zahlreiche Beamtenheer, welches die

Tabakregie erfordert. Der Unzahl von Stellenjägern gegenüber muss es

den jeweiligen Ministern sehr willkommen sein, Gelegenheit zu haben,

ihren Kreaturen einträgliche Posten zu verschaffen, oder unbequeme

Personen auf eine ehrenvolle, für das Mutterland kostenfreie Art zu den

Antipoden senden zu können. (Die Kolonie muss nicht nur die Besoldung,

sondern auch die Kosten für die Hin- und Rückreise tragen.) Jedenfalls

machen sie so reichlichen Gebrauch davon, dass zuweilen in Manila neue

Aemter erfunden werden müssen, um die Ankömmlinge unterzubringen. [275]

Zur Zeit meiner Anwesenheit konnten die k. Fabriken nicht so viel

Zigarren liefern als der Handel verlangte und es trat der sonderbare

Fall ein, dass die Grosshändler, welche die Zigarren in bedeutenden

Posten auf den Regierungs-Auktionen kauften, mehr dafür zahlten, als

dieselben Zigarren, einzeln gekauft, im Estanco kosteten. Um nun zu

verhindern, dass die Kaufleute ihren Bedarf den Estancos entnähmen,

war für diese ein Maximum festgesetzt, das kein Käufer überschreiten

durfte und eine komplizirte Kontrolle mit Spionage hatte darüber zu

wachen, dass Niemand durch verschiedene Boten in verschiedenen Estancos

grössere Mengen zusammenkaufte. Im Fall der Entdeckung konfiszirte

man dem Uebertreter den ganzen Vorrath. Jedem stand frei Zigarren

im Estanco zu kaufen, Niemand aber durfte einem Bekannten eine Kiste

Zigarren zum Kostenpreise ablassen.

Mehrere Spanier, mit denen ich über diese auffallende Maassregel

sprach, billigten sie ganz entschieden, da ihnen sonst die Fremden

alle Zigarren fortholen würden, und sie nicht einmal in ihrer eignen

Kolonie eine preiswürdige Zigarre rauchen könnten. Es war aber,

wie ich später erfuhr, noch ein zweiter, triftigerer Grund für diese

Verordnung vorhanden. Da die Regierung in ihren Kassen die Goldunze

zu 16 Dollar Silber annahm, während sie im Handel weniger galt und

die Silberprämie einmal sogar auf 33 % gestiegen war, da ausserdem

wegen der unzureichenden Menge von Kupfergeld für den kleinen Verkehr,

die Scheidemünze abermals eine Prämie gegen den Silberdollar genoss,

so zwar, dass man bei jedem Einkauf der nicht wenigstens einen halben

Dollar betrug, 5 bis 15 % Abzug erlitt, wenn man einen Dollar gab, so

war es vortheilhaft im Estanco für eine Goldunze Zigarren zu kaufen,

und diese in kleineren Posten, wenn auch zum nominellen Preise des

Estanco wieder zu verkaufen, denn beide Prämien zusammen konnten im

extremen Falle 33 % + 10 % = 43 % betragen. [276]

Eine Beschreibung des Tabakbaues nach eigener Anschauung kann ich

nicht geben; ich lasse einen kurzen Auszug aus der amtlichen Anweisung

(Cartilla agricola) folgen.

Anweisung wie die Samenbeete anzulegen. Ein geeignetes Stück

Land wird vierseitig abgegrenzt, zwei oder dreimal gepflügt,

von Unkraut und Wurzeln gesäubert, etwas abschüssig gemacht,

mit einem flachen Graben umgeben, durch Abzugsgräben in Beete von

zwei Fuss Breite getheilt. Die Erde auf demselben muss sehr fein,

fast zu Pulver zerrieben werden, sonst würde sie mit dem äusserst

feinen Tabaksamen nicht in innige Berührung kommen. Der Same

wird gewaschen, zum Ablaufen des Wassers in Tüchern aufgehängt,

Tags darauf, mit gleicher Menge Asche gemischt, auf die Beete

gestreut. Von der sorgfältigen Ausführung dieser Arbeit hängt

der spätere Erfolg ab. Nach einer Woche keimt der Same, die Beete

müssen sehr rein gehalten, bei trocknem Wetter täglich besprengt,

durch Decken mit Dornen gegen Geflügel und andre Thiere, durch

leichte Matten gegen Stürme und starke Regen geschützt werden. Nach

etwa zwei Monaten haben die fünf bis sechs Zoll hohen Pflanzen

gewöhnlich vier bis sechs Blätter und werden umgesetzt. Dies

geschieht, da die Samenbeete im September angelegt werden, Anfang

oder Mitte November. Eine zweite Aussaat findet am 15. Oktober

statt, sowohl aus Vorsicht gegen mögliche Misserfolge, als um

Pflanzen für die Niederungen zu erhalten.

Von dem für den Tabak zuträglichsten Boden und seiner Bestellung;

vom Umpflanzen der Sämlinge. Man wähle Boden von mittlerem Korn,

ziemlich schwer; besonders empfiehlt sich der kalkhaltige, wenn er

reichlich mit verwesten Pflanzenresten gemischt und nicht weniger

als zwei Fuss tief ist, denn je tiefer die Wurzel eindringt, um so

höher erhebt sich die Pflanze. Daher sind in Cagayan diejenigen

Ländereien für den Tabakbau am besten, die alle Jahre durch die

Ueberschwemmungen des dortigen grossen Stromes unter Wasser

gesetzt werden, und alljährlich neue Schichten fruchtbaren

Schlammes erhalten. Auf solchem Boden angelegte Pflanzungen

unterscheiden sich daher sehr merklich von höher belegenen,

nicht also begünstigten. In jenen schiessen die Pflanzen,

sobald sie Wurzel geschlagen, schnell empor, in diesen wachsen

sie langsam und erreichen nur mittlere Höhe; dort entwickeln

sie in Menge grosse starke saftreiche Blätter, die eine reiche

Ernte versprechen, hier bleiben die Blätter kleiner und wachsen

spärlich. Aber die Niederungen sind Ueberschwemmungen ausgesetzt,

besonders im Januar und Februar, selbst noch im März, wenn

der Tabak schon umgepflanzt und ziemlich hoch geworden ist. In

solchem Falle ist alles rettungslos verloren, namentlich wenn

die Ueberschwemmungen zu einer Zeit eintreten, wann es zu spät

ist neue Pflanzungen anzulegen. Desshalb müssen auch hochgelegene

Felder bebaut werden, die bei gehöriger Pflege vielleicht denselben

Ertrag geben würden. Solche Felder sollten im Oktober drei bis

viermal gepflügt und 2 bis 3 mal geeggt werden. Die Felder in

den Niederungen können wegen der Ueberschwemmungen nicht vor Ende

Dezember oder Mitte Januar gepflügt werden, ihre Bearbeitung ist

dann leicht und einfach. Man wählt nun die stärksten Pflanzen in

den Saatbeeten aus, und versetzt sie mit Ballen in Entfernungen

von einer Elle in den zubereiteten Boden.

Von der auf die Pflanzen zu verwendenden Sorgfalt. Im Osten jeder

Pflanze ist ein kleiner Schirm aus zwei Erdschollen aufzurichten,

damit sie gegen die Morgensonne geschützt, den Thau länger

geniesse. Sorgfältige Vertilgung des Unkrauts, Entfernung der

wilden Triebe. Besonders gefährlich ist auch ein Wurm der zuweilen

in Menge erscheint. Kurz vor der Reife sind Regen sehr schädlich,

denn um diese Zeit ist die Pflanze nicht mehr im Stande, die für

den Tabak so wesentliche gummiartige Substanz auszuscheiden,

die in Wasser löslich, ihr durch den Regen entzogen wird. Der

dem Unwetter preisgegebene Tabak bleibt immer ohne Saft, ohne

Güte und ist voll weisser Flecke, ein sicheres Zeichen seiner

schlechten Beschaffenheit. Der Schaden ist um so grösser, je

näher der Tabak seiner Reife. Die auf den Boden hängenden Blätter

faulen, und werden entfernt. Ist der Untergrund nicht tief genug,

so vergilbt eine gut gepflegte Pflanzung und vertrocknet fast. In

nassen Jahren kommt dies nicht leicht vor, da die Wurzeln dann

auch in geringer Tiefe hinreichende Feuchtigkeit finden.

Abschneiden und Behandeln der Blätter im Trockenschuppen. Die

obersten Blätter reifen zuerst, sie sind dann dunkelgelb und

spröde. In dem Maasse als sie zeitigen, werden sie geschnitten,

in Bündel gesammelt, in bedeckten Karren nach den Schuppen

gebracht. An nassen, selbst an trüben Tagen, wenn die Sonne den

nächtlichen Thau nicht völlig verdampft, darf nicht geschnitten

werden. In den Schuppen zieht man die Blätter auf Schnüre oder

gespaltenes spanisches Rohr mit genügenden Zwischenräumen zum

Lüften und Trocknen. Die trocknen Blätter werden in Haufen

gelegt, die nicht zu gross sein dürfen, und öfter umgepackt. Es

muss sorgfältig darauf geachtet werden, dass sie sich nicht zu

sehr erhitzen und zu stark gähren. Diese für die Güte des Tabaks

äusserst wichtige Behandlung verlangt grosse Aufmerksamkeit und

Geschicklichkeit und muss so lange fortgesetzt werden, bis die

Blätter nur noch einen aromatischen Tabakgeruch wahrnehmen lassen.

Das nöthige Geschick für diese Hantirung ist aber nur durch lange

Uebung, nicht durch Vorschriften zu erwerben.

Reisen in den Philippinen · 第 62 / 95 题