M. 24,--; geb. M. 26,40.

=Vorschriften für die Lieferung und Prüfung von Papier zu amtlichen

Zwecken.= (Sonderabdruck aus den „Mittheilungen aus den Kgl.

technischen Versuchsanstalten“.)

Papierprüfung: Eine Anleitung zum Untersuchen von Papier · 第 88 / 90 题