Für die Regierung ist der Tabak das wichtigste aller Landesprodukte;
sie hat den Anbau der Pflanze, ihre Verarbeitung und den Debit zum
Gegenstande eines umfassenden, rücksichtslos geübten Monopols gemacht
und zieht daraus einen beträchtlichen Theil ihrer Einkünfte. [262]
Soviel sich auch gegen die Zweckmässigkeit und Moralität mancher
anderer Einnahmequellen des Kolonialbudgets (Kopfsteuer, Spiel- und
Opiumpacht, Handel mit Brantwein und Ablasscheinen) einwenden lässt,
keine ist so gehässig und verderblich wie das Tabakmonopol.
Oftmals ist im Laufe dieser Reiseberichte die Milde der spanischen
Regierung in den Philippinen gerühmt worden; in grellem Widerspruch
damit steht das Verfahren der Tabakregie: Sie nimmt den Bauern ohne
jegliche Entschädigung die Aecker, die sie zum Anbau notwendiger
Nahrungsmittel urbar gemacht hatten, zwingt sie durch harte
Körperstrafen auf dem konfiszirten Eigenthum ein Produkt zu bauen, das
sehr viel Mühe verlangt und unsichere Ernten giebt; sie klassifizirt
die gewonnenen Blätter willkürlich ohne Appell und zahlt dafür im
günstigsten Fall einen von ihr selbst festgestellten nominellen Preis
-- im günstigsten Fall; ein solcher ist aber seit einer Reihe von
Jahren nicht mehr vorgekommen, Spanien bleibt jetzt regelmässig den
unglücklichen Bauern jenen kärglichen Lohn Jahre lang schuldig; die
Regierung prämiirt die Beamten, die von der verarmten Bevölkerung der
Tabakdistrikte höhere Erträge erpressen, und belohnt Denunzianten, die
ihr zum Tabakbau geeignete Felder nachweisen, indem sie die Spione an
Stelle der Eigenthümer in den Besitz der denunzirten Ländereien setzt.
Zur Begründung dieser Anschuldigungen mögen hier einige §§. der in
Kraft bestehenden General-Instruktion [263] und weiter unten einige
Auszüge aus dem amtlichen Berichte des General-Intendanten Agius an
den Kolonial-Minister folgen: [264]
Kap. XXV. §. 329. Die Zwangskultur in Cagayan, Neu-Vizcaya, Gapan,
Ygorrotes und Abra bleibt bestehn.
§. 331. Die General-Direktion der Regie ist ermächtigt, die
Zwangsarbeit auf andere Provinzen auszudehnen, oder da aufzuheben,
wo solche eingeführt ist ... sie darf diese Instruktionen ganz
oder theilweise umändern,
§. 332 die Preise erhöhen oder herabsetzen.
§. 337. Ansprüche oder Prozesse, die über den Besitz von
Tabakländereien vor den gewöhnlichen Gerichten anhängig sind,
hindern nicht, dass solche Ländereien zum Tabakbau verwendet
werden, im Gegentheil soll der Besitzer verpflichtet sein, sie
mit Tabak zu bebauen oder durch einen Stellvertreter bebauen zu
lassen; geschieht es nicht, so ernennt der Alkalde oder Richter
einen solchen Stellvertreter.
§. 351. Die Kollektoren haben »Denuncias« d. h. Anzeigen, dass
zum Tabakbau fähiges Land brach liege, auch Privatländereien
betreffend, entgegenzunehmen, und falls der Boden zum Tabakbau
geeignet ist, den Besitzer zur Bestellung desselben, vorzugsweise
mit Tabak, aufzufordern. Nach Ablauf einer gewissen Frist wird
das Land dem Denunzianten übergeben. Durch diese Verfügung geht
der Besitz dem Eigenthümer zwar nicht verloren, doch verliert er
auf 3 Jahre alle Rechte und allen Niessbrauch.
Kap. XXVII. §. 357. Eine Hauptpflicht der Kollektoren ist die
grösstmögliche Ausdehnung des Tabakbaus auf alle geeigneten
Ländereien, besonders aber auf den fruchbarsten, zuträglichsten
Boden. Ländereien, die obgleich zum Tabakbau passend, vorher
mit Reis oder Korn bestellt waren, sollen so weit thunlich durch
Waldlichtungen ersetzt werden, um Theuerungen möglichst vorzubeugen
und das Interesse der Eingeborenen mit dem der Renta in Einklang
zu bringen.
§. 361. Damit die Eingeborenen, ohne die Arbeiten, welche der
Tabak verlangt, zu vernachlässigen, auch die zu ihrem Unterhalt
nöthigen Feldarbeiten verrichten können, wird die Grösse des von
je zwei Individuen zu bebauenden Tabaklandes auf 8000 quadr. Varas
(= 2 1/5 Morgen) festgesetzt.
§. 362. Durch Alter oder Krankheit Unfähige und Wittwen
trifft obige Vorschrift nicht, sie sollen sich mit dem Pfarrer
verständigen, der jedem so viel Arbeit überweisen wird, als
seine noch vorhandenen Kräfte oder die Zahl der noch kleinen
Kinder gestatten.
§. 369. Ein Kollektor, der von seinem Gebiet 1000 Fardos mehr
als in den früheren Jahren abliefert, erhält für den Ueberschuss
doppelte Gratifikation; doch nur wenn sich das Verhältniss der
Blätter I. Klasse zu den übrigen nicht verringert hat.
§. 370. Desgleichen wenn die Menge im Ganzen nicht abgenommen
und die der Blätter I. Klasse um 1/3 zugenommen hat.
Es folgen §§. welche die Gratifikationen der Lokalbehörden regeln.
§. 379. Alljährlich hat jeder Gobernadorcillo eine vom Pfarrer
revidirte Liste sämmtlicher Ortsangehöriger beiderlei Geschlechts
und der Kinder einzureichen, die alt genug sind um auf dem Felde
zu helfen.
§. 430. Die Beamten sollen die Einwanderung nach Cagayan und
Neu-Biscaya fördern und werden sogar angewiesen mit 5 Dollar
die Schulden solcher Individuen zu bezahlen, die ihre Provinz
schuldenhalber nicht verlassen dürfen.
§. 436. »denn da durch Verordnungen des Buen Gobierno bestimmt
ist, dass ein Indier nicht in Anspruch genommen werden kann für
eine Summe die 5 Dollar übersteigt, und von einem Darlehn oder
einer einfachen Schuld herrührt, so kann die Beanspruchung einer
höheren Summe kein Hinderniss für die Auswanderung sein.«
§. 437. Die Hacienda bestreitet die Reisekosten und den Unterhalt
der Einwanderer von Ilocos,
§. 438. schiesst ihnen die Mittel zur Beschaffung von Vieh,
Geräth etc. bis zur ersten Ernte vor (obgleich der Indier nur
für 5 Dollar haftbar ist!).
§. 439. Solche Vorschüsse sind zwar persönlich, aber das ganze Dorf
haftet dafür im Falle des Todes oder der Flucht des Schuldners.
Der Tabak (Nicotiana tabacum L.) wurde in die Philippinen, bald nach
Ankunft der Spanier durch Missionäre eingeführt, die den Samen aus
Mexico mitbrachten. [265] Der Boden, das Klima, der Anklang, den sein
Genuss bei den Eingeborenen fand, wirkten zusammen, um ihm schnell
grosse Verbreitung zu verschaffen. Nach dem Tabak von Cuba (und einigen
türkischen Gewächsen) [266] soll er der beste sein und in der Kolonie
behaupten Sachverständige, dass er selbst jenen bald übertreffen würde,
wenn die darauf begründeten Gewerbe frei wären. Dass Güte und Menge des
Produktes unter solchen Umständen beträchtlich zunehmen würden, wird
wohl kein Unbefangener bezweifeln; manche verstockte Beamte behaupten
freilich das Gegentheil. Es kann sich nur um die Frage handeln, bis zu
welchem Grade die an eine solche Maassregel geknüpften Erwartungen in
Erfüllung gehen würden, wobei allerdings nicht übersehen werden darf,
dass gerade die Sachverständigen, vielleicht zu grosse Hoffnungen
an die Abschaffung eines Systems knüpfen, das sie verhindert ihre
Fachkenntniss zu verwerthen.
Thatsache ist aber, dass schon jetzt der heimlich gebaute Tabak,
trotz aller vom verbotenen Betriebe unzertrennlichen Mängel, selbst
von den Regiebeamten ihrem eigenen Fabrikat vorgezogen, von Vielen dem
Habana gleichgeschätzt wird und dass die Regie-Zigarren der Philippinen
in ganz Ostasien die beliebtesten sind. Reiche Kaufleute sogar, für
welche der Preisunterschied nicht in Betracht kommt, ziehen in der
Regel die Manila- den Habana-Zigarren vor.
Nach Agius, (Memoria 1871.) dürfte der philippinische Tabak auf den
europäischen Märkten keinen andern Nebenbuhler haben, als den der
Vuelta abajo von Cuba, und müsste in den Häfen von Asien und Ozeanien
ohne Rivalen dastehen, (weil der Habana auf der langen Reise nach
jenen Ländern an Güte einbüsst), während er jetzt von Jahr zu Jahr
an Ruf verliert.
Wenn es den Manila-Zigarren bisher nicht gelingen wollte, sich in
Europa einzubürgern, so liegt die Schuld daran, dass sie unter dem
Einfluss der Zwangsarbeit und der Insolvenz des Kolonial-Fiscus
immer schlechter werden, während das Produkt anderer Tabakländer,
in Folge der freien Konkurrenz sich verbessert. Ein wenig leidet ihr
Ruf wohl auch durch den sehr verbreiteten irrigen Glauben, dass sie
Opium enthalten.
Wie sehr die Produktion durch Freigebung des Gewerbes zunehmen würde,
zeigt unter anderen das Beispiel von Cuba: Zur Zeit als die Regierung
den Tabak dort monopolisirte, reichten die Ernten nur ein einziges Mal
zur Deckung des innern Bedarfs, während sie gegenwärtig alle Märkte
der Welt versehen. [267] Höchst beachtenswerth in diesem Punkte
ist auch der Ausspruch des General-Kapitäns de la Gándara [268],
in einer Denkschrift die Maassregeln zur Verschärfung des Monopols
vorschlägt: »ginge der Tabakbau an das Privatgewerbe über, so würde
dieses vielleicht in wenigen Jahren dahin gelangen, fast alle Märkte
der Welt zu beherrschen.« Fast sämmtliche Inseln erzeugen Tabak; nach
der Güte des Produktes nehmen die Tabakgebiete folgenden Rang ein:
1o Cagayan und Ysabel, 2o Ygorrotes, 3o Insel Mindanao, 4o Bisayas,
5o Neu-Écija.
Aus R. O. 20. Nov. 1625 (Razon general 11) ist ersichtlich,
dass schon damals der Verkauf von Betel, Palmwein, Tabak
u. s. w. Regierungsmonopol war. Es wurde aber wohl nicht streng
durchgeführt. Das Tabakmonopol in seinem jetzigen Umfang, welches
das ganze Gewerbe von der Aussaat der Pflanze bis zum Verkauf der
fertigen Produkte in die Hände der Regierung legt, ist erst durch den
General-Kapitän José Basco y Bargas eingeführt. R. O. 9. Jan. 1780
(bestätigt durch R. D. 13. Dec. 1781) verfügt, dass die Tabakregie,
so wie in allen spanischen Besitzungen in dieser und jener Welt
(de uno y otro mundo), auch auf die Philippinen ausgedehnt werden soll.
Bis zur Verwaltung dieses sehr eifrigen Guvernörs, zweihundert Jahre
lang, empfing die Kolonie jährlich Zuschüsse aus Neu-Spanien (Situado
de Nueva España). Um die spanischen Finanzen von dieser Last zu
befreien, führte Basco, den damals herrschenden national-ökonomischen
Ansichten entsprechend, die unmittelbare Ausbeutung der natürlichen
Hülfsquellen durch den Staat, ein Vorbild des fünfzig Jahre später
in Java gegründeten »Kultursystems« ein. In den Philippinen waren die
Verhältnisse dafür aber weniger günstig. Abgesehn von der geringeren
Unterwürfigkeit der Bevölkerung, lagen zwei Haupthindernisse im
Widerstand der Priester und im Mangel zuverlässiger Beamten. Von allen
durch Basco künstlich in's Leben gerufenen ländlichen Gewerben hat
sich nur die Indigobereitung als Privatindustrie, der Tabakbau als
Regierungsmonopol erhalten. [269]
Zunächst beschränkte Basco das Monopol auf die unmittelbar um die
Hauptstadt gelegenen Provinzen, in welchen der Tabakbau allen, von
der Regierung nicht besonders dazu ermächtigten und verpflichteten
Personen bei strenger Strafe verboten wurde. [270] In den übrigen
Provinzen blieb der Anbau Jedem gestattet, doch durfte das Produkt
nach Abzug des Selbstverbrauchs nur an die Regierung verkauft werden.
In den Bisayas kauften die Alkalden den Tabak für die Regierung und
lieferten ihn zu vorher festgesetzten Preisen an die k. Fabriken
in Manila; es war ihnen gestattet die Ueberschüsse der k. Kassen
zu diesem Zwecke zu benutzen. Ein schlechteres System hätte kaum
ersonnen werden können: der nur auf seinen Privatvortheil bedachte
Beamte duldete keinen Konkurrenten in seiner Provinz, benutzte seine
amtliche Gewalt, um den Produzenten auf das härteste zu drücken, und
hemmte dadurch die Produktion; die k. Kassen aber erlitten häufige
Verluste durch Bankerotte, da die Alkalden, welche 600 Dollar Gehalt
bezogen, und für die Berechtigung Handel treiben zu dürfen, eine
Patentsteuer von 100 bis 300 Dollar entrichteten, sich, um schnell
reich zu werden, in die gewagtesten Unternehmungen einliessen. Erst
1814 ward diesem Unwesen ein Ende gemacht. Alsbald stiegen auch die
Tabaklieferungen aus den Bisayas, da die Konkurrenz der Privathändler,
denen nun erst thatsächlich der Ankauf zufiel, obgleich ihn das Gesetz
schon seit 1839 gestattete, dem Pflanzer höhere Preise verschaffte,
als ihm die Habsucht des monopolisirenden Alkalden gewährte.
Gegenwärtig gelten im Allgemeinen folgende Bestimmungen, an deren
Einzelheiten aber fortwährend geändert wird: Durch R. D. 5. Sept. 1865
wird der Tabakbau in allen Provinzen gestattet, doch darf der Ertrag
nur an die Regierung zu einem von ihr festgesetzten Preise verkauft
werden. Der Aufkauf geschieht in Luzon und den angrenzenden Inseln nach
Fardos [271] durch Colleccion, d. h. direkt durch die Finanzbeamten,
welche den Bau der Pflanze von der Aussaat an zu leiten haben; in den
Bisayas durch Acopio, indem Regiebeamte den ihnen angebotenen Tabak
vom Bauer oder vom Spekulanten und zwar nach Quintales aufkaufen.
In den Bisayas und in Mindanao ist Jedem erlaubt, Zigarren für seinen
eignen Bedarf selbst zu fabriziren, doch darf er keinen Handel damit
treiben. Dort werden den Tabakbauern auch Vorschüsse gemacht. In Luzon
und den benachbarten Inseln theilt die Regierung Samen und Sämlinge
aus. In Luzon und den Nachbar-Inseln darf auf Land, das zum Tabakbau
geeignet ist, nichts andres als Tabak gepflanzt werden.
Da die Finanzverwaltung den Tabak nicht, wie freie Konkurrenz thun
würde, nach seinem wirklichen Werthe klassifiziren kann, so hat sie
den Ausweg ergriffen, die Preise nach der Blattgrösse festzusetzen;
auch soll die auf Erziehung der Pflanze verwendete Sorgfalt bis zu
einem gewissen Grade die Grösse der Blätter bedingen, die demnach
wenigstens ein Kennzeichen für die sorgsame Behandlung, wenn auch
nicht gerade für die Güte ist. [272]
Wohl weiss man in Madrid, wie sehr das Tabakmonopol das Gedeihen
der Kolonie hemmt, die betroffene Bevölkerung drückt; dennoch sind
bisher die Regierungsmaassregeln darauf gerichtet gewesen, immer
höhere Einnahmen aus dieser bedenklichen Steuerquelle zu erpressen.
R. O. 14. Januar 1866 befiehlt den Tabakbau in den Philippinen
so viel als irgend möglich auszudehnen um dem Bedarf der Kolonie,
des Mutterlandes und der Ausfuhr zu genügen, ohne dass Rücksichten
untergeordneter Art, die einer späteren Lösung vorbehalten bleiben
können, diese unbegrenzte Ausbreitung hemmen oder verzögern. In
der bereits zitirten Memoria schlägt der General-Kapitän »Reformen«
vor, die an die Geschichte der Gans mit den goldenen Eiern erinnern
(Pfropfen neuer Monopole auf die schon bestehenden, Ausbeutung durch
Generalpächter) und glaubt dadurch in weniger als drei Jahren den
Tabakertrag von 182,102 Quintales (Mittel der Jahre 1860/67) auf
600,000 und selbst 800,000 Q. steigern zu können. Einstweilen aber
solle die Regierung, um höhere Preise zu erzielen, ihren Tabak selbst
nach den Konsumtionsländern exportiren und dort verkaufen. Im Jahre
1868 ist dieser Vorschlag wirklich ausgeführt worden, der nach London
gesandte fand einen so guten Markt, dass in Folge davon verordnet
wurde, fortan in Manila keinen Tabak unter 25 Dollar p. Quintal
loszuschlagen. [273] Diese Bestimmung kann sich aber nur auf Tabak
der ersten drei Klassen beziehen, deren relative Menge in dem Maasse
abnimmt, als der Druck auf die Bevölkerung gesteigert wird. Selbst
aus den de la Gándara's Denkschrift beigefügten Tabellen ergiebt sich
dies deutlich: Während die Gesammternte von 1867 (176,018 Quintales)
nicht viel unter dem Mittel der Jahre 1860/67 (182,102 Q.) bleibt,
ist der Tabak I. Klasse von mehr als 13,000 Q. 1862, auf weniger als
5000 Q. 1867, gesunken.
Die IV., V., VI. Klasse, die früher grösstentheils verbrannt wurden,
jetzt aber einen nicht unbeträchtlichen Theil der Gesammternte bilden,
sind im freien Verkehr geradezu unverkäuflich und können nur als
»Geschenk« für Spanien verwendet werden, das alljährlich unter dem
Titel atenciones a la peninsula über 100,000 Zentner empfängt. Wäre
die Kolonie aber nicht gezwungen, die Hälfte der Fracht für ihr
Geschenk zu bezahlen, so würde Spanien genöthigt sein, sich diese
»Aufmerksamkeiten« zu verbitten, denn nach dem Ausspruch des Chefs
der Regie ist jener Tabak grössten Theils von solcher Beschaffenheit,
dass er zu keinem Preise Käufer finden würde, da sein Werth weder die
Unkosten des Zolles noch der Fracht zu decken vermöchte. Dennoch ist
dieser Tabaktribut eine grosse Last für das Kolonialbudget, das trotz
seines Defizits nicht nur den Tabak zu beschaffen, sondern auch die
Verpackung, den Lokaltransport und die Hälfte der Fracht nach Europa
zu tragen hat.
Vom März 1871, der goldenen Zeit, im Fall de la Gándara's Vorschläge
ausgeführt worden, seine Verheissungen in Erfüllung gegangen wären,
liegt ein trefflicher Bericht des General-Intendanten der Hacienda
an den Kolonial-Minister vor (s. S. 258 Anmerkung), der als Chef der
Regie die Schäden dieses Verwaltungszweiges schonungslos aufdeckt,
und auf die schleunige Aufhebung des Monopols dringt. Zunächst
wird auf amtliche Beläge gestützt, der Beweis geführt, dass der
Gewinn am Tabakmonopol viel geringer sei, als gewöhnlich angenommen
wird. Das Mittel sämmtlicher Einnahmen der Tabakregie für die 5 Jahre
1865/69 betrug nach amtlichen Rechnungen 5,367,262 Dollar, (für die
Jahre 1866/70 nur 5,240,935 Dollar) die Ausgaben sind nicht genau
festzustellen, weil darüber keine Berechnungen vorhanden sind, addirt
man aber die im Kolonialbudget aufgeführten betreffenden Ausgaben
zusammen, so erhält man 3,717,322 Dollar, wovon 1,812,250 Dollar
für Ankauf des Rohtabaks. Zu obigen die Tabakregie ausschliesslich
treffenden Ausgaben müssen aber noch verschiedene andere Posten
gerechnet werden, an denen dieser Verwaltungszweig betheiligt ist,
die sogar gänzlich oder zum grössten Theil wegfallen würden, wenn der
Staat das Tabakmonopol aufgäbe. Die Summe der Unkosten muss wenigsten
auf 4 Millionen Dollar veranschlagt werden, so dass dem Staate nur
ein Reingewinn von etwa 1,367,000 Dollar verbliebe, aber selbst auf
diesen ist in Zukunft nicht zu rechnen, denn wenn die Regierung
nicht schleunigst diesen Gewerbebetrieb aufgiebt, so wird sie zu
sehr bedeutenden unabweisbaren Ausgaben gezwungen sein. Namentlich
müssten dann Fabriken und Magazine neu errichtet, oder verbesserte
Maschinen gekauft, die Gehalte bedeutend erhöht, vor Allem aber
Mittel geschafft werden, nicht nur um die enorme Summe von 1,600,000
Dollar zu zahlen, welche die Regierung den Bauern für die Ernten von
1869 und 70 schuldet, sondern auch um die Baarzahlung der künftigen
Ernten sicher zu stellen, »denn dies ist die einzige Möglichkeit,
den Verfall des Tabakbaus in den betreffenden Provinzen in dem Maasse,
als das Elend seiner unglücklichen Bewohner zunimmt, zu verhindern.«
Nachdem Agius nachgewiesen, wie gering in Wirklichkeit jene
Ueberschüsse sind, wegen welcher die Regierung die Zukunft der
Kolonie preisgiebt, schildert er die aus dem Monopol hervorgehenden
Uebelstände, von denen ich hier nur einige in zusammengedrängter
Kürze zur Ergänzung des Eingangs Gesagten anführe:
Die Bevölkerung der Tabakdistrikte, die nach Aufhebung der Regie die
reichste und glücklichste des gesammten Archipels sein würde, befindet
sich im tiefsten Elend. Sie wird grausamer behandelt als die Sklaven
von Cuba, die, wenn auch aus selbstsüchtiger Absicht, gut genährt und
verpflegt werden, während erstere die Produkte der Zwangsarbeit dem
Staate hergeben muss zu einem von ihm willkürlich bestimmten Preise,
einem Preise den er zahlt, wenn die immer schwierige und bedrängte
Lage des Schatzes es gestattet. Häufig fehlt es an Nahrungsmitteln,
da ihr Anbau verboten ist. Die unglückliche Bevölkerung, die keine
andere Mittel besitzt, um ihre dringendsten Bedürfnisse zu befriedigen,
ist gezwungen mit ungeheuren Verlusten die Schuldverschreibungen eines
Schuldners zu veräussern, welcher ihm die Frucht der Zwangsarbeit zwar
abkauft, aber nicht bezahlt. Wegen eines so geringfügigen Nutzens
(1 1/3 Million) wird die Bevölkerung der reichsten Provinzen in
furchtbares Elend gestürzt, tiefgehender Hass zwischen Regierten und
Regierenden erzeugt, ununterbrochener Krieg zwischen Behörden und
Unterthanen. Es wird eine höchst gefährliche Klasse von Schmugglern
erzogen, die sich schon jetzt nicht auf blosses Schmuggeln beschränken,
und um die sich bei der ersten Gelegenheit die übrigen Unzufriedenen
wie um einen festen Kern schaaren werden. Die Regiebeamten werden
grober Bestechungen und Betrügereien beschuldigt, die wahr oder
unwahr grosses Aergerniss geben und zunehmende Missachtung der
Kolonialverwaltung sowohl, als des gesammten spanischen Volks
erzeugen. [274]
Dass obige Denkschrift nicht nur geschrieben, sondern auch gedruckt
worden, scheint anzudeuten, dass man sich in Spanien allmälig
auch in weiteren Kreisen von der Unhaltbarkeit des Tabakmonopols
überzeugt. Trotz der vernichtenden Kritik von kompetentester Stelle
ist es aber dennoch fraglich, ob es aufgehoben werden wird, so lange es
auch nur Scheinerträge giebt. Im Kolonialministerium sind die gerügten
Schäden längst bekannt, aber wegen der häufigen Ministerwechsel und
der zunehmenden Geldnoth, welche die Regierenden, so lange sie im
Amte sind, zur rücksichtslosen Ausbeutung aller greifbaren Mittel
zwingt, unterbleiben selbst die dringendsten Reformen, wenn dadurch
augenblickliche Ausfälle entstehn. In Bezug auf das Tabakmonopol
pflegt man sich überdies mit der Hoffnung zu trösten, dass zunehmende
Nachfrage die Preise fortwährend steigern, einige besonders gute Ernten
und günstige Konjunkturen die Kolonialkasse von ihren Verlegenheiten
befreien würden, dann wolle man gern die Tabakregie aufgeben.
Ein Umstand der in haushälterisch verwalteten Staaten zur
Beseitigung, des Monopols treiben würde, in Spanien aber vielleicht
gerade umgekehrt wirkt, ist das zahlreiche Beamtenheer, welches die
Tabakregie erfordert. Der Unzahl von Stellenjägern gegenüber muss es
den jeweiligen Ministern sehr willkommen sein, Gelegenheit zu haben,
ihren Kreaturen einträgliche Posten zu verschaffen, oder unbequeme
Personen auf eine ehrenvolle, für das Mutterland kostenfreie Art zu den
Antipoden senden zu können. (Die Kolonie muss nicht nur die Besoldung,
sondern auch die Kosten für die Hin- und Rückreise tragen.) Jedenfalls
machen sie so reichlichen Gebrauch davon, dass zuweilen in Manila neue
Aemter erfunden werden müssen, um die Ankömmlinge unterzubringen. [275]
Zur Zeit meiner Anwesenheit konnten die k. Fabriken nicht so viel
Zigarren liefern als der Handel verlangte und es trat der sonderbare
Fall ein, dass die Grosshändler, welche die Zigarren in bedeutenden
Posten auf den Regierungs-Auktionen kauften, mehr dafür zahlten, als
dieselben Zigarren, einzeln gekauft, im Estanco kosteten. Um nun zu
verhindern, dass die Kaufleute ihren Bedarf den Estancos entnähmen,
war für diese ein Maximum festgesetzt, das kein Käufer überschreiten
durfte und eine komplizirte Kontrolle mit Spionage hatte darüber zu
wachen, dass Niemand durch verschiedene Boten in verschiedenen Estancos
grössere Mengen zusammenkaufte. Im Fall der Entdeckung konfiszirte
man dem Uebertreter den ganzen Vorrath. Jedem stand frei Zigarren
im Estanco zu kaufen, Niemand aber durfte einem Bekannten eine Kiste
Zigarren zum Kostenpreise ablassen.
Mehrere Spanier, mit denen ich über diese auffallende Maassregel
sprach, billigten sie ganz entschieden, da ihnen sonst die Fremden
alle Zigarren fortholen würden, und sie nicht einmal in ihrer eignen
Kolonie eine preiswürdige Zigarre rauchen könnten. Es war aber,
wie ich später erfuhr, noch ein zweiter, triftigerer Grund für diese
Verordnung vorhanden. Da die Regierung in ihren Kassen die Goldunze
zu 16 Dollar Silber annahm, während sie im Handel weniger galt und
die Silberprämie einmal sogar auf 33 % gestiegen war, da ausserdem
wegen der unzureichenden Menge von Kupfergeld für den kleinen Verkehr,
die Scheidemünze abermals eine Prämie gegen den Silberdollar genoss,
so zwar, dass man bei jedem Einkauf der nicht wenigstens einen halben
Dollar betrug, 5 bis 15 % Abzug erlitt, wenn man einen Dollar gab, so
war es vortheilhaft im Estanco für eine Goldunze Zigarren zu kaufen,
und diese in kleineren Posten, wenn auch zum nominellen Preise des
Estanco wieder zu verkaufen, denn beide Prämien zusammen konnten im
extremen Falle 33 % + 10 % = 43 % betragen. [276]
Eine Beschreibung des Tabakbaues nach eigener Anschauung kann ich
nicht geben; ich lasse einen kurzen Auszug aus der amtlichen Anweisung
(Cartilla agricola) folgen.
Anweisung wie die Samenbeete anzulegen. Ein geeignetes Stück
Land wird vierseitig abgegrenzt, zwei oder dreimal gepflügt,
von Unkraut und Wurzeln gesäubert, etwas abschüssig gemacht,
mit einem flachen Graben umgeben, durch Abzugsgräben in Beete von
zwei Fuss Breite getheilt. Die Erde auf demselben muss sehr fein,
fast zu Pulver zerrieben werden, sonst würde sie mit dem äusserst
feinen Tabaksamen nicht in innige Berührung kommen. Der Same
wird gewaschen, zum Ablaufen des Wassers in Tüchern aufgehängt,
Tags darauf, mit gleicher Menge Asche gemischt, auf die Beete
gestreut. Von der sorgfältigen Ausführung dieser Arbeit hängt
der spätere Erfolg ab. Nach einer Woche keimt der Same, die Beete
müssen sehr rein gehalten, bei trocknem Wetter täglich besprengt,
durch Decken mit Dornen gegen Geflügel und andre Thiere, durch
leichte Matten gegen Stürme und starke Regen geschützt werden. Nach
etwa zwei Monaten haben die fünf bis sechs Zoll hohen Pflanzen
gewöhnlich vier bis sechs Blätter und werden umgesetzt. Dies
geschieht, da die Samenbeete im September angelegt werden, Anfang
oder Mitte November. Eine zweite Aussaat findet am 15. Oktober
statt, sowohl aus Vorsicht gegen mögliche Misserfolge, als um
Pflanzen für die Niederungen zu erhalten.
Von dem für den Tabak zuträglichsten Boden und seiner Bestellung;
vom Umpflanzen der Sämlinge. Man wähle Boden von mittlerem Korn,
ziemlich schwer; besonders empfiehlt sich der kalkhaltige, wenn er
reichlich mit verwesten Pflanzenresten gemischt und nicht weniger
als zwei Fuss tief ist, denn je tiefer die Wurzel eindringt, um so
höher erhebt sich die Pflanze. Daher sind in Cagayan diejenigen
Ländereien für den Tabakbau am besten, die alle Jahre durch die
Ueberschwemmungen des dortigen grossen Stromes unter Wasser
gesetzt werden, und alljährlich neue Schichten fruchtbaren
Schlammes erhalten. Auf solchem Boden angelegte Pflanzungen
unterscheiden sich daher sehr merklich von höher belegenen,
nicht also begünstigten. In jenen schiessen die Pflanzen,
sobald sie Wurzel geschlagen, schnell empor, in diesen wachsen
sie langsam und erreichen nur mittlere Höhe; dort entwickeln
sie in Menge grosse starke saftreiche Blätter, die eine reiche
Ernte versprechen, hier bleiben die Blätter kleiner und wachsen
spärlich. Aber die Niederungen sind Ueberschwemmungen ausgesetzt,
besonders im Januar und Februar, selbst noch im März, wenn
der Tabak schon umgepflanzt und ziemlich hoch geworden ist. In
solchem Falle ist alles rettungslos verloren, namentlich wenn
die Ueberschwemmungen zu einer Zeit eintreten, wann es zu spät
ist neue Pflanzungen anzulegen. Desshalb müssen auch hochgelegene
Felder bebaut werden, die bei gehöriger Pflege vielleicht denselben
Ertrag geben würden. Solche Felder sollten im Oktober drei bis
viermal gepflügt und 2 bis 3 mal geeggt werden. Die Felder in
den Niederungen können wegen der Ueberschwemmungen nicht vor Ende
Dezember oder Mitte Januar gepflügt werden, ihre Bearbeitung ist
dann leicht und einfach. Man wählt nun die stärksten Pflanzen in
den Saatbeeten aus, und versetzt sie mit Ballen in Entfernungen
von einer Elle in den zubereiteten Boden.
Von der auf die Pflanzen zu verwendenden Sorgfalt. Im Osten jeder
Pflanze ist ein kleiner Schirm aus zwei Erdschollen aufzurichten,
damit sie gegen die Morgensonne geschützt, den Thau länger
geniesse. Sorgfältige Vertilgung des Unkrauts, Entfernung der
wilden Triebe. Besonders gefährlich ist auch ein Wurm der zuweilen
in Menge erscheint. Kurz vor der Reife sind Regen sehr schädlich,
denn um diese Zeit ist die Pflanze nicht mehr im Stande, die für
den Tabak so wesentliche gummiartige Substanz auszuscheiden,
die in Wasser löslich, ihr durch den Regen entzogen wird. Der
dem Unwetter preisgegebene Tabak bleibt immer ohne Saft, ohne
Güte und ist voll weisser Flecke, ein sicheres Zeichen seiner
schlechten Beschaffenheit. Der Schaden ist um so grösser, je
näher der Tabak seiner Reife. Die auf den Boden hängenden Blätter
faulen, und werden entfernt. Ist der Untergrund nicht tief genug,
so vergilbt eine gut gepflegte Pflanzung und vertrocknet fast. In
nassen Jahren kommt dies nicht leicht vor, da die Wurzeln dann
auch in geringer Tiefe hinreichende Feuchtigkeit finden.
Abschneiden und Behandeln der Blätter im Trockenschuppen. Die
obersten Blätter reifen zuerst, sie sind dann dunkelgelb und
spröde. In dem Maasse als sie zeitigen, werden sie geschnitten,
in Bündel gesammelt, in bedeckten Karren nach den Schuppen
gebracht. An nassen, selbst an trüben Tagen, wenn die Sonne den
nächtlichen Thau nicht völlig verdampft, darf nicht geschnitten
werden. In den Schuppen zieht man die Blätter auf Schnüre oder
gespaltenes spanisches Rohr mit genügenden Zwischenräumen zum
Lüften und Trocknen. Die trocknen Blätter werden in Haufen
gelegt, die nicht zu gross sein dürfen, und öfter umgepackt. Es
muss sorgfältig darauf geachtet werden, dass sie sich nicht zu
sehr erhitzen und zu stark gähren. Diese für die Güte des Tabaks
äusserst wichtige Behandlung verlangt grosse Aufmerksamkeit und
Geschicklichkeit und muss so lange fortgesetzt werden, bis die
Blätter nur noch einen aromatischen Tabakgeruch wahrnehmen lassen.
Das nöthige Geschick für diese Hantirung ist aber nur durch lange
Uebung, nicht durch Vorschriften zu erwerben.