Die Gründung des k. k. Österreichischen Museums für Kunst und Industrie
ist mittels Allerhöchsten Handschreibens Seiner Majestät des Kaisers
Franz Joseph I. an den damaligen Ministerpräsidenten, Seine kaiserliche
Hoheit Erzherzog Rainer, am 7. März 1863 angeordnet worden.
Am 31. März 1864 wurde von Seiner Majestät dem Kaiser Seine k. u. k.
Hoheit Erzherzog Rainer zum Protektor und der Universitätsprofessor Dr.
Rudolf von Eitelberger zum Direktor des Museums ernannt. Die Anstalt
wurde am 12. Mai 1864 im ehemaligen Ballhause der k. k. Hofburg mit
2000 geliehenen Gegenständen der alten Kunstgewerbe eröffnet.
Das Institut hat die Aufgabe, durch Herbeischaffung und Bereitstellung
der Hilfsmittel, welche Kunst und Wissenschaft bieten, die
Leistungsfähigkeit der Kunstgewerbe zu heben, den Geschmack der
Kunstgewerbetreibenden und des Publikums zu wecken und zu veredeln und
so die kunstgewerbliche Tätigkeit zu fördern.
Außerdem können Künstler und Kunstgewerbetreibende ihre neuen Arbeiten,
wenn diese den Anforderungen und Zwecken des Museums entsprechen, nach
Maßgabe des Raumes zeitweilig unentgeltlich im Museum ausstellen.
Am 4. November 1871 wurde das nach den Plänen des Oberbaurates Heinrich
Ritter von Ferstel in den Jahren 1868 bis 1871 am Stubenring erbaute
Museumsgebäude seiner Bestimmung übergeben. Dasselbe bildet einen
zweigeschossigen Bau und ist im Stile der italienischen Renaissance und
in Ziegelrohbau ausgeführt.
In den Jahren 1906 bis 1909 wurde im Füllboden des alten Wienflußbettes
nach den Plänen des Oberbaurates Ludwig Baumann ein freistehender
Erweiterungsbau aufgeführt und dieser durch einen eingeschobenen
Korridoranbau mit dem alten Museumsgebäude verbunden.
Als Staatsanstalt untersteht das Museum unmittelbar dem k. k.
Ministerium für öffentliche Arbeiten.
Im Jahre 1898, nach dem Rücktritte des Erzherzogs Rainer vom
Protektorat, erhielt das Museum ein mit Allerhöchster Entschließung vom
28. November 1898 genehmigtes neues Statut.
Nach diesem neuen Statut besteht die Museumsleitung aus dem Kuratorium
und aus dem Direktor der Anstalt.
Das Kuratorium hat die Aufgabe, die gesamte Tätigkeit des Museums
wahrzunehmen, es fungiert als Beirat des Ministers für öffentliche
Arbeiten in allen Angelegenheiten der obersten Leitung des Museums
und entscheidet selbständig in den ihm ausdrücklich vorbehaltenen
Angelegenheiten.
An der Spitze des Kuratoriums steht ein von Seiner Majestät dem Kaiser
ernannter Präsident.
Die Mitglieder des Kuratoriums werden von dem Minister für öffentliche
Arbeiten mit einer Funktionsdauer von drei Jahren ernannt.
Die Verbindung des Museums nach außen wird durch Korrespondenten
hergestellt.