EINLEITUNG.

Die Gründung des k. k. Österreichischen Museums für Kunst und Industrie

ist mittels Allerhöchsten Handschreibens Seiner Majestät des Kaisers

Franz Joseph I. an den damaligen Ministerpräsidenten, Seine kaiserliche

Hoheit Erzherzog Rainer, am 7. März 1863 angeordnet worden.

Am 31. März 1864 wurde von Seiner Majestät dem Kaiser Seine k. u. k.

Hoheit Erzherzog Rainer zum Protektor und der Universitätsprofessor Dr.

Rudolf von Eitelberger zum Direktor des Museums ernannt. Die Anstalt

wurde am 12. Mai 1864 im ehemaligen Ballhause der k. k. Hofburg mit

2000 geliehenen Gegenständen der alten Kunstgewerbe eröffnet.

Das Institut hat die Aufgabe, durch Herbeischaffung und Bereitstellung

der Hilfsmittel, welche Kunst und Wissenschaft bieten, die

Leistungsfähigkeit der Kunstgewerbe zu heben, den Geschmack der

Kunstgewerbetreibenden und des Publikums zu wecken und zu veredeln und

so die kunstgewerbliche Tätigkeit zu fördern.

Außerdem können Künstler und Kunstgewerbetreibende ihre neuen Arbeiten,

wenn diese den Anforderungen und Zwecken des Museums entsprechen, nach

Maßgabe des Raumes zeitweilig unentgeltlich im Museum ausstellen.

Am 4. November 1871 wurde das nach den Plänen des Oberbaurates Heinrich

Ritter von Ferstel in den Jahren 1868 bis 1871 am Stubenring erbaute

Museumsgebäude seiner Bestimmung übergeben. Dasselbe bildet einen

zweigeschossigen Bau und ist im Stile der italienischen Renaissance und

in Ziegelrohbau ausgeführt.

In den Jahren 1906 bis 1909 wurde im Füllboden des alten Wienflußbettes

nach den Plänen des Oberbaurates Ludwig Baumann ein freistehender

Erweiterungsbau aufgeführt und dieser durch einen eingeschobenen

Korridoranbau mit dem alten Museumsgebäude verbunden.

Als Staatsanstalt untersteht das Museum unmittelbar dem k. k.

Ministerium für öffentliche Arbeiten.

Im Jahre 1898, nach dem Rücktritte des Erzherzogs Rainer vom

Protektorat, erhielt das Museum ein mit Allerhöchster Entschließung vom

28. November 1898 genehmigtes neues Statut.

Nach diesem neuen Statut besteht die Museumsleitung aus dem Kuratorium

und aus dem Direktor der Anstalt.

Das Kuratorium hat die Aufgabe, die gesamte Tätigkeit des Museums

wahrzunehmen, es fungiert als Beirat des Ministers für öffentliche

Arbeiten in allen Angelegenheiten der obersten Leitung des Museums

und entscheidet selbständig in den ihm ausdrücklich vorbehaltenen

Angelegenheiten.

An der Spitze des Kuratoriums steht ein von Seiner Majestät dem Kaiser

ernannter Präsident.

Die Mitglieder des Kuratoriums werden von dem Minister für öffentliche

Arbeiten mit einer Funktionsdauer von drei Jahren ernannt.

Die Verbindung des Museums nach außen wird durch Korrespondenten

hergestellt.

Führer durch das k. k. österreichische Museum für Kunst und Industrie · 第 4 / 89 题